Du bist arbeitslos und willst trotzdem auswandern? Dann gehört das Thema Arbeitslosengeld bei Auswanderung ganz oben auf deine Liste. Denn Deutschland zahlt dein ALG 1 unter klaren Bedingungen auch dann weiter, wenn du im EU-Ausland nach Arbeit suchst. Wer die Fristen kennt, nimmt bis zu sechs Monatszahlungen mit über die Grenze. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch oft komplett. Hier findest du alle Regeln für 2026.
Die Grundlagen: ALG 1 und Grundsicherung
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Du hast eingezahlt, also hast du einen Anspruch. Die Höhe beträgt 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist die Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die Bezugsdauer liegt je nach Alter und Versicherungszeit zwischen 6 und 24 Monaten. Als grobe Orientierung dienen Beispielwerte aus dem Jahr 2023 (monatlich, Steuerklasse III, ohne Kind): Ungelernte rund 984 Euro, Fachkräfte 1.305 Euro, Meister und Techniker 1.661 Euro, Akademiker 2.033 Euro.
Warum die Grundsicherung nicht mitreist
Ganz anders die steuerfinanzierte Grundsicherung: Das Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld, früher Hartz IV) ist an den Aufenthalt in Deutschland gebunden und kann nicht ins Ausland mitgenommen werden. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt 2026 übrigens bei 563 Euro, es gab eine Nullrunde. Für deine Auswanderungsplanung zählt also allein das ALG 1.
ALG 1 im Ausland beziehen: das PD-U2-Verfahren
Rechtsgrundlage ist Artikel 64 der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Danach kannst du dein deutsches Arbeitslosengeld zur Arbeitsuche in einen anderen EU-Staat, in den EWR oder in die Schweiz exportieren. Das Verfahren läuft über das Formular PD U2 und hat vier harte Bedingungen:
- Du musst vor der Ausreise mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein und der Arbeitsvermittlung zur VerfĂĽgung gestanden haben.
- Du beantragst das Formular PD U2 vor der Abreise bei deiner Agentur fĂĽr Arbeit.
- Im Zielland meldest du dich innerhalb von sieben Tagen bei der dortigen Arbeitsverwaltung.
- Du stehst dem Arbeitsmarkt des Ziellandes tatsächlich zur Verfügung und folgst dessen Meldepflichten.
Dann läuft die Zahlung drei Monate weiter, auf Antrag verlängerbar auf bis zu sechs Monate. Den Verlängerungsantrag musst du stellen, bevor der erste Zeitraum abläuft. Die EU-Kommission erklärt das Verfahren Schritt für Schritt auf ihrer Seite zur Mitnahme von Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Wichtig für die Rückkehr: Kommst du vor Ablauf des bewilligten Zeitraums zurück, lebt dein restlicher deutscher Anspruch wieder auf. Bleibst du länger im Ausland, ohne Arbeit gefunden zu haben, riskierst du den vollständigen Verlust des Restanspruchs. Kalkuliere die Frist deshalb konservativ und dokumentiere jede Bewerbung.
Melde- und Mitteilungspflichten
Die Agentur für Arbeit verzeiht bei Auslandsplänen keine Nachlässigkeit. Melde jede Ortsabwesenheit vorab, sonst drohen Sperrzeiten und Rückforderungen. Für den Export brauchst du neben dem PD U2 deine Arbeitslosengeld-Bescheide, Nachweise zur geplanten Arbeitsuche im Ausland und gegebenenfalls Reisebelege. Die Berater der Agentur klären auch über die Anwartschaftszeit und den zunächst dreimonatigen Bezug im EU-Ausland auf; eine sorgfältige Planung mit Checkliste verhindert, dass dir ein fehlendes Dokument den Anspruch kostet. Für die Fragen rund um Abmeldung, Steuern und Timing kannst du zusätzlich ein Beratungsgespräch buchen.
Krankenversicherung während der Arbeitsuche
Während des ALG-Bezugs bist du in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Bei der Arbeitsuche im EU-Ausland deckt dich vorübergehend die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC); zuständig für alle grenzüberschreitenden Fragen der gesetzlichen Kassen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Sobald du den Wohnsitz endgültig verlegst oder der Leistungsbezug endet, brauchst du eine eigene Lösung: entweder das System deines neuen Wohnlandes oder eine internationale Krankenversicherung. Was die Europäische Krankenversicherungskarte wirklich abdeckt, welche Kosten für medizinische Versorgung auf dich zukommen und wann eine Auslandskrankenversicherung für die USA Pflicht ist, haben wir in eigenen Guides aufbereitet. Grundregel: Versicherungssituation gründlich prüfen, bevor du den Flug buchst.
Jobsuche im Zielland
Die Arbeitsverwaltung des Ziellandes behandelt dich während des PD-U2-Zeitraums wie einen einheimischen Arbeitsuchenden. Nutze parallel das EU-Portal EURES: Dort findest du offene Stellen in ganz Europa, Lebenslauf-Tools und Berater, die grenzüberschreitende Bewerbungen begleiten. Ergänzend lohnt der Blick in unsere Übersicht für Arbeitssuchende im Ausland und in die praktischen Tipps für den Neustart. Je früher du Bewerbungen aus Deutschland heraus startest, desto entspannter wird die Drei-Monats-Frist.
Sonderfälle: Schweiz, Grenzgänger, Selbstständige
Schweiz und EWR
Die Schweiz nimmt über das Freizügigkeitsabkommen an der EU-Koordinierung teil, ebenso Norwegen, Island und Liechtenstein. Das PD-U2-Verfahren funktioniert dort genauso; Details zum Standort findest du in unserem Länderprofil zur Schweiz als Auswanderungsziel. Außerhalb von EU, EWR und Schweiz gilt dagegen: kein Export des Arbeitslosengeldes. Wanderst du nach Thailand oder Panama aus, endet die Zahlung mit der Abreise.
Grenzgänger
Für Grenzgänger gilt Artikel 65 der Verordnung: Wirst du vollarbeitslos, zahlt grundsätzlich dein Wohnstaat das Arbeitslosengeld, nicht der bisherige Beschäftigungsstaat. Beschäftigungszeiten aus dem Ausland werden dabei über das Formular PD U1 angerechnet. Die Arbeitsuche im EU-Ausland wird so sozialrechtlich abgesichert, die EU will damit gezielt die Mobilität fördern.
Selbstständige
Selbstständige sind nur abgesichert, wenn sie sich in Deutschland freiwillig weiterversichert haben (Antragspflichtversicherung nach Paragraf 28a SGB III). Ohne diese Weiterversicherung entsteht kein ALG-Anspruch, den du exportieren könntest. Kläre das spätestens drei Monate nach dem Start der Selbstständigkeit, danach ist die Tür zu. Mehr zur sozialen Absicherung beim Auswandern liest du in unserem Überblick.
Anwartschaft sichern bei Auslandsjobs
Nimmst du im EU-Ausland eine Beschäftigung auf, zahlst du dort in die Arbeitslosenversicherung ein; die Zeiten werden bei einer späteren Rückkehr angerechnet. Bei einer Beschäftigung von bis zu 12 Monaten im Ausland können bestehende deutsche Ansprüche in der Regel aufrechterhalten werden. Ein Anspruch besteht, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, egal in welchem Mix aus EU-Staaten. Welche Anwartschaftszeit im Detail gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
In der Beratungspraxis tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf. Der teuerste: Auswanderer reisen ab, bevor das PD U2 bewilligt ist, und wundern sich, dass die Zahlung stoppt. Das Formular ist keine Formalie, sondern die Rechtsgrundlage für jeden einzelnen Auszahlungsmonat im Ausland. Ähnlich kritisch ist die Sieben-Tage-Frist im Zielland: Wer sich erst nach zwei Wochen bei der örtlichen Arbeitsverwaltung meldet, bekommt die Leistung frühestens ab dem Meldetag, verliert also bares Geld.
Zweiter Klassiker: die stille Abmeldung. Wer sich in Deutschland abmeldet und den Wohnsitz komplett aufgibt, signalisiert der Agentur, dass er dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Für den Export zur Arbeitsuche ist das unschädlich, solange das Verfahren korrekt läuft; für alle anderen Konstellationen gilt: Ohne Verfügbarkeit kein Arbeitslosengeld. Auch ein länger geplanter Auslandsaufenthalt ohne Arbeitsuche, etwa zum Überwintern, fällt nicht unter Artikel 64 und führt zum Ruhen des Anspruchs.
Dritter Punkt: die Sperrzeit. Kündigst du selbst, um auszuwandern, verhängt die Agentur in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, und deine Anspruchsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Wer den Wegzug plant, sollte deshalb Aufhebungsverträge, Abfindungen und den Kündigungszeitpunkt vorher steuerlich und sozialrechtlich durchrechnen lassen. Gerade beim Zusammenspiel von Abfindung, Wegzug und Steuerpflicht lassen sich mit gutem Timing oft mehrere tausend Euro sichern.
Dein nächster Schritt vor dem Abflug
Die Reihenfolge entscheidet: arbeitslos melden, vier Wochen verfügbar bleiben, PD U2 beantragen, ausreisen, binnen sieben Tagen im Zielland registrieren, Verlängerung rechtzeitig beantragen. So sicherst du dir bis zu sechs Monate deutsches ALG 1 als Startfinanzierung für den Neuanfang. Weitere Unterstützungsangebote für Auswanderer haben wir separat gesammelt, und im Ratgeber von Perspektive Ausland findest du laufend aktuelle Analysen. Bleibt dein Fall komplex, etwa wegen Abfindung, Sperrzeit oder Selbstständigkeit, dann buche ein Beratungsgespräch, bevor du unterschreibst oder abmeldest.
