Italien
50 % Steuerfreistellung für Neuankömmlinge, 7 % Pauschalsteuer für Rentner, eine feste 300.000-Euro-Flat-Tax für Vermögende: Italien verbindet Lebensqualität mit echten Steuervergünstigungen. Wir zeigen Dir, für wen sich das lohnt.
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenMehr Videos und Podcast-Folgen zu Italien findest Du weiter unten und auf unserem YouTube-Kanal Perspektive Ausland.
EU
Mitglied, volle Freizügigkeit
300.000 €
Flat Tax für Vermögende
7 %
Pauschale für Rentner im Süden
50 %
steuerfrei mit Impatriati
4 Jahre
bis zum Pass (EU-Bürger)
5.000 €
Bargeld-Obergrenze
Italien bietet mehrere attraktive Sondersteuermodelle für internationale Zuzügler. Das Flat-Tax-Regime für vermögende Privatpersonen erlaubt es Neuankömmlingen, die in den letzten neun der zehn Jahre vor dem Zuzug nicht in Italien steuerlich ansässig waren, eine pauschale Steuer von 300.000 € jährlich auf ihr ausländisches Einkommen zu zahlen, unabhängig von dessen Höhe und für bis zu 15 Jahre, mit einem Zuschlag von 50.000 € pro mitziehendem Familienmitglied (Stand 2026; wer früher zugezogen ist, zahlt weiterhin 200.000 € bzw. 100.000 €). Für ausländische Rentner, die sich in Gemeinden Süditaliens mit bis zu 30.000 Einwohnern niederlassen und in den letzten fünf Jahren nicht in Italien gelebt haben, gilt eine pauschale Steuer von 7 % auf ausländisches Einkommen für bis zu zehn Jahre. Hinzu kommt das Impatriati-Regime, das Rückkehrern oder Fachkräften aus dem Ausland für fünf Jahre eine 50 %ige Steuerbefreiung auf italienisches Erwerbseinkommen (Angestellte und Selbstständige, bis 600.000 € jährlich) bietet, unabhängig vom Wohnort innerhalb Italiens. Diese Sonderregelungen machen Italien besonders attraktiv für vermögende Zuzügler, Rentner und qualifizierte Arbeitnehmer, die ihre Steuerlast legal und langfristig senken wollen.
Italien dürfte den Wenigsten in den Sinn kommen, wenn sie über Länder nachdenken, die als Steuerparadiese gelten. Weit gefehlt: Bereits am 08.10.2019 berichtete der Tagesspiegel über das 2017 in Italien eingeführte Golden-Visa-Programm und leitete seinen Artikel mit „Italien ist ein Steuerparadies für Vermögende" ein.
Italien bleibt auch 2026 ein äußerst attraktives Land für wohlhabende Zuzügler, doch einige steuerliche Rahmenbedingungen haben sich geändert. Das bekannte Flat-Tax-Regime für besonders vermögende Personen wurde erneut reformiert: Wer ab dem 1. Januar 2026 seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, zahlt nun pauschal 300.000 € pro Jahr auf sämtliche ausländischen Einkünfte, plus 50.000 € pro mitziehendem Familienangehörigen. Dieses Regime befreit nicht nur von der regulären Einkommensteuer, sondern auch von der Meldepflicht ausländischer Vermögenswerte, eine erhebliche Vereinfachung für internationale Vermögensträger. Für alle, die bereits vorher teilgenommen haben, gilt Bestandsschutz: Zuzügler der Jahre 2024 und 2025 zahlen weiterhin 200.000 €, Teilnehmer der ersten Stunde sogar nur 100.000 €.
Auch das sogenannte Rentner-Regime bleibt erhalten und wurde 2026 sogar ausgeweitet: Wer seinen Wohnsitz in eine kleinere Gemeinde im Süden Italiens verlegt, inzwischen in Orte mit bis zu 30.000 Einwohnern, profitiert weiterhin von einer pauschalen Besteuerung ausländischer Einkünfte mit nur 7 % für bis zu zehn Jahre. Dies richtet sich gezielt an ausländische oder rückkehrende Pensionäre, auch aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Deutlich weniger großzügig als früher ist das Inbound-Regime für Fachkräfte und Selbständige. Während hier einst Steuervergünstigungen von bis zu 90 % möglich waren, liegt die steuerfreie Quote heute bei 50 %, mit strengeren Anforderungen und auf fünf Jahre befristet.
Die vollständigen Steuersätze und alle Details zu den drei Regimen findest Du in unserem Steueratlas.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenItalien, das ist kein Land, das man nur besucht. Italien ist ein Gefühl. Ein sinnlicher Strom aus Licht, Wärme, Geschmack und Geschichte, der sich wie eine sanfte Hand über die Seele legt. Von den schneebedeckten Gipfeln der Dolomiten bis zu den glutroten Sonnenuntergängen an der Amalfiküste gleicht kein Ort dem anderen, und doch tragen sie alle denselben Herzschlag.
Der Norden zeigt sich elegant und kraftvoll zugleich: Mailand, majestätisch zwischen Mode und Motoren; die Seen von Como und Garda, wo selbst die Zeit innehält, um den Spiegel des Wassers zu bestaunen. Weiter südlich öffnet sich das Herz des Landes, die toskanischen Hügel wie gemalt von einer göttlichen Hand, Zypressen wie Pinselstriche auf ockerner Leinwand.
Und dann Rom: keine Stadt, sondern ein ewiger Kuss auf die Stirn der Menschheit. Wer einmal auf der Spanischen Treppe saß oder nachts durch das beleuchtete Trastevere streifte, weiß, was es heißt, verliebt zu sein, nicht in jemanden, sondern in ein Land.
Im Süden wird Italien weicher, wärmer, wilder. Sizilien, der brodelnde Mythos aus Vulkanen, Zitronen und tief verwurzelten Geschichten. Apulien mit seinen endlosen Olivenhainen, weißen Dörfern und der rauen Umarmung des Meeres. Hier spürt man, dass Schönheit nicht gemacht, sondern gewachsen ist, langsam, über Jahrtausende, und immer mit Seele.
Italien ist nicht perfekt. Es will auch gar nicht perfekt sein. Es will berühren, verführen, bleiben. Ein Ort, an dem das Leben nicht geplant, sondern gelebt wird, mit offenen Armen, einem Glas Wein in der Hand und dem unausgesprochenen Versprechen, dass Schönheit hier niemals vergeht.

„Kennst du das Land, wo die Zitronen blühn? Im dunklen Laub die Goldorangen glühn."Johann Wolfgang von Goethe, Mignons Lied aus „Wilhelm Meisters Lehrjahre" (1795), Drittes Buch
„Ach Pisa, Schandfleck der Völker des schönen Landes, wo das Ja erklingt."Dante Alighieri, „Inferno", 33. Gesang (um 1310); der Halbsatz vom „bel paese" wurde zum Beinamen Italiens; eigene Übertragung
„Behalte Du das Weltall, mir bleibe Italien."Ezio in Verdis Oper „Attila", uraufgeführt 1846 in Venedig; Libretto von Temistocle Solera; eigene Übertragung

Italien hat rund 59 Millionen Einwohner, und doch fühlt es sich nie wie ein einziges Land an. Der wohlhabende, geschäftige Norden um Mailand und Turin, das bürgerliche Zentrum um Bologna und Florenz, das königliche Rom und der warme, langsamere Süden: Jede Region hat ihren eigenen Dialekt, ihre eigene Küche und ihren eigenen Stolz. Die Italiener nennen das campanilismo, die Liebe zum eigenen Kirchturm. Für Dich als Zuzügler heißt das: Du wanderst nicht nach „Italien" aus, sondern in eine Region, und die Wahl zwischen Mailand, Umbrien und Sizilien ist eine größere Entscheidung als die zwischen Italien und Spanien.
Sprache und Minderheiten. Amtssprache ist Italienisch, aber in Südtirol ist Deutsch gleichberechtigte Amtssprache (und die Mehrheit spricht es als Muttersprache), im Aostatal Französisch. Gerade Südtirol ist für deutschsprachige Auswanderer, die den Alpenraum lieben, ein sanfter Einstieg: italienische Steuervorteile, deutsche Behördensprache.
Religion. Italien ist das Herzland des Katholizismus, mit dem Vatikan mittendrin. Rund drei Viertel der Italiener bezeichnen sich als katholisch, und auch wer nicht praktiziert, lebt mit dem Rhythmus der Kirche: Prozessionen, Schutzheilige, Dorffeste, Weihnachten und Ostern als Familienereignisse. Der Alltag ist gleichwohl säkular, besonders in den Städten des Nordens; Zuzügler jeder Konfession leben hier völlig unbehelligt.
Einwanderung und Vielfalt. Gut fünf Millionen Ausländer leben in Italien, die größten Gemeinschaften stammen aus Rumänien, Albanien, Marokko und China. Deutsche, Österreicher und Schweizer zieht es traditionell an den Gardasee, in die Toskana, nach Südtirol und zunehmend in den Süden; sie gelten als unkomplizierte, gern gesehene Nachbarn. Die Familie bleibt der Kern der italienischen Gesellschaft, und wer sich auf Nachbarschaft, Markt und Bar einlässt, wird schneller aufgenommen, als er „buongiorno" sagen kann.
An dieser Stelle gehen wir auf die drei attraktiven Tax Regimes Italiens näher ein. Die regulären Steuersätze findest Du weiter unten im Überblick und vollständig in unserem Steueratlas.
Italien bietet vermögenden Zuzüglern ein weltweit einzigartiges Steuerregime. Die sogenannte Flat Tax für Neubürger richtet sich an Personen aller Nationalitäten (mit Ausnahme von US-Staatsbürgern), die in den letzten neun der zehn Jahre vor dem Zuzug keinen Wohnsitz in Italien hatten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann für ausländische Einkünfte pauschal 300.000 € jährlich entrichten, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens (Zuzug ab 1. Januar 2026; Bestandsfälle 200.000 € bzw. 100.000 €). Für mitziehende Familienangehörige fällt zusätzlich eine Pauschale von 50.000 € pro Person und Jahr an.
Die Flat Tax gilt für eine Laufzeit von maximal 15 Jahren und umfasst sämtliche ausländischen Einkünfte, also Erwerbseinkommen, Mieten, Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne. Auch ausländisches Vermögen bleibt schenkung- und erbschaftsteuerfrei, selbst wenn der Erblasser oder Schenker in Italien ansässig war. Anders als im früheren britischen Non-Dom-Modell ist nicht entscheidend, ob Kapital ins Land gebracht wird: Überweisungen nach Italien lösen keine Steuerpflicht aus.
Diese pauschale Besteuerung lässt sich mit italienischem Einkommen kombinieren, das dann jedoch zum regulären Tarif (bis zu 43 %) versteuert wird. Für viele HNWIs ist das italienische Modell dennoch deutlich günstiger als die vergleichbare Pauschalbesteuerung in der Schweiz, wo der jährliche Betrag je nach Kanton bei CHF 250.000 bis 600.000 liegt.
Ein wichtiger Vorbehalt: Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen (ab 20 % Anteil oder 25 % Kapital) während der ersten fünf Jahre der Ansässigkeit sind nicht durch die Flat Tax abgedeckt und unterliegen der normalen italienischen Steuer. Wer also umfangreiche Unternehmensbeteiligungen verkaufen will, sollte vorab prüfen, ob sich die Regelung überhaupt lohnt. US-Amerikaner sind ausgeschlossen, da sie aufgrund ihres globalen Einkommens ohnehin in den USA steuerpflichtig bleiben.
Die Anmeldung zur Flat Tax erfolgt durch einen Antrag beim italienischen Finanzamt, idealerweise mit einem verbindlichen Tax Ruling zur Absicherung. Der Einstieg in das Regime ist freiwillig, ein Ausstieg jederzeit möglich. Die Pauschalsteuer ist bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres zu entrichten.
Das Impatriati-Regime ermöglicht es Arbeitnehmern und Selbständigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz erstmals oder nach mindestens drei Jahren im Ausland nach Italien verlegen, erhebliche Steuervorteile zu genießen. Statt der früheren Freistellungen von bis zu 70 % oder 90 % sieht das Modell heute eine 50-%-Steuerbefreiung auf italienisches Erwerbseinkommen für fünf Jahre vor. Sie gilt für Einkünfte bis maximal 600.000 € jährlich, für Arbeitnehmer wie Selbständige gleichermaßen, solange sie hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben, ihren Lebensmittelpunkt und ihre Arbeit überwiegend in Italien haben (mindestens 183 Tage im Jahr) und sich verpflichten, mindestens vier Steuerjahre zu bleiben.
Besonders vorteilhaft ist die Regelung für Familien: Wer mit einem minderjährigen Kind nach Italien zieht, nutzt 60 % statt 50 % Steuerbefreiung. Die ehemaligen Sonderregelungen mit 70 % oder 90 % sind seit 2024 aufgehoben; das Regime richtet sich heute nach objektiven Bedingungen wie Wohnsitz-, Aufenthalts- und Qualifikationsnachweisen. Wer die Bedingungen erfüllt, versteuert nur die Hälfte seines italienischen Einkommens, maximal fünf Jahre lang.
Das italienische Rentner-Regime bietet ausländischen Pensionären die Möglichkeit, ihren Ruhestand unter südlicher Sonne zu verbringen, bei gleichzeitig attraktiver steuerlicher Entlastung. Ursprünglich auf Kleinstädte in Süditalien mit weniger als 20.000 Einwohnern beschränkt, wurde das Regime zweimal erweitert: Seit 2024 zählen auch bestimmte Erdbeben-Wiederaufbaugemeinden Mittelitaliens dazu (Umbrien, Marken, Teile der Abruzzen), und seit April 2026 gilt die Grenze von 30.000 Einwohnern, wodurch 74 weitere Gemeinden förderfähig wurden.
Wer in eine dieser Gemeinden in den acht Südregionen (Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise, Apulien) umzieht, zahlt auf sämtliches ausländisches Einkommen, also Renten, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Dividenden oder Zinserträge, nur eine pauschale Steuer von 7 %, für maximal zehn Jahre ab dem Zuzug. Es gibt keine Mindesthöhe für die Pension; auch Auszahlungen aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie regelmäßig und lebenslang garantiert sind. Ein weiterer Vorteil: Während man unter dem Regime gemeldet ist, entfällt die Vermögensteuer auf ausländisches Vermögen ebenso wie die Pflicht, Auslandsvermögen in der Steuererklärung offenzulegen.
Interessant ist auch die Möglichkeit, bestimmte Einkommensarten vom Regime auszunehmen, etwa die gesetzliche Rente aus Deutschland. Da Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht behält, unterliegt die deutsche gesetzliche Rente ohnehin weiterhin der vollen Besteuerung in Deutschland.
Wichtig für deutsche Rentner: Das Rentner-Regime lohnt sich daher nur, wenn Du zusätzlich zur gesetzlichen Rente über hohe Kapitalerträge, Betriebsrenten oder sonstige ausländische Einkünfte verfügst, die dem 7-%-Tarif unterliegen können.
Teilnahmeberechtigt sind alle Rentner, die in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig waren und aus einem Land mit Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen stammen, was auf nahezu alle EU- und EWR-Staaten zutrifft.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenGanz offensichtlich ist ein Umzug nach Italien für Vermögende und Einkommensstarke interessant, sofern sie sich für eines der drei Programme qualifizieren. Wer dafür nicht in Frage kommt, zahlt die regulären italienischen Steuersätze. Und diese sind leider nicht wirklich vorteilhaft, wenn man Steuern in Italien und Deutschland vergleicht.
✓ Italien lohnt sich für
✗ Eher nicht für
Durch die hohen Steuerfreistellungen und eine hohe, aber begrenzte Sozialversicherung kann es sich mittlerweile auch für gut verdienende Selbständige lohnen, nach Italien, insbesondere nach Süditalien, auszuwandern. Dies rechnet sich aufgrund der hohen, aber gedeckelten (!) Sozialversicherungsbeiträge ab einem Gewinn von etwa 100.000 €. Bei diesem Beispiel bleibend, zahlst Du dann inklusive Sozialversicherung noch etwa 30.000 €, also 30 %. Bei 200.000 € Gewinn sind es, dank Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, nur noch rund 5.000 € mehr an Abgaben, und die Belastung sinkt auf unter 20 %. Bei 500.000 € beträgt die effektive Belastung sogar nur noch etwa 10 % und nimmt prozentual mit steigendem Einkommen immer weiter ab. Und nicht zu vergessen: Du hast dafür auch eine umfangreiche Absicherung für Alter, Behinderung, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Aber Achtung: Die Steuerfreistellungen richten sich nur an nicht haftungsbeschränkte Selbständige und Einzelunternehmer. Das Impatriati-Regime lässt sich nicht oder nur schwierig mit Anteilen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland nutzen, zumindest nicht über eine Ausschüttung von Gewinnen, sondern allenfalls über die Abrechnung als Selbständiger aus den eigenen Firmen. Liegen diese im Ausland, sind die typischen CFC-Regeln zu beachten, die auch in Italien gelten. Für vermögende Privatpersonen und Unternehmer mit Auslandsunternehmen ist deshalb Italiens Non-Dom-Regime interessanter. Gerne besprechen wir die für Dich vorteilhafteste Alternative in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Eine natürliche Person gilt als in Italien steuerlich ansässig, wenn sie entweder im italienischen Personenstandsregister eingetragen ist oder mehr als 183 Tage im Jahr in Italien anwesend ist. Willst Du in einem laufenden Jahr noch als steuerlich ansässig gelten, musst Du also vor dem 2. Juli (im Schaltjahr: 1. Juli) nach Italien umziehen.
Für die Einreise reicht ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Wer sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchte oder einen dauerhaften Umzug plant, muss sich binnen acht Tagen nach der Einreise beim örtlichen Polizeipräsidium melden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Erhalt des Dokuments kann einige Zeit dauern, aber keine Sorge: Als EU-Bürger darfst Du bis dahin ungehindert in Italien leben und arbeiten, denn die Aufenthaltsgenehmigung ist keine Voraussetzung Deiner Rechte, sie bescheinigt nur deren Bestehen.
EU-Bürger, die nach Italien auswandern und dort arbeiten möchten, benötigen keine besondere Arbeitserlaubnis. Auch eine selbständige Tätigkeit ist problemlos möglich. Selbst wenn Du noch keine Arbeitsstelle gefunden hast, kannst Du Dich überall im Land aufhalten; möglicherweise ist es dann nötig, die Arbeitssuche für die Behörden zu dokumentieren.
Zweitwohnsitz in Italien. Viele unserer Leser wollen Italien zunächst als Zweitwohnsitz, mit Erstwohnsitz in Deutschland. Steuerlich ist das unkompliziert, solange Du unter 183 Tagen im Jahr bleibst und Dich nicht ins italienische Melderegister eintragen lässt: Du wirst dann nicht in Italien steuerlich ansässig, Deine unbeschränkte Steuerpflicht bleibt in Deutschland. Beachte aber: Für die Zweitwohnung fällt die Grundsteuer IMU an (die Prima-casa-Befreiung gilt nur für den Hauptwohnsitz), und die italienischen Sonderregime (Flat Tax, 7 %, Impatriati) stehen Dir ohne echte Wohnsitzverlagerung nicht offen. Der Zweitwohnsitz ist also ein Lebensqualitäts-Modell, kein Steuermodell; zum Steuermodell wird Italien erst mit dem richtigen Umzug.
Da das italienische Gesundheitssystem für Ausländer nicht in allen Fällen greift, sollte jeder, der nach Italien auswandert und keine Rente bezieht, eine private Krankenversicherung abschließen, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenDie IRPEF ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, die in Italien ansässig sind oder dort Einkommen erwirtschaften. Wer seinen Wohnsitz in Italien hat, unterwirft sämtliche Einkünfte der IRPEF; ohne Wohnsitz ist nur das in Italien erwirtschaftete Einkommen zu versteuern. Erfasst werden Einkünfte aus Grund und Boden, unselbständiger und selbständiger Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit, Kapital sowie sonstige Einkünfte. Es existieren eine Reihe gesetzlicher Abzugsmöglichkeiten, welche die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Seit 2024 gibt es nur noch drei IRPEF-Stufen, und 2026 wurde die mittlere noch einmal gesenkt:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 28.000 € | 23 % |
| 28.001 bis 50.000 € | 33 % (2025: 35 %) |
| über 50.000 € | 43 % |
Dazu kommen regionale Zuschläge von etwa 1,2 bis 3,3 % und kommunale Zuschläge bis 0,9 %. Das steuerfreie Existenzminimum (no-tax area) liegt bei rund 8.500 € für Renten und abhängige Beschäftigung. Die IRPEF wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet; Steuerschulden sind bis zum 30. Juni des Folgejahres zu begleichen.
Italienische Unternehmen zahlen eine nationale und eine regionale Körperschaftsteuer. Die nationale Körperschaftsteuer (IRES) liegt bei 24 %, die regionale Produktionssteuer (IRAP) variiert je nach Region und beträgt im Schnitt etwa 3,9 %.
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gilt ein Satz von 26 % flat, mit diversen Ausnahmen (Staatsanleihen 12,5 %).
Die kommunale Immobiliensteuer IMU zahlt, wer in Italien ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt. Der Basissatz liegt bei 0,86 % des Katasterwertes; die Gemeinden können ihn senken oder auf gut 1 % anheben. Der selbstgenutzte Erstwohnsitz (prima casa) ist befreit, sofern es sich nicht um eine Luxusimmobilie handelt.
Diese ist in Italien nicht ganz unkompliziert; man unterscheidet zwischen ererbtem Immobilien- und sonstigem Vermögen. Für Immobilien fällt eine 2%ige Hypothekar- und eine 1%ige Katastersteuer an, Bemessungsgrundlage ist der amtliche Katasterwert. Handelt es sich um den Erstwohnsitz des Erblassers (prima casa), betragen beide Steuern zusammen nur rund 260 €, unabhängig vom Katasterwert. Für sonstiges Vermögen gilt: Ehepartner und Kinder 4 % (Freibetrag 1.000.000 € pro Person), Geschwister 6 % (Freibetrag 100.000 €), sonstige Verwandte 6 % ohne Freibetrag, Dritte 8 % ohne Freibetrag. Im Non-Dom-Regime bleibt Auslandsvermögen komplett erbschaft- und schenkungsteuerfrei.
Immobilien im Ausland werden mit einer Vermögensteuer (IVIE) von 1,06 % des Katasterwertes (EU) bzw. Kaufpreises (außerhalb der EU) belegt; der Satz wurde 2024 von 0,76 % angehoben. Im Ausland gehaltene Finanzvermögen unterliegen der IVAFE von 0,2 % (für Vermögen in Steueroasen-Staaten 0,4 %). Alle ausländischen Vermögenswerte müssen im RW-Formular der Steuererklärung deklariert werden; bei Nicht-Deklarierung drohen hohe Strafen. Wichtig: Im Non-Dom-Regime und im Rentner-Regime bist Du von dieser Vermögensteuer und der Meldepflicht befreit.
Der Standardsatz liegt bei 22 %, daneben gibt es ermäßigte Sätze von 10 %, 5 % und 4 %.
Wer als Rentner nach Italien zieht, muss wissen, wie gesetzliche, betriebliche und private Renten aus dem Ausland dort steuerlich behandelt werden. Die Grundlage bilden die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Italien mit Deutschland (Art. 18), Österreich (Art. 18) und der Schweiz (Art. 19) abgeschlossen hat.
1. Deutsche Renten. Das DBA unterscheidet klar: Gesetzliche Renten der Deutschen Rentenversicherung werden ausschließlich in Deutschland besteuert und in Italien allenfalls deklariert. Betriebsrenten (etwa Direktzusagen und Pensionskassen) sowie private Rentenversicherungen sind dagegen ausschließlich in Italien steuerpflichtig, wenn Du dort ansässig bist. Unterm Strich: Nur betriebliche und private Renten profitieren vom 7-%-Rentnerregime; DRV-Renten bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
2. Österreichische Renten. Pflichtversicherungsrenten aus der Pensionsversicherung werden in Österreich besteuert, nicht in Italien. Betriebs- und Zusatzpensionen sowie private Altersvorsorgen fallen unter das italienische Besteuerungsrecht und sind gegebenenfalls über das 7-%-Modell begünstigt.
3. Schweizer Renten. AHV/IV-Renten werden in der Schweiz besteuert. BVG-Leistungen (Pensionskasse) und Säule 3a unterliegen der italienischen Besteuerung, sofern Du in Italien lebst, mit Option auf die 7-%-Flat-Tax, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Achtung: Wer fast ausschließlich gesetzliche Rente aus Deutschland oder der Schweiz bezieht, profitiert steuerlich nicht vom Rentnerregime. Wer jedoch hohe betriebliche Altersvorsorgen, Kapitalerträge oder Mieteinkünfte aus dem Ausland hat, kann erheblich sparen. Alle Details, Land für Land, findest Du auf unserer Schwesterseite Ruhestand im Ausland.
Italien war einst ein recht angenehmes Pflaster für Krypto-Investoren. Doch mit den Reformen ab 2023 und den Verschärfungen durch die Haushaltsgesetze 2025 und 2026 hat sich das Blatt gewendet. Heute gilt: Wer in Italien wohnt und Kryptowährungen hält oder verkauft, muss mit deutlich höheren Steuern rechnen.
Kapitalertragsteuer auf Krypto: seit 2026 33 %. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen einer Ersatzsteuer, die zum 1. Januar 2026 von 26 % auf 33 % angehoben wurde. Der frühere Freibetrag von 2.000 € pro Jahr wurde bereits 2025 abgeschafft; seither ist jeder realisierte Gewinn steuerpflichtig. Übergangsweise können Bestandshalter eine Neubewertung ihrer Coins zum Stichtagswert gegen eine Substitutsteuer wählen.
Meldepflicht für Wallets. Wallets im Ausland (etwa bei Binance, Coinbase oder Kraken) müssen im RW-Formular der italienischen Steuererklärung angegeben werden; der Gesamtwert ist per 31.12. in Euro umzurechnen. Bei Nichtmeldung drohen Strafen zwischen 3 % und 15 % des Vermögenswerts, bei Vorsatz bis 30 %.
Staking, Lending, Airdrops. Staking-Erträge, Lending-Zinsen und ähnliche Erträge werden wie Kapitalerträge behandelt; auch Airdrops und Token-Rewards gelten als steuerpflichtiges Einkommen. Mining wird als gewerbliche Tätigkeit eingestuft und unterliegt der normalen Unternehmensbesteuerung inklusive Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und gegebenenfalls IRAP.
Unterm Strich hat Italien Kryptowährungen faktisch dem traditionellen Kapitalmarkt gleichgestellt, mit höherem bürokratischem Aufwand und einer Belastung von 33 % auf Gewinne. Für Krypto-Investoren mit hohen geplanten Realisierungen ist Italien damit steuerlich nicht mehr attraktiv. Wie andere Länder abschneiden und ob sich ein Umzug für Dein Portfolio lohnt, rechnen wir Dir auf KryptoSteuern.info vor.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenDein Umzug nach Italien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Du musst Deinen Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen. Wie Du Deinen Lebensmittelpunkt sauber verlagerst, haben wir im Steuerwissen ausführlich beschrieben.
Wenn Du Dich weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhältst, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt, und es geht Dir wie Boris Becker, der seinerzeit viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte. Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, gegebenenfalls mit der ganzen Familie, kommt für Dich in Frage.
Beachte unbedingt auch: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und ins Ausland umzieht, bekommt etwa 3 bis 12 Monate nach der Abmeldung regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug zugeschickt. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Du die Umstände Deines Wegzugs und den neuen Wohnsitz umfangreich nachweisen sollst. Sicher, Du kannst das Schreiben ignorieren; wir raten dringend davon ab. Denn bei Steuerschulden droht Passentzug, jedenfalls wenn Du nicht mit den Behörden kommunizierst, und der deutsche Staat kann den Pass auch dann einziehen, wenn Steuerschulden nur konstruiert werden. Dann hilft im Zweifel nur ein zweiter Pass; was von Zweitpass-Programmen weltweit übrig ist, erklärt Dir unser Plan B Projekt.
Über Italien, seine wunderschönen Landschaften und Städte, die sagenhafte Kultur, die faszinierende Geschichte und die wunderbaren Menschen mit ihren ausdrucksvollen Charakteren wurde schon so viel geschrieben, dass es müßig ist, es hier zu wiederholen. Aber eines kann man nicht oft genug betonen, und daher sei an dieser Stelle ein Auszug aus einem Artikel des ItalienJournal zitiert, der es schön auf den Punkt bringt:
Bella Italia: das Geheimnis der Dolce Vita. Unter „Dolce Vita", der Lebensphilosophie Italiens, verstehen nicht wenige ein rein luxuriöses Leben aus Müßiggang und Vergnügen. Aber dafür muss kein Ferrari vor der Tür stehen, ganz im Gegenteil: Für viele ist die Dolce Vita der Inbegriff eines gediegenen und stressfreien Lebens, und das geht auch ohne finanziellen Reichtum. Das zeigt schon der Lebensstil der Italiener, die einen immer mit einem Lächeln auf den Lippen mit ihrer Höflichkeit überwältigen.
Der Italiener startet schon ganz anders in den Tag. In den Morgen zu starten ohne einen kleinen Espresso: in Italien undenkbar. Und den bereitet der Italiener nicht zu Hause mit der Caffettiera zu, sondern genießt ihn am frühen Morgen in einer der zahlreichen Bars, die eher ein Café sind und als sozialer Treffpunkt dienen. Ob man Freunde trifft oder über Geschäfte spricht: Das Treffen beginnt immer mit einem Espresso an der Theke, im Stehen geschlürft, mit der unvergleichlichen „crema".

Oder das ausgedehnte Mittagessen mit der Familie? Die Familie spielt in Italien nach wie vor eine große Rolle. Die Großfamilie findet sich auch in der Mittagspause zum gemeinsamen Essen zu Hause ein; eigens dafür scheinen im Süden alle zwischen 13 und 16 Uhr die Pforten zu schließen. Gibt es noch eine Nonna im Haus, bekommt man oft ein Drei-bis-vier-Gänge-Menü nach traditionellen Rezepten. Am Mittagstisch geht es gesellig zu, es wird munter geredet und herzhaft gelacht. Und vielleicht ist genau das die Dolce Vita, von der alle sprechen: mit netten Menschen beim Essen zu sitzen und das Leben mit etwas Humor zu nehmen.
Im täglichen Leben kann vieles zur Dolce Vita werden. Die Kunst liegt darin, sich an den kleinen Dingen zu erfreuen, die der Seele guttun: der Spaziergang am Strand zum Sonnenuntergang, ein köstliches Abendessen mit einem Glas Rotwein, das Entspannen mit Meeresrauschen. Das Geheimnis ist, einfach mal die Zeit abzustellen, um den Moment zu genießen. (Auszug, italienjournal.de)

Was kostet das Leben in Italien konkret? Hier die aktuellen Durchschnittswerte (Quelle: Numbeo, Stand August 2026):
| Posten | Landesdurchschnitt |
|---|---|
| Essen im einfachen Restaurant | 18 € |
| Cappuccino | 1,80 € |
| Einzelfahrschein Nahverkehr | 1,70 € |
| Nebenkosten 85-m²-Wohnung (Strom, Heizung, Wasser) | ca. 200 € / Monat |
| Internet (Festnetz) | ca. 27 € / Monat |
| Miete 1-Zimmer-Wohnung, Stadtzentrum | ca. 730 € / Monat |
| Miete 1-Zimmer-Wohnung, außerhalb | ca. 570 € / Monat |
| Miete 3-Zimmer-Wohnung, Stadtzentrum | ca. 1.280 € / Monat |
Durchschnittswerte laut Numbeo; tagesaktuelle Details dort.
Entscheidend ist das Nord-Süd-Gefälle, und das ist gewaltig: Dieselbe 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum kostet in Mailand rund 1.540 €, in Palermo rund 660 €. Das Essen im einfachen Restaurant liegt in Mailand bei 20 €, in Palermo bei 13,50 €. Wer also das 7-Prozent-Rentnerregime im Süden nutzt, spart doppelt: bei der Steuer und bei den Lebenshaltungskosten. Rom, Mailand und Florenz spielen preislich in der Liga deutscher Großstädte; das Land und der Süden liegen deutlich darunter.
Ausführliche Leitfäden zum Wohnungsmieten (Vertragstypen 4+4, Kaution, Anmeldung) und zum Immobilienkauf in Italien (Ablauf, Steuern, Kosten) findest Du in unseren Guides.
Für viele unserer Leser mindestens so wichtig wie der Steuersatz: Wie frei lebt es sich im Alltag? Hier die Fakten für Italien.
Bargeld. Italien gehört zu den EU-Ländern mit einer festen Bargeldobergrenze: Barzahlungen zwischen Privaten oder an Händler sind nur bis 5.000 € erlaubt (seit 2023, zuvor 2.000 €). Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder von 3.000 bis 50.000 €, und zwar auf beiden Seiten der Transaktion. Im Alltag bleibt Bargeld trotzdem präsenter als in Nordeuropa: Gerade im Süden und in kleineren Orten ist die Barzahlung beim Bäcker, auf dem Markt und im Café weiterhin selbstverständlich, und Händler müssen Karten zwar akzeptieren, tun es bei Kleinbeträgen aber nicht immer gern.
Edelmetalle. Anlagegold ist in Italien wie in der ganzen EU mehrwertsteuerfrei. Aber: Jede Gold-Transaktion über 12.500 € muss der Finanzaufsicht UIF der Banca d'Italia gemeldet werden, für Private wie für Händler gleichermaßen. Beim Verkauf gilt zudem eine harte Regel: Ohne Kaufbeleg besteuert der Fiskus nicht den Gewinn, sondern 26 % des gesamten Verkaufserlöses. Bewahre Kaufbelege also unbedingt auf. Zuletzt wurde im Haushaltsverfahren 2026 eine einmalige Abgeltungsregelung von 12,5 % diskutiert, mit der sich Altbestände ohne Beleg legalisieren lassen sollen; ob und wie sie kommt, beobachten wir laufend.
Überwachung. Kommunale Videoüberwachung ist in italienischen Städten verbreitet, auf Plätzen, an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln. Bei der Gesichtserkennung war Italien lange restriktiv: Seit 2021 gilt ein Moratorium für private Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. 2026 hat die Regierung allerdings ein Polizei-Dekret auf den Weg gebracht, das die Speicherung biometrischer Kameradaten in sensiblen Zonen für sieben Tage erlaubt; die italienische Datenschutzbehörde und die EU halten es für unvereinbar mit dem AI Act. Das Thema ist also in Bewegung, von flächendeckender biometrischer Überwachung ist Italien aber weit entfernt.
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Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir im Steuerwissen im Detail erläutert. Ein wichtiger Aspekt: Der Wegzug aus Deutschland entbindet Dich nicht von der Steuerzahlung, wenn Du weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehst; Entsprechendes gilt für Österreich. Ob Du als deutscher Steuerzahler beschränkt steuerpflichtig bleibst, muss im Einzelfall geprüft werden, rechtzeitig vor dem Wegzug.
Hältst Du wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 Prozent), greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Deutschland besteuert die stillen Reserven Deiner Anteile, als hättest Du sie verkauft. Die früher geltende dauerhafte, zinslose Stundung bei einem Umzug innerhalb der EU gibt es seit der ATAD-Reform nicht mehr; für Wegzüge seit 2022 kann die Steuer auf Antrag lediglich in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung, und das gilt auch beim Umzug nach Italien. Wer mit einer werthaltigen GmbH auswandern will, braucht deshalb eine durchdachte Gestaltung, und zwar vor dem Umzug.
Dein Wegzug im Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz
Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen und bis zu zehn Jahre nachwirkende Steuerpflicht können greifen; was für Italien gilt, steht oben im Dossier. Wegzug aus Deutschland →
Die Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen (27,5 %) wird beim Wegzug in EU/EWR-Staaten wie Italien auf Antrag nicht festgesetzt, erst bei tatsächlicher Veräußerung. Wegzug aus Österreich →
Die Schweiz kennt keine Wegzugssteuer auf privates Kapitalvermögen; entscheidend sind die saubere Abmeldung und die Quellensteuer auf später bezogene Vorsorgegelder. Wegzug aus der Schweiz →
Um Deinen Umzug nach Italien korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden. Es gibt einige Aspekte Deiner Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Italien? Einen perfekten Zeitpunkt gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht zählt vor allem die 183-Tage-Schwelle: Wer im laufenden Jahr noch italienisch ansässig werden will, muss vor dem 2. Juli umziehen.
Brauche ich oder ein Familienmitglied ein Visum? Italien ist Teil der EU. Für die Einreise reicht ein gültiger Reisepass oder Personalausweis; wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich binnen acht Tagen beim örtlichen Polizeipräsidium. Für Drittstaatsangehörige gibt es seit 2024 auch ein Digital-Nomad-Visum.
Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip weiterbetrieben werden, gegebenenfalls mit neuem Geschäftsführer. Warst Du bisher selbständig, ist die Weiterführung des Betriebs nicht ohne Weiteres möglich. Denkst Du über einen Unternehmensverkauf nach, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.
Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen? Nicht zwingend. Um von den attraktiven Steuervergünstigungen zu profitieren, kann es aber oft sinnvoll sein. Welche Optionen infrage kommen, klären wir im persönlichen Beratungsgespräch.
Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause? Um Deinen Lebensmittelpunkt komplett nach Italien zu verlegen, ist die Aufgabe Deiner Wohnung zwingend notwendig; sonst lässt sich die deutsche Steuerpflicht nicht beenden. Das heißt nicht, dass Du eigene Immobilien verkaufen musst, Du kannst sie vermieten. Aber abmelden musst Du Deinen Wohnsitz auf jeden Fall. Warum die Wohnung in Deutschland so gefährlich ist, liest Du im Steuerwissen.
Wenn Du in Italien lebst und dort Steuerzahler bist, musst Du hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS nichts unternehmen. Du bist offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen. Dein Heimatfinanzamt ist Deiner Bank als Italien bekannt, und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, hast Du von den italienischen Behörden nichts zu befürchten, da Du keine Steuern hinterziehst.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn Du Kapitalerträge erzielst und die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angibst. Käme dies durch den Informationsaustausch ans Licht, drohen Unannehmlichkeiten. Wie Du Auslandskonten sauber aufsetzt und was der CRS für Dich bedeutet, zeigt Dir unsere Schwesterseite Freedom Banking.
Für alle praktischen Fragen rund um den Alltag in Italien haben wir ausführliche, eigene Guides geschrieben, von der Wohnungssuche über die Schule bis zum Haustier. Die wichtigsten für Italien:
Immobilien
Immobilien in Italien kaufen: Ablauf, Steuern und Kosten
Wohnen
Wohnung mieten in Italien: Vertragstypen 4+4, Kaution und Anmeldung
Familie
Mit Kindern nach Italien: Dolce Vita zwischen Schule und Bürokratie
Bildung
Homeschooling in Italien: Istruzione parentale Schritt für Schritt
Gesundheit
Gesundheitssystem Italien: SSN und medizinische Versorgung
Versicherung
Versicherungen in Italien: SSN-Anmeldung und Zusatzschutz
Arbeiten
Arbeiten in Italien: Jobsuche, Gehälter und politische Lage
Sicherheit
Sicherheit in Italien: Regionen, Risiken und Alltag
Haustiere
Mit Hund und Katze nach Italien: Chip, Impfung, Anagrafe
Ehrlich
Die 9 größten Nachteile beim Auswandern nach Italien
Natur
Naturkatastrophen in Italien: Erdbeben, Vulkane, Hochwasser
Vergleich
Auswandern nach Spanien oder Italien: Südeuropa im Vergleich
Alle Themenbereiche mit über 1.900 Artikeln findest Du in unseren Guides für Auswanderer.
Italien ist EU-Land, und das macht den Zuzug für die allermeisten unserer Leser denkbar einfach: Als Bürger aus Deutschland oder Österreich ziehst Du im Rahmen der Freizügigkeit einfach um; auch für Schweizer ist der Zuzug unkompliziert. Für ortsunabhängig Arbeitende aus Drittstaaten gibt es seit 2024 ein Digital-Nomad-Visum; die besten Standorte und Visa-Wege für digitale Nomaden in Italien findest Du auf unserer Schwesterseite Beyond Borders.
Der Weg zum Pass. Die italienische Staatsbürgerschaft kannst Du als EU-Bürger schon nach vier Jahren rechtmäßigem Wohnsitz beantragen (Nicht-EU-Bürger nach zehn Jahren); verlangt werden echte Integration, stabiles Einkommen, Sprachkenntnisse und ein sauberes Führungszeugnis, und das Verfahren selbst dauert danach realistisch noch zwei bis drei Jahre. Italien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, und seit Deutschland 2024 Mehrstaatigkeit generell zulässt, musst Du Deinen deutschen Pass dafür nicht aufgeben.
Unsere Kanzlei, die STM Corporate Group, hat schon viele Mandanten dabei unterstützt, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Valletta, Dublin und Austin sind wir bestens dafür gerüstet, Dich zu begleiten. Die Dienstleistungen werden stets individuell zugeschnitten und umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben:
Im Grundsatz rechnen wir nach Aufwand ab; für manche Leistungen (etwa die Gründung einer Gesellschaft) gelten Fixpreise. Im ersten Schritt raten wir Dir zur Buchung eines Beratungsgesprächs mit Sebastian, telefonisch, per Zoom oder Signal. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Italien her. Als Projektkoordinator behalten wir alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Deiner Pläne notwendig sind. Über zwanzig Jahre Beratungserfahrung und weit über hundert begleitete Unternehmer stehen hinter jedem Mandat.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Italien buchenSeit dem 1. Januar 2026 pauschal 300.000 € pro Jahr auf sämtliche Auslandseinkünfte, plus 50.000 € je Familienmitglied, für bis zu 15 Jahre. Wer 2024/25 zugezogen ist, zahlt weiterhin 200.000 €, Altfälle 100.000 €.
Nur bedingt: Die gesetzliche DRV-Rente bleibt laut DBA in Deutschland steuerpflichtig. Richtig lohnend wird das Regime mit Betriebsrenten, privaten Vorsorgen, Kapitalerträgen oder Mieteinkünften aus dem Ausland, die alle pauschal mit 7 % besteuert werden.
Mit Eintrag ins Personenstandsregister oder bei mehr als 183 Tagen Anwesenheit im Jahr. Wer im laufenden Jahr noch ansässig werden will, muss vor dem 2. Juli umziehen.
Als EU-Bürger kannst Du nach vier Jahren rechtmäßigem Wohnsitz die Einbürgerung beantragen; das Verfahren dauert danach realistisch zwei bis drei Jahre. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.
Ab 1 % Beteiligung greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Deutschland besteuert die stillen Reserven, als hättest Du verkauft. Seit 2022 gibt es keine dauerhafte Stundung mehr, nur noch sieben Jahresraten auf Antrag. Das gehört vor dem Umzug gestaltet.
Seit 1. Januar 2026 mit einer Ersatzsteuer von 33 % (zuvor 26 %); der frühere 2.000-€-Freibetrag ist abgeschafft. Auslandswallets sind im RW-Formular zu melden.
Ja, im Alltag ist Bargeld weiter üblich, aber Barzahlungen sind gesetzlich auf 5.000 € begrenzt; darüber drohen empfindliche Bußgelder für beide Seiten.
Unter 183 Tagen im Jahr und ohne Eintrag ins Melderegister wirst Du nicht in Italien steuerlich ansässig; Deine Steuerpflicht bleibt in Deutschland. Für die Zweitwohnung fällt allerdings die Grundsteuer IMU an, und die Sonderregime (Flat Tax, 7 %, Impatriati) gibt es nur mit echter Wohnsitzverlagerung.
Nein. Personalausweis genügt; bei Aufenthalt über drei Monate meldest Du Dich binnen acht Tagen beim örtlichen Polizeipräsidium. Drittstaatsangehörige können seit 2024 das Digital-Nomad-Visum nutzen.
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