Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

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Ins steuergünstige Ausland ziehen und keine Steuern mehr in Deutschland bezahlen: Die Grundvoraussetzung hierfür ist, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland zu haben. Doch wer vor einem Umzug ins Ausland steht, ist sich oft unsicher, ob, wann und wo er seinen Wohnsitz abmelden sollte. Und: Wie lange darfst Du eigentlich im Ausland bleiben, ohne Dich in Deutschland abmelden zu müssen?

Bei der Antwort auf diese Fragen spielt einerseits die Meldepflicht in Deutschland, andererseits aber auch die Frage nach dem steuerlichen Wohnsitz eine Rolle. Es lohnt sich daher, Dich mit dem Thema auseinanderzusetzen, um von vornherein die richtige Entscheidung treffen zu können. Gleichzeitig ist es eine gute Vorbereitung, denn Du wirst voraussichtlich vom Finanzamt Post bekommen: Sieh Dir dazu unseren Artikel zu den 16 Fragen des Finanzamts bei Wegzug ins Ausland an.

Melde- und Abmeldepflichten in Deutschland

In Deutschland besteht eine sogenannte Meldepflicht. Diese ist im Bundesmeldegesetz (BMG) festgeschrieben und den meisten von Umzügen her bekannt. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich demnach innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt mit der neuen Anschrift anmelden.

Diese Meldepflicht besteht jedoch nicht nur für die Anmeldung. Sie gilt auch, wenn Du aus Deiner Wohnung in Deutschland aus- und nicht wieder in eine neue Wohnung im Inland ziehst. In diesem Fall ist die Abmeldung offiziell bis spätestens zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen. Frühestens kann sie eine Woche vor dem Auszug erfolgen.

Was passiert, wenn Du Dich nicht fristgerecht abmeldest?

Wer einen neuen Wohnsitz im Ausland bezieht und sich in Deutschland nicht ordnungsgemäß abmeldet, begeht nach dem Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit. Dabei sieht das Gesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro vor, die nach dem Ermessen der zuständigen Beamten verhängt werden können.

Ob das Bußgeld tatsächlich verhängt wird, wenn Du Dich zu spät abmeldest und schon ins Ausland gezogen bist, ist der Kulanz der Behörden überlassen. Es fragt sich, ob sie wirklich wegen eines solchen Falls versuchen, den Betreffenden über die Behörden im Ausland ausfindig zu machen. Hinzu kommt, dass für die Behörden nur schwer nachvollziehbar sein wird, wann der Wohnsitz in Deutschland tatsächlich genau aufgegeben wurde.

Allerdings ist es in Deinem eigenen Sinne, Dich abzumelden, denn die Abmeldebescheinigung braucht man öfter als vielleicht vorerst vermutet.

Sie muss unter anderem vorgelegt werden:

  • bei deutschen Auslandsvertretungen in Pass- und Ausweisangelegenheiten,
  • zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen für Strom, Telefon und Internetanschlüsse,
  • zur Abmeldung von der Krankenversicherung,
  • zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag, wenn Du Deine Wohnung in Deutschland vollständig aufgibst,
  • zur Vorlage beim Finanzamt zur Bescheinigung über die Wohnsitzaufgabe, wobei das Meldeamt die Abmeldung jedoch auch an das Finanzamt weiterleitet.

Für das Finanzamt ist bei der Erhebung von Steuern nicht die Meldebescheinigung maßgeblich. Sie kann lediglich als Indiz und zur Nennung eines Stichtages dienen. Vielmehr ist für den Fiskus von Interesse, ob tatsächlich kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Daher ist für steuerliche Belange die Abmeldebescheinigung nicht ausschlaggebend. Sie kann aber hilfreich dabei sein nachzuweisen, dass und ab wann kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht bzw. bestanden hat.

Außerdem kann es sein, dass Behörden im Ausland bei verschiedenen Angelegenheiten die Abmeldebescheinigung verlangen.

Abmeldung beim Meldeamt verpasst?

Wer seinen Umzug ins Ausland vorbereitet, hat oft alle Hände voll zu tun. Es gilt nicht nur, den Umzug an sich zu organisieren, sondern auch allerhand Formelles zu erledigen. Da kann der Gang zum Einwohnermeldeamt schnell in Vergessenheit geraten. Wenn Du es verpasst haben solltest, Dich rechtzeitig abzumelden, ist das aber auch vom Ausland aus noch bequem möglich.

Die meisten Bundesländer und Gemeinden bieten mittlerweile auch die Abmeldung auf postalischem oder gar auf elektronischem Weg an. Deine neue Anschrift im Ausland wird bei der Abmeldung mit erfasst: Sie gehört zu den Angaben, die das Meldeamt ins Melderegister aufnimmt, und sie hilft, dass Behörden in Deutschland Dich weiterhin erreichen können.

Außerdem kann die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dafür benötigt der Bevollmächtigte eine unterzeichnete Vollmacht, den Reisepass oder Personalausweis sowie das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular. Egal, ob bei persönlicher Vorsprache oder bei Abmeldung durch einen Bevollmächtigten: Die Prozedur ist gebührenfrei.

Den steuerlichen Wohnsitz richtig abmelden

Dich beim Meldeamt abzumelden, ist also offiziell Pflicht. Es genügt aber nicht, um Dich von der Steuerpflicht in Deutschland zu befreien. Unabhängig von der Abmeldung beim Meldeamt, die auch ans Finanzamt weitergeleitet wird, kann dennoch ein steuerlicher Wohnsitz bestehen. Dieser löst dann weiterhin die unbeschränkte Steuerpflicht im Land aus. Besonders ärgerlich ist das, wenn Du Dir extra ein steuergünstiges Land als neues Zuhause ausgesucht hast. Nimmt das Finanzamt also an, dass Du trotz Deines offiziellen Umzuges ins Ausland in Deutschland noch einen Wohnsitz hast, wirst Du in der Bundesrepublik weiter Steuern zahlen müssen.

Was ist ein Wohnsitz?

Um den Wohnsitz im In- oder Ausland und die Frage der damit zusammenhängenden Steuerpflicht gibt es viele Mythen und Fehlannahmen, die teuer werden können. Daher gilt es zunächst einmal zu klären, was aus steuerlicher Sicht ein Wohnsitz ist, und damit zusammenhängend, wie Du diesen sicher abmelden kannst.

Die Abgabenordnung als grundsätzliches Steuergesetz enthält in Paragraf 8 die folgende Definition von „Wohnsitz":

„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Damit es sich steuerrechtlich gesehen um einen Wohnsitz handelt, muss also Folgendes gegeben sein:

  • Es handelt sich um Wohnräume. „Wohnung" meint also im weiteren Sinne alle Räumlichkeiten, die sich dauerhaft zum Wohnen eignen. Das können Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Häuser oder auch möblierte Zimmer sein.
  • Die Wohnung wird innegehabt. Dies ist der Fall, wenn sogenannte „Verfügungsmacht" über die Wohnung besteht. Die Verfügungsmacht hast Du, wenn Du jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten hast und sie als Bleibe nutzen kannst. Hast Du einen Schlüssel, mit dem Du jederzeit in die Wohnräume kommst, kann das Innehaben angenommen werden.
  • Die Wohnung wird beibehalten und genutzt. Die Nutzung der Wohnung muss dabei über kurze Aufenthalte und Urlaubsaufenthalte hinausgehen. Eine Mindestzeit gibt es dabei nicht, dementsprechend schwierig kann es werden zu belegen, dass es sich tatsächlich nur um eine Nutzung zu Erholungszwecken handelt. Im Zusammenspiel hiermit ist das Innehaben entscheidend, denn wenn Du nicht jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten hättest, sondern tatsächlich nur zeitweise, handelt es sich auch nicht um einen Wohnsitz.

Wohnsitz rechtssicher beenden

Auf der sicheren Seite bist Du hinsichtlich des steuerlichen Wohnsitzes und der damit verbundenen Steuerpflicht also, wenn Du schlichtweg keine feste Unterkunft mehr in Deutschland hast. Wer zeitweise ein Gästezimmer bezieht, sei es ein gemietetes oder eines bei Freunden oder Familienmitgliedern, kann dieses natürlich nutzen. Allerdings solltest Du es nicht dauerhaft zur Verfügung haben, sondern nur zeitweise nutzen und „belegen", das heißt, auch die Schlüssel hierfür nach der Nutzung wieder abgeben. Auch sollten in diesem Zimmer nicht dauerhaft Deine persönlichen Sachen gelagert sein.

Steuerliche Folgen bei Nicht-Abmeldung

Wenn Du Deinen Wohnsitz nicht abmeldest und aufgibst und das Finanzamt weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland annimmt, bleibst Du also mit Deinem Welteinkommen im Land steuerpflichtig. Besonders brisant: Wenn Du nicht nur Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sondern dort auch ein Unternehmen gegründet hast, bestehen bei einem steuerlichen Wohnsitz auch Meldepflichten für Auslandsunternehmen. Dabei kann es zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen.

Mehr über die Hinzurechnungsbesteuerung und die sogenannten CFC Rules kannst Du hier erfahren.

Wohnst Du im Ausland und das Finanzamt geht von einem Wohnsitz in Deutschland aus, können Doppelbesteuerungsabkommen, die mit vielen Ländern bestehen, Dich vor einer doppelten Steuerzahlung bewahren. Doch auch hierbei wird es notwendig sein nachzuweisen, wo Du tatsächlich Deinen Wohnsitz hast.

Wohnsitz abmelden: diese Rolle spielt der Zeitpunkt (183-Tage-Regel)

Wenn Du ins Ausland ziehst, kann der Zeitpunkt der Abmeldung des Wohnsitzes relevant werden. Häufig fällt dabei das Stichwort 183-Tage-Regel: Wer sich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält, ist hier regelmäßig unbeschränkt steuerpflichtig, weil er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Im Umkehrschluss nimmt mancher Auswanderer an: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland beispielsweise am 25. Juni abmeldet und zu diesem Stichtag ins Ausland umzieht, sei in der Bundesrepublik ab dann nicht mehr steuerpflichtig. Hier musst Du aufpassen, denn diese Annahme ist falsch. Maßgeblich ist nicht das Datum auf der Abmeldebescheinigung, sondern was tatsächlich passiert: Du musst Deine Wohnung wirklich und vollständig aufgeben, und Du darfst auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben. Das reine Tagezählen schützt Dich dabei nicht: Es kommt auf das Gesamtbild an.

Ausführlich kannst Du Dich zu dieser Problematik in unserem Beitrag zum Lebensmittelpunkt informieren.

Der gewöhnliche Aufenthalt als Stolperfalle

Unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist nicht nur, wer hier seinen Wohnsitz hat, sondern auch, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land hat. Es reicht also nicht aus, Dich zum Stichtag X mit dem Wohnsitz abzumelden. Auch der Lebensmittelpunkt muss zu diesem Zeitpunkt vollständig ins Ausland verlagert werden. Lebst und arbeitest Du im Ausland mehr als 183 Tage im Jahr und bist Du höchstens in Deutschland, um ab und zu Freunde und Verwandte zu besuchen, ist dies gegeben.

Ziehst Du aber beispielsweise arbeitsbedingt ins Ausland, meldest Deinen Wohnsitz ab, doch Ehepartner und Kinder bleiben (noch) in Deutschland, sieht das Finanzamt die Familienwohnung regelmäßig weiter als Deinen Wohnsitz an: Über die gemeinsame Wohnung kannst Du jederzeit verfügen, und Dein Lebensmittelpunkt liegt bei Deiner Familie. Du bleibst dann steuerpflichtig, auch wenn Du hier nicht die meiste Zeit verbringst.

Vorsicht vor kurzen Besuchen in Deutschland

So mancher, der auswandert, hat seinen Kindern das Auswandern mit dem Versprechen versüßt, dass man ja alle zwei bis drei Monate oder wenn das Heimweh ganz groß wird zu den Großeltern oder Freunden auf Besuch fährt. Vorsicht: Das Finanzamt unterstellt in solchen Fällen regelmäßig, dass der Lebensmittelpunkt und damit die Steuerpflicht weiter in Deutschland besteht.

Post vom Finanzamt: Fragebogen mit 16 Fragen zum Wegzug aus Deutschland

Wahrscheinlich erhältst Du vom Finanzamt einen Fragebogen, nachdem Du Dich abgemeldet hast. Lies unbedingt unsere Hinweise und Erklärungen zu den Hintergründen der 16 Fragen.

Wann musst Du Wegzugssteuer zahlen?

Die Wegzugssteuer fällt an, wenn Du als natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst (mindestens 1 Prozent der Anteile) und Deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst. Diese Anteile werden beim Wegzug aus Deutschland so besteuert, als hättest Du sie verkauft.

Auch Beteiligungen an Auslandsgesellschaften werden bei einem Wegzug aus Deutschland in ein anderes Land bei der Wegzugssteuer mit berücksichtigt. Alle Details, Rechenbeispiele und Gestaltungen findest Du auf unserer Seite zur Wegzugsbesteuerung.

Wann musst Du Entstrickungssteuer zahlen?

Bei einem Wegzug verliert der deutsche Fiskus Besteuerungsrechte und versucht, dem mit unterschiedlichen Regelungen entgegenzuwirken. Die Wegzugssteuer betrifft dabei Anteile an Kapitalgesellschaften in Deinem Privatvermögen. Die Entstrickungssteuer, international als Exit Tax bezeichnet, ist das Gegenstück für das Betriebsvermögen: Sie greift, wenn Betriebsvermögen dem deutschen Zugriff entzogen wird, etwa weil ein Einzelunternehmer oder Freiberufler seinen Betrieb ins Ausland verlegt oder eine Firma Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte überführt.

Anders als die Wegzugssteuer kennt die Entstrickung weder eine Mindestbeteiligung noch eine Mindestdauer der Steuerpflicht: Sie kann auch jemanden treffen, der noch nicht lange in Deutschland wohnt oder nur einen vorübergehenden Wegzug plant. Hier findest Du weitere Details rund um die Exit Tax.

Bei Umzug in die Schweiz: überdachende Besteuerung

Die Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz ist die dort festgelegte Abwanderer-Regelung.

Sie besagt, dass wer aus Deutschland in die Schweiz zieht und nicht Schweizer Staatsbürger ist, im Jahr des Wegzugs und danach für fünf weitere Jahre mit seinen Einkünften aus Deutschland in Deutschland steuerpflichtig bleibt.

Sie gilt ausschließlich für Einkünfte aus Deutschland und lässt sich durch den Umweg über ein Drittland nicht umgehen, außer bei einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt dort.

Es werden lediglich die (geringeren) in der Schweiz zu entrichtenden Zahlungen gemäß § 34c EStG auf die deutschen Steuern angerechnet (sogenannte „konkurrierende", „überlagernde" oder „überdachende" Besteuerung).

Zudem greift die überdachende Besteuerung auch bei Vorliegen einer sogenannten fiktiven Ansässigkeit. Entscheidend ist hier, dass der deutsche Fiskus nicht, wie sonst üblich, auf den Lebensmittelpunkt als Kriterium für einen Wohnsitz abzielt: Sie gilt für in der Schweiz ansässige Personen grundsätzlich schon dann, wenn diese in Deutschland eine ständige Wohnstätte haben, die sie regelmäßig nutzen könnten, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Wohnstätte muss übrigens nicht der Hauptwohnsitz sein. Es reicht oft ein Zimmer im Elternhaus oder gar ein Schlüssel zur Wohnung des Bruders.

So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfährst Du mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Dich konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.

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Hast Du Dich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und dem Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Kannst Du Dir einen Umzug nach Spanien, Großbritannien, Irland oder Malta (oder in ein anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Bist Du an einem Punkt angelangt, wo Du mit Deiner Internet-Recherche nicht mehr weiterkommst?

Wenn Du diese Fragen mit „ja" beantwortest, ist es an der Zeit, über Dein Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Du erhältst das Feedback, das Du benötigst, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Du lernst, wo Du bei Deinen Vorbereitungen noch nachbessern musst und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Du profitierst vom „Boots on the Ground"-Praxiswissen aus 20 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Deine Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machst Du den ersten konkreten Schritt auf Deinem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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