Du planst die Abmeldung oder hast sie hinter Dir und willst wissen, was jetzt an welcher Stelle zu regeln ist? Genau dafür gibt es unser Beratungsgespräch.
Jetzt Beratungsgespräch buchen„Welche Versicherung kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland überhaupt noch abschließen?" So oder so ähnlich lautet die Frage, die viele Auswanderer erst in die Suchmaschine tippen, wenn die Abmeldung schon durch ist. Sie klingt nach Formularkunde, ist aber eine Statusfrage: Bin ich noch drin im System, oder bin ich rausgefallen? Die gute Nachricht vorweg: Die Abmeldung ist ein Verwaltungsakt, keine Verbannung. Deine Staatsangehörigkeit, Dein Pass, Deine Rentenansprüche, Deine Steuer-ID, Dein Führerschein und sogar Dein Wahlrecht ziehen mit Dir um. Zwei Dinge enden dagegen wirklich, und zwar die beiden, an denen die meisten hängen: die gesetzliche Krankenversicherung und das Kindergeld.
Diese Seite sortiert das komplette Feld für den Wegzug aus Deutschland: erst das, was mit der Abmeldung endet, dann das, was Dir niemand nimmt, und zuletzt das, was Du aktiv neu regeln musst, von der Krankenversicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Firmengründung. Nur ein Kapitel wohnt woanders: Alles rund um Girokonto und Banking ohne deutschen Wohnsitz behandelt unsere Schwesterseite Freedom Banking, der Wegweiser dorthin steht weiter unten.
Was mit der Abmeldung endet
Vier Positionen enden mit der Aufgabe von Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland, und eine davon ist der ganze Zweck der Übung:
Die unbeschränkte Steuerpflicht. Sie zu beenden ist der Grund, warum Du Dich überhaupt abmeldest. Dass die Abmeldung allein dafür nicht genügt, sondern Wohnung und gewöhnlicher Aufenthalt wirklich aufgegeben sein müssen, liest Du im Grundlagenartikel Unbeschränkte Steuerpflicht beenden; die häufigste Falle, die beibehaltene Wohnung, hat eine eigene Seite.
Die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV ist territorial gebaut: Als Angestellter endet Deine Pflichtmitgliedschaft mit dem Ablauf des Tages, an dem Dein Beschäftigungsverhältnis endet (§ 190 Abs. 2 SGB V). Und wer nicht beschäftigt ist, fällt nur unter das deutsche Sozialversicherungsrecht, solange er Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, so das Territorialprinzip des § 3 Nr. 2 SGB IV. Ohne Wohnsitz und ohne Job in Deutschland gibt es also keine gesetzliche Krankenversicherung mehr. Was stattdessen kommt, steht im nächsten Abschnitt.
Das Kindergeld. § 62 Abs. 1 EStG knüpft den Anspruch an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Ohne beides bleibt der Anspruch nur bestehen, wenn Du nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig bist (das betrifft im Kern ins Ausland entsandte Angehörige des öffentlichen Dienstes) oder auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG so behandelt wirst, was voraussetzt, dass Deine Einkünfte fast vollständig aus Deutschland stammen, etwa als Grenzpendler mit deutschem Arbeitsplatz. Für den normalen Auswanderer, der Job und Wohnung in Deutschland aufgibt, heißt das ehrlich gesagt: Das Kindergeld endet, auch beim Umzug in ein EU-Land. Melde es der Familienkasse selbst, bevor sie es von der Meldebehörde erfährt: Zu Unrecht weitergezahltes Kindergeld wird zurückgefordert.
Das Gewerbe. Nimmst Du Deinen Betrieb mit ins Ausland, gibst Du den deutschen Betrieb auf, und die Gewerbeordnung verlangt dafür die Abmeldung (§ 14 Abs. 1 GewO). Freiberufler melden sich formlos beim Finanzamt ab. Was danach kommt, wenn Du weiter unternehmerisch tätig sein willst, steht unten im Gründungskapitel.
Krankenversicherung ohne Wohnsitz in Deutschland
Die mit Abstand meistgestellte Frage dieses Themas, und die mit dem klarsten Fahrplan. Er hängt allein davon ab, wohin Du gehst.
Innerhalb der EU (plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind die Sozialversicherungssysteme über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert. Der Grundsatz: Es gilt immer nur das Recht eines Staates, und zwar in der Regel das des Staates, in dem Du arbeitest oder wohnst; aussuchen kannst Du es Dir nicht. Nimmst Du im Zielland eine Beschäftigung auf, wechselst Du in dessen System. Rentner mit deutscher Rente können über das Formular S1 im Wohnsitzland behandelt werden, als wären sie dort versichert. Du stehst also nicht ohne Schutz da, aber der Leistungsumfang richtet sich nach dem Zielland, nicht nach deutschem Standard.
Außerhalb der EU endet die Mitgliedschaft ersatzlos, und Du brauchst zwingend eine private Lösung: eine lokale Krankenversicherung im Zielland oder eine internationale Police, die weltweit gilt. Für welche Konstellation was taugt, welche Rolle Alter und Vorerkrankungen spielen und warum der Rücktransport der wichtigste Baustein ist, steht ausführlich in unserem Leitfaden Krankenversicherung beim Auswandern.
Ein Fehler ist teurer als alle anderen: die GKV ersatzlos zu kündigen. Wer sich die Rückkehr nach Deutschland auch nur offenhalten will, sichert sich vor dem Wegzug eine Anwartschaftsversicherung: Gegen einen kleinen Beitrag bleibt der Wiedereinstieg in Deinen alten Status möglich, bei ehemals Privatversicherten samt Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Details, Kosten und Fristen stehen auf unserer Seite zur Anwartschaft bei Umzug ins Ausland.
Krankenversicherung, Anwartschaft, Rückkehroption: Das ist der Teil des Wegzugs, bei dem Fehler richtig teuer werden. Wir gehen Deine Situation durch.
Jetzt Beratungsgespräch buchenBerufsunfähigkeit, Haftpflicht und Co.: welche Versicherung Du ohne deutschen Wohnsitz noch bekommst
Bei den übrigen Versicherungen musst Du zwei Fragen auseinanderhalten: Was passiert mit bestehenden Verträgen, und was kannst Du neu abschließen?
Bestehende Verträge enden nicht automatisch mit der Abmeldung. Ob Deine Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt weiter leistet, regelt das Bedingungswerk Deines Vertrags: Viele Tarife gelten weltweit, manche verlangen Mitwirkungspflichten, die sich aus dem Ausland schwer erfüllen lassen, etwa Untersuchungen bei Ärzten in Deutschland. Lies die Bedingungen, bevor Du kündigst, und frage im Zweifel schriftlich beim Versicherer nach. Eine leistungsfähige BU, die Du als Gesunder in Deutschland abgeschlossen hast, ist im Ausland kaum zu ersetzen; sie vorschnell zu kündigen ist fast immer ein Fehler. Bei der Privathaftpflicht ist es umgekehrt: Sie ist üblicherweise auf vorübergehende Auslandsaufenthalte zugeschnitten und deckt den dauerhaften Wegzug oft nur befristet oder gar nicht; hier brauchst Du im Zielland ohnehin eine lokale Lösung.
Beim Neuabschluss wird die Meldeadresse zur Hürde: Deutsche Versicherer setzen für neue Verträge in der Regel einen Wohnsitz in Deutschland voraus, von der privaten Krankenvollversicherung über die BU bis zur Haftpflicht. Ohne deutschen Wohnsitz führt der Weg deshalb meist zu internationalen Anbietern, deren Policen nicht an einer Meldeadresse hängen, oder zu lokalen Versicherern im Zielland. Die Konsequenz für die Reihenfolge Deines Wegzugs ist eindeutig: Was Du aus Deutschland mitnehmen willst, schließt Du ab, solange Du noch gemeldet bist. Nach der Abmeldung verhandelst Du aus der schwächeren Position.
Girokonto ohne Wohnsitz in Deutschland: das Kapitel wohnt bei Freedom Banking
Beim Konto stellt sich dieselbe Statusfrage wie bei der Versicherung, mit einem anderen Ausgang: Bestehende deutsche Konten bleiben in aller Regel bestehen, wenn Du der Bank Deine neue Auslandsadresse meldest, und für Neueröffnungen ist der fehlende deutsche Wohnsitz bei der Hausbank ein Problemfall, bei Auslandsbanken und modernen Anbietern dagegen der Normalfall. Welche Banken ohne deutschen Wohnsitz eröffnen, welche Nachweise sie verlangen und was der automatische Informationsaustausch (CRS) dabei meldet, behandelt unsere auf Banking spezialisierte Schwesterseite in einem eigenen Leitfaden: Konto im Ausland eröffnen ohne Wohnsitz in Deutschland.
Firma gründen ohne Wohnsitz in Deutschland
Die zweite große Frage des Clusters, und eine mit einer angenehm klaren Rechtslage: Für die Gründung oder Führung einer deutschen GmbH brauchst Du keinen Wohnsitz in Deutschland. § 6 GmbHG verlangt vom Geschäftsführer weder einen inländischen Wohnsitz noch eine bestimmte Staatsangehörigkeit; ausgeschlossen ist nur, wer unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht, einem einschlägigen Berufsverbot unterliegt oder wegen bestimmter Wirtschaftsstraftaten verurteilt wurde. Du kannst also auch nach dem Wegzug Geschäftsführer Deiner deutschen GmbH bleiben oder eine neue gründen.
Der Haken steht nicht im GmbH-Gesetz, sondern in der Abgabenordnung: Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO), und der sitzt dort, wo die laufenden Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Führst Du Deine deutsche GmbH dauerhaft vom Wohnzimmer in Lissabon oder Dubai aus, wanderst also nicht nur Du aus, sondern womöglich auch die Geschäftsleitung Deiner Gesellschaft, mit Folgen von der Betriebsstätte im Zielland bis zur doppelten Ansässigkeit der GmbH. Wie Du das sauber strukturierst, steht auf unseren Seiten Umzug des Geschäftsführers ins Ausland und Kann ich Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein, wenn ich im Ausland lebe?
Und die Firma im Ausland? Ohne deutschen Wohnsitz entfällt der wichtigste deutsche Zugriff auf ausländische Gesellschaften gleich mit: Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz trifft unbeschränkt Steuerpflichtige. Wer sauber weggezogen ist, gründet seine Gesellschaft dort, wo sie steuerlich und praktisch hingehört, und muss dabei nur noch die Regeln seines neuen Wohnsitzlandes beachten, etwa dessen eigene CFC-Regeln. Ein Rest Deutschland bleibt allerdings auch hier: Warst Du als Deutscher lange genug unbeschränkt steuerpflichtig und ziehst in ein Niedrigsteuergebiet, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG Deine deutschen Einkünfte noch bis zu zehn Jahre erfassen.
Deutsche GmbH behalten, verlegen oder im Ausland neu gründen? Das ist eine Strukturfrage, keine Bauchfrage. Wir rechnen die Varianten mit Dir durch.
Jetzt Beratungsgespräch buchenWas Dir ohne Wohnsitz in Deutschland bleibt
Jetzt zur längeren und angenehmeren Liste. Nichts davon musst Du beantragen, verteidigen oder erneuern, nur an ein paar Stellen Bescheid geben.
Deine Rente. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jährlich rund 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder; Deine Ansprüche verfallen mit dem Wegzug nicht. Lebst Du künftig in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich an der Höhe in aller Regel nichts, und auch in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen bleibt die Zahlung meist unverändert. Einschränkungen gibt es in Sonderfällen: bei Rentenanteilen aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder dem Rentenabkommen mit Polen von 1975, bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten und beim Umzug in Länder ohne Abkommen. Melde den Umzug der Rentenversicherung etwa zwei Monate vorher, dann läuft die Zahlung ohne Unterbrechung weiter, auf Wunsch auch auf ein Konto im Ausland. Alles Weitere, Land für Land, findest Du auf unserer Schwesterseite Ruhestand im Ausland.
Dein Pass und Deine Staatsangehörigkeit. Beides hängt nicht an der Meldeadresse. Pass und Personalausweis beantragst Du künftig bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Deine Steuer-ID. Die steuerliche Identifikationsnummer wird pro Person nur ein einziges Mal vergeben (§ 139b AO) und wird bei einem Wegzug nicht gelöscht. Du brauchst sie auch weiterhin, etwa für deutsche Mieteinnahmen oder Renten. Hebe sie auf; eine neue bekommst Du nicht.
Dein Führerschein. Innerhalb der EU wird Dein Führerschein gegenseitig anerkannt; beim Umzug in ein anderes EU-Land musst Du ihn in der Regel nicht umtauschen. Erst nach längerem Aufenthalt können die Behörden bei unbefristeten Dokumenten einen Umtausch verlangen. Außerhalb der EU entscheidet das Recht des Ziellandes, ob und wie lange das deutsche Dokument anerkannt wird.
Dein Wahlrecht. Auch als Auslandsdeutscher darfst Du an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn Du nach Deinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hast und das nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn Du mit den politischen Verhältnissen persönlich vertraut und von ihnen betroffen bist (§ 12 Abs. 2 BWahlG). Der Preis der Abmeldung: Du stehst in keinem Wählerverzeichnis mehr und musst vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung stellen. Von allein wählt es sich nur mit Meldeadresse.
Deine bestehenden Konten und Verträge. Deutsche Bankkonten, Depots und viele Bestandsverträge laufen nach Adressänderung weiter, siehe oben.
Und das Finanzamt? Beschränkte Steuerpflicht für deutsche Einkünfte
Ganz verabschiedet sich der deutsche Fiskus nur von dem, was nichts mehr mit Deutschland zu tun hat. Behältst Du deutsche Einkunftsquellen, etwa eine vermietete Immobilie, deutsche Renten oder Beteiligungen, bleibst Du damit beschränkt steuerpflichtig: Wer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, versteuert seine inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG weiterhin in Deutschland (§ 1 Abs. 4 EStG). Das ist kein Konstruktionsfehler Deines Wegzugs, sondern der Normalfall, und meist deutlich günstiger als vorher, weil das Welteinkommen draußen ist. Wichtig ist nur, die verbleibenden Pflichten zu kennen: die jährliche Erklärung für die deutschen Quellen, den möglichen Nachlauf des § 2 AStG und die Frage, was das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen Deinem neuen Wohnsitzland zuweist. Den Gesamtüberblick über die steuerliche Seite des Wegzugs gibt Dir der Leitfaden Wegzug aus Deutschland.
So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen
Wir begleiten seit über zwei Jahrzehnten Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen bei der Wohnsitzverlagerung ins Ausland, von der sauberen Beendigung der Steuerpflicht über die Struktur Deiner Firma bis zur Reihenfolge der praktischen Schritte vor der Abreise. Du profitierst vom Praxiswissen aus 20 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Mehr zu unserer Arbeitsweise.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.
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