Planst Du den Wegzug aus Deutschland und hältst GmbH-Anteile oder Fondsvermögen? Lass Dich jetzt beraten, bevor die Steuer fällig wird.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenDie Neufassung der Reichsfluchtsteuer
Die meisten Mandanten haben keine Ahnung, dass es eine Strafsteuer gibt, um Deutschland zu verlassen. Ja, Du hast richtig gehört. Diese Strafsteuer wird auch Wegzugbesteuerung, Wegzugsteuer, Wegzugssteuer, Auswanderungssteuer oder Wegzieh-Steuer genannt. Wer geschäftlich erfolgreich ist, muss bluten, wenn er Good Old Germany den Rücken kehren will und einen Wegzug plant. Und das nicht unerheblich. Jetzt fragst Du Dich: okay, Wegzugsbesteuerung, wie hoch ist die denn?
Besitzt Du eine GmbH, die nur 100.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet, liegt die Wegzugssteuer schnell bei über 300.000 Euro.
Mehr Informationen dazu, wie die Wegzugssteuer berechnet wird, findest Du weiter unten.
Seit 2022 wird die Wegzugsbesteuerung sogar fällig, wenn Du innerhalb des EU-EWR-Raums umziehst, also z. B. lediglich nach Italien.
Wer selbständig ist oder Betriebsvermögen ins Ausland verlagert, dem droht die sogenannte Entstrickung, die steuerlich nicht mit der Wegzugssteuer zu verwechseln ist, aber de facto den gleichen Effekt hat.
Aber alles schön der Reihe nach.
Bist Du betroffen? Lass Deine Situation jetzt prüfen.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenEs geht NICHT um eine Sitzverlegung ins Ausland
Viele Mandanten meinen, dass die Wegzugssteuer nur dann anfällt, wenn ein deutsches Unternehmen ins Ausland verlegt werden soll. Das ist NICHT der Fall. In diesem Fall würde die Exit Tax fällig werden.
Die Wegzugssteuer fällt hingegen an, wenn natürliche, steuerpflichtige Personen Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten (mindestens 1 % der Anteile) und ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Diese werden beim Wegzug aus Deutschland der Einkommensteuer unterzogen.
Die Wegzugssteuer ist KEINE eigenständige Steuer, sondern eine Variante der Einkommensteuer!
UND: Auch Beteiligungen an Auslandsgesellschaften werden bei einem Wegzug aus Deutschland bei der Wegzugssteuer mit berücksichtigt.
Für Freiberufler, Selbständige und Einzelunternehmer ohne Anteile an Kapitalgesellschaften gilt die Wegzugssteuer nach § 6 AStG also NICHT. Für sie ist beim Wegzug die Entstrickungsbesteuerung das Thema, wenn Betriebsvermögen ins Ausland wandert.
Freiberufler oder GmbH-Inhaber? Wir klären, was für Dich gilt.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenWegzugssteuer vs. Exit Tax (Entstrickung)
Die Wegzugssteuer auf privat gehaltene Kapitalgesellschaftsanteile ist im Außensteuergesetz (§ 6 AStG) und im Einkommensteuergesetz (§ 17 EStG) geregelt. Die zweite Steuer, die beim Verlassen Deutschlands drohen kann, die Entstrickung des Betriebsvermögens, steht dagegen in den allgemeinen Steuergesetzen für Unternehmer und Unternehmen.
Bei einer Besteuerung zum Zeitpunkt des Wegzugs gibt es zwei Dinge, die vorab zu beachten sind, um massive steuerliche Nachteile zu vermeiden:
1. Wegzugssteuer: Hier geht es um Anteile an Kapitalgesellschaften; die Wegzugsbesteuerung betrifft natürliche Personen.
2. Exit Tax: Die sogenannte Entstrickungssteuer. Ihr Anwendungsbereich liegt im Gegensatz zur Wegzugssteuer beim Betriebsvermögen eines Unternehmens. Sie betrifft auch Einzelunternehmen, Selbständige und Freiberufler. Diese Exit Tax regelt EU-weit im Rahmen der ATAD-Richtlinie die Besteuerung bei Verlagerungen von Wirtschaftsgütern bzw. Betriebsvermögen wie Unternehmen, Patenten oder Software. Sie kann also auch dann ausgelöst werden, wenn eine Person selbst gar nicht in ein anderes Land umzieht.
Diese Seite widmet sich dem ersten der beiden Punkte: der Wegzugsbesteuerung. Also jener Regelung, die natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften betrifft, wenn sie ins Ausland verziehen, sowohl innerhalb des EU-EWR-Raums als auch in Drittstaaten.
Wegzugssteuer oder Entstrickung? Wir klären, was für Dich gilt.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenWas ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugssteuer ist eine Steuer, die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften betrifft, deren unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet (durch Wegzug, also die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland).
Die Wegzugsbesteuerung ist dann relevant, wenn Du einen Anteil von mindestens 1 % an einer deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaft in Deinem Privatvermögen hältst, oder einen solchen Anteil irgendwann in den letzten fünf Jahren vor dem Wegzug gehalten hast.
Beim Wegzug aus Deutschland verliert der Gesetzgeber das Recht der Besteuerung und ermittelt deshalb den potenziellen Gewinn eines zukünftigen Verkaufs. Dabei werden sämtliche stillen Reserven im Inland steuerlich erfasst und Du wirst so behandelt, als würdest Du Deine Firmenanteile tatsächlich verkaufen, selbst bei einem Wegzug innerhalb des EU-EWR-Raums.
Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns: Der hierbei vom Finanzamt bestimmte Wertzuwachs seit Gründung bzw. Erwerb der Gesellschaft nennt sich "fiktiver Veräußerungsgewinn" (gemeiner Wert der Anteile). Dieser ist im Teileinkünfteverfahren in Deutschland zu versteuern, d. h. 60 % des Betrages werden mit Einkommensteuer belegt.
Bis zur Reform musste eine Person 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, um die Steuer beim Umzug ins Ausland auszulösen. Seit 2022 gilt: Wer zum Zeitpunkt des Wegzugs mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, unterliegt möglicherweise der Wegzugsbesteuerung.
Bist Du seit mehr als 7 Jahren in Deutschland steuerpflichtig und planst den Wegzug?
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenSo berechnet sich die Wegzugssteuer
Beim Wegzug ins Ausland wird der Wert des Unternehmens geschätzt. Bemessungsgrundlage sind die stillen Reserven, insbesondere der Wertzuwachs seit Erwerb der Anteile.
Beispiel 1: Herr Schlotzky erwirbt einen GmbH-Anteil für 1 Million Euro. Dieser ist nach drei Jahren 3 Millionen Euro wert. Die stillen Reserven belaufen sich auf 2 Millionen Euro. Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung sind 2 Millionen Euro.
Beispiel 2: Frau Otter gründet mit 25.000 Euro Stammkapital eine GmbH. Diese erwirtschaftet nach ein paar Jahren 100.000 Euro Gewinn pro Jahr. Nun will Frau Otter nach Italien umziehen. Das Finanzamt bewertet die GmbH mit 1.375.000 € (100.000 € Gewinn × Faktor 13,75). Nach Abzug des Stammkapitals von 25.000 € beträgt der fiktive Veräußerungsgewinn 1.350.000 €. Davon werden im Teileinkünfteverfahren 60 % versteuert, also 810.000 €. Beim Spitzensteuersatz von 45 % ergibt das eine Wegzugssteuer von rund 364.500 €.
Wie hoch wäre Deine Wegzugssteuer? Wir rechnen es durch.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenVerschärfung bei Stundung der Wegzugsbesteuerung
Nach früherer Rechtslage konnte beim Umzug in ein anderes Land eine Stundung der Wegzugssteuer beantragt und die Steuer über fünf Jahre in Raten bezahlt werden.
Seit 2022 wird die Wegzugssteuer sofort beim Wegzug fällig. Eine Stundung kommt in der Regel nur gegen eine Sicherheitsleistung in Frage und gewährt die Aufteilung der Zahlung in sieben gleiche, zinslose Jahresraten über sieben Jahre.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das Unternehmen weiter in Deutschland aktiv ist. Als gesetzliche Grundlage dient dem Gesetzgeber in jedem Fall eine "fiktive Veräußerung" der Gesellschaftsanteile.
Besonders zu beachten: Auch beim Wegzug von EU-EWR-Bürgern innerhalb des EU-EWR-Raums fällt die Möglichkeit der zinslosen, unbefristeten Stundung komplett weg.
Wegzugssteuer neu auf einen Blick
- Wegfall der zinslosen Stundung (auch bei Umzug innerhalb der EU/EWR)
- 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (innerhalb der letzten 12 Jahre) genügen
- Verlängerung der temporären Wohnsitzverlagerung (auf bis zu 12 Jahre)
- Wesentliche Gewinnausschüttungen (mehr als 25 % des Anteilswerts) gefährden Ratenzahlung und Rückkehrerregelung: ausstehende Raten werden sofort fällig
Ratenzahlung oder sofortige Zahlung? Wir zeigen Dir den besten Weg.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenUmzug innerhalb der EU/EWR
Bei einem Wegzug in ein EU-Land bzw. im EU-EWR-Raum hatte der Europäische Gerichtshof die Wegzugsbesteuerung früher, unter anderem wegen der Niederlassungsfreiheit, als rechtswidrig eingestuft. Daher wurde die Steuer zwar erhoben, aber mit einer Möglichkeit zur Stundung, bis es zum eigentlichen Verkauf der Gesellschaftsanteile kommt.
Seit 2022 ist diese Stundung nicht mehr möglich. Auch bei EU-EWR-Bürgern löst ein Umzug innerhalb der EU bzw. des EWR die Wegzugssteuer aus!
Auch ein Umzug nach Malta, Irland oder Portugal löst die Wegzugssteuer aus. Lass Dich jetzt beraten.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenWegzugssteuer bei temporärem Umzug aus Deutschland
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die planen, temporär ins Ausland zu gehen, müssen laut Steuerrecht keine Wegzugssteuer bezahlen. Klingt positiv, doch auch diese Regelung birgt ihre Tücken.
Als temporäre Wegzüge gelten Aufenthalte von bis zu 7 Jahren im Ausland (egal ob EU oder Drittstaat), mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf bis zu 12 Jahre. Einzige Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass Deine Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht.
Auch beim temporären Umzug wird die Wegzugssteuer zunächst festgesetzt. Bezahlen musst Du sie aber nicht: Auf Antrag verzichtet das Finanzamt für die Dauer der Abwesenheit auf die Raten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehrst Du fristgerecht zurück, entfällt die Steuer endgültig. Nur wer keinen Antrag stellt oder keine Sicherheit stellen will, zahlt zunächst und bekommt das Geld bei der Rückkehr erstattet.
Beispiel: Herr Moser besitzt ein Unternehmen in Deutschland mit 100.000 Euro Jahresgewinn und plant, für die nächsten 3 Jahre in die USA umzuziehen, um dort eine US-Niederlassung aufzubauen. Der temporäre Wegzug löst die Wegzugsbesteuerung trotzdem aus: Die GmbH wird, wie im Rechenbeispiel oben, mit 1.375.000 Euro bewertet, der fiktive Veräußerungsgewinn beträgt 1.350.000 Euro, die festgesetzte Wegzugssteuer rund 364.500 Euro. Herr Moser meldet die geplante Rückkehr an und beantragt, dass keine Raten erhoben werden.
Als Sicherheitsleistung dafür kommt zum Beispiel eine Immobilie in Frage (im Beispiel könnte Herr Moser sein Haus bis zur Rückkehr an das Finanzamt überschreiben), oder Du verwendest die betreffenden Gesellschaftsanteile selbst dafür.
Einen Härtefall-Spielraum, wie ihn das alte Recht kannte, sieht das Gesetz seit der Neufassung nicht mehr vor. Was es für den vorübergehenden Umzug bietet, ist genau diese Mechanik: Festsetzung, Ratenverzicht auf Antrag gegen Sicherheit, endgültiger Entfall bei Rückkehr.
Temporärer oder dauerhafter Wegzug? Die Unterscheidung ist entscheidend.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenKann die Wegzugssteuer legal vermieden werden? Ja!
Vorab: Bei der Übertragung von werthaltigen Anteilen ins Ausland ist immer mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen. Durch vorausschauende Gestaltung gibt es aber einige Hebel. Ganz vermeiden lassen sich Steuern selbst im EU-EWR-Raum nur, wenn die Anteile keinen Wert haben.
1. Geplante Rückkehr (temporärer Wegzug)
Ein klarer Fall ist die von Anfang an geplante, nur vorübergehende Abwesenheit aus Deutschland. Entsprechend § 6 Abs. 3 AStG wird die Steuer zwar festgesetzt, aber nicht fällig, wenn Du mit fester Rückkehrabsicht umziehst: Auf Antrag werden für die Dauer der Abwesenheit keine Raten erhoben, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
Die geltenden Fristen im Detail:
- Grundzeitraum von 7 Jahren: Kehrst Du innerhalb dieses Zeitraums nach Deutschland zurück, entfällt die festgesetzte Wegzugssteuer endgültig.
- Verlängerung auf bis zu 12 Jahre: Die 7-Jahres-Frist kann auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden. Voraussetzung: Die Rückkehrabsicht besteht glaubhaft weiter. Gute Gründe wie ein verlängerter Arbeitsvertrag im Ausland helfen, das glaubhaft zu machen, verlangt werden sie nicht.
- Sonderfall bis zu 17 Jahre: Die oft genannten 17 Jahre sind keine allgemeine Regelung. Dieser Zeitraum ergibt sich nur, wenn, wie unten für die Schweiz beschrieben, das fünfjährige Abkommensfenster mit der maximalen 12-jährigen Rückkehrerregelung kombiniert wird (5 + 12 = 17 Jahre).
Wichtig beim temporären Wegzug: Das Unternehmen darf während des Aufenthaltes nicht verkauft werden, und auch Dividendenausschüttungen sind nur in beschränktem Umfang möglich.
Für alle, die die Wegzugssteuer nicht im Voraus bezahlen wollen oder können, ein Geheimtipp: Wenn Du Anfang 2026 ins Ausland umziehst, wird die Steuererklärung mit der entsprechenden Wegzugssteuer Anfang 2028 fällig. Dann kommst Du für 6 Monate zurück nach Deutschland und reichst die Erklärung ein, in der Du den vorübergehenden Umzug inkludierst. Da Du bereits wieder zurück bist, wird die Wegzugssteuer nicht fällig. Nach 6 Monaten kannst Du bei Bedarf wieder ins Ausland ziehen und den Vorgang wiederholen. Diese Gestaltung eignet sich nicht für jede Situation und der Teufel steckt im Detail, bei hohen Werten ist sie aber eine Überlegung wert.
2. Vorteilhafte Bewertung
Überlass die Bewertung Deines Unternehmens nicht den Finanzbehörden! Diese ziehen den Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre heran und rechnen mit dem Faktor 13,75. Selbst wenn Dein Unternehmen zuletzt rückläufige Gewinne oder Schulden hat, kommt das Finanzamt bei 100.000 € durchschnittlichem Jahresgewinn auf 1,375 Mio. €.
Ein gängiger und oft akzeptierter Ansatz zur Reduzierung ist der Unternehmerlohn: Dabei wird ein marktübliches Gehalt für die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers angesetzt.
Beispiel: Der durchschnittliche Jahresgewinn der GmbH beträgt 100.000 €. Für die Position des geschäftsführenden Gesellschafters wäre ein angemessenes Gehalt ebenfalls 100.000 € pro Jahr. Die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: (Gewinn − Unternehmerlohn) × 13,75 = (100.000 € − 100.000 €) × 13,75 = 0 €. Der Unternehmenswert beträgt somit 0 €, es fällt keine Wegzugssteuer an. Eine Null gibt es allerdings nur, wenn auch die Substanz nichts hergibt: Was an Maschinen, Konten oder Vorräten im Betrieb steckt, darf das Finanzamt bei der Bewertung nie unterschreiten.
Eine andere gängige Methode: ein Gutachter, der das Unternehmen bewertet und zum Kauf ausschreibt. Anhand der Angebote lassen sich realistische Werte ermitteln. Wir verfügen über ein Netzwerk an Experten für seriöse Unternehmensbewertungen.
3. Aufgabe der Anteile
- Anteilsveräußerung vor Umzug: die einfachste Möglichkeit, löst aber andere Besteuerungen aus und empfiehlt sich nur bei ohnehin geplantem Verkauf.
- Anteilsübertragung an ein Familienmitglied, das in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Hier ist die Schenkungsteuer zu beachten.
- Betriebsübergang im Rahmen einer Nachfolgeregelung: in Deutschland selbst bei sehr wertvollen Unternehmen steuergünstig möglich.
- Familienstiftung: Du überträgst Deine Anteile an eine Familienstiftung.
- Liquidation der Kapitalgesellschaft, wenn eine erneute Beteiligung ausgeschlossen ist.
4. Strategische Umstrukturierung bei Beibehaltung der Anteile
Für Unternehmer, die Deutschland verlassen, aber ihre Anteile behalten und die Kontrolle ausüben möchten, sind strukturelle Veränderungen der Königsweg. Ziel ist es, die Bemessungsgrundlage der Wegzugssteuer (das Halten von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als natürliche Person) zu beseitigen.
Modell A: Formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG
Die bestehende GmbH wird nach dem Umwandlungsgesetz rechtlich in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Deine Anteile an der Kapitalgesellschaft werden automatisch zu Anteilen an einer Personengesellschaft; der Tatbestand des § 6 AStG entfällt. Die Steuerfalle: Die Umwandlung selbst kann eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven auslösen; sie muss zwingend steuerneutral zu Buchwerten nach dem Umwandlungssteuergesetz erfolgen. Wichtige Voraussetzung danach: Die "neue" GmbH & Co. KG muss Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland behalten.
Modell B: Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG)
Die wohl verbreitetste Methode: Du bringst Deine GmbH-Anteile in eine deutsche gewerbliche Personengesellschaft ein, in der Regel steuerneutral nach dem Umwandlungssteuergesetz. Danach hältst Du privat Anteile an einer Personengesellschaft, die nicht der Wegzugssteuer unterliegen. Entscheidend: Die GmbH & Co. KG muss ihre Geschäftsleitung in Deutschland behalten (z. B. durch einen in Deutschland ansässigen Geschäftsführer). Worauf Du achten musst: keine Entstrickung (die KG braucht Substanz, Managemententscheidungen nachweislich in Deutschland), offene Rücklagen vorab prüfen, laufende Kosten einkalkulieren.
Modell C: Übertragung auf eine deutsche Familienstiftung
Du überträgst Deine Anteile per Stiftungsgeschäft auf eine Familienstiftung; das Eigentum geht vollständig auf die Stiftung über und Dein Wegzug ist für die Wegzugssteuer ohne Belang. Vorteile: Finalität (dauerhaft), Vermögensschutz (vor Gläubigern und Scheidungsansprüchen), Kontrolle (über Satzung und Stiftungsorgane). Die Steuerfalle Schenkungsteuer: Die Übertragung ist eine Schenkung. ABER: Durch die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) lässt sich die Last oft auf null reduzieren, wenn die strengen Voraussetzungen erfüllt sind.
Modell D: Übertragung auf eine ausländische Stiftung (z. B. Liechtenstein)
Gleiches Prinzip mit einer liechtensteinischen Stiftung. Die Herausforderung ist auch hier die Schenkungsteuer: Für Privatvermögen gilt die ungünstige Steuerklasse III (jenseits von 20.000 € Freibetrag 30 % oder 50 %). Die entscheidende Ausnahme: Die Ausstattung unterliegt insoweit nicht der Schenkungsteuer, als es sich um begünstigtes Betriebsvermögen handelt (§§ 13a, 13b ErbStG). Werden Lohnsummenregelungen, Behaltensfristen und Verwaltungsvermögens-Grenzen eingehalten, können Anteile an operativen Unternehmen steuerfrei oder zu 85 % befreit eingebracht werden. Die liechtensteinische Stiftung ist damit keineswegs per se eine "Steuerfalle", sondern für Inhaber von qualifiziertem Betriebsvermögen eine hochwirksame Alternative zur deutschen Familienstiftung. Mehr zum Thema Vermögensschutz findest Du bei Asset Protection Plus.
Modell E: Einbringung in eine Genossenschaft. Der wenig bekannte fünfte Strukturweg: Genossenschaftsanteile sind keine Kapitalgesellschaftsanteile im Sinne der Wegzugssteuer, und anders als bei der Stiftung behältst Du eine Mitgliedsposition. Der Preis dafür: Eine Genossenschaft braucht mindestens drei Mitglieder, Deine Anteile zählen nur zum Nominalwert (Wertsteigerungen wachsen der Genossenschaft zu, nicht Dir), und bei der Einbringung ist wie bei den anderen Modellen die Schenkungsteuer sauber zu prüfen. Für wen diese Rechtsform trotzdem ein Gewinn sein kann, haben wir auf unserer Genossenschafts-Seite ausführlich beschrieben.
Und ein "Weg" aus älteren Ratgebern gehört ehrlich einsortiert: den deutschen Wohnsitz einfach behalten und in ein Land ohne Abkommen ziehen. Das verhindert die Wegzugssteuer tatsächlich, weil Deutschland den Zugriff nie verliert, aber es verhindert sie um den Preis, dass Du unbeschränkt steuerpflichtig bleibst: Dein Welteinkommen wird weiter in Deutschland besteuert, je nach Zielland droht sogar Doppelbesteuerung. Wer so "spart", hat den Wegzug steuerlich schlicht nicht vollzogen. Als Übergangslösung für ein, zwei Jahre kann das bewusst gewählt werden, als Dauermodell ist es keine Vermeidung, sondern ein Verzicht.
Welches Modell passt zu Deiner Situation? Wir analysieren es gemeinsam.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenNeuregelung der Wegzugsbesteuerung 2022 (ATAD)
Die Reform betraf vor allem § 6 AStG: Mit dem ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) kam es zu massiven Verschärfungen. Der Bundestag beschloss die Änderungen am 21.05.2021, begründet mit der Umsetzung der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive). Zum Jahreswechsel 2021/2022 kam das Gesetz zur Anwendung.
Keine Stundung mehr: Die zeitlich unbeschränkte, zinslose Stundung fiel komplett weg, egal ob beim Umzug im EU-EWR-Raum oder in ein beliebiges anderes Land.
Weitere Änderungen: Bereits sieben Jahre unbeschränkter Steuerpflicht innerhalb der vergangenen zwölf Jahre lösen die Wegzugsbesteuerung aus. Und wesentliche Gewinnausschüttungen (mehr als 25 % des Anteilswerts) gefährden Ratenzahlung und Rückkehrerregelung.
Die Regeln haben sich 2022 massiv verschärft. Lass Deine Situation jetzt prüfen.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenExkurs: Das "Wächtler-Urteil": was die Gerichte verlangen und was das Finanzamt gewährt
Im Zusammenhang mit der Verschärfung ab 2022 klammerten sich viele an ein Urteil des EuGH im Fall "Wächtler" (C-581/17): Man erhoffte sich, der EuGH würde die neue, strikte deutsche Regelung als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit kippen.
Worum es ging: Ein deutscher Staatsbürger zog 2011 in die Schweiz. Nach damaligem Recht wurde die Wegzugssteuer bei einem Umzug in ein Drittland sofort fällig. Herr Wächtler argumentierte, dies beschränke seine Niederlassungsfreiheit ungerechtfertigt.
Das Urteil (26. Februar 2019): Der EuGH entschied, dass die sofortige Festsetzung der Wegzugssteuer grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar ist. Unverhältnismäßig ist die sofortige Einziehung: Wegen des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz darf Deutschland das Geld nicht schon beim Umzug verlangen.
Was die deutschen Gerichte daraus gemacht haben, geht weiter, als viele wissen. Die deutschen Gerichte haben 2023 für das alte Recht entschieden: Die Steuer ist dauerhaft und zinslos zu stunden, bis Du die Anteile tatsächlich verkaufst, notfalls gegen Sicherheitsleistung. Schon die Zahlung in Raten nimmt Dir Liquidität, die Dir nach dem Abkommen zusteht, und genau diese Ratenmechanik ist die Sieben-Raten-Lösung der Neufassung. Und: Wurde die Steuer bereits gezahlt, ist sie trotzdem zu stunden, das Gezahlte gibt es zurück.
Was die Finanzverwaltung daraus gemacht hat, ist deutlich weniger. Seit Juni 2025 gewährt sie die unbefristete, zinslose Stundung auf Antrag und in der Regel gegen Sicherheitsleistung, auch rückwirkend bei bereits gezahlter Steuer. Aber nur für Wegzüge in die Schweiz vor 2022, also für das alte Recht. Nicht für EU-Wegzüge, nicht für Wegzüge ab 2022: Dort bleibt es nach Lesart der Verwaltung bei den sieben Jahresraten.
Was das für Dich heißt: Ziehst Du heute in die Schweiz, bekommst Du die unbefristete Stundung nicht angeboten. Fordern kannst Du sie trotzdem, mit der Gerichtslinie im Rücken, und musst sie dann wahrscheinlich gegen das Finanzamt durchsetzen. Ob die Sieben-Raten-Lösung für Schweiz-Wegzüge ab 2022 vor dem Freizügigkeitsabkommen Bestand hat, ist offen. Für EU-Wegzüge dagegen hat der EuGH die Besteuerung mit Streckung im Kern legitimiert: Auf eine Milderung durch die europäischen Gerichte solltest Du dort nicht hoffen. In beiden Fällen gilt: Verlass Dich nicht auf Gerichte, sondern auf proaktive Gestaltung, bevor Du umziehst.
Der EuGH hat die Wegzugssteuer gestärkt. Proaktive Gestaltung ist jetzt wichtiger denn je.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenMassive Ausweitung der Wegzugssteuer ab 2025: Jetzt sind auch Investmentfonds betroffen
Als wäre die Verschärfung 2022 nicht einschneidend genug gewesen, hat der Gesetzgeber nachgelegt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der Anwendungsbereich ab dem 1. Januar 2025 drastisch erweitert: Erstmals sind auch Anteile an Investmentfonds und ETFs im Privatvermögen betroffen.
Viele vermögende Privatpersonen, die bisher nicht betroffen waren, rücken damit in den Fokus des Finanzamts. Die Intention: Wertzuwächse, die während der Steuerpflicht in Deutschland entstanden sind, sollen hier besteuert werden, bevor das Besteuerungsrecht durch den Wegzug verloren geht.
Wer ist ab 2025 betroffen?
Voraussetzung ist wie bei Kapitalgesellschaften, dass Du in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Für reguläre Investmentfonds (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) greift die Wegzugssteuer, wenn eine der beiden Schwellen überschritten wird:
- Beteiligungsquote mindestens 1 % der gesamten Fondsanteile (analog zur 1-%-Grenze bei Kapitalgesellschaften)
- Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro in einem Investmentfonds
Wichtig: Die 500.000-Euro-Grenze gilt pro Fonds. Anschaffungskosten verschiedener Fonds werden nicht zusammengerechnet. Das eröffnet Gestaltungsspielräume. Für Spezial-Investmentfonds sind die Regeln strenger: Hier greift die Wegzugsbesteuerung unabhängig von Beteiligungshöhe und Anschaffungskosten.
Wie funktioniert die Besteuerung von Fondsanteilen?
Beim Wegzug wird eine fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert unterstellt. Der fiktive Gewinn wird mit der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert, anders als bei Kapitalgesellschaftsanteilen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
Beispiel 1: Herr Fröhlich zieht nach Österreich. Er besitzt Anteile an einem globalen Aktien-ETF: Anschaffungskosten (2018) 400.000 €, Marktwert beim Wegzug 650.000 €. Obwohl der Wert über 500.000 € liegt, sind die Anschaffungskosten unter der Schwelle, und er hält weniger als 1 % am ETF. Ergebnis: keine Wegzugssteuer.
Beispiel 2: Frau Gärtner verlegt ihren Wohnsitz in die Schweiz. Ein einzelner Technologie-Fonds: Anschaffungskosten (2020) 550.000 €, Marktwert beim Wegzug 800.000 €. Die Anschaffungskosten übersteigen die Grenze, der Wegzug löst die Besteuerung aus: Fiktiver Gewinn 250.000 €, darauf 25 % Abgeltungsteuer = 62.500 €, plus Soli 3.437,50 €, gesamt 65.937,50 €. Zu zahlen, obwohl sie keinen einzigen Fondsanteil verkauft hat.
Strategien gegen die neue Fonds-Wegzugssteuer
- Diversifikation unter der 500.000-Euro-Schwelle: Anschaffungskosten strategisch auf mehrere Fonds verteilen (z. B. 2 × 300.000 € statt 1 × 600.000 €).
- Umschichtung in Direktinvestments: Einzelaktien, Anleihen und Immobilien sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.
- Verkauf vor dem Wegzug: löst zwar Abgeltungsteuer aus, verschafft aber Liquidität und vermeidet die Komplexität.
- Rückkehrerregelung: Bei temporärem Wegzug mit Rückkehrabsicht (7, auf Antrag bis 12 Jahre) wird die Steuer festgesetzt, aber auf Antrag werden keine Raten erhoben, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; bei fristgerechter Rückkehr entfällt sie endgültig.
Ausblick: Folgt Deutschland dem Beispiel Österreichs?
Ein Blick nach Österreich zeigt, wohin die Reise gehen könnte: Dort existiert seit 2012 eine Wegzugsbesteuerung mit deutlich breiterem Anwendungsbereich, die nahezu alle Kapitalanlagen erfasst, inklusive einzelner Aktien und Anleihen (2016 wurde sie noch einmal neu geordnet). Es ist ein realistisches Szenario, dass der deutsche Fiskus diesem Vorbild früher oder später folgt. Die Fonds-Regelung könnte ein Testlauf sein. Frühzeitige Planung des Gesamtvermögens ist deshalb unerlässlicher denn je.
Hältst Du ETFs oder Fonds mit Anschaffungskosten über 500.000 €? Lass Dich jetzt beraten.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenBesondere Gestaltungen und Ausnahmen für bestimmte Länder
1. Spanien: "Lex Beckham" bei beibehaltenem deutschen Wohnsitz
Der spanische Sonderweg ruht auf zwei Säulen, und die erste wird oft verschwiegen: Du behältst Deinen deutschen Wohnsitz. Damit endet Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nie, und der Hauptauslöser der Wegzugssteuer, die Aufgabe des Wohnsitzes, tritt gar nicht erst ein. Die zweite Säule ist das "Lex Beckham"-Regime selbst: Spanien besteuert Dich als Zuzügler im Zuzugsjahr und den fünf Folgejahren wie einen Nichtansässigen. Nach der herrschenden Beratungspraxis bist Du damit in dieser Zeit auch für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens nicht in Spanien ansässig: Deutschland verliert nichts von seinem Besteuerungsrecht, und auch der zweite mögliche Auslöser der Wegzugssteuer bleibt aus.
Der Preis gehört ehrlich benannt: Das ist kein Wegzug ohne Steuer, sondern ein Nichtwegzug. Du bleibst mit Deinem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig; gewonnen ist der Aufschub der Wegzugssteuer, nicht die deutsche Steuer selbst. Und ein Vorbehalt: Dass der Beckham-Zuzügler abkommensrechtlich als nicht in Spanien ansässig gilt, ist herrschende Beratungsliteratur, keine gesicherte Rechtsprechung. Läuft das Regime nach den sechs Jahren aus, wirst Du in Spanien regulär ansässig, und die Frage nach der Wegzugssteuer stellt sich neu. Dieser Weg gehört deshalb geplant und begleitet, nicht kopiert. Mehr zu Spanien in unserem Länder-Essay.
2. Schweiz: die "überdachende Besteuerung" und der 17-Jahre-Rahmen
Der Schweizer Weg funktioniert anders, und er braucht keinen deutschen Wohnsitz: Du ziehst echt weg. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sichert Deutschland dann zu, wer aus Deutschland wegzieht und nicht Schweizer Staatsbürger ist, darf im Wegzugsjahr und den folgenden fünf Jahren mit seinen Einkünften aus deutschen Quellen weiter in Deutschland besteuert werden; die Schweizer Steuer wird angerechnet (die sogenannte "überdachende Besteuerung"). Eine wichtige Ausnahme kennt das Abkommen: Wer in die Schweiz zieht, um dort eine echte unselbständige Arbeit bei einem fremden Arbeitgeber aufzunehmen, fällt nicht unter den Fünf-Jahres-Zugriff.
Für die Wegzugssteuer selbst gilt daneben die normale Mechanik des vorübergehenden Wegzugs: Sie wird festgesetzt, auf Antrag werden keine Raten erhoben, und bei fristgerechter Rückkehr entfällt sie endgültig. Die oft zitierten 17 Jahre entstehen aus der Kombination beider Ebenen: fünf Jahre Abkommensfenster plus die Rückkehrerregelung von 7 + 5 Jahren. Auch das ist eine Gestaltung mit Voraussetzungen, allen voran der fortbestehenden Rückkehrabsicht, keine Automatik.
3. Dubai und andere Nicht-DBA-Staaten: der Wohnsitz-Trick
Für Länder ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (VAE/Dubai, Monaco, Bahamas, Barbados) gilt eine ganz andere Strategie. § 6 AStG verlangt die "Aufgabe" des Wohnsitzes. Die Lösung: Du gibst Deinen deutschen Wohnsitz einfach nicht auf. Du begründest in Dubai einen neuen Lebensmittelpunkt, behältst aber Deine Wohnung in Deutschland und nutzt sie sporadisch weiter. Solange ein Wohnsitz im Sinne des Gesetzes besteht, ist der Tatbestand der "Aufgabe" nicht erfüllt und die Wegzugssteuer wird nicht ausgelöst. Wichtig: Das funktioniert nur bei Nicht-DBA-Staaten. Bei einem DBA-Staat greift die Tie-Breaker-Rule des Abkommens, ordnet Deinen steuerlichen Wohnsitz dem Land Deines Lebensmittelpunkts zu, und die Wegzugssteuer wird trotz beibehaltenem deutschen Wohnsitz fällig.
Planst Du den Wegzug nach Dubai, Spanien oder in die Schweiz? Wir kennen die Sonderwege.
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassenSo kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. Die Reduzierung oder komplette Vermeidung der Wegzugssteuer ist dabei unser täglich Brot. Wir folgen einem eingespielten Prozess: Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber verantwortlich für die Gesamtkoordination. Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. Mehr zu unserer Arbeitsweise.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.
Lass Dich jetzt zur Wohnsitzverlagerung beraten
Hast Du Dich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland beschäftigt? Kannst Du Dir einen Umzug nach Spanien, in den UK, nach Irland oder Malta im Grundsatz vorstellen? Bist Du an einem Punkt, wo Du mit Deiner Internet-Recherche nicht mehr weiterkommst?
Dann ist es Zeit, über Dein Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu sprechen. Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs erreichen wir gemeinsam viel: Du erhältst das Feedback, das Du für eine endgültige Entscheidung brauchst, lernst, wo Du nachbessern musst, und was die kritischen Punkte für den Erfolg sind. Du profitierst vom "Boots on the Ground"-Praxiswissen aus 20 Jahren konkreter Beratungserfahrung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Jetzt zur Wegzugssteuer beraten lassen