Wegzugsbesteuerung in Österreich: die 27,5 % beim Wegzug, und wie Du sie aufschiebst

GmbH-Anteile, Depot oder Krypto und ein Wegzug in Planung? Die Weichen für Aufschub oder Sofortsteuer stellst Du vor dem Umzug.

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Diese Seite ist die Vertiefung zum Steuer-Kapitel unserer Übersicht über den Wegzug aus Österreich. Sie behandelt österreichisches Recht; das deutsche Gegenstück findest Du auf der Seite zur deutschen Wegzugsbesteuerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auslöser ist nicht der Umzug selbst, sondern die Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts an Deinem Kapitalvermögen. Meist fällt beides zusammen, aber auch Schenkungen an Personen im Ausland können die Steuer auslösen.
  • Erfasst: GmbH-Anteile und Beteiligungen jeder Größe, Aktien, Fonds, Derivate und Kryptowährungen. Nicht erfasst: Deine Immobilien, die bleiben ohnehin in Österreich steuerhängig.
  • Satz: 27,5 % auf den Wertzuwachs bis zum Wegzugstag, ohne Progressionswirkung.
  • EU/EWR-Wegzug: Auf Antrag wird die Steuer festgestellt, aber nicht festgesetzt, unbegrenzt bis zum echten Verkauf. Seit 1. Juli 2026 gilt dabei die jährliche Nachweispflicht ab 100.000 Euro.
  • Drittstaat-Wegzug: sofortige Besteuerung, ohne Raten, ohne Aufschub.
  • Betriebsvermögen folgt eigenen Regeln: Fremdvergleichswert, bei EU/EWR Raten über fünf Jahre, keine Nichtfestsetzung.

Wann die Steuer entsteht: der Auslöser

Das österreichische System knüpft an die Einschränkung des Besteuerungsrechts an: Sobald Österreich den steuerlichen Zugriff auf Dein Kapitalvermögen ganz oder teilweise verliert, gilt das als Veräußerung, und der bis dahin aufgelaufene Wertzuwachs wird steuerpflichtig. Der klassische Fall ist der Wegzug: Du gibst Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt auf, wirst im neuen Land ansässig, und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen nimmt Österreich das Besteuerungsrecht an Deinen Beteiligungen.

Wichtig ist die Denkrichtung: Nicht der Umzug ist der Tatbestand, sondern der Zugriffsverlust. Deshalb können auch Vorgänge ohne Umzug die Steuer auslösen, allen voran die unentgeltliche Übertragung, dazu unten mehr. Und deshalb hilft auch kein "Wohnsitz auf dem Papier": Entscheidend ist, wann das Abkommen Dich dem anderen Staat zuordnet.

Aus derselben Logik folgt die gute Nachricht für Entsandte: Ein von vornherein vorübergehender Auslandseinsatz löst die Steuer regelmäßig nicht aus, auch wenn er mehrere Jahre dauert, solange die Rückkehrabsicht feststeht und Österreich nach dem Abkommen der Ansässigkeitsstaat bleibt. Wer dagegen offen lässt, ob er zurückkommt, oder die österreichischen Anknüpfungspunkte aufgibt, rutscht in den Tatbestand hinein, und zwar rückblickend auf den Zeitpunkt, zu dem das Abkommen gekippt ist.

Was erfasst ist, und was nicht

  • Beteiligungen jeder Größe: Die GmbH des Unternehmers genauso wie das Aktiendepot des Angestellten. Anders als in Deutschland gibt es keine 1-%-Schwelle; steuerhängig ist, was bei einem echten Verkauf der Kapitalertragsteuer unterläge.
  • Wertpapiere und Derivate mit ihren seit 2011 beziehungsweise 2012 steuerverstrickten Beständen.
  • Kryptowährungen: seit der Steuerreform 2022 ausdrücklich erfasst, eigene Sektion unten.
  • Nicht erfasst: Immobilien. Österreichische Grundstücke bleiben nach dem Wegzug in Österreich steuerpflichtig, es gibt schlicht nichts zu entstricken. Für vermietete Objekte und Verkäufe nach dem Wegzug gilt das normale Immobiliensteuer-Regime.
  • Betriebsvermögen ist kein Fall dieser Steuer, sondern der betrieblichen Entstrickung mit eigenen Regeln, eigene Sektion unten.

Wie gerechnet wird: 27,5 % auf den Wertzuwachs

Besteuert wird die Differenz zwischen Deinen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert im Wegzugszeitpunkt, also dem Preis, den ein fremder Dritter am Wegzugstag zahlen würde. Darauf fällt der besondere Steuersatz von 27,5 % an, ohne Progressionswirkung auf Dein übriges Einkommen.

Bei börsennotierten Papieren ist der Wert ablesbar. Bei der eigenen GmbH beginnt hier das eigentliche Spiel: Der Unternehmenswert muss ermittelt und dokumentiert werden, und zwischen einer sauberen, verteidigungsfähigen Bewertung und einer optimistischen Schätzung des Finanzamts liegen schnell sechsstellige Steuerbeträge. Die Methoden und Spielräume erklärt unsere Seite zur Unternehmensbewertung; sie ist für den österreichischen Fall genauso relevant wie für den deutschen.

Was ist Deine GmbH aus Sicht des Finanzamts wert? Das solltest Du vor dem Wegzugstag wissen, nicht danach.

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EU/EWR-Wegzug: die Nichtfestsetzung im Detail

Ziehst Du als natürliche Person in einen EU-Staat oder einen EWR-Staat, stellt das Finanzamt die Steuer auf Antrag im Bescheid nur fest, setzt sie aber nicht fest: Du weißt, was Du schuldest, zahlst aber nichts, solange Du nicht tatsächlich verkaufst. Der Antrag gehört in die Steuererklärung des Wegzugsjahres, und er ist kein Automatismus: Wer ihn vergisst, zahlt sofort.

Die Spielregeln des Aufschubs:

  • Echter Verkauf setzt die Steuer rückwirkend in Gang, als rückwirkendes Ereignis ohne Anspruchszinsen. Spätere Wertsteigerungen nach dem Wegzug gehen Österreich nichts mehr an, Wertverluste zwischen Wegzug und Verkauf können die Bemessung senken.
  • Weiterzug in einen Drittstaat gilt als Verkauf. Die Route "erst Spanien, dann Dubai" löst beim zweiten Schritt die aufgeschobene Steuer aus.
  • Rückkehr nach Österreich ohne Verkauf lässt den Fall verschwinden: Die ursprünglichen Anschaffungskosten leben weiter, im EU-Ausland entstandene Wertsteigerungen werden dabei ausgeklammert.
  • Verjährung läuft nicht für Dich: Für Wegzüge seit 2016 endet die absolute Frist erst zehn Jahre nach dem tatsächlichen Verkauf. Den Aufschub nehmen und die Verjährung aussitzen funktioniert nicht mehr.

Seit 1. Juli 2026: die jährliche Nachweispflicht ab 100.000 Euro

Mit dem Budgetpaket 2026 hat der Gesetzgeber dem Aufschub eine Mitwirkungspflicht angehängt, die in der Beratungsliteratur noch kaum angekommen ist: Übersteigen Deine nicht festgesetzten Einkünfte in einem Veranlagungsjahr 100.000 Euro, musst Du dem Finanzamt jährlich, jeweils bis zum Ablauf des Folgejahres, schriftlich oder über FinanzOnline nachweisen, dass noch kein steuerauslösendes Ereignis eingetreten ist, unter Angabe Deiner aktuellen Adresse. Die Pflicht trifft auch Deine Rechtsnachfolger, also etwa die Kinder, denen Du die Anteile geschenkt hast.

Der Kern der Sache: Die Verletzung der Nachweispflicht gilt als Verkauf. Ein vergessenes Formular setzt die gesamte aufgeschobene Steuer in Gang. Damit wird aus dem bequemen "Antrag stellen und vergessen" eine jährliche Routine, die so zuverlässig laufen muss wie die Steuererklärung selbst. Ob die Pflicht auch Wegzüge vor Juli 2026 erfasst, ist noch nicht abschließend geklärt; bis dahin gilt unsere Empfehlung: im Zweifel melden, die Stunde Aufwand ist gegen das Risiko nichts.

Nichtfestsetzung beantragt? Dann gehört die Juli-2026-Routine jetzt in Deinen Kalender. Wir richten sie mit Dir ein.

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Drittstaat-Wegzug: sofort fällig

Beim Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR gibt es weder Nichtfestsetzung noch Raten: Die Steuer auf den gesamten Wertzuwachs wird mit dem Wegzug fällig. Wer mit einer werthaltigen GmbH direkt nach Dubai, in die Schweiz oder nach Singapur zieht, zahlt zuerst in Österreich.

Planbar ist trotzdem einiges: der Verkaufszeitpunkt (selbstbestimmt vor dem Wegzug statt fiktiv am Wegzugstag), die Bewertung, die Ausschüttungspolitik der Jahre davor, und in manchen Fällen die ehrliche Zwischenstation in der EU, mit dem klaren Blick darauf, dass der spätere Weiterzug die Steuer auslöst und ein Scheinwohnsitz keine Gestaltung ist, sondern Hinterziehung.

Kryptowährungen beim Wegzug

Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen sind seit der Steuerreform 2022 ausdrücklich in die Wegzugsbesteuerung einbezogen. Das Zusammenspiel ist bemerkenswert: Der Tausch von Krypto zu Krypto ist in Österreich keine Realisierung, Du kannst also innerhalb der Kryptowelt umschichten, ohne Steuer auszulösen. Der Wegzug dagegen ist ein Steuerereignis: Auf den Wertzuwachs Deiner Bestände fallen grundsätzlich 27,5 % an, nach denselben Regeln wie bei Wertpapieren.

Beim EU-Aufschub ist die Rechtslage für Krypto im Detail weniger glatt formuliert als bei klassischen Wertpapieren; die Nichtfestsetzung wird über eine Verweiskette hergeleitet. Für die Praxis heißt das: Den Antrag stellen, die Bestände sauber dokumentieren und den Fall nicht auf Foren-Wissen bauen. Wer größere Positionen hält, sollte den Wegzug mit einer aktuellen Bestandsbewertung zum Stichtag unterlegen.

Die übersehene Falle: Schenkung und Erbschaft ins Ausland

Der Tatbestand "Einschränkung des Besteuerungsrechts" hat eine Konsequenz, die regelmäßig übersehen wird: Auch ohne dass Du selbst umziehst, kann die Steuer entstehen, wenn Dein Vermögen den Zugriff Österreichs verlässt. Schenkst oder vererbst Du Deine GmbH-Anteile einer Person im Ausland, verliert Österreich je nach Abkommen das Besteuerungsrecht, und die Wegzugssteuer steht im Raum, obwohl niemand einen Koffer gepackt hat.

Auch hier trennt das Gesetz nach Empfänger: Geht die unentgeltliche Übertragung an eine natürliche Person in EU oder EWR, etwa an die Tochter in München, gibt es die Nichtfestsetzung auf Antrag, die Steuer bleibt aufgeschoben, bis tatsächlich verkauft wird, und die Nachweispflicht wandert zum Beschenkten. Bei Übertragungen an Personen in Drittstaaten oder an ausländische Stiftungen und Körperschaften gibt es den Komfort nicht: Dort bleibt je nach Konstellation nur die Ratenzahlung bei EU/EWR-Bezug oder die sofortige Besteuerung. Wer Vermögensnachfolge über die Grenze plant, sollte die Wegzugssteuer deshalb genauso auf dem Zettel haben wie die Meldepflichten, die wir auf der Ankerseite beschreiben.

Altfälle: Wegzug vor 2016

Für Wegzüge bis Ende 2015 galt ein anderes System: Auslöser war der Verlust des Besteuerungsrechts, und die Nichtfestsetzung gab es bei Wegzug in EU-Staaten und EWR-Staaten mit umfassender Amtshilfe. Für diese Altfälle lief die absolute Verjährung noch klassisch zehn Jahre ab dem Wegzug; ob die neue, verkaufsbezogene Verjährungsregel auch auf sie durchschlägt, ist rechtlich nicht eindeutig. Wer vor 2016 mit Nichtfestsetzung weggezogen ist und heute verkaufen will, sollte seinen Fall vorher konkret prüfen lassen, hier entscheiden Jahreszahlen über die gesamte Steuer.

Betriebsvermögen: das strengere Parallelsystem

Für Betriebe, Betriebsstätten und einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt nicht die Nichtfestsetzung, sondern die betriebliche Entstrickung: Bei der Überführung ins Ausland setzt das Finanzamt den Fremdvergleichswert an und besteuert die stillen Reserven, zum normalen Tarif, nicht mit 27,5 %.

  • EU/EWR: Auf Antrag Ratenzahlung, gleichmäßig über fünf Jahre für Anlagevermögen und zwei Jahre für Umlaufvermögen. Die in älteren Texten kursierenden sieben Jahre sind seit der ATAD-Anpassung Geschichte.
  • Vorzeitig fällig werden die Raten unter anderem bei Verkauf, Weiterverlagerung in einen Drittstaat, Insolvenz oder mehr als zwölf Monaten Ratenverzug; solche Ereignisse sind binnen drei Monaten anzuzeigen.
  • Drittstaaten: sofortige Besteuerung ohne Raten.
  • Keine Nichtfestsetzung: Den unbegrenzten Aufschub des Privatvermögens gibt es im betrieblichen Bereich seit 2016 nicht mehr.

Erfasst ist dabei mehr, als viele denken: auch der Kundenstamm des Einzelunternehmers, laufende Verträge und selbst geschaffene immaterielle Werte. Die Mechanik entspricht der deutschen Entstrickungssteuer, das Schweizer Pendant samt Dreiländervergleich findest Du auf der Seite zur Entstrickung in der Schweiz.

Was Du gestalten kannst

  • Zielland-Wahl mit offenen Augen: EU/EWR heißt Aufschub, Drittstaat heißt Kasse. Wer langfristig ohnehin in die EU will, nimmt den Aufschub mit; wer nach Dubai will, rechnet vorher.
  • Bewertung vor dem Stichtag: Bei der eigenen GmbH ist die dokumentierte, verteidigungsfähige Bewertung der größte einzelne Hebel.
  • Realisieren vor dem Wegzug: Ohnehin geplante Verkäufe selbstbestimmt vorziehen, statt sich den Bewertungsstichtag diktieren zu lassen.
  • Rückkehr-Option offenhalten: Die Nichtfestsetzung stirbt erst mit dem Verkauf. Wer die Anteile hält und irgendwann zurückkehrt, hat nie gezahlt.
  • Nachfolge rechtzeitig ordnen: Übertragungen an die nächste Generation vor dem eigenen Wegzug, innerhalb der EU-Logik, statt später aus dem Drittstaat heraus.
  • Die Melderoutine aufsetzen: Nachweispflicht ab 100.000 Euro, jedes Jahr, ohne Ausnahme.

Du vergleichst mit Deutschland?

Das deutsche Gegenstück, die Wegzugssteuer auf Anteile ab 1 % mit ihrer Sieben-Raten-Regel seit 2022, erklärt unsere Seite zur Wegzugsbesteuerung. Der Systemvergleich fällt klar zugunsten Österreichs aus: 27,5 % statt Progressionstarif, unbegrenzter Aufschub statt sieben Jahresraten beim EU-Wegzug, und kein Gegenstück zum deutschen Steuernachlauf der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Den Gesamtüberblick für Österreicher gibt die Ankerseite Wegzug aus Österreich, den Schweizer Kontrast, dort gibt es fürs Privatvermögen gar keine solche Steuer, die Seite zum Wegzug aus der Schweiz.

So unterstützen wir Dich

Sebastian und sein Team bei der STM Corporate Group beraten seit zwanzig Jahren Unternehmer, Freiberufler und Investoren aus Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der Wohnsitzverlagerung. Beim österreichischen Wegzug heißt das konkret: Bewertung und Stichtagsplanung, Nichtfestsetzungsantrag und Meldedisziplin, Zielland-Strategie und, wo nötig, die Abstimmung mit Deinem österreichischen Steuerberater für die letzte Erklärung.

Hier erfährst Du mehr zu unserer Arbeitsweise und zum Ablauf der Beratung.

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Ob die Wegzugssteuer für Dich ein Rechenposten oder ein Dealbreaker ist, hängt an drei Fragen: Was ist Dein Vermögen zum Stichtag wert, wohin gehst Du, und wie sauber ist der Fall dokumentiert. Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs beantworten wir sie für Deine konkrete Situation.

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