Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit Auslandsbezug: So greift der deutsche Fiskus über die Grenze

Planst Du den Wegzug und willst wissen, wie lange die deutsche Erbschaftsteuer noch greift? Lass Dich jetzt beraten.

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Vor kurzem widmeten wir diesem Thema eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland. Hör jetzt rein.

Wann deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer überhaupt greift

Viele Auswanderer glauben: Wohnsitz weg, deutsche Erbschaftsteuer weg. Das ist ein teurer Irrtum. Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft nicht nur an Deinen Wohnsitz an, sondern an den Status als "Inländer", und zwar auf beiden Seiten des Erwerbs: Es genügt, dass entweder der Erblasser bzw. Schenker ODER der Erwerber Inländer ist, um die unbeschränkte Steuerpflicht auf das gesamte weltweite Vermögen auszulösen.

Das heißt konkret: Wandert der Vater aus, bleiben aber die Kinder in Deutschland, unterliegt eine Schenkung des Vaters an die Kinder weiterhin voll der deutschen Schenkungsteuer. Und umgekehrt: Sind die Kinder im Ausland, der Vater aber noch in Deutschland, gilt dasselbe.

Betrifft Dich das? Lass Deine Situation jetzt prüfen.

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Die drei Stufen der Steuerpflicht

1. Unbeschränkte Steuerpflicht: Erblasser/Schenker oder Erwerber ist Inländer (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland). Besteuert wird der weltweite Vermögensanfall.

2. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: Für deutsche Staatsangehörige wirkt die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht noch fünf Jahre nach dem Wegzug nach. Beim Wegzug in die USA verlängert das Doppelbesteuerungsabkommen diese Frist auf zehn Jahre. Und wer in ein Niedrigsteuerland zieht, kann darüber hinaus bis zu zehn Jahre der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG unterliegen, die das erweiterte Inlandsvermögen erfasst. Fünf Jahre im Ausland zu leben reicht also nicht automatisch, um dem deutschen Erbschaftsteuerrecht zu entkommen; je nach Zielland und Vermögen sind es bis zu zehn.

3. Beschränkte Steuerpflicht: Sind weder Erblasser/Schenker noch Erwerber Inländer, besteuert Deutschland trotzdem das Inlandsvermögen: deutsche Immobilien, Betriebsvermögen, wesentliche Beteiligungen (ab 10 %) an deutschen Kapitalgesellschaften.

Wie lange bist Du noch betroffen? Wir klären es gemeinsam.

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Die Steuerklassen

Steuerklasse I: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie deren Nachkommen, außerdem Eltern und Großeltern (Eltern und Großeltern allerdings nur beim Erwerb von Todes wegen; bei Schenkungen fallen sie in Steuerklasse II).

Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner.

Steuerklasse III: alle übrigen Erwerber, auch unverheiratete Lebensgefährten.

Die Freibeträge (alle zehn Jahre neu nutzbar)

ErwerberFreibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder und Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)100.000 €
Personen der Steuerklasse II20.000 €
Personen der Steuerklasse III20.000 €

Das Entscheidende an den Freibeträgen: Sie stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh anfängt zu schenken, kann über die Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen: 400.000 € pro Kind, pro Elternteil, alle zehn Jahre.

Die Steuersätze

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Wie hoch wäre die Steuer in Deinem Fall? Wir rechnen es durch.

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Schenkung an im Ausland lebende Kinder

Der Klassiker aus der Beratungspraxis: Die Kinder sind längst in London, Zürich oder Austin, die Eltern noch in Deutschland, und es soll geschenkt werden. Die schlechte Nachricht zuerst: Solange der Schenker Inländer ist, unterliegt die Schenkung voll der deutschen Schenkungsteuer, egal wo die Kinder leben. Die gute Nachricht: Die Freibeträge gelten in voller Höhe, also 400.000 € pro Kind und Elternteil, alle zehn Jahre.

Interessant wird es, wenn beide Seiten Deutschland verlassen haben und die Nachwirkungsfristen (fünf bzw. zehn Jahre, siehe oben) abgelaufen sind: Dann besteuert Deutschland nur noch das Inlandsvermögen. Auslandsvermögen, Depots im Ausland, ausländische Immobilien: alles außerhalb des deutschen Zugriffs. Wer Vermögen über Generationen steuerfrei übertragen will, plant deshalb den Wegzug der ganzen Familie und wartet die Fristen ab, bevor geschenkt wird.

Bei einer Schenkung deutscher Immobilien ist übrigens immer ein notarieller Vertrag nötig, und die Übertragung von Immobilien bleibt als Inlandsvermögen auch nach dem Wegzug aller Beteiligten steuerpflichtig. Zu Immobilien-Schenkungen beachte unsere Seite zu Grundstücksschenkungen.

Planst Du eine Schenkung über Grenzen? Wir begleiten Dich dabei.

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Freibeträge bei beschränkter Steuerpflicht

Auch bei beschränkter Steuerpflicht gelten heute die vollen persönlichen Freibeträge, allerdings anteilig gekürzt im Verhältnis des deutschen Inlandsvermögens zum weltweiten Erwerb (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Die frühere 2.000-Euro-Regel ist Geschichte, nachdem der EuGH sie mehrfach kassiert hatte.

Doppelbesteuerung: das dünne Netz

Bei der Einkommensteuer hat Deutschland fast 100 Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der Erbschaftsteuer sind es nur eine Handvoll (u. a. USA, Schweiz, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden). Mit allen anderen Ländern droht echte Doppelbesteuerung: Beide Staaten besteuern denselben Erwerb. Deutschland rechnet ausländische Erbschaftsteuern zwar unter Bedingungen an (§ 21 ErbStG), aber eben nur unter Bedingungen. Dazu unten mehr unter "Die versteckte Falle".

Erbschaftsteuer sparen bei der Unternehmensnachfolge

Für Betriebsvermögen kennt das deutsche Recht großzügige Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG):

  • Regelverschonung: 85 % steuerfrei, wenn der Betrieb 5 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme über diese Zeit 400 % der Ausgangslohnsumme erreicht (bei 6-10 Beschäftigten 250 %, bei 11-15 Beschäftigten 300 %; Betriebe bis 5 Beschäftigte sind von der Lohnsummenregel befreit).
  • Optionsverschonung: 100 % steuerfrei, wenn der Betrieb 7 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme 700 % erreicht (bei 6-10 Beschäftigten 500 %, bei 11-15 Beschäftigten 565 %), und das Verwaltungsvermögen maximal 20 % beträgt.
  • Großerwerbe: Ab 26 Mio. € begünstigtem Vermögen schmilzt der Verschonungsabschlag ab: minus 1 Prozentpunkt je volle 750.000 € über der Grenze; ab 90 Mio. € gibt es keinen Abschlag mehr (alternativ: Verschonungsbedarfsprüfung).

Richtig eingesetzt lassen sich damit auch sehr wertvolle Unternehmen nahezu steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Die Voraussetzungen sind streng und die Gestaltung gehört in fachkundige Hände.

Unternehmensnachfolge über Grenzen? Wir kennen die Verschonungsregeln.

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Familienstiftung und Liechtenstein-Stiftung

Die deutsche Familienstiftung ist das klassische Instrument für dauerhaften Vermögensschutz und geordnete Nachfolge; für die Übertragung von Betriebsvermögen gelten dieselben Verschonungsregeln wie oben. Die liechtensteinische Stiftung ist die internationale Alternative: Liechtenstein besteuert Stiftungserträge mit nur 12,5 %. Bei der Errichtung gilt für Privatvermögen zwar die ungünstige Steuerklasse III, für begünstigtes Betriebsvermögen greift aber die Verschonung wie bei der deutschen Stiftung. Beachte: Zuwendungen an in Deutschland lebende Begünstigte unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 %. Mehr zum Thema Stiftungen und Vermögensschutz auf unserer Schwesterseite Asset Protection Plus.

Wohnortwahl: Länder ohne Erbschaftsteuer

Wer seinen Lebensmittelpunkt ohnehin verlagern will, kann die Erbschaftsteuer gleich mitplanen. Eine Auswahl:

  • Österreich: hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2008 auslaufen lassen.
  • Schweden: weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer.
  • Norwegen: Erbschaftsteuer 2014 abgeschafft.
  • Liechtenstein: Erbschaft- und Schenkungsteuer 2011 abgeschafft.
  • Portugal: keine Erbschaftsteuer im engeren Sinn; Übertragungen an Ehepartner, Kinder und Eltern sind von der Stempelsteuer befreit.
  • Italien: Erbschaftsteuer existiert, aber mit hohen Freibeträgen (1 Mio. € pro Kind) und niedrigen Sätzen (4-8 %).
  • Slowakei: keine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  • Die Schweiz: Bundesebene keine Erbschaftsteuer; die Kantone besteuern, stellen aber Ehepartner und meist auch Kinder frei.

Aber Achtung: Der Umzug allein genügt nicht. Die deutschen Nachwirkungsfristen (fünf bzw. zehn Jahre) laufen weiter, und das deutsche Inlandsvermögen bleibt immer steuerverstrickt. Welche Länder sich insgesamt lohnen, zeigt Dir unsere Niedrigsteuerland-Liste.

Die versteckte Falle: Anrechnung ausländischer Steuern

Deutschland rechnet ausländische Erbschaftsteuern nur an, wenn sie der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen (§ 21 ErbStG). Es darf sich nicht um irgendeine ausländische Abgabe handeln. Kanadas "deemed disposition" beim Tod etwa ist eine Einkommensteuer auf fiktive Veräußerungsgewinne, keine Erbschaftsteuer, und wird deshalb nicht angerechnet. Ebenso wenig sind Registrierungsgebühren oder Stempelabgaben mancher Länder mit der deutschen Steuer vergleichbar. Ergebnis im schlimmsten Fall: Beide Länder kassieren voll. Wer international Vermögen vererbt oder verschenkt, muss die Übertragung rechtzeitig mit dem jeweils national geltenden Recht abstimmen, sonst können neben der Doppelbelastung auch mögliche ertragsteuerliche Folgen eintreten.

Internationale Erbschaft oder Schenkung? Wir koordinieren beide Seiten.

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So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland, einschließlich der Nachlass- und Schenkungsplanung über Grenzen. Du profitierst vom Praxiswissen aus 20 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Mehr zu unserer Arbeitsweise.

Häufige Fragen (FAQs)

Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.

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