Die Anwartschaft ist einer der Punkte, die vor der Kündigung entschieden sein müssen, nicht danach.
Jetzt Beratungsgespräch buchenWas eine Anwartschaft ist und was sie nicht ist
Eine Anwartschaftsversicherung legt Deine Krankenversicherung auf Eis, statt sie zu beenden. Du zahlst während des Auslandsaufenthalts einen reduzierten Beitrag, hast keinen Leistungsanspruch, und bei der Rückkehr lebt Dein alter Vertrag wieder auf. Sie ist also ein Rückkehrrecht, kein Versicherungsschutz: Für die Zeit im Ausland brauchst Du daneben eine vollwertige Auslands- oder internationale Krankenversicherung. Welche das sein kann und wie der ganze Versicherungswechsel beim Auswandern abläuft, steht im Leitfaden zur Krankenversicherung beim Auswandern.
Kleine gegen große Anwartschaft
Das Begriffspaar stammt aus der privaten Krankenversicherung, und der Unterschied ist erheblich:
Die kleine Anwartschaft friert Deinen Gesundheitszustand ein. Bei der Rückkehr gibt es keine neue Gesundheitsprüfung: Was Du in den Auslandsjahren an Diagnosen gesammelt hast, spielt keine Rolle. Nicht erhalten bleiben die Alterungsrückstellungen; Dein Beitrag richtet sich nach dem Alter, das Du bei der Wiederaufnahme hast. Nach zehn Jahren Pause steigst Du also gesund, aber zehn Jahre teurer wieder ein.
Die große Anwartschaft friert zusätzlich Dein Eintrittsalter ein. Die Alterungsrückstellungen werden weitergeführt, und bei der Rückkehr bist Du gestellt, als hättest Du ohne Unterbrechung durchgezahlt. Das ist der volle Rückfahrschein, und er kostet entsprechend.
Als Faustregel: Je länger die Auslandszeit und je wahrscheinlicher die Rückkehr im Alter, desto eher lohnt die große Anwartschaft. Wer nur zwei, drei Jahre weggeht, fährt mit der kleinen oft gut; wer mit fünfzig für fünfzehn Jahre geht und im Ruhestand zurückwill, rechnet die große durch.
Was das kostet, in Größenordnungen
Die genauen Beiträge setzt Dein Versicherer fest, die Größenordnungen sind aber marktüblich stabil: Die kleine Anwartschaft kostet etwa 5 bis 10 Prozent Deines Normalbeitrags, die große etwa 25 bis 45 Prozent. Das klingt nach viel, ist aber gegen das Szenario ohne Anwartschaft zu rechnen: Wer mit 28 kündigt und mit 38 neu abschließt, zahlt in marktüblichen Beispielrechnungen rund 50 Prozent mehr Beitrag, über die Jahre bis zur Rente ein fünfstelliger Unterschied, neue Gesundheitsprüfung inklusive.
Die Fristen: vor der Kündigung, nicht nach der Rückkehr
Zwei Zeitfenster entscheiden, und beide sind kurz:
Abschluss vor dem Wegzug. Die Anwartschaft ist eine Umstellung Deines bestehenden Vertrags. Die meisten Versicherer verlangen, dass sie vor Eintritt des Pausengrunds vereinbart wird, also bevor Du kündigst beziehungsweise bevor der Auslandsaufenthalt beginnt. Erst kündigen und später nach einer Anwartschaft fragen funktioniert in der Regel nicht.
Reaktivierung nach der Rückkehr. Üblich ist ein Fenster von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes, in dem Du die Vollversicherung zu den gesicherten Konditionen wieder aufleben lassen musst. Wer das Fenster verpasst, riskiert die gesicherten Rechte. Die genauen Fristen stehen in Deinen Vertragsbedingungen; genau dort gehören sie vor dem Wegzug nachgelesen.
Warum die GKV ein anderer Fall ist
Auch gesetzliche Kassen bieten Anwartschaftsversicherungen für Auslandsaufenthalte an: ruhender Leistungsanspruch, kleiner Beitrag, die gesetzliche Pflegeversicherung läuft mit. Aber die Ausgangslage ist eine andere. In die GKV führt der Weg oft auch ohne Anwartschaft zurück: Wer als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze heimkehrt, wird automatisch wieder pflichtversichert, und wer zuletzt gesetzlich versichert war und bei der Rückkehr keine anderweitige Absicherung hat, wird von der gesetzlichen Auffangregel aufgefangen. Die GKV-Anwartschaft ist deshalb kein Existenzthema wie in der PKV, sondern ein Instrument für Statusfragen, etwa für freiwillig Versicherte, die ihren Status lückenlos halten wollen.
Das echte GKV-Risiko langer Auslandsjahre liegt woanders: bei der Krankenversicherung der Rentner und ihrer 9/10-Regel. Lange Jahre ohne GKV-Mitgliedschaft können Dich im Ruhestand aus der günstigen KVdR werfen. Diese Rechnung gehört vor den Wegzug; wie sie geht, steht im KV-Leitfaden.
Was ohne Anwartschaft bei der Rückkehr passiert
Als ehemals Privatversicherter stellst Du einen Neuantrag: neue Gesundheitsprüfung, Einstufung zu Deinem dann aktuellen Alter, die alten Alterungsrückstellungen sind weg. Mit Vorerkrankungen aus den Auslandsjahren kann das teuer werden oder im schlimmsten Fall nur noch in den Basistarif führen. Als ehemals gesetzlich Versicherter kommst Du meist wieder hinein, aber die KVdR-Falle bleibt, und wer zwischen den Systemen hin und her gewechselt hat, sollte seinen Rückweg vor dem Wegzug prüfen lassen, nicht bei der Wiedereinreise.
Kurz: Die Anwartschaft kostet wenig, solange Du sie nicht brauchst, und ist unbezahlbar, wenn Du sie gebraucht hättest.
Ob kleine oder große Anwartschaft, und ob überhaupt: Das hängt an Alter, Versicherungsstatus und Rückkehrplan. Wir gehen das mit Dir durch.
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