Um zu verhindern oder zu erschweren, dass Menschen das Land aus steuerlichen Gründen verlassen, hat Deutschland mehrere Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Wegzugsbesteuerung, die Entstrickungssteuer, die steuerliche Bewertung einer Funktionsverlagerung, die überdachende Besteuerung (bei Umzug in die Schweiz) und die erweitert beschränkte Steuerpflicht.
Willst Du, dass dies der letzte Brief ist, den Du von Deinem (früheren) Finanzamt bekommst? Dann ist es wichtig, dass Du die richtigen Antworten gibst. Wir gehen im Folgenden auf die Fragen und ihre Hintergründe ein.

Unbedingt beachten
Ein wichtiger Punkt, den viele Auswanderer übersehen: Du kannst den berüchtigten Fragebogen des Finanzamts nach dem Wegzug oft ganz vermeiden, wenn Du Dein Vorgehen strategisch planst. Zwar bist Du nicht verpflichtet, das Finanzamt proaktiv über Deinen Umzug ins Ausland zu informieren, aber genau das kann Dir viel Ärger ersparen. Idealerweise meldest Du Dich etwa einen Monat nach Deinem Wegzug beim zuständigen Finanzamt: sachlich, knapp und mit klaren Angaben. Auch eine korrekt ausgefüllte Anlage WA-ESt bei Deiner nächsten Steuererklärung zeigt dem Finanzamt, dass Du Deinen Wegzug sauber dokumentiert hast. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Du später mit dem Fragebogen konfrontiert wirst. Kurz gesagt: Eine klare Abmeldung und durchdachte Kommunikation sorgen dafür, dass Dein Auslandsstart nicht unnötig kompliziert wird.
Willst Du den Fragebogen ganz vermeiden? Wir zeigen Dir wie.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchenSechs Punkte, die vor dem Wegzug geklärt sein müssen
Der Fragebogen prüft nichts, was Du nach dem Umzug noch reparieren könntest. Er prüft Zustände, die Du vorher geschaffen hast oder eben nicht. Diese sechs entscheiden in der Praxis über den Ausgang.
1. Keine Wohnmöglichkeit in Deutschland, und zwar wirklich keine. Es reicht nicht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn Dir woanders dauerhaft ein Zimmer offensteht: das Kinderzimmer bei den Eltern, das Gästezimmer bei den Geschwistern, die vermeintlich leerstehende Ferienwohnung. Der bekannteste Fall dazu ist Boris Becker. Er war offiziell in Monaco gemeldet, hatte aber den Schlüssel zu einer auf seine Schwester angemeldeten Wohnung in München-Bogenhausen und räumte im Prozess ein, dort über zwei Jahre gewohnt zu haben. Das Landgericht München I verurteilte ihn 2002 wegen Steuerhinterziehung für die Jahre 1991 bis 1993 zu zwei Jahren auf Bewährung und 500.000 € Geldstrafe; die hinterzogene Summe lag bei rund 1,7 Mio. €. Wer nach dem Wegzug oft in Deutschland ist, übernachtet im Hotel, in der Ferienwohnung oder bei Freunden, nicht in einer Wohnung, über die er verfügen kann.
2. Die Familie zieht mit. Das ist der Punkt, an dem die meisten gut geplanten Wegzüge scheitern. Bleiben Ehepartner oder minderjährige Kinder in Deutschland, liegt Dein Lebensmittelpunkt dort, unabhängig davon, wo Du selbst wohnst und wie wenige Tage im Jahr Du Dich in Deutschland aufhältst. Ein Wegzug, der Steuern sparen soll, ist ein Familienumzug oder er ist keiner. Wie der Lebensmittelpunkt bestimmt wird.
3. Aufenthalte in Deutschland bleiben kurz. Deutschland knüpft die Steuerpflicht nicht nur an eine Wohnung, sondern auch an einen gewöhnlichen Aufenthalt. Der entsteht, wenn Du Dich am Stück länger als sechs Monate im Land aufhältst; kurze Unterbrechungen zwischendurch zählen dabei nicht als Neubeginn. Wer wochenweise kommt und geht, löst das nicht aus. Kursierende Faustformeln wie „180 Tage in 365 Tagen" oder „jede Anwesenheit muss von einer gleich langen Abwesenheit gefolgt werden" stehen so nirgends im Gesetz. Sie sind als Vorsichtsmaß brauchbar, aber sie sind keine Rechtslage, und wer sich darauf beruft, argumentiert ins Leere.
4. Eine Weltreise ist kein Wegzug. Wer Deutschland mit der Absicht verlässt, nach einem Jahr zurückzukommen, hat seinen Lebensmittelpunkt nicht verlagert, sondern verreist. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung zwischenzeitlich untervermietet ist. Der Wegzug muss auf Dauer angelegt sein, und Du musst irgendwo ankommen, nicht nur irgendwo weg sein.
5. Vermögen in Deutschland reduzieren. Konten, Depots, Immobilien, GmbH-Anteile und Beteiligungen sind genau die Positionen, nach denen der Fragebogen ab Frage 10 fragt. Jede von ihnen ist ein Anknüpfungspunkt, der auch nach dem Wegzug bestehen bleibt. Wer zusätzlich in ein Land zieht, das aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland gilt, gerät in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und bleibt bis zu zehn Jahre im deutschen Zugriff. Was das konkret bedeutet.
6. Einen Empfangsbevollmächtigten benennen. Du willst für das Finanzamt erreichbar sein, ohne Deine neue Auslandsadresse in jeden Vorgang zu schreiben. Genau dafür gibt es den Empfangsbevollmächtigten in Deutschland, üblicherweise Dein Steuerberater. Unerreichbar zu sein ist die schlechteste aller Varianten, weil Fristen dann trotzdem laufen. Der Fragebogen fragt das an Stelle 15 ausdrücklich ab.
Die Unterlagen, die Du bereithalten solltest
Mehrere der 16 Fragen lassen sich nur mit Papier beantworten. Wer diese Unterlagen schon beim Wegzug einsammelt, statt sie später zu rekonstruieren, beantwortet den Fragebogen in einer Stunde statt in drei Wochen.
- Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde oder ein Auszug aus dem ausländischen Melderegister. Das ist der wichtigste Beleg überhaupt.
- Kündigung der deutschen Wohnung samt Übergabeprotokoll.
- Abmeldung des Fahrzeugs unter der alten Adresse.
- Umzugsrechnung des Spediteurs.
- Letzte Verbrauchsabrechnungen in Deutschland und die ersten Rechnungen im neuen Land, also Strom, Wasser, Internet.
- Nachsendeauftrag der Post.
- Miet- oder Kaufvertrag im Zielland.
- Abmeldung der Kinder von der deutschen Schule und Anmeldung an der neuen.
Und dann gilt eine Regel über allen anderen: Antworte wahrheitsgemäß. Der Fragebogen ist kein Prüfungsbogen, bei dem es kluge Formulierungen zu finden gilt. Er ist eine Sachverhaltsaufnahme, und jede Angabe darin ist später überprüfbar. Die eigentliche Arbeit liegt darin, den Sachverhalt vor dem Wegzug so zu gestalten, dass die ehrliche Antwort auch die günstige ist. Wer erst beim Ausfüllen anfängt zu optimieren, hat den Zeitpunkt verpasst.
Aber hier nun zu den Fragen auf dem Fragebogen:
1. Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt?
Frage: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt? Von _______ bis _______.
Warum diese Frage gestellt wird? Ganz einfach: Es geht darum festzustellen, ob Du unter die Wegzugssteuer fällst oder ob man Dich als erweitert beschränkt steuerpflichtig betrachten könnte. Seit der Reform 2022 fällst Du dann unter die Wegzugsbesteuerung, wenn Du 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst.
2. Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?
Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland? Seit: _____. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in _______ erfolgte am _______. Ich bitte entsprechende Nachweise (Ansässigkeitsbescheinigungen der ausländischen Finanzbehörde, Auszug aus dem ausländischen Melderegister) beizufügen.
Ja, Du siehst richtig! Denk nicht, es reicht, einfach zu sagen, seit wann Du im Ausland bist. Das Finanzamt will "amtliche" Nachweise sehen, dass Du am neuen Wohnort wirklich angekommen und dort steuerlich bzw. amtlich registriert bist. Wichtig: Beim Finanzamt abmelden und dann auch tatsächlich auswandern. Maßgebend ist der tatsächliche Wegzug, also der vollständige Auszug; die Abmeldung ist das wichtigste Indiz und sollte dazu passen. Da die Finanzämter den Wegzug zunehmend kontrollieren, kann ein Verbleib in Deutschland nach der Abmeldung nicht nur gegen das Melderecht verstoßen, sondern auch zu ungünstigen steuerlichen Auswirkungen führen.
3. Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung?
(Originaltext) Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung? [ ] Ja. In welchem Umfang? … [ ] Nein. Die inländische Wohnung wurde zum _______ aufgegeben. Bitte geeignete Nachweise beifügen (z. B. Kündigung des Mietvertrages, Unterlagen über den Verkauf der bisherigen Wohnung, Abmeldung von Kfz, Umzugs- und Reisekostenbelege, Nachsendeauftrag bei der Post, letztmalige Abrechnungen der häuslichen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon, Abfallgebühren).
Die Steuererklärung nach dem Wegzug komplett vermeiden: Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, musst Du Deinen Wohnsitz vollständig aufgeben, also ausziehen (§ 8 Abgabenordnung). Und wie Du im Formular siehst: Du kannst das Finanzamt nicht abwimmeln und einfach "nein" sagen, man will schriftliche Nachweise sehen. Es kommt auf das Auszugsdatum (nicht ein Abmeldedatum) an. Ist die Miete aufgrund eines langfristigen Mietvertrages noch für einige Monate fällig, ist das steuerlich akzeptabel, solange der vollständige Auszug nachweislich früher erfolgt ist.
Solltest Du auswandern, aber noch Zugang bzw. Schlüsselgewalt für eine Wohnung haben, auch nur eine Ferienwohnung, kann das Finanzamt Dir unterstellen, dass Du Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behalten hast, und Dich als steuerpflichtig betrachten. Das gilt auch für ein abschließbares Zimmer im Haus Deiner Eltern. Alles Weitere dazu auf unserer Seite Wohnung in Deutschland behalten.
Willst Du eine Eigentums- oder Mietwohnung untervermieten (wissend, dass Du die Mieteinnahmen versteuern musst), achte darauf, dass der Mieter ein fremder Dritter ist und der Mietvertrag langfristig, idealerweise länger als 12 Monate, vereinbart ist. Wenn Du gelegentlich nach Deutschland kommst, wohne idealerweise immer mal in einem anderen Hotel, oder bei längeren Aufenthalten eine Woche im Hotel und dann eine Woche in einer Ferienwohnung.
4. Haben Sie auch Ihren persönlichen (Familienwohnsitz, Ehegatte/Kind) und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt?
Haben Sie auch Ihren persönlichen (Familienwohnsitz, Ehegatte/Kind) und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt? [ ] Ja. Der Lebensmittelpunkt wurde zum _______ in das Ausland verlegt. Bitte geeignete Nachweise beifügen (z. B. Miet-/Kaufvertrag über Wohnraum, Abmeldung der Kinder in der Schule, Vorlage von Arztrechnungen von Ehegatten bzw. der Kinder, ausländische Abrechnungen der häuslichen Nebenkosten). [ ] Nein.
Man hat den Eindruck, dass Personen, die auswandern wollen, nichts mehr ohne schriftlichen "Beweis" geglaubt wird. Wenn nicht alle Familienmitglieder mitziehen, musst Du damit rechnen, dass das Finanzamt genau hinsieht und Dich in der Konsequenz weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig betrachten könnte.
Geht es um den bisherigen Ehepartner, der nicht mitzieht, könnte eine anwaltliche Trennungsvereinbarung vor einer andauernden Steuerpflicht schützen. Ziehen Kinder nicht mit, sondern gehen weiter in Deutschland zur Schule, wird ebenfalls genau hingesehen. Sind die Kinder schon älter oder wohnen im Internat, oder ist die Mehrheit der Kinder mit ausgewandert, könnte das Finanzamt dies hinnehmen. Zum Thema Schulabmeldung und Alternativen zur Schulpflicht findest Du mehr in unserem Homeschooling-Guide.
Geschäftlicher Lebensmittelpunkt: Für die Steuerpflicht spielt dieser keine große Rolle, da Du problemlos aus dem Ausland für deutsche Kunden tätig sein kannst, ohne eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Jedoch können die Wegzugssteuer oder die Entstrickungssteuer zum Tragen kommen. Das kann ganz schön heftig werden, unterschätze das nicht, besonders wenn Du eine GmbH oder AG hattest bzw. Gesellschafter bist. Und um aus dem Ausland mit deutschen Kunden Einkünfte zu generieren, kommt es auch auf das richtige Setup Deiner Auslandsgesellschaft an; wie eine amerikanische LLC dabei helfen kann, zeigt Dir unsere Schwesterseite Nullsteuer LLC.
Familie bleibt in Deutschland? Wir klären die steuerlichen Folgen.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchen5. Nur bei einem Wegzug in die Schweiz: Sind Sie Staatsangehörige(r) der Schweiz?
a) Sind Sie Staatsangehörige(r) der Schweiz? … b) Haben Sie in der Schweiz die sogenannte "Aufwandsbesteuerung" gewählt? … c) Erfolgte der Wegzug in die Schweiz wegen Heirat mit einer Person schweizerischer Staatsangehörigkeit? … d) Haben Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt, um dort einer echten unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen? … e) nur falls d) mit Ja beantwortet wurde: Haben Sie über das Arbeitsverhältnis hinaus noch ein wirtschaftliches Interesse an Ihrem Arbeitgeber?
Deutschland hat mit der Schweiz im Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 4 Abs. 4) eine Klausel vereinbart, die in die Schweiz ziehende Deutsche für weitere 5 Jahre auf deutsches Einkommen steuerpflichtig macht: die überdachende Besteuerung. Eine deutsche Steuererklärung ist also für weitere 5 Jahre einzureichen. Prüfe unbedingt, ob Du betroffen sein könntest. Wenn Du als Selbständiger von der Schweiz aus weiterhin Kundenbeziehungen nach Deutschland pflegst, bist Du betroffen. Bedienst Du hingegen Kunden in anderen Ländern und/oder der Schweiz, greift die überdachende Besteuerung nicht.
6. Halten Sie sich weiterhin (ggf. auch nur gelegentlich) in Deutschland auf?
Halten Sie sich weiterhin (ggf. auch nur gelegentlich) in Deutschland auf? [ ] Ja. Wie oft? An welchem Ort? Aus welchem Anlass? [ ] Nein.
Warum diese Frage? Es ist wieder ein Versuch, Dir zu unterstellen, dass Dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt doch noch oder wieder in Deutschland ist. Die Möglichkeiten, Deine Aufenthalte zu erfassen, sind eingeschränkt. Es sei denn, Du gehörst zu denen, die jeden Schritt ihres Privatlebens in sozialen Medien posten: Dann wundere Dich nicht, wenn Dein zuständiges Finanzamt Dich aufgrund Deines freiwilligen digitalen Fußabdrucks wieder als steuerpflichtig betrachtet. Ansonsten ist das Finanzamt auf Deine freiwilligen Angaben angewiesen.
Aber auch wenn Du Dich in Sicherheit wiegst: Vorsicht. Die 183-Tage-Regel verstehen viele völlig falsch und tappen regelmäßig in die Falle. Es wird immer betont, es sei wichtig, sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufzuhalten. Wenige wissen, dass die 183 Tage nicht je Kalenderjahr, sondern innerhalb der letzten 365 Tage, rollierend, gezählt werden. Und das ist noch nicht alles: Kurze Unterbrechungen des "Besuchs" in Deutschland müssen nicht als Unterbrechung der 183 Tage gezählt werden.
Machen wir das an einem Beispiel fest: Du kommst Anfang Oktober nach Deutschland und bleibst bis Weihnachten, also 92 Tage. Anfang Januar fährst Du 2 Wochen zurück an Deinen neuen Wohnsitz, kommst ab 15. Januar wieder und planst, bis 31. März zu bleiben, wobei Du im Februar 2 Wochen in die Schweiz zum Skifahren reist. Wenn Du jetzt denkst, dass Du weniger als 183 Tage in Deutschland warst und damit sicher bist: Irrtum. Aus Sicht des Finanzamts liegt Dein gewöhnlicher Aufenthalt (wieder) in Deutschland, denn Du warst mehr als 183 Tage innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 365 Tagen hier. Die zweimal 14 Tage Abwesenheit kann das Finanzamt als Urlaubs- oder Geschäftsreise ansehen, welche die Zählung nicht unterbricht. Zugegeben: Das ist für ein Finanzamt schwer kontrollierbar. Aber Du solltest diese Fakten kennen und Dein Verhalten danach ausrichten. Die Grundregel: immer am Stück länger als 6 Monate abwesend sein und zwischen zwei Besuchen in Deutschland mindestens 3 Wochen Abstand halten.
Ganz nebenbei kann das Finanzamt aus Deinen kurzen Aufenthalten auch eine erweitert beschränkte Steuerpflicht ableiten, wenn es davon ausgeht, dass Du während Deiner Aufenthalte hier arbeitest, also Einkünfte erwirtschaftest und verwertest.
183 Tage richtig zählen: Wir erklären Dir die Regeln.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchen7. Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt?
Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? [ ] Ja. Ab wann? Anschrift. Besteht Rückkehrabsicht? [ ] Ja. Ab wann? [ ] Nein.
Die Frage mit Ja zu beantworten, führt nicht zwangsläufig zu einem Problem, aber das Finanzamt könnte ein Auge darauf haben, ob sich Dein Lebensmittelpunkt doch (wieder) in Deutschland befindet. Kurze Auswanderungen mit schneller und häufiger Rückkehr könnten ein Indiz dafür sein, dass Du Dich aus rein steuerlichen Gründen abgemeldet hast, zum Beispiel um Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.
Vielleicht hast Du ja Kursgewinne aus Aktien oder Kryptos nach dem Wegzug steuerfrei realisiert? Lebst Du weniger als 2 Jahre im Ausland, musst Du mit einer Nachversteuerung rechnen. Kehrst Du bereits nach einem Jahr zurück, kann eine Steueransässigkeitsbescheinigung eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen schützen; dafür musst Du Dich in der Regel mehr als 183 Tage in diesem Land aufhalten. Eine Ausnahme bietet (noch) Zypern: Dort reichen mindestens 2 volle Monate, um die Steueransässigkeit in Verbindung mit dem Non-Dom-Status zu beantragen. Was steuerlich mit Deinen Coins beim Wegzug passiert, liest Du im Detail bei KryptoSteuern.info.
Kurz gesagt: Wenn Du auswanderst, zieh es mit allen Konsequenzen durch und plane, länger als 6 Monate auch für kurze Besuche nicht nach Deutschland zurückzukehren. Zwischen zwei Besuchen sollten mindestens 3 Wochen liegen. Natürlich kannst Du auch kurz nach der Ausreise mal für ein paar Tage nach Deutschland kommen. Plane aber innerhalb von 365 Tagen eine Abwesenheit von mehr als 183 Tagen am Stück. Meldest Du Dich in den ersten 2 Jahren doch wieder in Deutschland an, rechne mit einer Prüfung des Zwecks der Auswanderung und eventuell mit einer Nachbesteuerung von Kapitalerträgen.
8. Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?
Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft? [ ] Ja. [ ] Nein.
Diese Frage soll klären, ob Du von der erweitert beschränkten Steuerpflicht erfasst werden könntest. Deutsche Staatsbürger müssen in den letzten 10 Jahren 5 Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein, damit sie nach einem Wegzug weiterhin erweitert beschränkt steuerpflichtig sein können. Ausländer, die nicht eingebürgert sind, fallen nicht unter diese Regelung; nach einer Einbürgerung kann sie ab 5 Jahren Steuerpflicht greifen.
9. Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?
Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld? [ ] Ja. Für mein(e) Kind(er) … Zuständige Kindergeldstelle … [ ] Nein.
Ist das etwa eine Fangfrage? Letztlich bedeutet die Frage: Gibt es minderjährige Kinder im Haushalt, die vielleicht nicht mit ausgewandert sind? Daraus könnte das Finanzamt eine weitere unbeschränkte Steuerpflicht konstruieren. Übrigens bedingt der Weiterbezug von Kindergeld nach einem Wegzug immer, dass man entweder den Wohnsitz in Deutschland und die unbeschränkte Steuerpflicht behält oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorweist. Es ist kein Problem, hier mit Ja zu antworten, wenn während der Steuerpflicht ein Anspruch bestand und genutzt wurde. Rechne nur damit, dass das Finanzamt näher hinschaut, wenn nicht alle minderjährigen Kinder mit ausgewandert sind.
10. Haben Sie Vermögen im Inland?
Haben Sie Vermögen im Inland? (z. B. inländische Immobilien, inländisches Kapitalvermögen, inländische Beteiligungen an einer Gemeinschaft/Gesellschaft) Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Belegenheit, der Höhe des Einheitswertes bzw. Verkehrswertes, der Art des Kapitalvermögens sowie ggf. der Steuernummer der Immobilie oder der Beteiligung. [ ] Ja … [ ] Nein.
Aus Deinen Antworten auf diese und einige der folgenden Fragen könnte sich eine erweitert beschränkte Steuerpflicht ergeben. Um sie zu vermeiden, ist es wichtig, zum Stichtag der Abmeldung über weniger als 154.000 € Inlandsvermögen zu verfügen (alternativ wird von 30 % des Gesamtvermögens aus deutschen Quellen gesprochen, was aber schwer kontrollierbar ist, weil Auslandsvermögen nicht abgefragt wird).
Verfügst Du über Immobilien, Konten, Depots, Firmenbeteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände über 154.000 € Gesamtwert, solltest Du diese unbedingt VOR Deiner Abmeldung verlagert, aufgelöst oder verkauft haben. Nach dem Stichtag darf Dein Kontostand die Schwelle wieder überschreiten; entscheidend ist der Bestand zum Stichtag. Wohin mit den Konten? Unsere Schwesterseite Freedom Banking zeigt Dir die Möglichkeiten.
Was, wenn Du eine GmbH hast? Um die erweitert beschränkte Steuerpflicht und die Wegzugssteuer zu vermeiden, kann die Gründung einer Genossenschaft, in die Du die GmbH einbringst, eine sehr interessante Lösung sein.
Inlandsvermögen über 154.000 €? Wir zeigen Dir, wie Du es vor dem Wegzug richtig strukturierst.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchen11. In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?
In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens? Im Bereich des Finanzamtes _______.
Um sich dem Interesse des Finanzamtes zu entziehen, haben sich viele Auswanderer vor dem eigentlichen Wegzug erst in eine andere Gemeinde umgemeldet und dann von dort ins Ausland abgemeldet. Wenn Du dieses Schreiben erhältst, bleibt Dir nichts anderes übrig, als ehrliche Angaben zu machen. Gut, wenn Du vor der Abmeldung unsere Hinweise zu Frage 10 umgesetzt hast.
12. Erzielen Sie Einkünfte im Inland?
Erzielen Sie Einkünfte im Inland? (z. B. aus einem inländischen Einzelunternehmen, aus der Vermietung einer inländischen Immobilie, aus inländischem Kapitalvermögen oder aus inländischen Beteiligungen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft) [ ] Ja … [ ] Nein.
Die hier aufgeführten Einkommen lösen eine erweitert beschränkte Steuerpflicht aus. Kapitalerträge werden zwar bereits automatisch mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert, liefern aber Hinweise auf Vermögen, das ab der 154.000-€-Schwelle die erweitert beschränkte Steuerpflicht auslöst. Konten, Depots und auch Kryptobörsen solltest Du vor dem Wegzug ins Ausland verlagert haben.
Hattest Du im Kalenderjahr der Abmeldung in Summe mehr als 62.000 € der hier aufgelisteten inländischen Einkommensarten, bleibst Du erst einmal erweitert beschränkt steuerpflichtig. Plane im Idealfall so, dass Du keine oder nur sehr geringe Einkommen in Deutschland erzielst. Selbständige, die 30 % ihrer Einkünfte mit Kunden aus Deutschland erzielen, fallen ebenfalls in diese Betrachtung; hilfreich kann sein, im Wegzugsjahr keinen Umsatz mit Kunden im Inland zu haben.
Wie vermeidest Du Inlandseinkommen?
- Eine Firmengründung mit Substanz im Ausland kann vor der erweitert beschränkten Steuerpflicht schützen. Lies dazu unbedingt unsere Seiten zur Wegzugssteuer und Entstrickungssteuer.
- Hast Du im Kalenderjahr des Wegzugs weniger als 16.500 € Inlandseinkommen, fällst Du nicht unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht.
- Ziehst Du in ein Land, in dem Du nicht weniger als 2/3 der in Deutschland fälligen Steuer zahlst, greift sie ebenfalls nicht (als digitaler Nomade ohne Steuerwohnsitz fällst Du immer in die Betrachtung). Grundsätzlich kannst Du auch nachträglich die Befreiung beantragen, wenn Du nachweist, dass Du angemessen in einem anderen Land Steuern zahlst.
Kurz gesagt: Um nicht unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht zu fallen, vermeide inländisches Einkommen jeder Art. Willst Du weiter mit Kunden in Deutschland arbeiten, muss dieses Einkommen "nicht" als inländisches Einkommen gewertet werden können, zum Beispiel durch eine Firmengründung mit Substanz im Ausland.
13. Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?
Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt? [ ] Ja, und zwar (bitte auch Angaben zur Höhe der Beteiligung machen) … [ ] Nein.
Auch wenn die Erwähnung einer "ausländischen" Gesellschaft verwirrt: Es geht ganz klar um die Wegzugssteuer. Diese wird ausgelöst, wenn "Steuereinnahmen" aus Kapitalgesellschaften durch Wegzug wegfallen. Hältst Du als Gesellschafter 1 % oder mehr an einer Auslandsgesellschaft oder Anteile einer inländischen Kapitalgesellschaft, könntest Du unter die Wegzugssteuer fallen.
Diese kann Dich brutal treffen: Das Finanzamt setzt einen fiktiven Gewinn an (Mittelwert der letzten 3 Jahre) und multipliziert ihn mit dem Faktor 13,75. 60 Prozent des fiktiven Gewinns werden dann mit Deinem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert (Teileinkünfteverfahren). So werden aus 100.000 € Jahresgewinn mehr als 300.000 € Wegzugssteuer.
Es gibt Strategien, die Wegzugssteuer legal zu vermeiden oder zu senken:
- Weise selbst einen niedrigeren Unternehmenswert nach oder mit Hilfe eines Gutachters
- Liquidiere Deine GmbH rechtzeitig vor dem Wegzug
- Gründe eine Genossenschaft, Stiftung oder einen Verein und bringe Deine GmbH ein. Besonders die Genossenschaft bringt Vorteile, auch solange Du noch in Deutschland lebst: Bei einem Wegzug wird nur der Genossenschaftsanteil herangezogen, der häufig um die 1.000 € liegt.
Lies dazu unsere Seite zur Wegzugssteuer oder vereinbare ein Beratungsgespräch.
GmbH-Anteile und Wegzug? Wir klären, was auf Dich zukommt.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchen14. Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?
Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt? [ ] Ja. Finanzamt, Steuernummer. [ ] Nein.
Du vermutest richtig: Mit dieser Frage reagiert das Finanzamt auf die erwähnten "Ummelde-Tricks" und will sich einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte verschaffen. Beantworte diese Frage wahrheitsgemäß.
15. Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt?
Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt? [ ] Ja. Name, Anschrift. [ ] Nein.
Finanzämter benötigen eine ladungsfähige Anschrift, um Briefe zuzustellen. Du solltest weder den Erhalt dieses Formulars ignorieren noch den weiteren Kontakt mit dem Finanzamt vermeiden, indem Du Dich unerreichbar machst. Benenne eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld oder Deinen Steuerberater.
Folgen bei fehlender ladungsfähiger Anschrift? Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, Du hättest noch Steuern zu begleichen, bestehen diese Forderungen auch ohne ladungsfähige Anschrift. Das Passgesetz ermöglicht unter bestimmten Bedingungen, den Reisepass zu entziehen oder für ungültig zu erklären; ab einer Größenordnung von 50.000 € Steuerschulden könnte das Finanzamt davon Gebrauch machen. Sieh dazu unseren Podcast zum Thema Passentzug bei Steuerschulden. Bei der elektronischen Gültigkeitsprüfung im Ausland fällt das bei Flugreisen an der Passkontrolle auf und führt zur Abschiebung nach Deutschland. Wie Du Dich mit einer zweiten Staatsbürgerschaft unabhängig machst, zeigt Dir unser Plan B Projekt.
16. Bitte benennen Sie mir (für evtl. Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums
Bitte benennen Sie mir (für evtl. Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums. Institut, Kontoinhaber, IBAN, BIC.
Ist diese Frage etwa der letzte Versuch, noch einen Hinweis auf Auslandsvermögen zu erhalten, falls hier jemand aus Versehen ein Konto angibt, das er vorher verschwiegen hatte? Du weißt ja: Alle SEPA-Konten sind Deinem Finanzamt ohnehin bekannt, und Du kannst eines dieser Konten getrost angeben. Vorausgesetzt natürlich, Du hast unsere Hinweise oben umgesetzt und überschreitest nicht die Vermögensschwelle von 154.000 € zum Stichtag der Abmeldung. Wenn nicht: Schau noch mal zu Frage 10. Außer bei geleisteten Steuervorauszahlungen wirst Du nach einem Wegzug wahrscheinlich keine Erstattungen erhalten.
Du willst sichergehen? Buche Deine persönliche Beratung.
Jetzt ein Beratungsgespräch buchenDu willst sichergehen? Buche Deine persönliche Beratung
Wenn Du planst, Deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist gute Vorbereitung entscheidend. Gerade bei komplexeren Situationen, z. B. mit GmbH-Anteilen, internationalen Einkünften oder Vermögensübertragungen, kann ein kleiner Fehler große steuerliche Folgen haben.
In einer individuellen Beratung klären wir:
- Ob und wie Du die unbeschränkte Steuerpflicht sicher beendest
- Welche Länder für Deine Situation steuerlich am besten geeignet sind
- Wie Du Wegzugsbesteuerung, Entstrickung oder die erweiterte Steuerpflicht vermeidest
- Was Du tun musst, damit Finanzamt und Banken Deine neue Ansässigkeit akzeptieren
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Buche hier Deine persönliche Beratung.
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