Wer mit einem Tier nach Saudi-Arabien zieht, muss zuerst eine unangenehme Frage klären: Hund oder Katze. Die Antwort entscheidet über den gesamten weiteren Ablauf, denn das Königreich behandelt beide Tierarten grundlegend unterschiedlich. Katzen können als Heimtiere eingeführt werden, Hunde dagegen grundsätzlich nur für bestimmte Zwecke, nämlich als Wach-, Jagd- oder Blindenhunde. Der Familienhund ohne diese Funktion passt in keine der vorgesehenen Kategorien.

Zuständigkeit und Antragsweg

Zuständig ist das Ministry of Environment, Water and Agriculture, kurz MEWA. Der Antrag läuft über die elektronische Plattform Anaam, auf der Bürger, Ansässige, Besucher, Behörden und Unternehmen Ein- und Ausreisegenehmigungen für Hunde und Katzen beantragen. Die erteilte Einfuhrgenehmigung ist 30 Tage ab Ausstellung gültig, dein Flug muss also in dieses enge Fenster fallen.

Zum Antrag gehören die Gesundheitsbescheinigung einer anerkannten Tierarztpraxis, der Heimtierausweis oder die Impfdokumentation samt Chipnummer, eine Kopie von Pass oder Aufenthaltstitel des Halters und ein Foto des Tieres. Die Einfuhr ist nur aus den Ländern zulässig, die auf der Plattform hinterlegt sind. Prüfe deshalb vor jeder anderen Vorbereitung, ob dein Herkunftsland dort geführt wird.

Die Genehmigung wird auf eine bestimmte Person und ein bestimmtes Tier ausgestellt. Ein Umbuchen auf eine andere Begleitperson oder ein zweites Tier funktioniert nicht, und auch der Wechsel des Ankunftsflughafens kann eine Anpassung erfordern. Hole dir deshalb die Bestätigung im PDF-Format und führe sie ausgedruckt mit, nicht nur auf dem Telefon.

Das Auswärtige Amt weist in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Saudi-Arabien ergänzend darauf hin, dass für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren die Botschaft in Berlin kontaktiert werden sollte und grundsätzlich ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen und guten Gesundheitszustand nötig ist, das von der Botschaft beglaubigt werden muss. Diese Beglaubigung ist ein eigener Arbeitsschritt mit eigener Bearbeitungszeit und wird beim Planen regelmäßig vergessen.

Impfungen, Chip und Fristen

Der Mikrochip muss dem Standard ISO 11784 oder Anhang A zu ISO 11785 entsprechen und vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein. Andernfalls lässt sich die Impfung dem Tier nicht zweifelsfrei zuordnen und der Nachweis ist wertlos.

Für die Tollwutimpfung gilt ein doppelt begrenztes Fenster. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Ausreise erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht länger als sechs Monate zurückliegen, außerdem muss ihre Restgültigkeit noch mindestens sechs Monate betragen. Das Original der Tollwutbescheinigung mit Unterschrift des Tierarztes gehört ins Handgepäck, nicht in den Umzugskarton. Dazu kommen die üblichen Kombinationsimpfungen, bei Katzen gegen Panleukopenie und die Katzenschnupfen-Erreger, bei zugelassenen Hunden gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose.

Eine Entwurmung und eine Behandlung gegen äußere Parasiten kurz vor Abflug gehören dokumentiert dazu. Achte darauf, dass Präparat, Wirkstoff, Dosierung und Behandlungsdatum im Ausweis stehen und nicht nur ein pauschaler Vermerk. Die Chipnummer muss auf jedem einzelnen Dokument erscheinen, vom Impfausweis über die Gesundheitsbescheinigung bis zur Genehmigung. Eine abweichende Ziffer reicht, um den Vorgang am Schalter zu stoppen.

Andere Tierarten und Stückzahlen

Die Plattform ist auf Hunde und Katzen ausgelegt. Für Vögel, Reptilien und Kleinsäuger gilt zusätzlich das Artenschutzrecht, denn Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Für geschützte Arten brauchst du Ausfuhr- und Einfuhrdokumente beider Länder, und ohne diese Papiere droht die Beschlagnahme statt der Rückweisung. Viele Fluggesellschaften nehmen solche Sendungen ohnehin nicht an.

Falken sind der bekannte Sonderfall der Region und folgen einem eigenen Regime mit Falkenpass und Artenschutznachweis. Wer damit umgeht, sollte den Vorgang nicht mit einer normalen Heimtiereinfuhr verwechseln.

Die Rasseliste ist echt

Anders als bei vielen asiatischen Zielen ist die Rassebeschränkung hier keine falsch übertragene britische Liste, sondern geltende saudische Praxis. Ausgeschlossen sind unter anderem Pitbull, Rottweiler, Boxer, Mastiff, Tosa Inu und Perro de Presa Canario. Für den kommerziellen Import von Hunden gibt es ohnehin keinen Weg.

Praktisch heißt das: Wenn dein Hund weder eine der genannten Rassen ist noch eine der zugelassenen Funktionen erfüllt, solltest du sehr früh mit der Botschaft klären, ob eine Einfuhr überhaupt in Betracht kommt. Eine Absage nach der Ticketbuchung ist der schlechteste denkbare Zeitpunkt. Für Katzen stellt sich diese Frage nicht, hier gibt es keine vergleichbare Rassebeschränkung.

Alltag mit Tier im Königreich

Hundehaltung ist gesellschaftlich nicht selbstverständlich. In vielen Wohnkomplexen ist sie untersagt, in Compounds für internationale Beschäftigte dagegen oft ausdrücklich erlaubt. Diese Compounds sind für Hundehalter in der Praxis die realistische Wohnform. Kläre die Hausordnung vor Vertragsunterzeichnung und lass die Erlaubnis schriftlich festhalten.

Auch beim Ausgang gelten andere Gewohnheiten: Hunde werden im öffentlichen Raum überwiegend nicht mitgeführt, Einkaufszentren, Cafés und Parks sind für sie in der Regel tabu. Wer einen Hund hält, braucht deshalb ein Wohnumfeld mit eigenem, gesichertem Auslauf. Das ist keine Komfortfrage, sondern die Voraussetzung für artgerechte Haltung im Königreich.

Katzen haben es deutlich leichter, sie sind kulturell verankert und im Stadtbild allgegenwärtig. Tierärztlich sind Riad, Dschidda und die Ostprovinz mit privaten Kleintierkliniken ordentlich versorgt, außerhalb der Ballungsräume wird es dünn. Das Klima ist der zweite Faktor: Sommertemperaturen jenseits von 45 Grad machen Auslauf tagsüber unmöglich und sind für dickfellige Rassen dauerhaft belastend.

Flug, Box und Transport

Kleine Katzen und Hunde bis rund acht Kilogramm inklusive Box dürfen bei vielen europäischen Airlines in die Kabine, alles darüber reist als Übergepäck oder Luftfracht. Mehrere Golf-Airlines verlangen für Tiere generell die Beförderung als Fracht und nehmen sie nicht als Übergepäck an. Kläre das vor der Buchung, weil sich dadurch Ablauf, Abholort und Kosten deutlich ändern.

Die Box muss IATA-konform sein, mit fest montierter Wasserschale, Kontaktdaten und ausreichender Belüftung. Kurznasige Rassen werden von mehreren Fluggesellschaften nicht mehr im Frachtraum befördert. Achte außerdem auf die Ankunftszeit: Eine Landung in der Mittagshitze bedeutet für ein Tier auf dem Vorfeld eine erhebliche zusätzliche Belastung, Nacht- und Morgenankünfte sind vorzuziehen.

Der Rückweg in die EU

Seit dem 22. April 2026 regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 private Heimtierreisen in die Union. Saudi-Arabien steht nicht auf der Anhang-II-Liste der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636, anders als die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain. Dein Tier braucht für die Einreise in die EU also einen Tollwutantikörpertest mit mindestens 0,5 IU/ml aus einem von der Kommission zugelassenen Labor.

Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden, und zwischen Probenahme und Ausstellung der Tiergesundheitsbescheinigung müssen mindestens 90 Tage liegen. Die Bedingungen erläutert die Kommission auf ihrer Seite Bringing a pet into the EU from a non-EU country. Erledige den Test vor der Ausreise in Europa und halte die Tollwutimpfung danach lückenlos aufrecht, dann bleibt das Ergebnis nutzbar. Für nichtkommerzielle Verbringungen gilt zudem die Obergrenze von fünf Heimtieren je Person.

  • Es wird geplant, einen Familienhund ohne Wach-, Jagd- oder Blindenhundfunktion einzuführen.
  • Der Mikrochip wird nach der Tollwutimpfung gesetzt.
  • Die Tollwutimpfung liegt länger als sechs Monate zurück oder hat weniger als sechs Monate Restgültigkeit.
  • Die Beglaubigung des tierärztlichen Zeugnisses durch die Botschaft wird nicht eingeplant.
  • Die Anaam-Genehmigung wird zu früh beantragt und läuft nach 30 Tagen ab.

Die harte Vorabprüfung vor der Buchung

Bei Saudi-Arabien entscheidet sich fast alles vor dem ersten Tierarzttermin. Kläre zuerst, ob dein Tier überhaupt einführbar ist, dann ob dein Herkunftsland auf der Plattform hinterlegt ist, und erst danach kümmerst du dich um Chip, Impfabstände und Beglaubigung. Das 30-Tage-Fenster der Genehmigung legt am Ende den Flugtermin fest, nicht umgekehrt.

Der Tierumzug hängt dabei eng am Aufenthaltsstatus, denn ohne Iqama und passende Wohnform ist Hundehaltung im Königreich praktisch nicht darstellbar. Wenn du Aufenthalt, Wohnsitzverlagerung und die steuerliche Abmeldung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zusammen sortieren willst, ist ein Beratungsgespräch der sinnvolle erste Schritt.