Der Umzug mit Hund, Katze oder Frettchen nach Polen ist an der Grenze unspektakulär und im Land regelungsdichter, als viele erwarten. Für die Einreise brauchst du nur drei Dinge: einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis. Nach der Ankunft kommen zwei polnische Besonderheiten dazu: eine jährliche Tollwutimpfpflicht mit neuen Dokumentationsregeln seit dem 18. März 2026 und ein Genehmigungsverfahren für elf als aggressiv eingestufte Hunderassen.
Die Einreise: EU-Standard seit April 2026
Seit dem 22. April 2026 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, die die alte Heimtierverordnung 576/2013 abgelöst hat. Für die Strecke aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Polen ändert sich am Grundprinzip nichts, drei Punkte solltest du trotzdem kennen.
- Der Chip muss vor der Tollwutimpfung sitzen. Eine Impfung, die vor der Kennzeichnung gesetzt wurde, ist für Reisen wertlos und muss wiederholt werden.
- Nach der Grundimmunisierung gilt eine Wartezeit von 21 Tagen bis zur Einreise. Eine fristgerechte Auffrischung wirkt dagegen sofort.
- Neu gekennzeichnete Tiere brauchen einen Transponder nach ISO 11784 oder 11785. Tätowierungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurden.
Alte EU-Heimtierausweise bleiben gültig. Pro Person und Reise sind höchstens fünf Tiere erlaubt. Polen verlangt weder eine Bandwurmkur noch einen Tollwut-Antikörpertest noch Quarantäne. Die Wurmkur gegen Echinococcus multilocularis ist EU-weit nur für Finnland, Irland, Malta und Nordirland vorgeschrieben. Die geltenden Anforderungen fasst das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zusammen.
Polen liegt im Schengen-Raum, an der deutschen Grenze gibt es keine systematische Kontrolle. Anders sieht es an den Ostgrenzen zu Belarus und der Ukraine aus, dort wird durchgehend kontrolliert. Wenn du aus dem Osten kommst, gelten Drittlandsregeln: Veterinärbescheinigung nach EU-Muster, höchstens 10 Tage alt bei Einreise, Einreise nur über einen benannten Reisenden-Eingangsort, und für nicht gelistete Länder zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest.
Impfpflicht in Polen: neue Regeln seit dem 18. März 2026
Polen hat die Tollwutimpfung für Hunde schon immer verpflichtend geregelt, seit dem 18. März 2026 ist die Dokumentation deutlich strenger. Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft und danach mindestens alle zwölf Monate nachgeimpft werden. Neu ist unter anderem, dass der Tierarzt eine Impfbescheinigung ausstellen und ein Verzeichnis der geimpften Hunde führen muss, mit Halterdaten, Beschreibung des Tieres, Chip- oder Tätowierungsnummer und Angaben zum Impfstoff. Eintragungen in den Heimtierausweis darf nur der Tierarzt vornehmen, der den Ausweis ausgestellt hat. Für die Umstellung galt eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2026.
Für dich als Zuziehenden heißt das: Melde dich bald nach dem Umzug bei einem polnischen Tierarzt und lass den Impfstatus dort erfassen. Die Aufsicht liegt beim Główny Inspektorat Weterynarii, der obersten Veterinärinspektion, deren regionale Inspektorate die Impfaktionen koordinieren.
Chippflicht: beschlossen, aber noch nicht in Kraft
Eine landesweite Chippflicht gibt es in Polen bislang nicht, nur kommunale Programme. Das ändert sich: 2026 wurde das Gesetz über das nationale Register gekennzeichneter Hunde und Katzen, kurz KROPiK, verabschiedet. Es tritt zwei Jahre nach der Veröffentlichung in Kraft, für vorher geborene Tiere gilt zusätzlich eine dreijährige Übergangsfrist. Die Kosten für Kennzeichnung und Registrierung sind gedeckelt, im Gespräch ist eine Größenordnung von rund 50 Złoty. Auf dein zugezogenes Tier hat das keine Auswirkung, weil der EU-Heimtierausweis den Chip ohnehin voraussetzt. Das Ministerium informiert über den Stand auf seiner Seite zur landesweiten Chippflicht und dem KROPiK-Register.
Katzen, Frettchen und Welpen
Für Katzen und Frettchen gelten dieselben drei Einreisenachweise wie für Hunde. Die polnische Tollwutimpfpflicht richtet sich dagegen ausdrücklich an Hunde, für Katzen ist die Impfung dringend empfohlen und in vielen Wohnanlagen faktisch Voraussetzung. Bei Welpen wird der Zeitplan eng: Die Impfung ist frühestens mit 12 Wochen zulässig, danach laufen 21 Tage. Vor einem Alter von rund 15 Wochen kann ein Welpe die Grenze nicht rechtssicher überqueren. Die EU-Ausnahme für ungeimpfte Jungtiere greift nur, wenn der Zielstaat sie ausdrücklich zugelassen und öffentlich bekannt gemacht hat.
Die elf als aggressiv eingestuften Rassen
Polen kennt kein Rasseverbot, wohl aber eine Genehmigungspflicht. Grundlage ist die Verordnung des Innenministers vom 28. April 2003 über das Verzeichnis der als aggressiv geltenden Hunderassen. Sie führt elf Rassen, darunter American Pit Bull Terrier, Perro de Presa Mallorquin, American Bulldog, Dogo Argentino, Perro de Presa Canario, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund und Kaukasischer Owtscharka. Diese Liste ist bis 2026 unverändert geblieben.
Wer einen solchen Hund halten oder züchten will, braucht eine Genehmigung der Gemeinde, die für den Haltungsort zuständig ist. Die Genehmigung wird nicht erteilt oder wieder entzogen, wenn der Hund so gehalten wird, dass er Menschen oder Tiere gefährdet. Für die Einreise selbst spielt die Rasse keine Rolle: Es gibt kein Einfuhrverbot. Nimm keine britische oder norwegische Liste als Maßstab, die polnische Liste ist eine eigene und enthält Rassen, die anderswo unauffällig sind, während sie andere dort gelistete Rassen nicht nennt. Die zuständige Fachbehörde ist der Główny Inspektorat Weterynarii.
Anreise, Transport und Kosten
Die meisten fahren. Aus Berlin nach Poznań sind es rund 260 Kilometer, nach Warschau rund 570, aus Wien nach Krakau rund 450. Der Heimtierausweis gehört griffbereit ins Fahrzeug. Plane bei langen Etappen feste Pausen ein und lass das Tier im Sommer nie im geparkten Auto.
Im Flugzeug entscheidet das Gewicht: Hunde und Katzen bis 8 Kilogramm inklusive Transporttasche dürfen bei den meisten Netzwerkfluglinien in die Kabine, ab rund 60 Euro pro Strecke, die Tasche darf 55 x 40 x 23 Zentimeter nicht überschreiten und muss unter den Vordersitz passen. Schwerere Tiere reisen in der klimatisierten Frachtkabine, Anmeldung spätestens 72 Stunden vor Abflug, Kosten meist 120 bis 300 Euro. Die Box muss den IATA Live Animals Regulations entsprechen. Warschau, Krakau, Danzig und Breslau sind gut angebunden.
Für die Vorbereitung eines Tieres solltest du 120 bis 250 Euro einplanen: Mikrochip 30 bis 60 Euro, Tollwutimpfung 30 bis 50 Euro, Heimtierausweis 15 bis 30 Euro, Untersuchung 30 bis 60 Euro. Tierarztkosten liegen in Polen deutlich unter deutschem Niveau, was den laufenden Unterhalt spürbar günstiger macht. Wer eine Reisekranken- und Auslandsabsicherung für sich selbst sucht, findet im Beitrag unserer Kanzlei St Matthew zur PassportCard eine Einordnung.
Wohnen und Alltag mit Tier
In polnischen Mietverträgen ist Tierhaltung häufig ausdrücklich geregelt, gerade in neueren Wohnanlagen mit Gemeinschaftsordnung. Kläre das schriftlich vor der Unterschrift. Zur Orientierung, welche Städte für Zuziehende attraktiv und bezahlbar sind, hilft die Übersicht zu 15 schönen und preiswerten Städten für Auswanderer. Ein Vergleich zum deutschsprachigen Mietmarkt steht im Leitfaden zur Wohnungssuche in Österreich.
Im Alltag ist Polen hundefreundlich, die Leinenpflicht wird kommunal geregelt und in Parks meist konsequent durchgesetzt. In Nationalparks wie den Tatra sind Hunde weitgehend ausgeschlossen, in Landschaftsschutzgebieten an der Leine erlaubt. An der Ostseeküste gelten in der Hauptsaison Strandverbote, außerhalb der Saison ist die Lage entspannt. Erkundige dich vor Ort, viele Gemeinden weisen inzwischen eigene Hundestrände aus.
Bei der Tierarztwahl lohnt der Blick auf die großen Universitätsstandorte: In Warschau, Krakau, Breslau und Lublin gibt es Kliniken mit Fachabteilungen und Notdienst rund um die Uhr. Für chronisch kranke Tiere solltest du vor dem Umzug klären, ob das gewohnte Medikament in Polen zugelassen ist, sonst wird der Wechsel zum Problem.
Polen mit Hund und Katze: dein nächster Schritt
Die Einreise ist einfach, wenn die Reihenfolge stimmt: Chip, Impfung, 21 Tage, Ausweis. Die Arbeit beginnt danach. Prüfe erstens, ob dein Hund auf der Liste von 2003 steht, denn dann brauchst du eine Genehmigung deiner Gemeinde. Halte zweitens die jährliche Tollwutimpfung lückenlos, seit März 2026 wird sie strenger dokumentiert. Behalte drittens den Zeitplan des KROPiK-Registers im Blick, auch wenn es dich als Halter eines bereits gechippten Tieres kaum betrifft.
Bleibt die Frage, wo du nach dem Umzug steuerlich ansässig bist und was mit dem bisherigen Wohnsitz passiert. Für die Einordnung buche ein Beratungsgespräch zum Wegzug ins Ausland.







