Eritrea ist kein normales Auswanderungsziel, und beim Thema Korruption in Eritrea beginnt das Problem schon bei der Datenlage. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2025 von Transparency International erreicht Eritrea 13 von 100 Punkten und liegt damit auf Rang 177 von 182 Staaten. Nur Venezuela, Somalia und der Südsudan schneiden schlechter ab; Libyen und Jemen liegen gleichauf. Zum Vergleich: Der globale Durchschnitt beträgt 42 Punkte, der Durchschnitt Subsahara-Afrikas 32. Die Schweiz erreicht 80 Punkte (Rang 6), Deutschland 77 Punkte (Rang 10), Österreich 69 Punkte (Rang 21).

Die Institutionen, die fehlen

In den meisten Ländern dieser Reihe geht es um Behörden, die zu schwach sind. In Eritrea geht es um Behörden, die es nicht gibt. Es existiert keine unabhängige Antikorruptionsbehörde und kein funktionierender Beschwerdeweg. Sondergerichte für Korruptionsfälle bestehen formal unter militärischer Aufsicht, sind aber weitgehend inaktiv. Es gibt keine veröffentlichten Statistiken, keine Jahresberichte und keine überprüfbaren Verfahrenszahlen, an denen sich eine Entwicklung ablesen ließe. Kleinere Bestechung und Einflussnahme gelten als weit verbreitet, größere Fälle betreffen vor allem Partei- und Militärfunktionäre und werden praktisch nicht öffentlich verhandelt.

Der Rahmen erklärt das: Die 1997 verabschiedete Verfassung wurde nie umgesetzt, seit der Unabhängigkeit 1993 fanden keine nationalen Wahlen statt, es gibt nur eine zugelassene Partei und keine unabhängigen Medien. Ohne freie Presse, ohne Opposition und ohne unabhängige Justiz fehlt jeder Mechanismus, der Machtmissbrauch sichtbar machen könnte. Das ist auch der Grund, warum Eritrea in vielen Datensätzen nur mit wenigen Quellen bewertet wird. Methodik und Länderwerte findest du im Korruptionswahrnehmungsindex 2025.

Wer überhaupt nach Eritrea geht

Anders als bei den meisten Zielen dieser Reihe geht es hier selten um klassische Auswanderung. Die Gruppe besteht aus Fachkräften in Projekten, aus Beschäftigten internationaler Organisationen und aus Menschen mit familiären Bindungen. Schon die Einreise ist ein Verfahren: Visa werden restriktiv erteilt, Aufenthaltsverlängerungen sind Ermessenssache, und Ausreisen können sich verzögern. Plane niemals einen Aufenthalt, dessen Ende von einer behördlichen Genehmigung abhängt, die du erst vor Ort beantragen kannst. Für eritreische Staatsangehörige gilt zusätzlich ein Ausreisevisum-Regime, das Familien regelmäßig trennt und über das du dich informieren solltest, bevor ein Familienbesuch geplant wird.

Was der Alltag praktisch bedeutet

Eritrea steuert Mobilität über Genehmigungen. Für Fahrten außerhalb des Großraums Asmara benötigen Ausländer in aller Regel eine behördliche Reisegenehmigung, die beantragt und bewilligt werden muss. Dasselbe Prinzip zieht sich durch viele Lebensbereiche: Wer eine Erlaubnis braucht, ist auf Ermessen angewiesen, und Ermessen ist die Grundlage informeller Erwartungen. Plane jeden Vorgang mit erheblichem Vorlauf und rechne damit, dass eine Ablehnung nicht begründet wird. Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise stehen beim Auswärtigen Amt.

Devisen, Konten und Bargeld

Der Nakfa ist nicht frei konvertierbar, es gelten strenge Devisenvorschriften und Beschränkungen bei Abhebungen. Ein Parallelmarkt existiert, seine Nutzung ist jedoch verboten und riskant. Wechsle ausschließlich über offizielle Stellen und hebe jede Abrechnung auf, sonst hast du weder gegenüber eritreischen Behörden noch gegenüber deiner Bank in Europa eine Nachweiskette. Rechne damit, dass du Mittel, die du ins Land bringst, nicht ohne Weiteres wieder herausbekommst. Diese Einbahnstraße ist der wichtigste praktische Unterschied zu allen anderen Ländern dieser Reihe: Nicht die Höhe einer möglichen Forderung ist das Problem, sondern die Tatsache, dass dein Geld anschließend im Land bleibt. Wer investiert, sollte deshalb jede Zahlung als endgültig behandeln und nur Beträge einsetzen, deren Verlust er tragen kann.

Nationaldienst und Arbeitsmarkt

Der zeitlich weitgehend unbegrenzte Nationaldienst prägt das gesamte Arbeitsleben eritreischer Staatsangehöriger. Er richtet sich an Staatsbürger, nicht an Ausländer, wirkt sich aber unmittelbar auf dein Umfeld aus: Personalverfügbarkeit, Löhne und Abhängigkeiten sind davon geprägt. Beschäftigung von Ausländern ist stark reguliert und wird nur zugelassen, wo keine einheimische Fachkraft verfügbar ist.

Kommunikation und Information

Eritrea gehört zu den Ländern mit der geringsten Netzabdeckung und der schärfsten Medienkontrolle weltweit. Es gibt keine unabhängigen Zeitungen, mobile Datenverbindungen sind langsam und teuer, und Kommunikation gilt als überwachbar. Für dich folgt daraus eine praktische Regel: Führe keine schriftlichen Diskussionen über Behördenverhalten, politische Themen oder Zahlungen über lokale Kanäle. Halte Absprachen nüchtern und sachlich und rechne damit, dass Aussagen weitergetragen werden.

Versorgung, Import und Bauen

Importe unterliegen strengen Genehmigungen, Ersatzteile und Baumaterial sind knapp, und Lieferketten sind unzuverlässig. Wer ein Projekt betreibt, wird deshalb regelmäßig vor der Wahl stehen, entweder monatelang zu warten oder über inoffizielle Kanäle zu beschaffen. Der zweite Weg ist genau der, der dich rechtlich angreifbar macht. Kalkuliere Wartezeiten von Anfang an in Budget und Zeitplan ein, statt sie später unter Druck zu lösen.

Wenn eine Forderung im Raum steht

Weil es keine unabhängige Beschwerdestelle gibt, funktioniert in Eritrea keine der Eskalationsstrategien, die in anderen Ländern helfen. Es gibt keine Hotline, keine Presse und keine Aufsicht, die du einschalten könntest. Was bleibt, ist Vermeidung: vollständige Unterlagen, formale Anträge, Geduld und der Verzicht auf jeden Vorgang, der nicht wirklich nötig ist. Zahle nichts ohne offizielle Quittung, auch keine kleinen Beträge, und lass dich nicht in Vorleistung drängen. Wenn eine Situation eskaliert, ist die richtige Adresse nicht die lokale Behörde, sondern deine eigene Botschaft.

Die Zwei-Prozent-Abgabe der Diaspora

Ein Sonderfall, der viele Familien betrifft: Eritrea erhebt von Staatsangehörigen im Ausland eine Abgabe von zwei Prozent des Einkommens und macht konsularische Leistungen, bis hin zur Ausstellung eines Nationalpasses, davon abhängig. Die deutsche Bundesregierung hat das Eintreiben dieser Abgabe durch eritreische Auslandsvertretungen bereits 2011 untersagt. Wenn du eritreische Familienangehörige hast, ist das ein Thema, das du rechtlich klären solltest, bevor Dokumente gebraucht werden.

Dein Heimatstrafrecht gilt weiter

Gerade in einem Umfeld ohne funktionierende Kontrolle wird schnell argumentiert, es gehe eben nicht anders. Rechtlich hilft das nicht. Wer einen eritreischen Amtsträger besticht, macht sich in Deutschland strafbar. Paragraf 335a StGB stellt ausländische und internationale Bedienstete deutschen Amtsträgern gleich, sodass die Bestechungstatbestände der Paragrafen 334 folgende StGB anwendbar sind; für Auslandstaten greift Paragraf 7 Absatz 2 StGB, wenn du Deutscher bist und die Tat auch am Tatort strafbar ist. Österreich verfolgt über Paragraf 307 StGB samt erweitertem Amtsträgerbegriff in Paragraf 74 StGB, die Schweiz über Artikel 322septies StGB. Für Unternehmen kommt in Deutschland die Verbandsgeldbuße nach Paragraf 30 OWiG hinzu, und Bestechungsaufwendungen sind steuerlich nicht abziehbar.

Vermögen außerhalb des Landes halten

Wo Rechtsweg und Devisenverkehr blockiert sind, entscheidet nicht die Rendite, sondern die Erreichbarkeit deines Vermögens. Halte deine liquiden Mittel außerhalb Eritreas, vermeide Immobilien- und Beteiligungsengagements ohne belastbare Titel und plane jede Struktur so, dass sie ohne lokale Genehmigung funktioniert. Welche Bausteine dafür in Frage kommen, haben wir im Beitrag Wie können Auswanderer ihr Vermögen bestmöglich sichern beschrieben.

  • Keine Zahlungen ohne offizielle Quittung, auch nicht in kleinen Beträgen.
  • Alle Genehmigungen schriftlich einholen und Kopien getrennt aufbewahren.
  • Keine politischen Gespräche mit Behördenvertretern oder in der Öffentlichkeit führen.
  • Reisen außerhalb Asmaras nur mit gültiger Genehmigung antreten.
  • Devisen ausschließlich offiziell wechseln und jede Abrechnung archivieren.
  • Konsularische Registrierung bei der zuständigen Vertretung deines Heimatlandes vornehmen.
  • Aufenthalte befristen und die Rückreise nicht von einer erst vor Ort zu beantragenden Genehmigung abhängig machen.
  • Verträge nach ausländischem Recht und mit Gerichtsstand außerhalb Eritreas gestalten, wo das möglich ist.

Warum Eritrea kein normales Zielland ist

Für den regulären Umzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz spricht in Eritrea derzeit wenig. Wer beruflich, familiär oder projektbezogen dorthin muss, sollte den Aufenthalt eng befristen, das Vermögen außerhalb halten und jeden Behördenkontakt schriftlich führen. Die steuerliche Ausgangslage, einschließlich der Frage, wie die Besteuerung von Staatsangehörigen im Ausland ausgestaltet ist, findest du im Steueratlas. Bevor du deinen Wohnsitz verlegst oder Verträge unterschreibst, klär die Wegzugs- und Strukturfragen in einem Beratungsgespräch.