Der Umzug mit Hund, Katze oder Frettchen nach Dänemark ist formal einfach, denn es gelten die EU-Regeln für Heimtiere. Genau ein Punkt macht Dänemark trotzdem zum Sonderfall in Europa: Das Land führt eine echte Liste verbotener Hunderassen, und dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Touristen und private Umzüge. Wer hier falsch informiert ist, riskiert nicht nur die Rückweisung an der Grenze. Deshalb steht dieser Teil in diesem Leitfaden vorn.
Die 13 verbotenen Hunderassen
Das dänische Hundegesetz verbietet Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Rassen sowie von Kreuzungen, an denen eine dieser Rassen beteiligt ist. Die Liste veröffentlicht die dänische Lebensmittelbehörde Fødevarestyrelsen unter Ulovlige hunderacer i Danmark. Betroffen sind:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Drei Details sind wichtig. Erstens gilt das Verbot für alle, ausdrücklich auch für Urlauber und Zuzügler, es ist also kein reines Zuchtverbot. Zweitens erfasst es Mischlinge, sobald eine der Rassen erkennbar eingekreuzt ist. Drittens gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Wer die Rasse seines Hundes nicht belegen kann, trägt in der Praxis die Beweislast. Ein Stammbaum, ein Rasseattest oder ein tierärztliches Gutachten aus dem Herkunftsland gehören deshalb ins Reisegepäck, wenn dein Hund optisch in die Nähe einer gelisteten Rasse gerät. Für die reine Durchreise gibt es eine eng gefasste Transitregelung, bei der der Hund das Transportmittel nur kurz verlassen darf. Für einen Wohnsitzwechsel hilft sie dir nicht weiter.
Bei allen anderen Hunden gilt dänisches Recht ohne Rassebezug: Ein Hund, der beißt oder unkontrolliert auftritt, kann behördlich beurteilt werden, unabhängig von der Rasse. Übertrage umgekehrt die dänische Liste nicht auf Nachbarländer, denn Schweden und Deutschland arbeiten mit anderen Systemen, und mehrere EU-Staaten haben Rassenlisten inzwischen ganz abgeschafft.
Einreise nach EU-Recht: Chip, Impfung, Ausweis
Seit dem 22. April 2026 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636, die die Listen der Drittländer führt. Für Umzüge aus Deutschland und Österreich bleibt es beim einfachen Verfahren. Erforderlich sind:
- Mikrochip vor der Tollwutimpfung, nach ISO 11784 oder 11785. Eine Tätowierung wird nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gesetzt wurde.
- Tollwutimpfung frühestens mit zwölf Wochen, danach 21 Tage Wartezeit. Die frühestmögliche Einreise liegt damit bei 15 Wochen.
- Ein vollständig ausgefüllter EU-Heimtierausweis von einem ermächtigten Tierarzt.
Pro Person sind höchstens fünf Heimtiere ohne Handelsabsicht erlaubt. Eine Bandwurmbehandlung verlangt Dänemark nicht, sie betrifft nur Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland. Eine Quarantäne gibt es bei Einreise aus EU-Staaten und der Schweiz nicht. Die Schweiz gehört zu den gelisteten Ländern, deshalb entfällt dort auch der Tollwut-Antikörpertest. Aus nicht gelisteten Drittländern brauchst du dagegen ein amtliches Tiergesundheitszeugnis, einen Titertest mit mindestens 0,5 IE je Milliliter und eine dreimonatige Wartezeit. Die deutschen Vorgaben dazu fasst das Bundesministerium unter Reisen mit Heimtieren zusammen.
Pflicht nach der Ankunft: Dansk Hunderegister
Jeder Hund in Dänemark muss gekennzeichnet und im Dansk Hunderegister eingetragen sein. Für im Land geborene Welpen gilt die Frist bis zum Alter von acht Wochen. Bringst du einen Hund mit, der älter als acht Wochen ist, musst du ihn innerhalb von vier Wochen nach der Einfuhr registrieren. Die Anmeldung läuft über hunderegister.dk, du brauchst dafür die 15-stellige Chipnummer, die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr im niedrigen dreistelligen Kronenbereich. Ohne Eintrag ist dein Hund im dänischen System nicht auffindbar, und bei Kontrollen drohen Bußgelder. Für Katzen besteht diese zentrale Pflicht nicht, eine freiwillige Registrierung ist trotzdem sinnvoll.
Anreise und Transport
Die meisten Zuzügler kommen mit dem Auto über die Landgrenze bei Flensburg oder mit der Fähre nach Rødby oder Gedser. Beide Wege sind für Tiere unproblematisch, wenn die Papiere stimmen. Auf der Fähre bleiben Tiere je nach Reederei im Fahrzeug oder dürfen an bestimmte Decks. Grenzkontrollen finden stichprobenartig statt, an Flughäfen systematisch. Beim Flug gilt die übliche Regel: bis rund acht Kilogramm inklusive Box in die Kabine, darüber in den klimatisierten Frachtraum, jeweils mit vorheriger Anmeldung. Kurznasige Rassen werden von vielen Airlines nicht im Frachtraum transportiert.
Für die Autofahrt gilt in Dänemark, dass Tiere gesichert transportiert werden müssen, entweder in einer Box oder mit einem geprüften Sicherheitsgeschirr. Leinenpflicht besteht in Dänemark vielerorts, an Stränden gelten von April bis September strenge Regeln. Eine Hundehaftpflicht ist in Dänemark für Hunde vorgeschrieben, das unterscheidet das Land von Deutschland und sollte gleich nach der Ankunft erledigt werden.
Kosten im Überblick
- Mikrochip: etwa 30 bis 60 Euro
- Tollwutimpfung: etwa 30 bis 50 Euro
- EU-Heimtierausweis: etwa 15 bis 30 Euro
- Eintrag im Dansk Hunderegister: einmalig rund 145 Kronen
- Hundehaftpflicht: je nach Anbieter meist 30 bis 80 Euro im Jahr
- Rassegutachten bei strittigem Erscheinungsbild: ab etwa 100 Euro
Die tierärztliche Versorgung in Dänemark ist flächendeckend und qualitativ hoch, aber teurer als in Deutschland. Eine Tierkrankenversicherung ist deshalb verbreiteter als im deutschsprachigen Raum. Für konsularische Fragen rund um den Umzug ist die Deutsche Botschaft Kopenhagen die richtige Anlaufstelle.
Katzen, Frettchen und andere Tierarten
Die Rassenliste betrifft ausschließlich Hunde. Für Katzen und Frettchen gelten in Dänemark dieselben EU-Anforderungen wie überall: Chip, Tollwutimpfung in der richtigen Reihenfolge und Heimtierausweis. Eine zentrale Registrierpflicht wie bei Hunden gibt es für Katzen nicht, eine freiwillige Eintragung in ein Katzenregister ist aber üblich und hilft, wenn das Tier in der neuen Umgebung verschwindet. Rechne bei Freigängerkatzen mit mehreren Wochen Eingewöhnung ausschließlich in der Wohnung, bevor du sie zum ersten Mal hinauslässt.
Vögel, Nager, Kaninchen und Reptilien fallen nicht unter die EU-Heimtierverordnung. Hier entscheidet dänisches Recht, und bei geschützten Arten wie vielen Papageien oder Schildkröten kommen CITES-Papiere hinzu. Ohne diese Dokumente wird das Tier an der Grenze eingezogen. Frag im Zweifel vor der Abreise bei der zuständigen dänischen Behörde nach, statt dich auf Auskünfte aus Foren zu verlassen.
Alltagsregeln: Leine, Strand und Haftung
Das dänische Hundegesetz kennt eine weitreichende Leinenpflicht außerhalb eingezäunter Flächen. An den Stränden gilt von April bis September Leinenzwang, in der übrigen Zeit dürfen Hunde vielerorts frei laufen, sofern sie sicher abrufbar sind. Der wichtigste Unterschied zu Deutschland liegt in der Haftung: Der Halter haftet für Schäden, die sein Hund anrichtet, grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für Hunde in Dänemark Pflicht und nicht nur eine Empfehlung. Kommt es zu einem Beißvorfall, kann die Polizei den Hund beurteilen lassen und Auflagen verhängen, unabhängig von der Rasse.
Wenn du aus einem Drittland kommst oder dorthin reist
Ziehst du nicht aus der EU, sondern aus einem Drittland nach Dänemark, brauchst du zusätzlich zum Chip und zur Impfung ein amtliches Tiergesundheitszeugnis und, falls das Land nicht in den Listen der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 steht, einen Tollwut-Antikörpertest mit anschließender Wartezeit von drei Monaten. Umgekehrt gilt: Wer von Dänemark aus länger in ein nicht gelistetes Drittland reist und mit dem Tier zurückkommen will, lässt den Titertest vor der Ausreise in einem zugelassenen EU-Labor machen und im Heimtierausweis eintragen. Dann entfällt die Wartezeit bei der Rückkehr vollständig.
Dein Prüfplan vor der Fahrt nach Dänemark
Kontrolliere zuerst die Rasse: Steht dein Hund auf der Liste der 13 verbotenen Rassen oder ist er erkennbar eingekreuzt, ist der Umzug mit diesem Tier nach Dänemark nicht möglich, und du brauchst eine andere Lösung. Ist das geklärt, folgt der einfache Teil: Chip vor Impfung, 21 Tage Wartezeit, Heimtierausweis prüfen, nach der Ankunft binnen vier Wochen im Dansk Hunderegister eintragen und die Haftpflicht abschließen. Plane insgesamt sechs bis acht Wochen Vorlauf. Für die steuerliche Seite des Wegzugs, die parallel läuft und deutlich mehr Vorlauf braucht, buche ein Beratungsgespräch.







