Die Slowakei gehört zu den Zielen, bei denen der Umzug mit Hund, Katze oder Frettchen fast vollständig aus EU-Standardregeln besteht. Kein Titertest, keine Quarantäne, keine Rasseverbote an der Grenze. Was zählt, ist die richtige Reihenfolge: Mikrochip, danach Tollwutimpfung, danach 21 Tage warten, dann einreisen. Wer diese Kette einhält, kommt mit einem gültigen EU-Heimtierausweis über jede slowakische Grenze. Wer sie durchbricht, fängt beim Impftermin wieder von vorn an.

Die EU-Regeln seit dem 22. April 2026

Am 22. April 2026 hat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 die alte Heimtierverordnung abgelöst. Für Bewegungen zwischen Mitgliedstaaten bleibt das Grundgerüst bestehen, drei Details solltest du kennen.

  • Die Identifizierung erfolgt über einen Transponder nach ISO 11784 oder 11785. Neue Tätowierungen werden nicht mehr akzeptiert, alte nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen und noch lesbar sind.
  • Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung liegen oder mit ihr zusammenfallen.
  • Heimtierausweise, die vor dem 22. April 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, bleiben gültig und müssen nicht getauscht werden.

Pro Person und Reise sind maximal fünf Tiere erlaubt. Darüber hinaus greift der kommerzielle Transport mit Veterinärzeugnis und Grenzkontrollstelle. Die Europäische Kommission stellt den aktuellen Rechtsrahmen zu Hunden, Katzen und Frettchen zusammen.

Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm ist nur für Finnland, Irland, Malta und Nordirland sowie für Norwegen vorgeschrieben. Die Slowakei verlangt weder eine Wurmkur noch einen Tollwut-Titertest noch eine Quarantäne. Der Antikörpertest wird erst relevant, wenn dein Tier aus einem Drittland kommt, das nicht in Anhang I oder II der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 steht. Die Schweiz steht in Anhang I, Schweizer Halter reisen deshalb ohne Bluttest ein.

Nach der Ankunft: CRSZ, Tierarzt und Chippflicht

Zuständig ist die Štátna veterinárna a potravinová správa, die staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung. In der Slowakei müssen alle Hunde gechippt und im Centrálny register spoločenských zvierat geführt werden, dem zentralen Heimtierregister. Die Datenbank betreibt die slowakische Tierärztekammer. Für die Kennzeichnung darf ein privater Tierarzt höchstens 10 Euro berechnen, dieser Betrag ist gesetzlich gedeckelt. Der Tierarzt trägt Chipnummer und Halterdaten binnen 24 Stunden ins Register ein, ebenso jede Tollwutimpfung und Auffrischung. Die Details veröffentlicht die Behörde auf ihrer Seite zum Čipovanie psov.

Praktisch bedeutet das für dich: Melde dich nach dem Umzug bei einem slowakischen Tierarzt an und lass die Registerdaten aktualisieren. Ein Halterwechsel muss binnen 21 Tagen gemeldet werden. Der EU-Heimtierausweis, den dein deutscher, österreichischer oder Schweizer Tierarzt ausgestellt hat, bleibt gültig und wird weitergeführt.

Tollwutimpfung im Land

Die Tollwutimpfung ist für Hunde in der Slowakei Pflicht. Ein slowakischer Heimtierausweis wird nur ausgestellt, wenn das Tier eindeutig gechippt und im Register erfasst ist. Halte die Auffrischung sauber im Ausweis nach: Läuft die Impfung ab, brauchst du für die nächste Auslandsreise wieder 21 Tage Vorlauf, weil die Grundimmunisierung dann von vorn beginnt.

Welpen, Katzen und Frettchen

Für Katzen und Frettchen gelten dieselben drei Grundpflichten wie für Hunde: Chip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis. Eine Registerpflicht wie beim Hund gibt es für sie nicht. Bei Welpen und Jungtieren wird es enger. Ein Tier unter 12 Wochen oder eines, dessen 21-Tage-Frist noch läuft, darf nur einreisen, wenn der Zielstaat solche Bewegungen ausdrücklich zugelassen und öffentlich bekannt gemacht hat. Verlass dich darauf nicht: Wer einen Welpen mitnimmt, plant von der Geburt bis zur Reise realistisch rund 15 Wochen ein. Alternativ reist das Muttertier mit, wenn seine Impfung nachweislich schon vor der Geburt gültig war.

Keine Rasseverbote, aber Halterpflichten

Die Slowakei führt keine Liste verbotener Hunderassen und kennt kein Einfuhrverbot für Rottweiler, Staffordshire Terrier oder ähnliche Rassen. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Ländern mit Rasselisten, und es ist der Punkt, an dem viele veraltete Ratgeber britische Vorgaben einfach übernehmen. Maßgeblich ist in der Slowakei das Verhalten des einzelnen Hundes, nicht seine Rasse. Beißvorfälle werden nach dem Veterinärrecht sanktioniert, Gemeinden können in ihren Satzungen Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Zonen anordnen. Prüfe die Satzung deiner Gemeinde, in Bratislava, Košice und Žilina unterscheiden sich die Regeln.

Hundesteuer wird in der Slowakei kommunal erhoben. Die Sätze liegen je nach Gemeinde meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr, in Plattenbausiedlungen oft höher als im Einfamilienhausgebiet.

Anreise: Auto ist die Regel, Flug die Ausnahme

Aus Wien sind es nach Bratislava rund 70 Kilometer, aus München rund 500. Die Slowakei liegt im Schengen-Raum, systematische Grenzkontrollen entfallen. Stichproben gibt es trotzdem, vor allem an der Grenze zur Ukraine. Der EU-Heimtierausweis gehört griffbereit ins Fahrzeug, nicht in den Umzugstransporter. Plane bei Fahrten über sechs Stunden feste Pausen mit Wasser und Auslauf ein, im Sommer möglichst früh am Morgen starten.

Beim Flug entscheidet das Gewicht über die Kabine. Lufthansa erlaubt Hunde und Katzen bis 8 Kilogramm inklusive Tasche ab rund 60 Euro pro Strecke in der Kabine, die Tasche darf höchstens 55 x 40 x 23 Zentimeter messen. Schwerere Tiere gehen in die klimatisierte Frachtkabine, Anmeldung spätestens 72 Stunden vor Abflug, Kosten meist 120 bis 300 Euro. Die Transportbox muss den IATA Live Animals Regulations entsprechen. Weil Bratislava nur dünn angebunden ist, fliegen viele nach Wien-Schwechat und fahren die letzte Stunde mit dem Auto.

Kosten der Vorbereitung

Mikrochip 30 bis 60 Euro, Tollwutimpfung 30 bis 50 Euro, EU-Heimtierausweis 15 bis 30 Euro, Untersuchung auf Reisetauglichkeit 30 bis 60 Euro. In Summe landest du für ein Tier bei 120 bis 250 Euro, bevor der Transport überhaupt beginnt. Der Hausstand ist eine eigene Rechnung: Unsere Kanzlei St Matthew hat die zoll- und steuerrechtlichen Fallstricke im Beitrag zum internationalen Umzug zusammengefasst. Wer sehen will, wie aufwendig der Weg in ein Nicht-EU-Land dagegen ist, findet im St-Matthew-Beitrag zur Auswanderung nach England mit Hund den direkten Vergleich.

Wohnen, Meldung und Steuerstatus

Die Tierhaltung gehört in der Slowakei schriftlich in den Mietvertrag. In Bratislava sind möblierte Wohnungen mit Tierklausel knapp, außerhalb der Hauptstadt ist die Lage entspannter. Wer parallel den Mietmarkt sondiert, findet Leitfäden zur Wohnungssuche in der Slowakei und zum Vergleich für Ungarn, Rumänien, Österreich, Kroatien, Griechenland, Malta, Frankreich und die Niederlande.

Der Umzug mit Tier ist der sichtbare Teil, der steuerliche der teure. Ob dein Lebensmittelpunkt wirklich in der Slowakei liegt, entscheidet sich an Aufenthaltstagen und Wohnsitz. Die Grundlagen dazu erklärt der Fachbeitrag zu gewöhnlichem Aufenthalt und 183-Tage-Regel. Wie die Slowakei Einkommen und Unternehmensgewinne besteuert, ist im Länderprofil des Steueratlas aufbereitet.

Weiterreise in Drittländer: hier wird es aufwendig

Die Slowakei grenzt an die Ukraine, und viele Zuziehende unterschätzen, was ein Ausflug über diese Grenze für die Rückkehr bedeutet. Die Ukraine steht weder in Anhang I noch in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636. Für die Wiedereinreise in die EU brauchst du dann einen Tollwut-Antikörpertest in einem EU-zugelassenen Labor, dessen Blutprobe frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen wurde. Die Laborgebühr beginnt bei etwa 65 Euro, mit Tierarzt- und Versandkosten liegst du meist bei 100 bis 180 Euro.

Der entscheidende Trick steht in Artikel 20 der Verordnung (EU) 2026/131: Wenn du den Test noch in der EU machen lässt und das Ergebnis im Heimtierausweis eingetragen ist, entfällt bei der Rückkehr die sonst übliche Wartezeit von 90 Tagen. Wer den Test erst nach der Ausreise im Drittland machen lässt, hängt drei Monate fest. Dasselbe gilt für Serbien. Bosnien und Herzegowina steht dagegen in Anhang II und ist damit vom Test befreit.

Dein Fahrplan für die Slowakei

Acht Wochen vorher: Chipnummer prüfen und Tollwutstatus im Ausweis kontrollieren. Sechs Wochen vorher: impfen oder auffrischen lassen, falls nötig. Drei Wochen vorher: die 21-Tage-Frist läuft, parallel Transportbox besorgen und das Tier daran gewöhnen. Eine Woche vorher: Reisetauglichkeit prüfen lassen, Papiere kopieren, Wasser- und Pausenplan für die Fahrt festlegen. Nach der Ankunft: slowakischen Tierarzt aufsuchen, Registerdaten im CRSZ aktualisieren, Hundesteuer bei der Gemeinde anmelden.

Wenn du den Wegzug steuerlich sauber aufsetzen willst, bevor der Umzugswagen rollt, buche ein Beratungsgespräch zum Wegzug ins Ausland.