Kapitalanlage, Ferienhaus, Zweitwohnsitz, Plan B oder bevorstehende Auswanderung: Immobilien in Spanien zu kaufen ist für Ausländer ohne Beschränkungen möglich und bleibt einer der beliebtesten Auslandsimmobilien-Klassiker überhaupt. Gleichzeitig ist der Markt 2026 so angespannt wie seit fast zwei Jahrzehnten nicht: Die Preise stiegen im vierten Quartal 2025 um 13,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der stärkste Zuwachs seit der Zeit vor der Finanzkrise, und die Politik diskutiert offen über Maßnahmen gegen ausländische Käufer. Umso wichtiger, dass du Ablauf, Kosten und die aktuelle Rechtslage genau kennst. Lieber mieten statt kaufen? Dann starte mit unserem Beitrag über das Thema mit Kindern nach Spanien auswandern; weitere Märkte findest du im Hub Immobilienerwerb im Ausland.
Grundvoraussetzungen für Ausländer
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die spanische Ausländer-Identifikationsnummer und zwingende Voraussetzung für jeden Immobilienkauf, jede Kontoeröffnung und jede Steuerzahlung. Du beantragst sie bei der Policía Nacional in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Deutschland; wie das konkret geht, erklärt unser Schwesterportal im Beitrag Als Ausländer eine spanische NIE beantragen, die zuständigen Vertretungen findest du in der Übersicht Botschaften und Konsulate in Europa. Beantrage die NIE so früh wie möglich, denn Wartezeiten von Wochen sind normal.
Aufenthaltsrecht: Kauf und Visum sind getrennte Baustellen
Für den Kauf selbst brauchst du keinerlei Aufenthaltstitel. Umgekehrt gilt: Das frühere Golden Visa über Immobilienkäufe ab 500.000 Euro wurde zum 3. April 2025 ersatzlos abgeschafft. Nicht-EU-Bürger, die dauerhaft in Spanien leben wollen, brauchen also einen eigenständigen Titel, etwa das Non-Lucrative-Visum für finanziell Unabhängige oder ein Arbeits- beziehungsweise Digital-Nomad-Visum. EU-Bürger melden sich formlos an. Aktuelle Einreise- und Rechtshinweise bündelt die Spanien-Länderseite des Auswärtigen Amts.
Die Debatte um die Nicht-EU-Abgabe
Seit Anfang 2025 liegt ein Gesetzesvorschlag der Regierung auf dem Tisch, der Käufe durch Nicht-EU-Residenten mit einer Abgabe von bis zu 100 Prozent des Kaufpreises belegen würde, faktisch ein Kaufverbot. Stand Sommer 2026 ist daraus kein Gesetz geworden: Der Vorschlag steckt im parlamentarischen Verfahren, mehrere Regionen und die Immobilienwirtschaft laufen dagegen Sturm, und Ausnahmen (etwa für das Baskenland und Navarra) sind absehbar. Für dich heißt das: Als EU-Bürger bist du nicht betroffen; als Nicht-EU-Käufer solltest du die Gesetzgebung beobachten und geplante Käufe eher früher als später umsetzen.
Der Kaufprozess Schritt für Schritt
- Budget und Finanzierung: Spanische Banken finanzieren Nicht-Residenten üblicherweise bis 60 bis 70 Prozent des Kaufpreises; Zinsen sind oft an den Euribor gekoppelt. Plane zusätzlich 10 bis 15 Prozent Nebenkosten ein.
- Objekt und Region wählen: Von der Costa Blanca über die Balearen bis zu den Städten gelten sehr unterschiedliche Preis- und Steuerniveaus; die autonomen Regionen setzen eigene Grunderwerbsteuersätze.
- Anwalt einschalten: Ein unabhängiger spanischer Abogado prüft Eigentum (Registro de la Propiedad), Lasten, Baugenehmigungen und bei Küstenobjekten die Vereinbarkeit mit dem Küstengesetz (Ley de Costas). Verlasse dich nicht allein auf Makler oder den Notar des Verkäufers.
- Arras-Vertrag: Der Vorvertrag (Contrato de Arras) fixiert Preis und Termin; üblich sind 10 Prozent Anzahlung. Springst du ab, ist die Anzahlung weg; springt der Verkäufer ab, schuldet er dir das Doppelte.
- Escritura beim Notar: Die Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) wird notariell beurkundet, der Restkaufpreis gezahlt und anschließend die Eintragung im Grundbuch veranlasst. Erst die Eintragung sichert dein Eigentum gegenüber Dritten ab.
Steuern und Nebenkosten im Detail
- Bestandsimmobilien: Grunderwerbsteuer (ITP) je nach Region meist 6 bis 10 Prozent.
- Neubauten: 10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA) plus Beurkundungssteuer (AJD) von rund 0,5 bis 1,5 Prozent.
- Notar und Grundbuch: zusammen typischerweise 1 bis 2 Prozent.
- Laufend: Grundsteuer (IBI), Müllgebühren, bei Wohnanlagen die Comunidad-Umlage; Nicht-Residenten zahlen zudem jährlich die Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR), auch ohne Vermietung auf Basis eines fiktiven Nutzungswerts.
- Vermögensbezogen: Je nach Region greifen Vermögensteuer beziehungsweise die staatliche Solidaritätsabgabe auf große Vermögen; die Sätze und regionalen Unterschiede fasst die Übersicht im Steueratlas-Länderprofil zu Spanien zusammen.
Bei Vermietung an Touristen kommen Lizenzpflichten hinzu: Viele Städte und Regionen, allen voran Barcelona, haben Ferienvermietungen drastisch beschränkt. Kalkuliere ein Investment nie auf Basis einer Airbnb-Rendite, die morgen verboten sein kann.
Regionale Besonderheiten
Die Küstenmärkte (Costa del Sol, Costa Blanca) und die Inseln sind fest in internationaler Hand, mit entsprechendem Preisniveau in den Hotspots. Das Landesinnere, etwa Teile Andalusiens, Aragóns oder Kastiliens, bietet dagegen Häuser zu Preisen, die weit unter dem Landesschnitt liegen, bei dünnerer Infrastruktur. Madrid und Barcelona sind liquide Wohnungsmärkte mit starker Mietnachfrage, aber auch strenger Regulierung. Auf den Balearen und Kanaren gelten eigene steuerliche Regeln und teils die höchsten Quadratmeterpreise des Landes. Wer den Kauf mit dem Lebensabend verbindet, findet Klima- und Steuerfragen für Rentner im Länderreport Spanien im Ruhestand unserer Schwesterseite aufbereitet.
Rechenbeispiel: was ein 300.000-Euro-Kauf wirklich kostet
Nimm eine Bestandswohnung an der Costa Blanca für 300.000 Euro: In der Region Valencia liegt die Grunderwerbsteuer bei 10 Prozent, also 30.000 Euro. Dazu kommen grob 1.500 bis 2.500 Euro Notar- und Grundbuchkosten, 1.500 bis 3.000 Euro für den Anwalt und kleinere Posten für Gestoría, Übersetzungen und NIE-Beschaffung. Finanzierst du über eine spanische Bank, addieren sich Bewertungsgutachten und gegebenenfalls Bereitstellungskosten. Realistisch landest du bei 33.000 bis 38.000 Euro Nebenkosten, also den erwähnten 11 bis 13 Prozent. Beim Neubau derselben Preisklasse ersetzt die 10-prozentige IVA die ITP, und die AJD kommt obendrauf; günstiger wird es dadurch nicht. Diese Zahlen erklären, warum kurzfristige Weiterverkäufe in Spanien fast nie aufgehen: Der Markt muss erst einmal zweistellig steigen, bevor du bei null bist.
Auf der laufenden Seite solltest du für eine solche Wohnung IBI, Comunidad, Versicherung und die IRNR-Pauschale zusammen mit einigen tausend Euro pro Jahr ansetzen, je nach Anlage und Gemeinde. Prüfe vor der Unterschrift außerdem zwei Dokumente, die gern vergessen werden: die Cédula de Habitabilidad beziehungsweise Erstbezugslizenz, ohne die Vermietung und Versorgerverträge haken können, und das Energiezertifikat, das bei jedem Verkauf und jeder Vermietung Pflicht ist.
Praktische Tipps für die Abwicklung
- Konto vor Ort: Ein spanisches Konto vereinfacht Kaufabwicklung, Steuern und Nebenkosten erheblich; wie es geht, zeigt unser Beitrag zur Kontoeröffnung in Spanien als Auswanderer.
- Vollmacht nutzen: Mit einer notariellen Poder kannst du Anwalt oder Gestor Termine wahrnehmen lassen, ohne für jede Unterschrift anzureisen.
- Nota Simple ziehen: Der aktuelle Grundbuchauszug kostet wenige Euro und zeigt Eigentümer, Lasten und Beschreibungen, Pflicht vor jeder Anzahlung.
- Bausubstanz prüfen: Gerade bei Küstenobjekten aus den Boomjahren lohnt ein unabhängiges Gutachten; illegale Anbauten sind ein Klassiker.
- Vergleichen: Wer Alternativen in Europa abwägt, findet bei uns auch Einstiege zur Wohnungssuche in den Niederlanden und zur Wohnungssuche in Luxemburg.
Kurz beantwortet: die häufigsten Fragen
Gibt es das Golden Visa über Immobilien noch?
Nein. Der Weg über Immobilienkäufe ab 500.000 Euro wurde zum 3. April 2025 ersatzlos gestrichen. Nicht-EU-Bürger mit Umzugsplänen weichen auf das Non-Lucrative-Visum, das Digital-Nomad-Visum oder klassische Arbeits- und Familienwege aus.
Kommt die 100-Prozent-Steuer für Nicht-EU-Käufer?
Offen. Der Vorschlag liegt seit Anfang 2025 im parlamentarischen Verfahren, ist nicht beschlossen und politisch umstritten; regionale Ausnahmen sind wahrscheinlich. EU-Bürger wären ohnehin nicht betroffen. Wer als Drittstaater kaufen will, sollte die Gesetzgebung aktiv verfolgen.
Kann ich ohne spanisches Bankkonto kaufen?
Theoretisch ja, praktisch kaum sinnvoll: Kaufabwicklung per Bankscheck, Steuerzahlungen und laufende Kosten setzen faktisch ein Konto in Spanien voraus, und viele Notare und Banken erwarten es. Plane die Kontoeröffnung zusammen mit der NIE als ersten Schritt ein.
Was du jetzt konkret tun solltest
Spanien bleibt trotz Preisrallye und politischer Debatte ein rechtssicherer, tiefer Markt mit allem, was Auslandskäufer suchen: klare notarielle Abläufe, Registerpublizität und eine riesige Auswahl vom Strandapartment bis zur Finca. Deine Prioritätenliste für 2026: NIE früh beantragen, Finanzierung und Nebenkostenpuffer von 10 bis 15 Prozent sichern, einen unabhängigen Anwalt mandatieren und bei Vermietungsplänen die lokale Regulierung prüfen, bevor du rechnest. Nicht-EU-Käufer haben ein zusätzliches Argument für zügiges, sauberes Handeln: Die vorgeschlagene 100-Prozent-Abgabe ist nicht beschlossen, aber sie zeigt, in welche Richtung der politische Wind weht.




