Ab ins Ausland: So bereiten Sie sich auf Finanzamt-Fragen vor

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich zunächst in Deutschland bei Ihrer Meldebehörde abmelden. Anschließend wird Ihnen ein Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir heute etwas genauer eingehen möchten.

Wir empfehlen, dass Sie sich noch vor Ihrem Umzug ins Ausland mit diesen Fragen auseinandersetzen, um eine mögliche Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden.

Weitere Details erfahren Sie in unserem Podcast Perspektive Ausland im Gespräch mit Sebastian Sauerborn und Daniel Taborek.

Das sollten Sie unbedingt wissen

  • Wohnsituation

Um einer Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen, darf man auf gar keinen Fall eine Wohnsituation in Deutschland haben, d.h. keine Wohnung oder Zimmer im Elternhaus bewohnen. 

Ein bekanntes Beispiel: Boris Becker hatte in den 90er Jahren lediglich ein Zimmer bei seiner Schwester in Schwabing, woraufhin ihm ein deutscher Wohnsitz nachgewiesen wurde und er letztlich der Steuerhinterziehung verurteilt wurde. 

Wichtig: Wer nach dem Umzug weiterhin viele Tage in Deutschland verbringen will, sollte im Hotel, in der Ferienwohnung oder bei Freunden übernachten. 

  • Lebensmittelpunkt

Die deutsche Steuerpflicht ist mit dem sogenannten Lebensmittelpunkt verbunden. Wer also ins Ausland umzieht, Ehepartner oder Kinder aber in Deutschland bleiben, ist der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt dann zwar im Ausland, aber der Lebensmittelpunkt ist durch Kinder und Ehepartner in Deutschland gegeben und man bleibt weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn man nur einen Tag pro Jahr in Deutschland wäre.

Wichtig: Wer ins Ausland umzieht, um Steuern zu sparen, muss immer mit seiner Familie umziehen.

  • Aufenthalt in Deutschland nach Wegzug 

Wer Deutschland bereits verlassen hat und sich mehr als 180 Tage in 365 Tagen in Deutschland aufhält, löst dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aus. 

Wichtig: Die Anwesenheit in Deutschland muss immer von einer mindestens genauso langen Abwesenheit gefolgt sein.

  • Weltreise ist nicht gleich Abreise 

Wenn Sie von Anfang eine Rückkehr nach Deutschland geplant haben (z.B. Weltreise für 1 Jahr) sind Sie nach wie vor in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

  • Vermögen in Deutschland auflösen 

Lösen Sie Ihr Vermögen in Deutschland (Konten, Immobilien, Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen, Depots, Aktien etc.) auf. 

Wichtig: Vor allem wer in ein Niedrigsteuerland umzieht, ist potenziell von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen. 

  • Haben Sie einen Empfangsbevollmächtigten?

Wir raten allen Auswanderern, einen Steuerberater in Deutschland zu haben, der Empfangsbevollmächtigter ist. Denn man möchte auf keinen Fall unerreichbar für das deutsche Finanzamt sein, aber auch nicht die neue Adresse im Ausland mitteilen.

Halten Sie folgende Dokumente zum Nachweis bereit 

Um einige Fragen vom Finanzamt zu beantworten, muss man seinen Wegzug aus Deutschland und seinen neuen Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen.

Sie sollten folgende Dokumente bereits in der Hand haben:

  • Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde / Auszug aus dem ausländischen Melderegister

  • Kündigung der Wohnung in Deutschland

  • Abmeldung vom KFZ der alten Adresse

  • Umzugsrechnung

  • Letzte Verbrauchsabrechnungen in Deutschland / Rechnungen (Strom, Wasser, Telefon, etc.) im neuen Zielland

  • Nachsendeauftrag von der Post

  • Miet- oder Kaufvertrag im neuen Zielland

  • Abmeldung der Kinder in der Schule in Deutschland / Anmeldung in der Schule im neuen Zielland

Sagen Sie die Wahrheit

Achten Sie genau darauf, wie Sie die Fragen beantworten, aber seien Sie unbedingt immer ehrlich. Bereiten Sie sich so gut vor, dass Sie die Fragen völlig vorbehaltlos und einfach beantworten können und auch alle Nachweise haben. 

Die 16 Fragen vom Finanzamt einsehen.

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Websites Auslandsunternehmen, St Matthew und auf LinkedIn

 
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