Einreisebestimmungen, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen Europa

Kroatien: Einreise, Visum, Aufenthalt

Wichtige Infos im Überblick

Kroatien ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Geschäftsreisende gleichermaßen und hat seit 2023 das Schengener Abkommen beigetreten. Die Einreise in dieses wunderschöne Land am Mittelmeer ist in der Regel unkompliziert, doch es gibt einige wichtige Informationen, die Reisende in Bezug auf Einreise, Visum und Aufenthalt wissen sollten.

Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sowohl vorläufige Dokumente als auch Kinderreisepässe werden akzeptiert. Es ist jedoch anzumerken, dass Probleme bei der Einreise möglicherweise entstehen können, wenn die vorgezeigten Personaldokumente zuvor als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurden.

Reisende aus Schengen-Ländern profitieren von der schengenüblichen Reisefreiheit und müssen bei der Einreise nach oder der Ausreise aus Kroatien weder ihren Personalausweis noch ihren Reisepass vorzeigen. Drittstaatsangehörige, die bereits ein Schengen-Visum besitzen, können ebenfalls in Kroatien einreisen, müssen sich aber bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen bei der zuständigen Behörde registrieren.

Einreisebedingungen nach Kroatien

Reisepass und ID Erfordernisse

Für die Einreise nach Kroatien benötigen Bürger der Europäischen Union einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Dokumente müssen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei der Einreise aus oder der Ausreise in ein anderes Schengen-Land müssen keine Reisepässe oder Ausweise vorgelegt werden.

Ein Visum ist für EU-Bürger nicht erforderlich. Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten sind die folgenden Dokumente ausreichend:

  • Personalausweis

  • Vorläufiger Personalausweis

  • Reisepass

  • Vorläufiger Reisepass

  • Kinderreisepass

Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen.

Für Nicht-EU-Bürger ist ein Visum erforderlich. Informationen zu Einreisebestimmungen und Visumanträgen finden Sie auf der entsprechenden Website.

COVID-19 Einreisevorschriften

Die Einreisebestimmungen können aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie variieren. Es ist ratsam, vor Ihrer Reise die aktuellen COVID-19-Bestimmungen und -Regelungen für Kroatien zu überprüfen. Dazu zählen unter anderem:

  • Vorlage eines negativen COVID-19-Tests

  • Absolvierung einer Quarantänephase bei Ankunft

  • Vorlage eines gültigen Impfnachweises oder Genesungsnachweises

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise bei den zuständigen Behörden oder Institutionen über die aktuellen Regelungen.

Footnotes

  1. Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt

  2. Kroatien-Urlaub 2023: Anreise, Einreise, Maut, Corona - ADAC

  3. Bereiten Sie ihren Reisepass oder das Visum für den Besuch in Kroatien...

  4. Kroatien Visum: Alle Infos für Ihr Schengen-Visum für Kroatien

  5. Einreise nach Kroatien: Was muss man beachten? | ADAC

Visumbestimmungen

Visumfrei Reisen

Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 ein Mitgliedstaat des Schengen-Raums. Reisende aus anderen Schengen-Ländern müssen bei der Einreise nach oder der Ausreise aus Kroatien weder ihren Personalausweis noch ihren Reisepass vorlegen. Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.

Visumtypen für Kroatien

Es gibt verschiedene Visumtypen für Kroatien, abhängig von der Art des geplanten Aufenthalts. Schengen-Visa sind für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen vorgesehen. Wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, muss ein nationales Visum beantragt werden. Dies schließt auch anerkannte Fachkräfte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien ein, die einen Visumantrag zur Arbeitsaufnahme stellen müssen.

Visumantragsprozess

Um ein Visum für Kroatien zu beantragen, sind einige grundlegende Schritte zu befolgen:

  1. Ermitteln Sie den Visumtyp. Überprüfen Sie, ob ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum erforderlich ist, abhängig von der Art und Dauer des geplanten Aufenthalts.

  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören in der Regel Reisepass, zwei Passfotos, Nachweis der Unterkunft, Reisekrankenversicherung, Nachweis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls Einladungsschreiben oder Arbeitsvertrag.

  3. Termin vereinbaren. Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen kroatischen Botschaft oder dem Konsulat, um den Visumantrag persönlich einzureichen.

  4. Gebühren bezahlen. Der Antragsteller muss die entsprechende Visumgebühr entrichten, bevor der Antrag bearbeitet wird.

  5. Warten auf die Entscheidung. Die Bearbeitungszeit für Visumanträge kann variieren. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 15 Tage vor der geplanten Reise einzureichen.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für den Visumantrag korrekt zusammenzustellen und rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat einzureichen, um eine zeitgerechte Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Aufenthalt in Kroatien

Kurzaufenthalt

Ein Kurzaufenthalt in Kroatien ist für Reisende aus Schengen-Ländern einfach, da sie weder einen Personalausweis noch einen Reisepass vorlegen müssen, wenn sie aus Ländern kommen, die dem Schengen-Raum angehören. Das Visum für Kurzaufenthalte ermöglicht ein-, zwei- oder mehrmaliges Einreisen für touristische, geschäftliche oder private Besuche sowie Durchreisen und Einreisen zu gesundheitlichen und Ausbildungszwecken für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten.

Langzeitaufenthalt

Für Langzeitaufenthalte in Kroatien, die länger als 90 Tage dauern, benötigen Reisende ein nationales Visum. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Es ist wichtig, sich rechtzeitig vor der geplanten Reise über die erforderlichen Antragsunterlagen und -verfahren zu informieren, um mögliche Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Arbeit in Kroatien

Anerkannte Fachkräfte, die einen Arbeitsaufenthalt in Kroatien planen, können einen Visumantrag zur Arbeitsaufnahme an der Botschaft Zagreb stellen. Es ist wichtig, sich vor der Abreise nach Kroatien über die Bedingungen und Antragsverfahren für Arbeitserlaubnisse zu informieren. Arbeitssuchende sollten sich bewusst sein, dass sie bei der Ankunft oder während ihres Arbeitsaufenthalts zusätzliche Anforderungen wie Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis und eventuell eine Aufenthaltsgenehmigung erfüllen müssen.

Abreise aus Kroatien

Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied der Schengen-Zone, was den Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums erheblich vereinfacht. Die Grenzkontrollen entfallen für Bürger des Schengen-Raums und der EU, daher ist die Abreise aus Kroatien wesentlich unkomplizierter geworden.

Bei der Abreise aus Kroatien sollten Reisende darauf achten, dass ihr Personalausweis oder Reisepass für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts gültig ist. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Ausreise oder bei der Einreise in ein anderes Land kommen. Es ist ratsam, immer eine Kopie dieser Dokumente dabeizuhaben, um bei Verlust oder Diebstahl problemlos reagieren zu können.

Da Kroatien auch Mitglied der Europäischen Union ist, gelten die Zollbestimmungen der EU für den Warenverkehr innerhalb der EU. Reisende sollten sich daher über die geltenden Freimengen und Wertgrenzen informieren, bevor sie Waren aus Kroatien in ein anderes EU-Land einführen. Bei Überschreitung der Freimengen oder Wertgrenzen kann es zu Zollkontrollen und -gebühren kommen.

Wenn Reisende außerhalb des Schengen-Raums und der EU weiterreisen, müssen sie sich über die spezifischen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren, wie zum Beispiel Visumspflicht oder spezielle Gesundheitsanforderungen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig darüber zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente, wie Visa oder Impfbescheinigungen, bereits vor der Abreise aus Kroatien zu besorgen.

Zusammengefasst ist die Abreise aus Kroatien für Reisende innerhalb des Schengen-Raums und der EU sehr unkompliziert, solange gültige Ausweisdokumente, die erforderlichen Einreisebestimmungen für das Zielland und die Zollbestimmungen beachtet werden.

Notfallinformationen

Es ist wichtig, sich über Notfallinformationen für Reisende in Kroatien im Klaren zu sein. Im Falle eines Notfalls können sich deutsche Staatsangehörige an die zuständigen diplomatischen Vertretungen wenden. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich – auch nur vorübergehend – im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste durchzuführen. Dadurch wird eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall ermöglicht.

In Kroatien gilt seit dem 1. Januar 2023 die Republik Kroatien als Teil der Schengen-Zone. Dies bedeutet, dass die Grenzkontrollen für Bürger des Schengen-Raumes und der EU wegfallen. Ebenfalls wurde der Euro eingeführt, was den Geldwechsel und Finanztransaktionen wesentlich erleichtert.

Reisende sollten sich immer über die aktuelle Sicherheitslage im Land informieren. Pauschalreisende erhalten diese Informationen in der Regel von ihrem Reiseveranstalter. Achten Sie auch auf die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.

Es kann hilfreich sein, sich vor der Reise über die wichtigsten Notrufnummern in Kroatien zu informieren. Hier sind einige grundlegende Notrufnummern für Reisende:

  • Polizei: 112

  • Feuerwehr: 112

  • Rettungsdienst: 112

  • Pannenhilfe: 1987

Diese Nummern sollten im Falle eines Notfalls schnell verfügbar sein und können für deutsche Staatsangehörige in Kroatien hilfreich sein.

Nützliche Kontakte und Links

Die Einreise nach Kroatien ist für Reisende aus Schengen-Ländern unkompliziert, da Kroatien seit dem 1. Januar 2023 Teil der Schengen-Zone ist. Dennoch ist es ratsam, sich vor der Reise nach Kroatien über die aktuellen Einreisebestimmungen, Visum-Anforderungen und Aufenthaltsbedingungen zu informieren. Hier sind einige nützliche Kontakte und Links, die bei der Planung einer Reise nach Kroatien helfen können:

  • Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt bietet aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Kroatien. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert, um Reisenden einen umfassenden Überblick über die Situation im Land zu geben. Der Link zum Auswärtigen Amt ist: Auswärtiges Amt - Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise

  • Kroatische Botschaft und Konsulate: Bei Fragen zur Einreise, zum Visum oder zum Aufenthalt in Kroatien können die kroatische Botschaft und die Konsulate in Deutschland weiterhelfen. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Webseite der Botschaft Kroatische Botschaft in Berlin und der Konsulate.

  • Kroatische Zentrale für Tourismus: Die Kroatische Zentrale für Tourismus (KZT) bietet Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Reisehinweisen, Veranstaltungen und Unterkünften in Kroatien. Die offizielle Webseite der KZT ist Croatia.hr.

  • ADAC: Der ADAC informiert über die Einreisebestimmungen nach Kroatien, sowie Informationen zur Gesundheitsvorsorge, Zollbestimmungen und Tipps zur Reisevorbereitung. Der Link zum ADAC ist: ADAC - Einreise nach Kroatien

Mit diesen nützlichen Kontakten und Links können Reisende ihre Reise nach Kroatien optimal planen und vorbereiten, um einen angenehmen und unbeschwerten Aufenthalt zu genießen.