Steuergünstige Wohnsitzländer

Als Unternehmer, Freiberufler & Investor nach Griechenland umziehen & 80-90% Steuern sparen

Griechenland war bis vor kurzem definitiv kein steuerliches attraktiver Wohnsitzstaat. Doch das hat sich alles geändert, wenigstens für Unternehmer, Freiberufler und Investoren aus dem Ausland. Und ebenso für ausländische Rentner & Pensionäre. Wer kann sich nicht vorstellen, am Strand von Kreta zu rösten und gleichzeitig z.B. steuerfreie Kapitalerträge zu erzielen?

Perspektive Ausland Podcast: Nach Griechenland auswandern

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Umzug nach Griechenland. Zu Gast: Eleftheria Leptokaridou. Hören Sie jetzt rein.

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Griechenland als Steuerparadies

Auswandern nach Griechenland: Denkt man an Griechenland, dann sicher nicht in erster Linie daran, dass das Land ein Steuerparadies sein könnte. Insbesondere, da es sich ja auch um einen EU-Mitgliedstaat handelt und dieser bekanntlich wirtschaftlich nicht allzu gut dasteht. Tatsache ist jedoch, dass Griechenland für Nichtansässige, auch Gebietsfremde genannt, ein territoriales Steuersystem bietet. Das bedeutet, dass diese nur solche Einkommen versteuern müssen, die sie in Griechenland erzielen. Und seit Jahresbeginn 2021 bietet Griechenland weitere spannende neue Steuervergünstigungen sowohl für ausländische Investoren als auch für Rentner, die ihren Altersruhesitz dorthin verlegen. Im Rahmen des ursprünglich schon im Jahr 2015 eingeführten „Golden Visa“-Programms wurden nochmals Optimierungen vorgenommen und dieses so für Investoren noch interessanter gemacht. Zudem wurden auch für ausländische Arbeitnehmer neue Anreize geschaffen. Dass dies mit der schwierigen Finanzlage Griechenlands im Allgemeinen zusammenhängt, und mit dem Versuch der Regierung, ausländisches Kapital bzw. Geld ins Land zu holen, wird dabei niemanden überraschen. Auf das Golden Visa Programm wird hier später noch näher eingegangen.

Griechenland auf der Karte

Das sagen andere über Griechenland

  • Wenn du dich für alte Ruinen, korinthische und ionische Kapitelle, Amphitheater und dergleichen interessierst, dann musst du unbedingt deine eigene Griechenland Erfahrung sammeln. Das Gleiche gilt, wenn du dein Wissen über Zeus, Heta, Poseidon und die zahlreichen anderen Götter des Olymps erweitern möchtest. Vielleicht möchtest du auch den Herkunftsort der Olympischen Spiele erkunden. Als Genussmensch interessieren dich das beste Tsatsiki, der besten Ouzo, der beste Feta oder das beste Olivenöl. Oder, du lässt dich einfach nur am Strand von der Sonne verwöhnen. Du siehst: Die Griechenland Urlaub Erfahrungsberichte können in zahlreiche unterschiedliche Richtungen verlaufen. Das vergleichsweise kleine Land bietet dir unzählige Möglichkeiten, Sehenswürdigkeiten und Erlebnisse.

    Unsere Griechenland Urlaub Erfahrung bestätigt, dass du in einem Land, welches von jahrtausendealten Kulturen geprägt ist, auch einen entspannten Badeurlaub genießen kannst. Du kannst hier deine persönliche Auszeit mit den zahlreichen kulturellen Highlights verbinden. Dabei entdeckst du nicht nur traumhafte Strände, sondern auch antike Tempel, zahlreiche Gebirgszüge oder die legendären weißgetünchten Häuser auf der Trauminsel Santorin.

    Highlights der Griechenland Urlaub Erfahrungen

    Griechenland besitzt mit rund 13.500 km Küste die zweitlängste Küste in ganz Europa. Abgesehen davon ziehen aber auch die großen Städte viele Touristen in ihren Bann. Die Hauptstadt Athen wird dich nach unserer Griechenland Urlaub Erfahrung mit der berühmten Akropolis begeistern. Ein Muss sind in unseren Augen zudem die traumhaften Inselwelten der Kykladen, Dodekanes oder der Ionischen Inseln. Haben deine Ausflüge dich hungrig gemacht, dann kommst du um Gyros, frischen Fisch, Tsatsiki oder den bekannten Wein nicht herum. Udo Jürgens lässt grüßen. Zahlreiche kleine Tavernen findest du zwischen den weiß getünchten Häusern mit ihren blauen Dächern. Diese sind ein wahres Sinnbild für deine Griechenland Urlaub Erfahrung.

    Besuche kannst du während deines Aufenthaltes auch Korfu, die grünste Insel Griechenlands. Eine Reise wert ist auch das UNESCO-Weltkulturerbe, die Meteora Klöster. Vor allem dann, wenn du viel Wert auf die kulturelle Geschichte des Landes legst. Vielleicht möchtest du aber auch den Ursprung der Olympischen Spiele erkunden? Dann musst du natürlich unbedingt Olympia besuchen. Vielleicht reizt dich die Ruinenstätte Delphi mit ihrem weltberühmten Orakel. Vermutlich wird ein Urlaub allein also nicht ausreichen, um die Schönheiten des Landes zu erkunden. Kein Wunder, dass viele Griechenland-Urlauber echte “Widerholungstäter” sind. (…)

    Quelle: https://www.urlaubserfahrungen.net/griechenland/

  • Es ist nicht erforderlich, sich auf die andere Seite der Erde zu begeben, um zu staunen und etwas Besonderes zu erleben. Nach nur 3 Stunden Flug ab Berlin beginnt Ihre Reise durch Griechenland mit Sonnengarantie, magischen Landschaften und einem außergewöhnlichen kulturellen Erbe.

    Von den Kykladen entzückt sein

    Diese wunderschönen Inseln mit weißen Häusern und blauen Dächern lassen alle Mittelmeerliebhaber ins Träumen geraten. Entspannen Sie an den Stränden von Mykonos oder Paros. In Griechenland scheint die Sonne an 300 Tagen im Jahr. Wer hat gesagt, dass das Paradies nicht existiert? Vulkan-Fans lassen sich von Santorin und seinen schwarzen Sandstränden verführen. Bewundern Sie hier einen der legendären Sonnenuntergänge

    Erwecken Sie Ihre Geschmacksknospen

    Die Griechische Küche gilt als eine der besten der Welt. Sie wird auch von der UNESCO als immaterielles kulturelles Erbe der Menschheit anerkannt. Gesund und abwechslungsreich: Sie können Sie hier Dolmadakia (Weinblätter), Taramosalata (auch als Tarama bezeichntet), Saganaki (frittierter gelber Käse), Moussaka (Hackfleisch und Auberginen) oder Tzatziki (Joghurt mit Gurke) probieren – alles von einem Glas Ouzo begleitet.

    Freundliche Menschen treffen

    Während der Empfang an einigen touristischen Orten oftmals kühl ist, werden die Griechen Ihnen immer ein freundlichen Lächeln schenken. Vor allem, wenn Sie in Orte abseits der touristischen Pfade reisen, werden Sie die Filoxeníaerleben, diese typisch griechische Tradition der Gastfreundschaft. Und wenn Sie ein paar Worte Griechisch sprechen, werden Sie mit einem noch stärkeren Lächeln für Ihre Bemühungen belohnt.

    Reisen Sie in das Herz der griechischen Mythologie

    Mit 17 Eintragungen in das Weltkulturerbe der UNESCO verfügt Griechenland über kulturelle Werte von einem einzigartigen Reichtum, die Liebhaber der Geschichte und Archäologie begeistern. Von Delphi nach Mykene über Meteora, der Berg Athos oder Olympia – Griechenland verfügt über Schätze in Hülle und Fülle, die man in seinem Leben mindestens einmal gesehen haben muss. Schließen Sie an jedem Standort die Augen und stellen Sie sich vor, zur Zeit der griechischen Götter zu leben.

    Athen, die Wiege der westlichen Zivilisation entdecken

    Es gab eine Zeit, in der Griechenland und vor allem Athen, in ganz Europa strahlten. Die Griechen sind allgegenwärtig in der Geschichte seit 3200 vor Chr. Mit Athen allein könnte die Geschichte des Landes erzählt werden. Lassen Sie die Akropolis, das Parthenon und die Agora nicht links liegen. Besuchen Sie das Nationale Archäologische Museum, wo Sie antike Statuen bestaunen können.

    Sich vor atemberaubender Kulisse verausgaben

    Wenn das süße Nichtstun an den unzähligen Stränden Griechenlands nicht Ihr Ding ist, können Sie sich zahlreichen sportlichen Aktivitäten widmen.Wie wäre es mit Höhlenforschung in einer der 6000 Höhlen des Landes, darunter diejenigen von Perama in der Nähe von Ioannina? Natürlich können Sie auch windsurfen vor der Insel Kos, klettern in Kalymnos, tauchen oder surfen. In Griechenland wird es Ihnen sicher nicht langweilig!

    Quelle: https://www.evaneos.de/griechenland/reisen/warum-besuchen/#:~:text=Von%20Delphi%20nach%20Mykene%20über,der%20griechischen%20Götter%20zu%20leben

So funktioniert das attraktive Steuersystem in Griechenland

Nach Griechenland auswandern Steuern: Wer seinen Wohnsitz in Griechenland hat, unterliegt dort der Einkommensteuer auf sein weltweites Einkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Steuern in Griechenland abgeführt werden oder nicht. Wer bereits Steuern außerhalb Griechenlands auf Einkünfte aus nicht-griechischen Quellen entrichtet, kann die Steuer bis zur Höhe der in Griechenland auf dasselbe Einkommen zu entrichtenden Steuer im Rahmen einer Steuergutschrift abziehen.

Steuern in Griechenland für Ausländer: Der wesentliche Punkt, der daraus folgt, ist jedoch: Nicht-Ansässige werden nur auf Einkommen aus griechischen Quellen besteuert. Insofern kann es steuerlich sehr vorteilhaft sein, ein Unternehmen in Griechenland zu gründen, sofern dieses nicht in Griechenland geschäftlich tätig ist, sondern dessen Einkünfte ausschließlich außerhalb des griechischen Staatsgebietes erwirtschaftet werden. Gegebenenfalls kann hier auch die Gründung einer UK Limited sinnvoll sein. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Der Aufenthaltsstatus in Griechenland wird in erster Linie danach bestimmt, wo das Zentrum der lebenswichtigen Interessen liegt sowie ob eine „Mindestzahl an Tagen“ im Jahr im Inland verbracht wurde. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Person ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dort hat oder eben den Mittelpunkt seiner lebenswichtigen Interessen, d.h. ihre persönlichen und finanziellen Beziehungen in Griechenland hat. Wer also nach Griechenland auswandern will, hat in diesem Fall seinen Wohnsitz für Steuerzwecke Griechenland. Ergänzend dazu gilt, dass natürliche Personen, die sich während eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten insgesamt mehr als 183 Tage in Griechenland aufhält, ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Griechenland als griechische Steueransässige gelten. Ausgenommen sind von dieser Bestimmung jedoch Personen, die sich in Griechenland nur zu touristischen, medizinischen, medizinischen oder gleichwertigen persönlichen Zwecken aufhalten, vorausgesetzt, dass ihre Anwesenheit die 365-Tage-Grenze (einschließlich ihres kurzen Auslandsaufenthalts) nicht überschreitet.

Griechenland hat kürzlich im Rahmen seinen Golden Visa Programms spezielle Steuerregelungen für vermögende Privatpersonen, Rentner und qualifizierte Arbeitsmigranten eingeführt.

Die Regeln für die individuelle Einkommensbesteuerung werden unter Bezugnahme auf den steuerlichen Wohnsitzstatus einer Person (d. h. griechischer Steueransässiger oder nicht-griechischer Steueransässiger) sowie auf die Anwendung des Sondersteuersystems festgelegt.

Die Steuerpflicht von Einkünften aus unselbständiger Arbeit von nicht in Griechenland ansässigen Personen wird, falls vorhanden, unter Bezugnahme auf anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bestimmt.

Ist, angenommen, eine Person als nicht-griechischer Steueransässiger registriert, und würde zukünftig eine Steuerprüfung anfallen, können die griechischen Steuerbehörden Steuerwohnsitzbescheinigungen für diese Person verlangen, um zu belegen, dass die Person in einem anderen Staat steuerlich ansässig ist und folglich der Besteuerung des weltweiten Einkommens unterliegt. Wer dann nicht in der Lage ist, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, wird von den Steuerbehörden automatisch als griechischer Steueransässiger eingestuft. Es wird dann versucht, die Steuer auf das weltweite Einkommen der Person, ggf. zuzüglich Strafen für ungenaue Einreichungen, zu erheben.

Regelung für vermögende Privatpersonen

In dem Bemühen, vermögende Privatpersonen anzuziehen, wurde im Rahmen des Golden Visa Programms eine alternative Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen eingeführt, die von natürlichen Personen erzielt werden, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen. Folgende Bedingungen (ggf. beide) müssen dabei erfüllt sein:

  1. Die natürliche Person war in 7 von 8 Jahren vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland kein griechischer Steueransässiger

  2. die natürliche Person kann nachweisen, dass sie oder eine juristische Person, an der sie die Mehrheit der Anteile hält, in Immobilien oder beweglichen Vermögenswerte oder Anteile an juristischen Personen mit Sitz in Griechenland investiert. Die Höhe der Investition sollte mindestens €500.000 Euro betragen und muss innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren abgeschlossen sein. Diese zweite Bedingung entfällt, wenn eine Person aufgrund einer Investitionstätigkeit in Griechenland eine Aufenthaltserlaubnis gem. Artikel 16 des Gesetzes 4251/2014 erhalten hat.

Insbesondere Personen, die die alternative Besteuerungsmethode anwenden, sollten eine Pauschalsteuer von 100.000 EUR pro Jahr zahlen, unabhängig von der Höhe ihres Auslandseinkommens.

Die griechischen Einkommensquellen der natürlichen Personen, die der alternativen Besteuerungsmethode unterliegen, sollten in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden entsprechend ihrer Klassifizierung besteuert, während ihre ausländischen Quelleneinkünfte nicht meldepflichtig sind und auf der Grundlage der Pauschalsteuer besteuert werden.

Ein nicht unwesentlicher Aspekt, der hier erwähnt werden soll, ist, dass durch die Abrechnung der jährlichen Pauschalsteuer jede weitere Steuerschuld der Person auf ihre ausländischen Einkünfte erschöpft ist, während im Ausland gezahlte Steuern nicht mit griechischen Steuerverbindlichkeiten verrechnet werden. Darüber hinaus ist diese Person von der Erbschafts- und Schenkungsteuer auf ausländisches Vermögen befreit.

Regelung für ausländische Rentner

Auswandern nach Griechenland als Rentner: Das alternative Steuersystem für ausländische Einkünfte von Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, wurde auch ausgeweitet, um ausländische Rentner anzuziehen. Die neuen Bestimmungen bieten ausländischen Rentnern die Möglichkeit, von der alternativen Besteuerung ihres gesamten Auslandseinkommens zu profitieren.

Wer die alternative Besteuerung anwenden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. die Person war in fünf der letzten sechs Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland kein griechischer Steueransässiger und

  2. die Person verlegt ihren steuerlichen Wohnsitz aus einem solchen Land nach Griechenland, mit dem Griechenland ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuersachen in Kraft gesetzt hat.

Im Rahmen des alternativen Steuersystems unterliegen Einzelpersonen einem jährlichen Pauschalsteuersatz von 7% auf ihr gesamtes Auslandseinkommen. Für solche ausländischen Einnahmen wird kein Solidaritätsbeitrag fällig. Die Steuer wird für jedes Steuerjahr bis zum letzten Geschäftstag im Juli pauschal gezahlt und nicht mit anderen Steuerverbindlichkeiten oder Guthaben der Person verrechnet. Die Begleichung dieser Steuer erschöpft jede weitere Steuerschuld für die natürliche Person auf solche Einkünfte. Die genannte alternative Steuerregelung gilt für das Steuerjahr, in dem der Antrag eingereicht wird, und für insgesamt fünfzehn Steuerjahre.

Betroffene sollten in ihrer jährlichen Steuererklärung sowohl ihre griechischen als auch ihre ausländischen Einkünfte angeben. Jede ausländische Steuer, die im Ausland auf das ausländische Quelleinkommen gezahlt wird, kann als ausländische Steuergutschrift mit der in Griechenland geschuldeten Steuer verrechnet werden, jedoch nur bis zur Höhe der griechischen Steuer, die auf solche ausländischen Einkünfte geschuldet wird. Im Übrigen berühren die genannten Bestimmungen nicht die Anwendung der von Griechenland ratifizierten internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Nutzer des alternativen Steuersystems sind nicht von der Erbschafts- und Schenkungsteuer auf ausländisches Vermögen befreit.

Qualifizierte ausländische Fachkräfte in Griechenland

Ab dem Steuerjahr 2021 wurde ein neues System der alternativen Besteuerung für natürliche Personen eingeführt, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Die gesamten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um für die Sonderregelungen in Betracht zu kommen, sind:

  1. Die Person darf in den letzten fünf der vorangegangenen sechs Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland kein griechischer Steueransässiger gewesen sein;

  2. Der steuerliche wird aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EUV oder aus einem Land, mit dem Griechenland ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuersachen geschlossen hat, verlegt;

  3. Die Person erbringt Dienstleistungen in Griechenland auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einer griechischen oder ausländischen juristischen Person mit Betriebsstätte in Griechenland;

  4. Die Person bekundet ihre Absicht, sich mindestens zwei Jahre in Griechenland aufzuhalten.

Die obigen Bedingungen gelten gleichermaßen für Geschäftstätigkeiten in Griechenland. Hervorzuheben ist, dass die neu eingeführte Sondersteuerregelung nur bei "neuen Stellenangeboten/Stellen" gilt.

Die Sonderregelung gilt sowohl für das Arbeitseinkommen als auch für die in Griechenland ausgeübte Geschäftstätigkeit. Insbesondere hat die Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und für die Sonderbesteuerungsregelung in Frage kommt, Anspruch auf eine Befreiung von der Einkommensteuer und vom Solidaritätsbeitrag für die Hälfte ihrer in Griechenland während eines Steuerjahres erzielten Arbeitseinkünfte. Die obige Befreiung gilt auch für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland übertragen, um in Griechenland als Unternehmer Geschäfte zu tätigen. Anders ausgedrückt: 50% der in Griechenland erzielten Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit einer Person sind Einkommensteuer und besonderer Solidaritätsbeitrag, die für ein bestimmtes Steuerjahr befreit sind. Einzelpersonen, die sich für diese Sonderbesteuerung qualifizieren, dürfen diese vorteilhafte Reglung für maximal sieben aufeinanderfolgende Steuerjahre in Anspruch nehmen. Danach entfällt diese.

Auch wenn die gesetzlichen Leitlinien erst noch herausgegeben werden müssen, wird jedoch weltweite Meldepflicht für die jeweiligen Personen erwartet, obwohl sie berechtigt sind, ausländische Steuergutschriften in Anspruch zu nehmen. Hervorzuheben ist, dass Einzelpersonen, die der besonderen Steuerregelung unterliegen werden, von den Kriterien für anzurechnendes Einkommen befreit sind, die sich aus der Nutzung eines Wohnsitzes und eines privaten Autos ergeben.

Arten von zu versteuerndem Einkommen

Einkommensteuer Griechenland - zu versteuerndes Einkommen wird in vier Kategorien eingeteilt:

  • Arbeitseinkommen und Renten

  • Geschäftstätigkeit

  • Kapital

  • Kapitalerträge

Verheiratete Personen werden einzeln veranlagt, müssen jedoch eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Getrennte Steuererklärungen sind auf Antrag jedoch möglich. Wenn eine solche Wahl nicht von beiden oder einem der Ehegatten eingereicht wird, findet eine gemeinsame Einreichung statt und für das betreffende Steuerjahr ist keine weitere Änderung möglich.

Darüber hinaus sind alle Personen über 18 Jahre, die Einkommen erzielen, verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, unabhängig davon, ob die von ihnen erzielten Einkünfte der Steuer unterliegen oder nicht. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige normalerweise nicht von der Abgabe ihrer jährlichen Einkommensteuererklärungen befreit sind, auch wenn die von ihnen erzielten Einkünfte steuerfrei sind.

Für wen sich der Umzug nach Griechenland lohnt (und für wen nicht)

Im Grunde lohnt sich ein Umzug nach Griechenland für jeden, der von den steuerlichen Sonderregelungen Griechenlands profitieren kann. Das sind in erster Linie Rentner und Fachkräfte. Für Unternehmer und Investoren unter Umständen auch, wobei für diese ggf. auch sinnvoller sein kann, den steuerlichen Vorteil als Nicht-Ansässige zu nutzen, der sich aus dem territorialen Steuersystem Griechenlands ergibt. Hier empfehlen wir grundsätzlich, sich ausführlich beraten zu lassen. Dafür stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Griechenland führte im Sommer 2021 ein Visum für digitale Nomaden aus Nicht-EU-Staaten ein. Aufgrund des Gesetz 4825/2021 können ausländische Heimarbeiter und digital arbeitende Freelancer jetzt bis zu maximal zwei Jahre in Griechenland leben und arbeiten und sogar ihre Angehörigen mitbringen. Da die Schweiz seit 2008 zum Schengen-Raum gehört, gilt diese Regelung für Schweizer Staatsbürger leider nicht.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Griechenland

Auswandern nach Griechenland Voraussetzungen: Griechenland ist Teil der EU. Daher benötigt man für die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Damit darf man sich dann bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten. Wer allerdings plant, länger zu bleiben, muss sich bei der Polizeidienststelle seines Wohnortes melden. Dort hat man Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die genauso wie in anderen EU-Ländern, zunächst auf 5 Jahre befristet ist.

Es gibt zwei Arten der Aufenthaltsgenehmigung, je nachdem, wie lange man bereits im Land ist. Wer sich zum ersten Mal in Griechenland registriert, erhält eine gelbe Aufenthaltskarte. Diese sollte unbedingt rechtzeitig innerhalb der ersten drei Monate im Land beantragt werden, sonst drohen hohe Geldbußen. Nach fünf Jahren kann man dann eine blaue Daueraufenthaltsskarte beantragen. Diese ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber für Behördengänge nützlich sein. So wird es einem erspart, ständig Nachweise über Einkommen oder Wohnsituation vorzulegen.

Für die Aufenthaltskarten muss man nachweisen, dass man in Griechenland arbeitet und genügend finanzielle Mittel bzw. ein ausreichendes Einkommen hat (Bankauszug oder Arbeitsvertrag) hat. Zudem muss man eine Unterkunft nachweisen durch Mietvertrag oder Eigentumsurkunde. Weiterhin ist eine Krankenversicherung notwendig, und schließlich muss man natürlich auch seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Übersiedlungsgut gilt darf generell zollfrei eingeführt werden, jedoch darf es für keine kommerziellen Zwecke verwendet werden.

Noch ein Wort zur Krankenversicherung…

Der Umfang und auch die Qualität der durch die Pflichtkassen abgedeckten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Griechenland kann variieren. Die Kosten für Behandlungen usw. sind oft niedriger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Hinzu kommt, dass die Wartezeiten bei Kassenärzten aller Fachrichtungen sehr lang sind. Hier muss man mit mehreren Wochen oder sogar Monaten rechnen, sofern man nicht bereit oder in der Lage ist, €70 pro Arztbesuch zu hinzuzubezahlen. Insbesondere im ländlichen Raum mangelt es an geeigneten Räumlichkeiten und an elementarer Ausstattung. Wichtig zu wissen ist auch, dass zahnärztliche Behandlungen in Griechenland in der Regel nicht von den Pflichtkassen übernommen werden. Es ist daher sehr zu empfehlen, eine zusätzliche, private Krankenversicherung abzuschließen.

EU-Bürger dürfen jede beliebige Arbeit in Griechenland aufnehmen, ohne dafür eine spezielle Arbeitserlaubnis zu benötigen. Jedoch sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass sich die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz schwierig gestalten kann. Das ist oft vor allem für Lebens- oder Ehepartner wichtig, zu wissen. Einigermaßen gute Chancen einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, hat man am ehesten in den Bereichen Tourismus, IT und Handwerk. Fach- und Führungskräfte können sich für Unterstützung bei der Jobsuche an die griechische Anstalt für Arbeit (OAED) wenden. Aufgrund der meist eher geringen Löhne und Gehälter sowie der Wirtschaftslage in Griechenland, entscheiden sich viele Auswanderer dafür, sich selbstständig zu machen.

Schließlich noch der Hinweis: Eine geeignete Mietwohnung zu finden ist in Griechenland nicht ganz einfach, da es dort üblich ist, Wohneigentum zu besitzen. Wer sich auf die Suche nach einer Mietwohnung begibt, sollte sich daher darauf einstellen, dass dies ein längerer Prozess werden kann.

Steuersätze in Griechenland im Überblick

Wie bereits mehrfach erwähnt, hat Griechenland für nicht-Ansässige Privatpersonen und Unternehmen ein territoriales Steuersystem, weshalb diese von der (Unternehmens-)Einkommensteuer befreit sind. Die folgenden Steuersätze gelten Steuerinländer. Das Thema Steuern ist in Griechenland ein sehr komplexes. Auch die Regelungen der einzelnen Golden Visa Programme können aufgrund ihres Umfangs und deren Komplexität hier nur ansatzweise genannt werden. Gerne beraten wir Sie aber hierzu in einem Gespräch.

Einkommensteuer:

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und für Renten eine progressive Steuertabelle sowohl für griechische als auch für nichtgriechische Steuerinländer ohne steuerfreie Spanne, wie in der nachstehenden Tabelle in Euro angegeben:

Einkommensspanne Steuersatz Steuer Einkommen (kumuliert) Steuern (kumuliert)
Für die ersten 0 bis 10.000 9% 900 10.000 900
Für die nächsten 10.001 bis 20.000 22% 2.200 20.000 3.100
Für die nächsten 20.001 bis 30.000 28% 2.800 30.000 5.900
Für die nächsten 30.001 bis 40.000 36% 3.600 40.000 9.500
Für die nächsten 30.001 bis 40.000 44% - - -

Wichtiger Hinweis: Seit dem Steuerjahr 2020 sind Angestellte, Rentner, Freiberufler und andere Selbständige verpflichtet, nach einer progressiven Skala bis zu 30% für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen (in Griechenland oder in der EU/im EWR) unter Verwendung eines elektronischen Zahlungsmittels (z. B. Debit- oder Kreditkarte usw.) zu verwenden. Bestimmte Steuerzahler sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (z. B. ältere oder behinderte Steuerzahler). Diese Verpflichtung ist bei € 20.00 gedeckelt. Wenn ein Steuerpflichtiger die Mindestzahlung nicht leistet, wird der Einkommensteuerbescheid um 22 % der Differenz zwischen der geforderten Mindestzahlung und der tatsächlichen Zahlung erhöht.

Gebietsfremde sowie griechische Steuerinländer, die im Ausland wohnen oder arbeiten, sind, neben einigen anderen Personengruppen, von dieser Maßnahme ausgenommen.

Hinweis: Rentner, die sich für das Golden Visa Programm qualifizieren, zahlen lediglich eine flatrate-Steuer von 7% auf ihr Einkommen.

Für Einkommen aus unselbständiger Arbeit gilt ein Steuererlass in Höhe von:

Kein Kind: € 777

1 Kind: € 810

2 Kinder: € 900

3 Kinder: € 1.120

4 Kinder: € 1.340

5 und mehr Kinder: € 1.340 und zusätzlich ein Steuernachlass von € 220 für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt

Die Einkommensgrenze, um den vollen Steuernachlass erhalten zu können, liegt bei € 12.000. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, reduziert sich der Nachlass um € 20 je zusätzlichen € 1000 an Einkommen.

Des weiteres existiert ein spezieller Solidarbeitrag auf das gesamte in der Steuererklärung eines Jahres angegebene Einkommen. Das System ist progressiv und komplex. Näheres hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Sozialversicherungsbeiträge:

Alle Arbeitnehmer unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers wird vom Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehalten, während die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zusätzlich zum vereinbarten monatlichen Bruttogehalt fällig werden. Der für 2022 geltende Regelsätze für Vollzeitbeschäftigte liegt bei 14,12% für den Arbeitnehmer und 22,54% für den Arbeitgeber. Beiträge werden auf ein monatliches Bruttogehalt von mindestens €663 und höchsten € 6.630 fällig.

Körperschaftsteuer:

22%

Kapitalertragsteuer:

Veräußerungsgewinne aus der Übertragung börsennotierter Wertpapiere und Derivate werden (vorbehaltlich existierender DBAs) mit einem Satz von 15 Prozent besteuert, wenn ein Einzelaktionärsverkäufer mindestens 0,5% des Grundkapitals des börsennotierten Unternehmens hält und die Aktien nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden.

Es wird ein neuer Steuerrahmen für Aktienoptionen eingeführt, bei dem die bei der Ausübung erworbenen Aktien für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten oder 36 Monaten unter bestimmten Bedingungen als Kapitalgewinne mit einem Pauschalsteuersatz von 15 Prozent oder 5 Prozent für Aktien neu gegründeter Unternehmen besteuert werden und wenn bestimmte Bedingungen kumulativ erfüllt sind.

Quellensteuer:

  • 5% auf Dividenden*

  • 15% auf Zinsen*

  • 20% auf Lizenzgebühren* und sonstige an Berater und Bauunternehmen gezahlte Honorare sowie Verwaltungsgebühren

  • 15% auf Mieteinnahmen für Einkünfte bis zu € 12.000, 35% für Einkünfte von €12.001 bis €35.000 und 45% für Einkünfte über €35.000

* Diese Sätze werden durch die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt, die Griechenland mit anderen Ländern/Jurisdiktionen geschlossen hat.

Grundsteuer:

Diese setzt sich aus Haupt-Grundsteuer und Zusatz-Grundsteuer zusammen.

Die Hauptgrundsteuer beträgt zwischen €2,00 und €13,00 pro m2 für Gebäude und zwischen €0,0037 und €11,25 pro m² für Grundstücke.

Die Zusatz-Grundsteuer wird bezogen auf den Wert des gesamten Immobilienvermögens (d.h. aus der Summe des Wertes aller Immobilien) berechnet und nicht, wie die Haupt-Grundsteuer, wertunabhängig aus der Fläche der jeweiligen Immobilie. Sie beträgt für natürliche Personen 0,15% - 1,15% des den Freibetrag von € 250.000 übersteigenden Wertes. Für juristische Personen liegt sie bei 1,0 ‰ bis 5,5‰ des Werts, ohne Freibetrag.

Grunderwerbsteuer:

3%

Erbschaftsteuer:

Es existieren mehrere Steuerstufen und vom Verwandtschaftsgrad abhängige Steuersätze. Es sind auch Freibeträge möglich. Aufgrund der Komplexität des Themas ist dies hier nicht genauer darstellbar. Näheres erläutern wir gerne in einem Beratungsgespräch.

Immobiliensteuer:

€0 bis €12.000: 15 %

€12.001 bis €35.000: 35 %

ab €35.001: 45 %

Zusätzlich ist im Fall der Vermietung zur gewerblichen Nutzung noch eine sogenannte Stempelsteuer (Τέλος Χαρτοσήμου) in Höhe von 3,6% (Änderungen vorbehalten) auf Mieteinnahmen zu zahlen.

Mehrwertsteuer (MwSt.):

Der reguläre Satz liegt bei 24 %

Daneben gelten ermäßigte Steuersätze von

a)      13 % für Übernachtungskosten, für die meisten frischen, unverpackten Lebensmittel, Milch und Molkereierzeugnisse, Babynahrung, Olivenöl, Strom und Gas

b)     6 % (Medikamente, Impfstoffe, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Theaterkarten)

Ausnahmeregelungen gelten für die Inseln Lesbos, Leros, Chios, Samos und Kos. Hier gelten bis auf Weiteres folgende MwSt.-Sätze:

Regulärer Satz: 17 %

Ermäßige Sätze: 9 % und 4 %

Zudem existieren diverse Verbrauchsteuern und Sonderabgaben auf Benzin, Heizöl, Tabak, Spirituosen, Kaffee, Hotelübernachtungen, Pay-TV, Mobiltelefonie und Breitband-Internetverbindungen, u.a.

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Griechenland zu versteuern?

Wer von Deutschland nach Griechenland umzieht, um den Ruhestand im Ausland geniessen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbst wenn man als Rentner und Pensionär in Griechenland lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Allerdings: Nur weil es eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht gibt, heisst dies noch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland ausschlaggebend.

Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, prvater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Griechenland zusammengefasst,

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Griechenland

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Griechenland zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Griechenland lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Griechenland muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Griechenland als Wohnsitzland attraktiv macht

1.      Die Lebenshaltungskosten

Griechenland ist wirklich erschwinglich im Vergleich zu einem großen Teil des restlichen Europas. Die Preise für den täglichen Bedarf sind etwas günstiger und die Kosten für die Anmietung einer Wohnung können sogar deutlich niedriger sein. In ganz Griechenland kann man viel Geld sparen, indem man die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, touristische Gebiete meidet, auf lokalen Märkten einkauft und dort isst, wo die Griechen es auch tun.

2.      Der Lebensstil

Griechenland ist eine stolze Nation. Hier wird die Familie, die Tradition und die Liebe zur Natur betont. Da der Tourismus eine so wichtige Rolle in der griechischen Wirtschaft spielt, ist Englisch in vielen Gebieten weit verbreitet und die Infrastruktur des Landes ist für Einheimische und Besucher gleichermaßen geeignet.

Die griechische Küche ist der Traum eines jeden Feinschmeckers, darunter natürlich auch viele frische Meeresfrüchtespezialitäten, wie Hummerpasta, gebratene Sardellen, gegrillter Oktopus, Krabbensalat, griechischer Kabeljau mit Knoblauchsauce und Muscheln, die in Tomatensauce und Fetakäse gekocht werden. Aber auch deftige Lammgerichte aus dem Backofen und gegrilltes Fleisch steht auf den Speisekarten fast aller Restaurants. Und ein klassischer griechischer Salat passt nicht nur zu fast allem, er ist auch eine wunderbare Hauptmahlzeit. Wer Süßes mag, kommt nicht an griechischer Baklava, Halva, Kataifi und Bougatsa vorbei, Letzteres ist ein flacher, flockiger Puddingkuchen mit Zimt.

Ein ständiges Highlight in dieser Region Europas ist das episch mediterrane Wetter. Mit Abkühlung durch die Meeresbrise im Sommer, helle, milde Tage im Winter und ein nahezu perfektes Klima im Frühling und Herbst. Sonnenanbeter sind hier die Könige!

3.      Gesundheitswesen

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Griechenland ist im Allgemeinen gut, insbesondere in großen Zentren wie Athen und Thessaloniki. In abgelegeneren Teilen des Landes findet man den Behandlungsstandard allerdings eher unterdurchschnittlich vor.

4.      Medizinische Notfallversorgung

Die medizinische Notfallversorgung ist für alle kostenlos, unabhängig von der Nationalität. Für Nicht-Notfälle empfiehlt sich eine Form der privaten Krankenversicherung, die eine bessere Versorgungsqualität und kürzere Wartezeiten als das griechische öffentliche System bietet. Apotheken sind im ganzen Land reichlich vorhanden. Hippokrates sei Dank - Griechenland hat mehr Apotheker pro Kopf als jedes andere Land in Europa.

5.      Sicherheit

Griechenland ist eines der sichersten Länder Europas und man empfindet eine lockere und entspannte Atmosphäre. Grundlegende Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf persönliche Gegenstände sind wie überall, insbesondere in Touristengegeneden, angeraten.

Griechenland ist seit Jahrhunderten sowohl Auswanderungsland als auch ein Ziel von Immigranten. 97,4% der griechischen Bevölkerung sprechen die neugriechische Sprache. Englisch ist als Zweitsprache weit verbreitet.

Traditionell wird Griechenland in 10 Regionen unterteilt: 1. Ägäische Inseln (Sporaden, Nordägäische Inseln, Kykladen, Dodekanes) 2. Attika (Hauptstadtregion um Athen) 3. Epirus 4. Ionische Inseln 5. Kreta 6. Makedonien 7. Mittelgriechenland 8. Peloponnes 9. Thessalien 10. Thrakien.

Mit einem Gebirgsanteil von 77,9 % gilt Griechenland als Gebirgsland. Die höchste Erhebung des Landes ist mit 2.917m der Mystics und befindet sich im Gebirgsstock des Olymps.

Mit über 900 Tierarten ist Griechenland sehr artenreich. Man zählt hier bis zu 6.000 Pflanzenarten und Unterarten. Die einheimische Fauna und Flora steht in zehn Nationalparks und zwei Meeresnationalparks unter Schutz.

Lebenshaltungskosten in Griechenland

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Griechenland. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Die Mietpreise sind in Athen und Thessaloniki, also den großen Ballungsräumen, deutlich höher als in anderen Gegenden Griechenlands, inclusive der Inseln. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden. Während in Athen im Stadtkern für eine 4-Zimmer-Wohnung im Schnitt ca. €850 aufgerufen werden, sind es auf der Insel Korfu nur €685. Und geht man nach Argos auf der Peloponnes, dann sinken die Mietpreise für eine 4-Zimmer-Wohnung im Stadtkern bereits auf ca. €425 im Durchschnitt. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise also auch in Griechenland in einer recht großen Spanne.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Korrekte Vorbereitung

Um seinen Umzug nach Griechenland korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Griechenland?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Griechenland und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Deutsche und österreichische Staatsbürger können ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten (90 Tagen) nach Griechenland einreisen, wenn Sie einen Reisepass oder Personalausweis haben.

Wer einen längeren Aufenthalt plant oder nach Griechenland umziehen will, findet einige erste Infos dazu unter „V. Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Griechenland“.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen (siehe Punkte IV. und V.). Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Griechenland zu profitieren, kann es aber oft sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Griechenland zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Griechenland leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Griechenland bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den griechischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Griechenland ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Griechenland

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Griechenland her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Griechenland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Griechenland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Griechenland im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Griechenland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Griechenland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Griechenland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Griechenland.

Die Wohnsitzverlagerung nach Griechenland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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