Anlage WA-ESt – Deine Pflicht beim Wegzug ins Ausland

Wie das Finanzamt von Deinem Wegzug erfährt – und warum die Anlage WA-ESt über Deine Steuerpflicht im In- und Ausland entscheidet

Anlage WA-ESt

Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug

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Viele Auswanderer fragen sich:
„Woher weiß das Finanzamt eigentlich, dass ich in ein Niedrigsteuerland gezogen bin?“
Oder: „Woher wissen sie, ob ich noch Anteile an einer GmbH halte?“

Die Antwort ist einfach: Weil Du es ihnen selbst sagst – und zwar über die Anlage WA-ESt.

Diese spezielle Anlage gibt es erst seit 2017, und selbst viele deutsche Steuerberater kennen sie (noch) nicht oder schenken ihr nicht die nötige Aufmerksamkeit. Doch genau dieses Formular ist entscheidend, wenn Du Deinen steuerlichen Status beim Wegzug korrekt erklären willst. Wer sie nicht oder fehlerhaft ausfüllt, riskiert erhebliche steuerliche Konsequenzen – vor allem bei Beteiligungen oder einem Umzug in ein sogenanntes Niedrigsteuerland.

Was ist die WA-ESt?

Wenn Du aus Deutschland wegziehst, erwartet das Finanzamt von Dir mehr als nur die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Mit der Anlage WA-EST machst Du alle nötigen Angaben, um Deinen steuerlichen Status zu klären – und das ist entscheidend, wenn Du z. B.:

  • nur noch zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig warst,

  • in ein Niedrigsteuerland gezogen bist,

  • an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist,

  • oder weiterhin steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen willst.

🧾 Zeile 4 bis 7: Teilweise unbeschränkte Steuerpflicht

Wenn Du z. B. im Juli 2023 Deutschland verlassen hast, warst Du nur von Januar bis Juli unbeschränkt steuerpflichtig. Du gibst aber eine Steuererklärung für das gesamte Jahr ab. Dabei erklärst Du auch alle Einkünfte, die Du nach dem Wegzug erzielt hast – zum Beispiel Mieteinnahmen in Deutschland (dann beschränkt steuerpflichtig).

👉 Ausländische Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen, gehören in Zeile 6. Sie werden vom Finanzamt zwar nicht versteuert, aber sie erhöhen den Steuersatz für Deine deutschen Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

🚨 Zeile 8–9: Beteiligung an Kapitalgesellschaft → Wegzugsbesteuerung

Wenn Du beim Wegzug mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, Ltd.) gehalten hast – egal ob in Deutschland oder im Ausland –, musst Du das in Zeile 8 angeben.

➡️ Das löst in der Regel die Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 AStG) aus: Das Finanzamt behandelt Deine Beteiligung so, als hättest Du sie verkauft – mit entsprechendem fiktiven Gewinn, auch ohne Verkauf. Diesen musst Du in Zeile 55 der Anlage G angeben.

Zusätzlich wirst Du in Zeile 9 gefragt, ob Du planst, in den nächsten 7 Jahren nach Deutschland zurückzukehren. Diese Angabe ist relevant, wenn Du eine Stundung der Wegzugssteuer beantragen willst.

⚠️ Zeile 10: Aufenthalt in einem Niedrigsteuerland → erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Wenn Du nach dem Wegzug zumindest zeitweise in einem „niedrig besteuernden Gebiet“ im Sinne von § 2 AStG gelebt hast (z. B. VAE, Dubai, Georgien, Paraguay, Monaco), musst Du das in Zeile 10 angeben.

➡️ Dann prüft das Finanzamt, ob Du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällst – das heißt: Deutschland kann noch bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug bestimmte Auslandseinkünfte besteuern.

🌍 Zeile 11–17: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht trotz Auslandswohnsitz

Du wohnst nicht mehr in Deutschland, willst aber trotzdem als unbeschränkt steuerpflichtig gelten (z. B. um Kindergeld oder Ehegattensplitting zu nutzen)?
➡️ Dann kannst Du in Zeile 11 den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG stellen – wenn mindestens 90 % Deiner Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind oder Deine nicht steuerpflichtigen Einkünfte unter bestimmten Grenzen liegen (z. B. 10.908 € bei Ländern der Gruppe 1).

Wichtig: Du brauchst dafür eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde, dass Deine übrigen Einkünfte korrekt sind. Für EU-/EWR-Länder nutzt Du den Vordruck „Bescheinigung EU/EWR“, für andere Länder die Variante „außerhalb EU/EWR“.

📌 Weitere Punkte im Überblick:

  • In Zeile 12 gibst Du alle ausländischen Einkünfte an, die nicht in Deutschland steuerpflichtig waren – diese unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

  • In Zeile 13–14 folgen Kapitalerträge – getrennt nach inländisch und ausländisch.

  • In Zeile 15: außerordentliche Einkünfte nach §§ 34, 34b EStG.

  • In Zeile 22–23: neue Anschrift im Ausland.

  • In Zeile 24–27: nur für Unternehmer mit internationalen Konzernstrukturen oder bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen.

🕓 Wann musst Du die Anlage WA-EST abgeben?

Die Anlage WA-EST gehört zur Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem Du ausgewandert bist.
Das bedeutet konkret:

👉 Wenn Du z. B. im August 2023 ausgewandert bist, musst Du die WA-EST mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen – also spätestens bis zum 31. August 2024, wenn Du keinen Steuerberater nutzt. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar 2025.

Ohne WA-EST gilt die Erklärung als unvollständig – Du riskierst Verzögerungen, Rückfragen oder sogar Nachforderungen.

✅ Ein notwendiges Übel

Die Anlage WA-EST ist für alle, die Deutschland verlassen, zwingend notwendig, wenn:

  • Du Kapitalgesellschaftsanteile hältst (Wegzugsbesteuerung),

  • Du in ein Niedrigsteuerland ziehst (erweiterte Steuerpflicht),

  • Du weiterhin steuerlich begünstigt werden willst (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht),

  • oder Du nur noch teilweise unbeschränkt steuerpflichtig warst.

⚠️ Mach keine Fehler – eine falsche Angabe kann Jahre später zu Nachforderungen, Zinsen oder Steuerstrafen führen.

👉 Lass die Anlage am besten von einem Experten ausfüllen – insbesondere bei Kapitalgesellschaften, Beteiligungen oder Auswanderung in Drittstaaten.

Du willst sichergehen? Buche deine persönliche Beratung

Wenn du planst, deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Gerade bei komplexeren Situationen – z. B. mit GmbH-Anteilen, internationalen Einkünften oder Vermögensübertragungen – kann ein kleiner Fehler große steuerliche Folgen haben.

👉 In einer individuellen Beratung klären wir:

  • Ob und wie du die unbeschränkte Steuerpflicht sicher beendest

  • Welche Länder für deine Situation steuerlich am besten geeignet sind

  • Wie du Wegzugsbesteuerung, Entstrickung oder die erweiterte Steuerpflicht vermeidest

  • Was du tun musst, damit Finanzamt und Banken deine neue Ansässigkeit akzeptieren

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Buche hier deine persönliche Beratung.