Steuerfalle deutsche Aktien und § 2 AStG

Wie du trotz Auswanderung weiter in Deutschland steuerpflichtig bleiben kannst

Du ziehst ins Ausland und möchtest dich vom deutschen Steuersystem lösen – auch für deine Kapitalerträge? Dann solltest du unbedingt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kennen. Sie gilt für bis zu zehn Jahre nach deinem Wegzug und betrifft auch deutsche Aktien, unabhängig davon, ob du in Deutschland noch gemeldet bist oder nicht.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist ein Instrument des deutschen Außensteuergesetzes. Sie trifft deutsche Staatsangehörige, die:

  • in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren,

  • in ein sogenanntes Niedrigsteuerland oder ein Land ohne voll wirksames Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland ziehen oder digitale Nomaden sind,

  • und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, die mehr als 30% des Gesamtvermögens ausmachen oder über 154.000 Euro wert sind (z.B. Immobilien, Beteiligungen) bzw. deutsche Einkünfte beziehen (z.B. Renten, Mieteinnahmen)m die mehr als 30% des Gesamteinkommens ausmachen oder 62.000 Euro pro Jahr betragen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wirst du für zehn Jahre nach deinem Wegzug mit bestimmten Einkünften in Deutschland weiterhin steuerpflichtig – auch wenn du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr dort hast.

Warum deutsche Aktien betroffen sind

Viele glauben, dass sich die erweiterte Steuerpflicht nur auf große Beteiligungen, Immobilien oder unternehmerische Einkünfte bezieht. Das ist ein Irrtum. Auch ganz normale deutsche Aktien im Depot lösen die Steuerpflicht aus – selbst bei Mini-Beteiligungen. Und diese gilt nicht nur für Dividenden, sondern auch für Veräußerungsgewinne.

Anders als bei § 17 EStG spielt hier die Höhe der Beteiligung keine Rolle. Ob du 0,1 % oder 0,00001 % an Siemens oder BASF hältst, ist egal – jede deutsche Aktie zählt.

Der Brokerstandort spielt keine Rolle

Ein weit verbreiteter Irrtum:

"Ich habe mein Depot bei Interactive Brokers, also in den USA – das kann Deutschland doch nichts angehen."

Falsch.

Die steuerliche Relevanz richtet sich nicht nach dem Ort des Depots oder Brokers, sondern nach dem Sitz der Aktiengesellschaft. Wenn du also Aktien einer deutschen AG hältst – egal, ob über eine deutsche oder ausländische Bank –, handelt es sich um inländische Kapitalerträge, die unter § 2 AStG fallen können.

Du kannst also ein Depot in Singapur, Dubai oder London haben – wenn du darin deutsche Aktien hältst, bleibst du mit diesen Erträgen steuerpflichtig in Deutschland.

Was kannst du tun?

Wenn du ins Ausland ziehst, aber weiterhin deutsche Aktien hältst, musst du mit einer fortbestehenden Steuerpflicht in Deutschland rechnen – auch ohne Wohnsitz, auch ohne Bankkonto in Deutschland.

Vor dem Wegzug solltest du prüfen:

  • Ob dein Zielland durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschützt ist

  • Ob es als Niedrigsteuerland eingestuft wird

  • Ob du deutsche Kapitalanlagen auflösen oder umschichten solltest

Beispiel für ein klassisches Risikoland: Die VAE und Dubai

Due VAE gelten aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland. Es existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, und es gibt dort keine persönliche Einkommensteuer. Wer nach Dubai zieht, erfüllt damit regelmäßig die Voraussetzungen für § 2 AStG – vorausgesetzt, man war zuvor ausreichend lange in Deutschland steuerpflichtig.

Wenn du also nach Dubai ziehst und deutsche Aktien behältst, unterliegst du mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen ggf. weiterhin der deutschen Steuerpflicht – selbst wenn dein Broker in Dubai, Singapur oder den USA sitzt.

Handeln bevor es zu spät ist

Jeder deutsche Staatsbürger, der ins Ausland zieht und deutsche Aktien hält, muss sich mit § 2 AStG auseinandersetzen. Es reicht eine minimale Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft – und du bist für zehn Jahre weiter steuerpflichtig. Und nein, es spielt keine Rolle, ob dein Broker in Frankfurt, London oder auf den Cayman Islands sitzt.

Wenn du deine Kapitalanlagen nicht rechtzeitig umstrukturierst oder in ein Land ohne steuerliche Schutzwirkung ziehst, kann der deutsche Fiskus dich weiter zur Kasse bitten.

Wer sich absichern will, braucht mehr als eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt – er braucht eine steuerlich durchdachte Exit-Strategie.

Du willst sichergehen? Buche deine persönliche Beratung

Wenn du planst, deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Gerade bei komplexeren Situationen – z. B. mit GmbH-Anteilen, internationalen Einkünften oder Vermögensübertragungen – kann ein kleiner Fehler große steuerliche Folgen haben.

👉 In einer individuellen Beratung klären wir:

  • Ob und wie du die unbeschränkte Steuerpflicht sicher beendest

  • Welche Länder für deine Situation steuerlich am besten geeignet sind

  • Wie du Wegzugsbesteuerung, Entstrickung oder die erweiterte Steuerpflicht vermeidest

  • Was du tun musst, damit Finanzamt und Banken deine neue Ansässigkeit akzeptieren

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Buche hier deine persönliche Beratung.