Lebensmittelpunkt & steuerlicher Wohnsitz: Definition und Verlagerung ins Ausland

Um Steuern zu sparen, lohnt es sich oft, den Lebensmittelpunkt zu verschieben. Wie dieser jedoch festgemacht wird und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Lebensmittelpunkt zu verlagern, erfahren Sie auf dieser Seite

In den meisten Staaten ist die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht abhängig von Ihrem Lebensmittelpunkt. Oder anders formuliert: Sie sind als natürliche Person dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Der Lebensmittelpunkt ist dabei für viele ein abstraktes Konzept, das nur schwer zu fassen ist. Hinzu kommen jede Menge Legenden und Mythen, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. Dieses Halbwissen führt zu zum Teil hochriskanten Entscheidungen, die schwerwiegende steuerliche Negativwirkungen nach sich ziehen.

Lebensmittelpunkt Hauptwohnsitz: Ist es dasselbe? Besonders kritisch ist diese Frage nach dem Lebensmittelpunkt, wenn Sie ins Ausland umziehen. Der Staat, aus dem Sie wegziehen, wird Ihnen bei Zweifeln an Ihrem endgültigen Wegzug aus dem Heimatland unterstellen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt nie verlegt haben.

Definition des Lebensmittelpunktes

Lebensmittelpunkt Bedeutung: Der Lebensmittelpunkt wird an einer Reihe von Faktoren festgemacht, auf die ich im Folgenden näher eingehen werde.

Auch die Steuerfahndung verwendet die folgenden Faktoren, um Ihren Lebensmittelpunkt zu bestimmen. Es empfiehlt sich also, bei der Einschätzung der eigenen Umstände hinsichtlich dieser Faktoren eher streng zu sein, und die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Das wichtigste Kriterium: EIN Wohnsitz, EINE Wohnung

Lebensmittelpunkt Steuerrecht / Wohnsitz Definition Steuerrecht: Die OECD hat es in ihren Einlassungen in 2017 bestätigt: Haben Sie nur EINE langfristig genutzte Wohnung, dann sind Sie am Ort der Wohnung steuerpflichtig. Und dies sogar unabhängig von der Anwesenheitsdauer. Diese eindeutige Regel können Sie zu Ihrem Vorteil nutzen. Mieten oder kaufen Sie sich im steuergünstigen Land Ihrer Wahl eine Wohnung oder ein Haus und machen Sie diese Bleibe zu Ihrer Basis. Dann wird es praktisch für Behörden unmöglich sein, Ihren steuerlichen Wohnsitz am Ort der Wohnung anzuzweifeln.

Aber die Betonung liegt auf EINER Wohnung. Durch Einrichtung EINES Wohnsitzes schaffen Sie sich selbst Rechtssicherheit. Diese Position gefährden Sie, wenn Sie mehrere Wohnunge nutzen. Dann wird es wieder komplexer nachzuweisen, wo Sie steuerpflichtig sind, dann dann werden andere Kriterien wie Anwesenheit, wirtschaftlicher Verbindungen etc. zur Feststellung der Steuerpflicht herangezogen. Es liegt auf der Hand, dass dort leicht etwas zu Ihrem Nachteil konstruiert werden kann.

EINE EINZIGE Wohnung. Ein Wohnsitz. Ein Ort der Besteuerung. EU-Länder, die sich dafür anbieten sind Malta, Irland, Zypern, Spanien mit Beckham Law, Portugal mit NHR Status.

Gewöhnlicher Aufenthalt / 183-Tage-Regel

Der 183-Tage-Trick: Noch immer wird angenommen, dass die sogenannte „183-Tage-Regel“ entscheidend dabei ist, wenn es darum geht, Ihren Lebensmittelpunkt zu bestimmen.

Freilich ist dies nicht der Fall. Sie können lediglich 100%ig sicher sein, dass Sie in einem Land unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn Sie sich dort an 183 oder mehr Tagen eines Jahres aufhalten.

Auf keinen Fall ist die Regel so zu verstehen, dass Sie in einem Staat nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn Sie sich dort weniger als 183 Tage aufhalten.

Beispiel: Franz ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist bei einer Münchner Dachdeckerei in Festanstellung beschäftigt. Er arbeitet an 200 Tagen im Jahr auf verschiedenen europäischen Baustellen. Deutschland ist und bleibt das Land, wo er unbeschränkt steuerpflichtig ist (selbst wenn es unter Umständen sogar sein kann, dass Franz – je nach Länge des Auftrages – beschränkt in einem der Staaten steuerpflichtig ist, wo sich die Baustelle befindet).

Der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes spielt auf jeden Fall eine Rolle bei der Definition des steuerlichen Wohnsitzes, aber nur in Kombination mit den weiteren hier genannten Faktoren.

Ehepartner, von dem Sie nicht laufend getrennt leben

Haben Sie einen Ehepartner, von dem Sie nicht laufend getrennt sind, befindet sich der Ort der unbeschränkten Steuerpflicht am Ort der ehelichen Wohnung.

Beispiel: Doris und Chris sind verheiratet und leben in Ulm. Doris zieht nach Frankreich, um dort einem Job nachzugehen und kommt nur am Wochenende nach Ulm. Deutschland ist das Land, wo sich die eheliche Wohnung befindet, und Doris bleibt daher in Deutschland steuerpflichtig (selbst wenn ihr ggf. in Frankreich Steuern abgezogen werden). Entscheidet sich Chris nach Frankreich umzuziehen, sind beide ab dann in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig.

Beachten Sie, dass selbst eine offizielle Trennung hier auf Dauer keine Lösung ist. Diese wird von den Behörden im Zweifel als nicht authentisch bewertet, außer wenn nach kurzer Zeit die Scheidung erfolgt. Vorsicht also bei Überlegungen wie: „Wir trennen uns mal eben, sodass einer von uns ins Ausland umziehen kann und dann hier nicht mehr steuerpflichtig ist.“

Der Ehepartner muss auf jeden Fall mit ins Ausland umziehen, wenn Sie planen, den Lebensmittelpunkt zu verlagern.

Wenn Sie den Lebensmittelpunkt begründen, beachten Sie diese Faktoren:

Minderjährige Kinder

Der Lebensmittelpunkt ist bei Verheirateten immer dort, wo die gemeinsamen Kinder leben.

Haustiere

Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich Ihr Hund befindet. Kein Witz. Dies ist vielleicht kein allentscheidendes Merkmal, aber es kann ausschlaggebend in die eine oder andere Richtung sein, wenn Unklarheit hinsichtlich Ihres Lebensmittelpunktes besteht.

Medizinische Versorgung

Wenn Sie sich medizinisch weiterhin im Heimatland versorgen lassen, ist dies ein wichtiger Grund anzunehmen, dass ihr Lebensmittelpunkt sich nach wie vor zu Hause befindet. Dies ist auch bei chronisch Kranken so, die laufend einen Arzt besuchen.

Beispiel: Das Finanzamt wollte nachweisen, dass Herr M. seinen Lebensmittelpunkt noch immer in Deutschland hat. M. ist chronisch krank und braucht wöchentlich ärztliche Versorgung, die M. auch nach seinem Umzug ins Ausland weiter in Deutschland bezog. Das Finanzamt durchsuchte die Praxisräume des Arztes von M. und wies anhand der Abrechnungen die laufenden wöchentlichen Besuche nach. Ein Gericht entschied daraufhin auf einen deutschen Lebensmittelpunkt.

Nutzbare Wohnung mit Schlüsselgewalt

Haben Sie auch nach dem Wegzug ins Ausland eine nutzbare Wohnung mit Schlüsselgewalt, sind Ihr Lebensmittelpunkt und der steuerliche Wohnsitz nach wie vor der Ort der Wohnung.

Die Wohnung muss wie unter fremden Dritten vermietet sein (bei Eigentumswohnungen). Wohnen Sie zur Miete, muss der Mietvertrag gekündigt werden. Untermietverträge halten einer steuerlichen Prüfung nicht stand.

Haben Sie weiterhin Zugang zur Wohnung, wird Ihr Wegzug ins Ausland allenfalls als temporär eingestuft (ähnlich einem Studienaufenthalt), der Lebensmittelpunkt wird aber nicht verlagert.

Sozialleben, Facebook und andere weiche Faktoren

Den Lebensmittelpunkt beweisen: Sind Sie ins Ausland verzogen und halten sich auch nachweislich im Ausland auf, ist es wichtig, dass Sie dort soziale Kontakte aufbauen: Golf spielen, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Buchklub, Oper, Disko – unternehmen Sie was. Auf keinen Fall können Sie der Typ sein, der nur zu Hause vor dem Fernseher sitzt. Das nimmt Ihnen keiner ab.

Beispiel: In Steuerstrafverfahren in Deutschland mussten wir bereits dabei helfen nachzuweisen, wie oft der Mandant abends in London mit wem ausgegangen ist, ob er Freunde in London hat und was er in seiner Freizeit macht.

Die sozialen Faktoren und was sich bei Ihnen auf Facebook abspielt, sind entscheidend bei der Frage nach dem Lebensmittelpunkt. Sind bei Ihnen Bilder und Posts den neuen Wohnsitzstaat betreffend zu sehen? Oder dreht sich alles noch um die angeblich verlassene Heimat? Wenn letzteres der Fall ist, haben Sie den Lebensmittelpunkt nicht verlegt.

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen

Bei einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes ist es wichtig, auch den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen ins Ausland zu verlegen.

Gründen Sie eine Auslandgesellschaft, die möglichst wenig Geschäfte mit Ihrem Heimatland macht.

Reduzieren Sie Tätigkeiten, die mit dem Heimatland zu tun haben.

Zweitwohnsitz

Der Zweitwohnsitz ist steuerlich nicht mehr relevant. Sie können durch einen Zweitwohnsitz nicht der unbeschränkten Besteuerung am Ort des Lebensmittelpunktes entgehen.

Es ist am besten, die Idee eines steuerlichen Zweitwohnsitzes gar nicht erst im Kontext der steuerlichen Planung in Erwägung zu ziehen.

Kommunikation nach Außen / Temporäre Abwesenheit / Intention zur Rückkehr

Haben Sie Ihren Freunden, Bekannten, Kunden, Kollegen usw. davon berichtet, dass Sie ins Ausland umziehen und der Heimat bis auf Weiteres den Rücken kehren?

Falls nicht, haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlegt.

Beispiel: Erst vor Kurzem kontaktierte mich ein Unternehmer, der Probleme mit der Steuerfahndung hatte. Diese hatte die Kunden seines deutschen Unternehmens befragt, ob sie bezeugen können, dass der Mandant im Ausland lebt. Die angefragten Kunden reagierten erstaunt und hatten keine Ahnung. Der Unternehmer wollte seinen Kunden vom Umzug ins Ausland nicht berichten, weil er Angst hatte, dass die Distanz zu seinen Kunden diese verunsichern oder besorgt machen könnte. Damit hatte er selbst eingeräumt, dass sich sein Lebensmittelpunkt noch immer in Deutschland befindet.

Teilen Sie am besten auf der Webseite Ihres Unternehmens mit, dass Sie jetzt im Ausland wohnen. Machen Sie eine große Story draus. Abschiedsparty, Nachfolger usw.

Es darf auch keinesfalls so aussehen, als sei eine Rückkehr geplant. Sie müssen ja nicht behaupten, dass sie für den Rest Ihres Lebens verschwinden, aber machen Sie überdeutlich, dass Sie bis auf Weiteres weg sind.

Kommunizieren Sie niemals, dass Sie „in ein, zwei Jahren“ wieder zurückkommen. Die klare Intention zur Rückkehr nach wenigen Jahren stellt Sie z.B. mit einem Studenten gleich, der vorübergehend im Ausland studiert, aber dessen Lebensmittelpunkt sich zu keiner Zeit im Ausland befindet.

20 Punkte, die Sie im Hinblick auf eine möglichen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland bedenken sollen

Als Katholik kennt man den Begriff der „Gewissenserforschung“: Anhand einer Liste von vorformulierten, ganz konkreten Fragen an sich selbst, sozusagen eine Checkliste, lässt man sein Leben vor dem inneren Auge Revue passieren. Die Fragen können z.B. einem Buch entnommen sein oder von einem geistlichen Leiter formuliert werden.

So überprüft man kritisch die eigenen Absichten und Angewohnheiten, was gut im eigenen Leben ist und wofür man dankbar sein sollte, und vor allem, was nicht so gut ist. Ziel ist es, sich selbst in Frage zu stellen und konkrete Aspekte des eigenen Lebens zu identifizieren, die einer Kurskorrektur bedürfen. Ein Beispiel für eine solche Kurskorrektur wäre weniger zu arbeiten und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, oder weniger Alkohol zu trinken, oder sich besser um seine Freunde zu kümmern.

Ganz wichtig dabei: Ehrlich zu sich selbst zu sein, auch wenn es weh tut.

Ich habe im Folgenden eine Checkliste mit 20 Punkten für Sie vorbereitet, anhand derer Sie überprüfen können, ob ein Umzug ins Ausland für Sie in Frage kommt (diese Liste ist sicher nicht vollständig, aber ein Anfang):

  • Macht der Umzug ins Ausland überhaupt wirtschaftlich einen Sinn? Gibt es einen Business Case? Habe ich die steuerlichen und anderen finanziellen Vorteile im Detail kalkuliert und war dabei konservativ? Habe ich diese mit meinem Steuerberater besprochen? Rät er mir zum Umzug ins Ausland?

  • Kenne ich die steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im von mir favorisierten Land gut genug, um beurteilen zu können, dass ein Umzug dahin Sinn macht? Habe ich dies in aller Sorgfalt geplant und mit einem lokalen Experten besprochen?

  • Oder ist der Umzug ins Ausland eher ein Egotrip, den ich durchziehen will, koste es was es wolle, der aber bei ehrlicher Betrachtung aus wirtschaftlicher Sicht gar keinen Sinn macht? Will ich mit dem Kopf durch die Wand und verschließe mich rationalen Argumenten, die gegen einen Umzug sprechen?

  • Habe ich einen detaillierten Plan für das neue Unternehmen im Ausland, das ich leiten werde und weswegen ich ins Ausland umziehe? Habe ich eine genaue Finanzplanung? Habe ich einen realistischen Plan, wie der Aufbau des Unternehmens finanziert wird? Kann mir das Unternehmen vom ersten Tag an ein solides Einkommen bezahlen, sodass meine Familie und ich unseren gewohnten Lebensstandard auch im Ausland erhalten können?

  • Kann ich mir den Umzug ins Ausland finanziell leisten? Steht mein Umzug ins Ausland auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage? Verfüge ich entweder von meinem Unternehmen zu Hause oder durch Ersparnisse über ausreichende Mittel, um eine Wohnung anmieten zu können, Kaution zu bezahlen, den Umzug zu finanzieren und mein Leben am neuen Wohnort für meine Familie und mich möglichst komfortabel einzurichten?

  • Finde ich im Ausland die notwendigen Mitarbeiter, Partner und Lieferanten, die ich beim Aufbau des neuen Unternehmens benötige?

  • Wie stehen meine Geschäftspartner zu der Idee? Halten Sie das Vorhaben für strategisch sinnvoll oder nur für eine „Spinnerei“?

  • Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? Bin ich dort täglich 12 Stunden ins Tagesgeschäft involviert und muss mich erst langsam herauslösen? Oder läuft der Laden bereits, ohne dass ich dort tagtäglich präsent bin?

  • Wie konkret gestalte ich meine Anwesenheit im Unternehmen zu Hause? Weiß ich, dass ich dort aus steuerlichen Gründen immer weniger anwesend sein und mich auf den Betrieb im Ausland konzentrieren sollte?

  • Was sagt mein(e) Ehefrau/-mann/Lebenspartner(in) zu einem Umzug ins Ausland? Kann er/sie sich einen Umzug ins Ausland vorstellen? Hätte er/sie Spaß daran? Was ist mit seiner/ihrer Karriere und dem Freundeskreis?

  • Oder würde mein(e) Partner(in) gar nicht mit ins Ausland umziehen? Was würde das für unsere Beziehung bedeuten? Ist mir bewusst, dass große Firmen in Kalifornien, wie z.B. Apple, einen im Ausland lebenden Mitarbeiter nur dann einstellen, wenn auch sein(e) Partner(in) mit nach Kalifornien umzieht?

  • Was ist mit meinen Kindern? Finden sie schnell neue Freunde? Hätten sie es in einer neuen Schule leicht sich zu integrieren? Gibt es an dem Ort, an den ich ziehen möchte, entsprechende Schulen? Lesen Sie auch unseren Artikel zu Homeschooling wo erlaubt es ist.

  • Habe ich andere Familienmitglieder (z.B. Eltern), die meine laufende Unterstützung benötigen? Wie kann ich diese Unterstützung sicherstellen, wenn ich nicht mehr in der Nähe wohne?

  • Was für ein Mensch bin ich selbst? Bin ich abenteuerlustig oder eher ein vorsichtiger Mensch? Finde ich mich leicht in einer neuen Umgebung zu Recht? Schließe ich einfach neue Kontakte? Fällt es mir schwer, mich an einen fremden Kulturkreis anzupassen?

  • Weiß ich, dass ich laufend mit kleinen Problemen, Widerständen, Hindernissen und Widersprüchen zu rechnen habe? Akzeptiere ich diese als „Teil der Erfahrung“ und kann darüber lachen oder bin ich leicht aus der Fassung zu bringen, wenn mein teutonisches Ordnungsbedürfnis herausgefordert wird?

  • Komme ich sprachlich zurecht? Sind meine Sprachkenntnisse und die meiner/s Partners/in gut genug, um das Leben im Ausland zu meistern? Will ich mich bemühen, meine Sprachkenntnisse laufend zu verbessern?

  • Wie gut kenne ich das Land, in das ich umziehen möchte? Wie gut kennen mein(e) Partner(in) und meine Kinder das Land? Waren wir bereits mehrfach dort in den Ferien, auch über mehrere Wochen? Kommen wir mit dem Klima zurecht? Gefällt es uns landschaftlich? Sind uns die Menschen vertraut?

  • Ist mir bewusst, dass der Umzug ins Ausland für alle Familienmitglieder trotz allen Spaßes emotionalen Stress bedeutet? Weiß ich, dass ich diese Stress-Situation nicht auch noch damit verschärfen sollte, dass es hinsichtlich der finanziellen Versorgung und Planung Unsicherheiten gibt?

  • Wie plane ich konkret, mich in die Gesellschaft im Ausland zu integrieren? Treibe ich Sport? Kann ich Mitglied in einem Fitnessstudio oder Golfclub werden? Wie finde ich vor Ort Bekannte und Freunde?

  • Denke ich hier auch an meine(n) Partner(in) und meine Kinder? Was kann ich tun, damit sie sich besser im neuen Zuhause integriert fühlen? Habe ich Verständnis, wenn sie mehr Zeit dafür brauchen als ich? Oder lasse ich mich schnell entmutigen?

Und? Waren Sie überrascht, dass sich kein einziger Punkt auf dieser Liste direkt mit dem Thema Steuern auseinandsetzt? Keine Hacks, keine Tricks, um das System zu umgehen?

Genau. Gut aufgepasst. Denn um mit „der Steuer“ keine Probleme zu bekommen, denken Sie am besten gar nicht groß an „die Steuer“.

Ganz andere Motive als die Steuerersparnis sollten bei Ihrem Umzug ins Ausland eine Rolle spielen, und beim Aufbau des Lebensmittelpunktes muss es um ganz alltägliche Themen gehen. Kümmern Sie sich überzeugend zuerst um diese alltäglichen Themen, dann wird auch das Finanzamt Ihren neuen Lebensmittelpunkt nicht in Frage stellen.

Am Ende bleibt folgende Erkenntnis: Sie müssen diese Entscheidung „mit Haut und Haaren“ leben.

Seien Sie authentisch und lassen Sie sich wirklich auf die Erfahrung ein. Versuchen Sie erst gar nicht, Schlupflöcher zu finden (z.B. „Wie viele Tage pro Woche muss ich mich in X aufhalten, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?“). Sagen Sie wirklich und aus ganzem Herzen „Adieu“ und verlassen Sie mit Kind und Kegel die Heimat.

Wenn Sie dazu aus geschäftlichen, persönlichen, emotionalen, familiären oder finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, sollten Sie erst gar nicht ernsthaft über eine Lebensmittelpunktverlagerung ins Ausland nachdenken.

Das jedenfalls ist meine Empfehlung. Ich habe, wie an anderer Stelle erwähnt, in den letzten 15 Jahren in sechs Ländern gelebt und spreche somit aus Erfahrung.

Es hat keinen Sinn, Steuern zu sparen und dafür das eigene Glück zu opfern.

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