Steuergünstige Wohnsitzländer

Leben in Thailand: Tropisches Steuerparadies mit Struktur, Freiheit und Stil

Mit Sonne, Gelassenheit und legaler Steuerfreiheit zieht Thailand Auswanderer, Investoren und digitale Nomaden in seinen Bann – und belohnt Struktur mit Freiheit.

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Steuerparadies Thailand

Thailand bietet ein äußerst vorteilhaftes Steuersystem für Auswanderer, Investoren und digitale Nomaden mit Auslandseinkünften. Dank des territorialen Prinzips wird ausschließlich Einkommen aus thailändischer Quelle besteuert. Ausländisches Einkommen bleibt steuerfrei, sofern es nicht im selben Kalenderjahr nach Thailand überwiesen wird – was mit sauberer Struktur vollständig legal umgangen werden kann. Wer weniger als 180 Tage pro Jahr im Land verbringt, gilt ohnehin nicht als steuerpflichtig. Es gibt keine Vermögenssteuer, keine Schenkungssteuer für Ausländer, keine Meldepflicht für Auslandskonten und keine Kapitalertragsteuer im klassischen Sinne. Zudem sind alle Krypto-Gewinne ab 2025 für fünf Jahre steuerfrei, sofern sie über eine in Thailand lizenzierte Börse realisiert werden. Durch gezielte Gestaltung lassen sich so auch hohe Einkommen, Renten oder Investmentgewinne nahezu komplett steuerfrei halten – bei gleichzeitig legalem Aufenthalt und stabiler Infrastruktur.

Thailand ist kein Land, in das man sich verliebt – es ist eines, in das man hineinwächst. Was oberflächlich wirkt wie das klassische Asien-Klischee aus tropischen Stränden, Garküchen und Tempeln, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Land mit tief verwurzelter Lebensphilosophie, stabilen Strukturen und einer erstaunlich ausgereiften Infrastruktur. Für Auswanderer, digitale Nomaden, Ruheständler und Unternehmer ist Thailand seit Jahren eine feste Größe – und das aus guten Gründe

Es ist das Land der zwei Geschwindigkeiten: In Bangkok tobt das urbane Leben auf westlichem Niveau, mit Hochhäusern, Hochbahn, Rooftop-Bars und Weltklasse-Krankenhäusern. In Chiang Mai, Pai oder Hua Hin dagegen ticken die Uhren langsamer – hier lebt man im Rhythmus der Tageshitze, mit offenem Fenster, Straßenkaffee und viel Zeit. Inseln wie Phuket, Koh Samui, Koh Phangan oder Ko Lanta bieten tropische Kulissen für Menschen, die morgens barfuß frühstücken, mittags per App ihren Einkauf erledigen und abends mit Aussicht auf das Meer an Projekten arbeiten oder investieren.

Thailand ist nicht perfekt – aber genau das macht es aus. Es ist widersprüchlich, freundlich, pragmatisch. Bürokratie ist oft umständlich, aber lösbar. Visabestimmungen sind eng, aber strukturiert. Und obwohl der Staat Kontrolle ausübt, bleibt der Alltag außerordentlich frei – gerade verglichen mit Europa. Es gibt keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftspflicht für Ausländer, und wer nicht arbeitet, sondern von Auslandseinkommen lebt, kann sich mit kluger Struktur weitgehend steuerneutral aufstellen.

Gleichzeitig ist Thailand ein Land mit tiefem kulturellem Selbstverständnis. Respekt, Höflichkeit und Zurückhaltung sind gelebte Werte. Wer sich als Gast versteht – nicht als Kolonialist oder Reformer –, wird hier willkommen geheißen. Die Thailänder sind stolz, aber nicht verschlossen. Buddhistisch geprägt, aber geschäftstüchtig. Herzlich, aber zurückhaltend. Genau diese Mischung macht das Zusammenleben angenehm, selbst wenn man nicht in die Kultur eintaucht.

Das Klima ist tropisch, die Infrastruktur hervorragend, das Gesundheitssystem westlich, die Lebenshaltungskosten – zumindest außerhalb Bangkoks – sehr niedrig. Es gibt exzellente Internationale Schulen, schnelle Internetverbindungen, erstklassige Krankenhäuser, hohe persönliche Sicherheit und eine Expatszene, die vom kreativen Nomaden bis zum vermögenden Investor reicht.

Wer bereit ist, sich an Regeln zu halten, sich strukturiert aufzustellen – und offen zu leben – findet in Thailand nicht nur ein Zuhause, sondern ein neues Lebensmodell: global, unabhängig, ruhig und frei von vielen Zwängen, die anderswo Alltag geworden sind.

 

Thailand auf der Karte

Thailand ist kein Punkt auf der Karte – Thailand ist eine Form von Atmosphäre. Ein Land, das sich weniger in Himmelsrichtungen als in Zuständen beschreiben lässt. Norden, Süden, Inseln, Hochland, Städte – sie alle tragen denselben Takt in sich, aber sie schlagen ihn in unterschiedlichem Tempo.

Im Norden: das grüne Herz. Chiang Mai, eingebettet in Berge und Reisterrassen, von Mönchsgesängen am frühen Morgen und kühlen Nebelschwaden durchzogen. Hier lebt man ruhiger, denkt langsamer, spürt mehr. Chiang Rai, Pai, Lampang – Rückzugsorte für Kreative, Yogis, Aussteiger und Intellektuelle. Die Luft ist klar, das Leben einfach, die Menschen herzlich, aber zurückhaltend.

Im Zentralraum: die wirtschaftliche Achse. Bangkok, der Ausnahmezustand in permanenter Bewegung. Hochhäuser, Autobahnschleifen, Duftwolken aus Garküchen, schimmernde Flüsse und goldene Dächer, die im Dunst flirren. Hier ist alles gleichzeitig: Hightech und Spiritualität, Bürokratie und Chaos, Lärm und Schönheit. Wer hier lebt, entscheidet sich bewusst für den Strom – oder dagegen.

Im Nordosten: Isaan – die große Unbekannte. Flach, heiß, authentisch. Wer es pur will, bodenständig, ohne internationalen Firlefanz, findet hier das alte Thailand: scharfes Essen, langsame Tage, wenig Expats, viel echtes Leben. Ein Geheimtipp für Minimalisten und Mutige.

Im Süden: das Postkartenparadies, das seiner Klischees längst entwachsen ist. Phuket, Krabi, Koh Samui, Koh Phangan – jede Insel mit eigener Dynamik. Auf Samui mischen sich Fitnesskultur, Luxus und Spiritualität. Auf Phangan leben Tech-Nomaden neben Aussteigern, DJs neben Digitalberatern. Und Phuket? Eine Welt für sich – mondän, chaotisch, international, aber mit echten Rückzugsorten zwischen den Küstenlinien.

Die Andamanensee im Westen: türkisblau, tropisch, spektakulär. Die Golfküste im Osten: ruhiger, wärmer, weiter. Und dazwischen das thailändische Hochland, die Fruchtkammer des Landes, die Übergänge zwischen Klima, Kultur und Tempo markiert.

Und überall: Palmen, Tempel, Reisfelder, tropischer Regen, Marktrufe, der Geruch von Jasminreis und Grillhähnchen, der Wind in den Bananenblättern, das Zirpen der Geckos, das ferne Grollen eines Monsunschauers.

Thailand ist nicht flach oder hoch, feucht oder trocken – Thailand ist ein Land der Mikroklimate, nicht nur meteorologisch, sondern emotional. Es gibt nicht das eine Thailand. Es gibt viele Versionen, und jede ist für jemanden genau richtig.

Wer hier lebt, lernt schnell: Man wohnt nicht „in Thailand“ – man wohnt in einer bestimmten Schicht dieses Landes. Und genau darin liegt seine Magie.

Das sagen andere über Thailand

  • Thailand hat erfolgreich die Weichen gestellt, für eine nachhaltige Entwicklung zu einem höheren Entwicklungspfad mit breiterem Industrieprofil. Der Jahresverlauf 2018 scheint den neuen Wirtschaftskurs zu bestätigen: Im Inland boomen Konsum und Investitionen, während der Export von der Weltkonjunktur profitiert. Dazu bringen ausländische Investitionen dringend benötigte moderne Technologie. Stabilisierend wirken zudem die niedrige Inflation und die Festigung der nationalen Währung Baht. – IHK Würzburg-Schweinfurt.

  • Der Lebensstil der Thai ist geschmackvoll, verwöhnt von einer gütigen, schwelgenden Natur, geprägt von anpassungsfähigen moralischen Werten und einer heiteren Gelassenheit gegenüber den Problemen des Lebens… Für einen Thai besteht das Leben im Grunde in einer einzigen langen Entspannungsphase. – Kukrit Pramoj.

  • Hier reicht das Startkapital einfach länger. In San Francisco wäre uns das Geld schon nach knapp sechs Monaten ausgegangen, in Chiang Mai reicht es für mindestens zwei Jahre. – Sven Ernst, Spiegel Online, November 2019.

So funktioniert das Steuersystem: Thailand im Überblick

Thailand gilt seit Jahren als beliebter Wohnsitz für Auswanderer, Unternehmer, digitale Nomaden und Privatiers – nicht zuletzt wegen seines vergleichsweise einfachen und liberalen Steuersystems. Die Grundlage bildet ein territoriales Besteuerungsprinzip: Es wird grundsätzlich nur Einkommen mit Quelle in Thailand besteuert. Ausländisches Einkommen unterliegt nur dann der thailändischen Einkommensteuer, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: (1) Steuerliche Ansässigkeit und (2) Überweisung nach Thailand.

Wer ist in Thailand steuerpflichtig?

Ob jemand überhaupt thailändische Einkommensteuer zahlen muss, hängt vom steuerlichen Status ab. Laut thailändischem Einkommensteuergesetz gilt:

Als steuerlich ansässig („tax resident“) gilt, wer sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage in Thailand aufhält.

Nur wer diese 180-Tage-Grenze überschreitet, unterliegt der thailändischen Einkommensteuerpflicht für seine weltweiten Einkünfte – sofern sie nach Thailand überwiesen werden. Wer weniger als 180 Tage im Land verbringt, gilt als nicht ansässig und ist daher selbst bei Überweisungen aus dem Ausland nicht steuerpflichtig.

Das Territorialprinzip – und die Besonderheit der Remittance-Regel

Thailand besteuert Auslandseinkommen nur, wenn es zwei Bedingungen erfüllt:

  1. Der Steuerpflichtige ist in Thailand ansässig (≥ 180 Tage pro Jahr), und

  2. Das Einkommen wird ins Land überwiesen („remitted“).

Wie aber diese Remittance-Regel angewendet wird, war Gegenstand massiver steuerpolitischer Debatten in den letzten Jahren – mit spürbaren Auswirkungen auf die Expat-Community.

Die ursprüngliche Remittance-Regel (vor 2024)

Bis Ende 2023 galt folgende Praxis, die Thailand besonders attraktiv machte:

Ausländisches Einkommen blieb steuerfrei, auch wenn es nach Thailand überwiesen wurdesolange die Überweisung nicht im selben Steuerjahr erfolgte, in dem das Einkommen entstanden war.

Beispiel:
Eine Dividende oder ein Krypto-Gewinn aus 2022, der erst 2023 oder später nach Thailand überwiesen wurde, war nicht steuerpflichtig. Diese Regel erlaubte es vielen international aufgestellten Auswanderern, Thailand als faktisch steuerfreies Wohnsitzland zu nutzen – bei sauberer zeitlicher Strukturierung ihrer Einkünfte.

Die Reform 2024: Remittance = steuerpflichtig

Im September 2023 kündigte die thailändische Regierung überraschend an, dass ab dem Steuerjahr 2024 alle Auslandseinkünfte steuerpflichtig würden, sobald sie nach Thailand überwiesen werdenunabhängig davon, in welchem Jahr sie erzielt wurden.

Diese Regelung betraf allerdings nur Einkommen, das ab dem 1. Januar 2024 entstanden ist. Für Einkommen aus Vorjahren blieben die alten Regelungen in Kraft.

Die neue Regel sorgte für erhebliche Unruhe: Viele Auswanderer und digitale Nomaden planten einen Wegzug oder wechselten in andere steuerfreundliche Länder wie Malaysia, die Philippinen oder Georgien.

Juni 2025: Rücknahme der Reform – vorerst befristet

Nach zunehmender Kritik und wachsendem wirtschaftlichem Druck nahm die Regierung im Juni 2025 die Verschärfung zurück. Die Regelung wurde für zwei Jahre ausgesetzt – bis Ende 2026. Das bedeutet:

Bis mindestens 31. Dezember 2026 gilt wieder die alte Regelung: Ausländisches Einkommen bleibt auch dann steuerfrei, wenn es nach Thailand überwiesen wird – sofern diese Überweisung nicht im selben Steuerjahr erfolgt, in dem das Einkommen entstanden ist.

Mit anderen Worten:

Einkommen aus dem Ausland, das im Jahr 2024 erzielt wurde und erst 2025 oder später nach Thailand gebracht wird, bleibt steuerfrei.

Diese Rückkehr zur früheren Praxis wurde von vielen als „Verschnaufpause“ begrüßt – ob sie nach 2026 Bestand hat, bleibt offen. Die Regierung nennt die Maßnahme ausdrücklich eine vorübergehende Investitionsförderung.

Weitere Steueraspekte in Thailand

  • Inländisches Einkommen (aus Arbeit, Geschäftstätigkeit, Vermietung usw.) ist voll steuerpflichtig, unabhängig vom Remittance-Zeitpunkt.

  • Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 5 % bis 35 %, je nach Einkommenshöhe.

  • Es gibt keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftssteuer für Ausländer, keine Schenkungssteuer und keine Meldepflicht für Auslandskonten.

  • Thailand ist Mitglied im OECD-CRS automatischer Informationsaustausch).

  • Die Körperschaftsteuer liegt bei 20 %, kann aber durch BOI- oder Smart-Visa-Programme gesenkt oder vollständig aufgehoben werden.

Fazit

Thailand bleibt steuerlich attraktiv – aber mit Unsicherheitsfaktor. Die Rücknahme der Reform 2025 bringt die gewohnte Planungssicherheit für strukturierte Expats zurück – allerdings nur bis Ende 2026. Wer das System richtig nutzt, nicht über 180 Tage im Jahr im Land ist oder seine Einkünfte international sauber trennt, kann weiterhin vollständig legal steuerfrei leben.

Gleichzeitig zeigt der Vorgang: Steuerfreiheit in Thailand ist kein Naturgesetz mehr – sondern ein politischer Spielraum. Wer dauerhaft bleiben will, braucht saubere Strukturen, steuerliche Flexibilität – und sollte vorbereitet sein, wenn die Regierung den Kurs wieder ändert.

Für wen sich der Umzug nach Thailand lohnt (und für wen nicht)

Thailand ist kein steuerliches Freiland mehr – aber mit kluger Struktur und Planung bleibt es für viele Gruppen sehr attraktiv. Entscheidend ist, woher das Einkommen stammt, wie es strukturiert ist, und ob man als steuerlich ansässig gilt. Wer weniger als 180 Tage im Jahr im Land verbringt, wird in Thailand gar nicht erst steuerpflichtig. Und auch für Steuerresidenten gilt: Mit der Rückkehr zur alten Remittance-Regel (Stand: 2025) ist vieles wieder möglich.

✅ Rentner und Pensionäre

Für Rentner mit regelmäßigen Einkünften aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann Thailand eine hervorragende Wahl sein. Gesetzliche Renten, betriebliche Versorgungsleistungen oder private Auszahlungen werden in Thailand nicht besteuert, solange sie nicht aus einer thailändischen Quelle stammen. Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, die medizinische Versorgung gut, das Klima angenehm, und die Infrastruktur (z. B. in Chiang Mai oder Hua Hin) ist hervorragend. Wer über 50 Jahre alt ist, erhält mit dem Retirement-Visum zudem eine bequeme und langfristig stabile Aufenthaltslösung.

✅ Privatiers & Kapitalanleger

Wer von Zinsen, Dividenden, Krypto-Gewinnen, Mieteinnahmen oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland lebt, findet in Thailand ideale Bedingungen – solange diese Einkünfte außerhalb Thailands erzielt wurden und nicht im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden. In diesem Fall greift das Territorialprinzip: Das Einkommen ist nicht steuerpflichtig, selbst bei späterer Remittance.

Mit sauberen Bankwegen, einem Zweitkonto außerhalb Thailands und einem Minimum an Strukturierung lässt sich hier ein sehr steuerleichter Lebensstil führen – ganz legal.

✅ Unternehmer mit Auslandsgesellschaft

Wer seine Tätigkeit über eine ausländische Kapitalgesellschaft mit Substanz strukturiert – etwa in Singapur, den VAE oder Zypern – kann in Thailand steuerlich sehr gut leben:

  • Ein marktübliches Gehalt aus der Auslandsgesellschaft wird in Thailand regulär versteuert – moderat.

  • Dividenden, die erst im Folgejahr überwiesen werden, bleiben steuerfrei.

  • Wer unter 180 Tagen im Jahr bleibt, fällt ohnehin komplett aus der thailändischen Steuerpflicht heraus.

So entsteht ein stabiles, legal steueroptimiertes Setup, das perfekt zur Kombination aus Lebensqualität, Investoren-Visum (LTR) oder BOI-Initiativen passt.

✅ Digitale Nomaden und Selbstständige – mit Struktur

Wer nur zeitweise in Thailand lebt (unter 180 Tagen), hat kaum steuerliche Berührungspunkte – und kann beliebig hohe Auslandseinkünfte überweisen, ohne steuerpflichtig zu werden.

Dauerhafte Ansässigkeit ohne Struktur kann jedoch teuer werden: Freelancer und Soloselbstständige mit ausländischen Kunden, die in Thailand wohnen, gelten bei falscher Remittance als steuerpflichtig auf ihr volles Einkommen – bis zu 35 %. Wer in diesem Umfeld bleiben will, braucht eine saubere Trennung zwischen operativem Geschäft und persönlicher Auszahlung – idealerweise durch eine Auslandsfirma.

⚠️ Für wen Thailand weniger geeignet ist

Für Personen ohne klare Struktur, ohne Aufenthaltsstatus oder mit aktiven Einkünften aus persönlicher Tätigkeit, die regelmäßig nach Thailand überwiesen werden, ist Thailand steuerlich riskant geworden. Die Remittance-Regel ist aktuell wieder großzügig – aber politisch nicht gesichert. Wer keine Gesellschaftsstruktur nutzt oder rein von aktiver Arbeit lebt, wird über kurz oder lang voll steuerpflichtig – oft ohne es zu merken.

Fazit

Thailand bleibt für viele Gruppen ein ideales Ziel – aber nicht für jeden gleich gut. Rentner, Privatiers, Investoren und Unternehmer mit Auslandsstruktur können bei richtiger Gestaltung nahezu steuerfrei leben. Wer flexibel bleibt, unter 180 Tagen im Jahr im Land ist oder sauber strukturiert, wird mit tropischem Klima, stabiler Infrastruktur und steuerlicher Leichtigkeit belohnt.

Wer jedoch aktiv tätig ist, keinen Plan hat oder alles auf „irgendwie wird’s schon klappen“ setzt, riskiert Steuerpflicht, Probleme mit den Behörden – und eine unangenehme Überraschung. Thailand belohnt Struktur. Wer diese mitbringt, kann dort frei, sicher und steuerlich elegant leben.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Thailand

Wer dauerhaft in Thailand leben möchte, sollte frühzeitig die strukturellen Voraussetzungen klären: Aufenthaltsstatus, Finanzen, Wohnsitz, Gesundheit, Schule. Richtig geplant, lässt sich hier ein komfortables und langfristig stabiles Leben aufbauen – mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand.

🛂 Aufenthalt & Visa

Thailand bietet für nahezu jede Lebenssituation passende Aufenthaltstitel:

  • Visumfreier Aufenthalt:
    Für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist ein Aufenthalt bis zu 30 Tagen (teilweise 45 Tage) ohne Visum möglich. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist im Land problemlos machbar. Wer länger bleiben will, muss regelmäßig ausreisen oder ein formelles Visum beantragen. Dauerhafte „Visa Runs“ werden zunehmend kritisch beäugt.

  • LTR-Visum (Long-Term Resident):
    Für Rentner, Investoren, Remote Professionals oder vermögende Ausländer.
    Vorteile: 10 Jahre Aufenthalt, vereinfachte Meldepflicht, Arbeitserlaubnis, Steuervergünstigungen, Aufenthalt für Familie inklusive.
    Voraussetzungen: etwa 80.000–100.000 USD Einkommen oder 500.000 USD Vermögen + Krankenversicherung.

  • Thai Elite Visa:
    Ein Lifestyle-Programm mit Aufenthaltsrecht bis zu 20 Jahren, VIP-Services, keine Arbeitserlaubnis.
    Kosten: ab ca. 16.000 USD (5 Jahre), bis über 60.000 USD (20 Jahre).
    Ideal für Privatiers und Vielreisende ohne Erwerbstätigkeit.

  • Destination Thailand Visa (DTV):
    Seit 2024 verfügbar für digitale Nomaden und Kreative.
    Bis zu 5 Jahre Aufenthalt, mit Einzelerlaubnis für jeweils 180 Tage, verlängerbar.
    Erforderlich: 500.000 THB Vermögen (ca. 14.500 USD), Krankenversicherung, Nachweis über Remote-Arbeit oder Soft-Power-Aktivität (z. B. Muay Thai, Sprache, Kunst).

💳 Bankkonto – lokal und international

  • Thailändisches Konto:
    Mit gültigem LTR-, DTV- oder Elite-Visum ist die Kontoeröffnung bei den großen Banken (Bangkok Bank, Kasikorn, SCB) in der Regel unproblematisch.
    Notwendig: Reisepass, Visum, Mietvertrag oder Meldebestätigung.
    Kontoführung meist in THB, auf Wunsch auch in USD/EUR möglich.

  • Singapur-Konto:
    Viele Expats führen ein zusätzliches Multiwährungskonto in Singapur – insbesondere für Vermögensverwaltung, internationale Transaktionen oder Dividendeneingänge.
    Vorteile: größere Stabilität, bessere Verzinsung, regulatorische Sicherheit.
    Beliebte Banken: DBS, OCBC, UOB.

🏠 Mieten & Immobilien

  • Mieten:
    In Städten wie Chiang Mai, Hua Hin oder Phuket sind moderne Apartments ab 300–700 EUR/Monat üblich. Die Verträge sind flexibel, oft mit Möbeln, Klimaanlage und WLAN.
    Laufzeiten ab 6 Monaten, selten Mietkautionen über 2 Monatsmieten.

  • Kaufen:
    Ausländer dürfen keine Grundstücke in voller Eigentumsform kaufen.
    Möglich ist:
    – Kauf von Eigentumswohnungen (Condominiums) bis zu 49 % Anteil im Gebäude
    Langfristige Pachtverträge (Leasehold) bis zu 30 Jahre (mit Verlängerung)
    Wichtig: Eigentum über thailändische Strohmänner ist illegal und riskant.

🏥 Gesundheitssystem & Versicherung

  • Private Kliniken in Bangkok, Phuket und Chiang Mai bieten westliches Niveau – mit kurzen Wartezeiten, englischsprachigen Ärzten und modernen Diagnostikverfahren.
    Beispiele: Bumrungrad Hospital, Samitivej, Bangkok Hospital.

  • Kosten:
    – Arztbesuch: ca. 20–50 EUR
    – Facharzt/Diagnostik: 50–100 EUR
    – Krankenhausaufenthalt: deutlich günstiger als in Europa

  • Versicherung:
    – Internationale Policen (Cigna, Allianz, Now Health) empfohlen für Rücktransport und globale Deckung
    – Thai-Versicherungen günstiger, aber oft mit Leistungsbegrenzung

🧒 Schule & Homeschooling

  • Internationale Schulen:
    In Städten wie Bangkok, Chiang Mai, Phuket, Pattaya.
    Lehrpläne: britisch, amerikanisch, deutsch, IB.
    Gebühren: 3.000–20.000 EUR/Jahr.
    Unterrichtssprache meist Englisch, teilweise auch deutschsprachige Angebote.

  • Homeschooling:
    In Thailand gesetzlich erlaubt, aber meldepflichtig beim Bildungsministerium.
    Viele Familien nutzen zertifizierte Online-Schulen aus dem Heimatland oder hybride Modelle.
    Bei bestimmten Visumsarten kann der Schulnachweis verpflichtend sein – etwa bei Kindern im Retirement- oder Elite-Visa-Umfeld.

Fazit

Ein Wohnsitzwechsel nach Thailand ist mit guter Planung unkompliziert – vor allem für Rentner, digitale Nomaden, Investoren und Unternehmer mit internationaler Struktur. Die Vielzahl an Visaoptionen, das exzellente Gesundheitswesen, das liberale Bildungsrecht und die stabilen Finanzinfrastrukturen machen Thailand zu einem der am besten organisierten Länder Asiens für Langzeitaufenthalte. Wer sich an die Spielregeln hält, wird mit Freiheit, Komfort und Lebensqualität belohnt.

Steuersätze in Thailand im Überblick

Thailand gilt traditionell als steuerlich moderates Land mit einem territorialen Steuersystem. Wer nicht in Thailand ansässig ist oder nur mit ausländischem Einkommen lebt, kann mit sorgfältiger Strukturierung weitgehend steuerfrei bleiben. Wer jedoch inländisches Einkommen erzielt, sollte die geltenden Steuersätze und Vorschriften kennen – auch wenn sie im regionalen Vergleich moderat sind.

Einkommensteuer für Privatpersonen

Thailand erhebt eine progressive Einkommensteuer auf das weltweit zu versteuernde Einkommen von steuerlich ansässigen Personen. Als steuerlich ansässig gilt, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält. Die Sätze beginnen bei 5 % und reichen bis zu 35 % – abhängig vom zu versteuernden Einkommen. Abzüge für Versicherungsbeiträge, Unterhaltskosten, Rentenversicherungen oder Sozialversicherungen sind möglich, ebenso wie ein Grundfreibetrag.

Ausländer, die in Thailand leben und lediglich Geld aus dem Ausland überweisen, unterliegen der Einkommensteuer nur, wenn sie als steuerlich ansässig gelten und das Einkommen im selben Steuerjahr in das Land überwiesen wird. Remittance im Folgejahr ist weiterhin steuerfrei (Stand Mitte 2025).

Körperschaftsteuer

Unternehmen mit Sitz in Thailand unterliegen einer Körperschaftsteuer von 20 % auf ihr Nettoeinkommen. Für kleine Unternehmen mit niedrigem Umsatz oder Start-ups im Rahmen des „BOI“-Programms (Board of Investment) gelten teilweise Sonderregelungen oder Steuerbefreiungen für mehrere Jahre. Es gibt keinen Solidaritätszuschlag oder Gewerbesteueraufschlag wie in Deutschland.

Nicht in Thailand ansässige Unternehmen, die lediglich Einnahmen über eine Betriebsstätte erzielen, sind nur für den Anteil steuerpflichtig, der der Betriebsstätte zugeordnet wird.

Quellensteuer

Thailand erhebt auf bestimmte Zahlungen an Nichtansässige eine Quellensteuer. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart:

– Auf Dividenden: meist 10 %
– Auf Zinsen: 15 %
– Auf Lizenzgebühren: bis zu 15 %
– Auf Honorare oder Dienstleistungen: 15 %

Die Sätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen gesenkt werden. Thailand unterhält solche Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Kapitalertragsteuer

Es gibt in Thailand keine gesonderte Kapitalertragsteuer wie in vielen westlichen Ländern. Kapitalgewinne gelten als normales Einkommen und unterliegen, sofern sie im Inland erzielt wurden, der regulären Einkommensteuer.

Wichtig: Kapitalgewinne auf ausländische Aktien, Immobilien oder Kryptowährungen unterliegen der Steuer nur dann, wenn der Steuerpflichtige in Thailand ansässig ist und die Gewinne im selben Jahr nach Thailand überwiesen werden.

Mehrwertsteuer (VAT)

Thailand erhebt eine landesweite Mehrwertsteuer von 7 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Bestimmte Waren des Grundbedarfs, Exportgüter und Bildungsdienstleistungen sind von der VAT befreit oder mit 0 % besteuert. Die Mehrwertsteuer wird auf Unternehmensebene abgeführt und kann im Rahmen der Vorsteuer geltend gemacht werden.

Vermögenssteuer

Thailand kennt keine allgemeine Vermögenssteuer. Es gibt keine Steuer auf Nettovermögen, Bargeld, Wertpapiervermögen oder Immobilien im Ausland.

Einführungsideen einer Vermögensabgabe wurden in der Vergangenheit diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt.

Erbschaftsteuer

Seit 2016 gibt es in Thailand eine Erbschaftsteuer, die jedoch nur sehr große Erbschaften betrifft. Sie wird nur erhoben, wenn der Wert der vererbten Vermögenswerte 100 Millionen Baht (ca. 2,7 Mio. EUR) übersteigt. Der Steuersatz beträgt 10 % auf die darüberliegenden Beträge. Ehepartner sind von der Steuer befreit.

Diese Steuer betrifft praktisch nur sehr vermögende thailändische Staatsbürger oder Ausländer mit substanziellem Eigentum in Thailand.

Schenkungsteuer

Schenkungen über 20 Millionen Baht (ca. 550.000 EUR) unterliegen ebenfalls einer Steuer von 5–10 %, je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Auch hier gelten hohe Freibeträge, die für die meisten Ausländer keine praktische Relevanz haben.

Grundsteuer und Immobiliensteuer

Seit 2020 erhebt Thailand eine neue Grund- und Immobiliensteuer („Land and Building Tax“), die sich nach Nutzung und Wert richtet. Private Wohnhäuser werden mit 0,02 % bis 0,1 % des Immobilienwertes besteuert. Bei gewerblicher Nutzung oder bei unbebauten Grundstücken gelten höhere Sätze. Diese Steuer wird jährlich erhoben und ist vom Eigentümer zu tragen.

Sozialabgaben

Für in Thailand angestellte Arbeitnehmer gibt es ein verpflichtendes Sozialversicherungssystem. Der Beitrag liegt bei 5 % des Bruttolohns, gedeckelt auf 750 Baht monatlich (ca. 20 EUR), also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Selbstständige oder nicht erwerbstätige Ausländer sind davon in der Regel ausgenommen.

Fazit

Thailands Steuersystem ist vergleichsweise klar, territorial orientiert und bietet bei richtiger Nutzung sehr attraktive Spielräume – vor allem für international aufgestellte Personen mit Auslandseinkommen. Es gibt keine Kapitalertragsteuer im klassischen Sinne, keine Vermögensabgabe, und selbst Erbschaften oder Schenkungen bleiben bis zu sehr hohen Freibeträgen steuerfrei.

Die wichtigsten Hebel bleiben: steuerliche Ansässigkeit, Remittance-Timing und ggf. BOI- oder Visastrukturen. Wer das beherrscht, kann in Thailand nicht nur günstig, sondern auch steuerlich effizient leben.

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Thailand zu versteuern?

Thailand erhebt grundsätzlich nur auf Einkommen mit inländischer Quelle eine Steuer – oder auf ausländisches Einkommen, wenn es im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wird und der Empfänger als steuerlich ansässig gilt (mind. 180 Tage Aufenthalt pro Jahr).

Wie Renten behandelt werden, hängt zudem vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Im Falle Deutschlands ist die Rechtslage wie folgt:

🇩🇪 Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Thailand (1967) unterscheidet klar zwischen zwei Arten von Renten:

  • Artikel 19 (2): Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Deutsche Rentenversicherung)
    dürfen ausschließlich in Thailand besteuert werden, wenn der Empfänger dort lebt
    → Deutschland hat kein Besteuerungsrecht

  • Artikel 18: Alle anderen Renten – z. B.
    – Betriebsrenten
    – Versorgungswerke
    – Lebensversicherungen
    – Rürup/Riester
    dürfen ausschließlich in Deutschland besteuert werden
    → Thailand hat kein Besteuerungsrecht

Das bedeutet:

  • Wer in Thailand lebt, zahlt keine deutsche Steuer mehr auf Betriebs- oder Privatrenten, diese werden in Deutschland nicht mehr erfasst.

  • Die gesetzliche Rente hingegen ist in Deutschland steuerfrei – und unterliegt ausschließlich der thailändischen Besteuerung, sofern sie im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wird.

In der Praxis heißt das:
Mit richtiger Remittance-Strategie (z. B. Überweisung erst im Folgejahr) kann auch die gesetzliche Rente faktisch steuerfrei bleiben – trotz thailändischer Besteuerungskompetenz.

🇦🇹 Österreich

Das DBA Österreich–Thailand sieht kein Sonderrecht für staatliche Renten vor.

Alle Arten von österreichischen Renten – egal ob Pensionsversicherung, Betriebspension oder private Altersvorsorge –
dürfen ausschließlich im Wohnsitzstaat besteuert werden, also in Thailand.

Da Thailand auf Auslandseinkommen nur bei unmittelbarer Überweisung im Steuerjahr zugreift, sind österreichische Renten bei Wohnsitz in Thailand faktisch steuerfrei, solange die Zuflüsse entsprechend gesteuert werden.

🇨🇭 Schweiz

Auch das DBA Schweiz–Thailand regelt die Rentenbesteuerung einheitlich:

Alle Renten (AHV, Pensionskasse, 3a usw.)
nur im Wohnsitzstaat zu versteuern – also Thailand

In der Praxis gelten dieselben Prinzipien:
Wer nicht remittiert oder mit Zeitversatz arbeitet, kann die Besteuerung vermeiden. Thailand erhebt keine Steuer auf Auslandseinkünfte, die nicht im selben Steuerjahr ins Land überwiesen wurden.

Fazit

  • Deutsche gesetzliche Rentenur in Thailand steuerbar

  • Alle anderen deutschen Renten (betriebliche, private)nur in Deutschland steuerbar

  • Österreichische und Schweizer Rentennur in Thailand steuerbar

➡️ In allen Fällen: Thailand besteuert Auslandseinkünfte nur dann, wenn sie im selben Kalenderjahr wie der Zufluss überwiesen werden.
➡️ Mit sauberer Strukturierung (z. B. Auszahlung auf Auslandskonto, Remittance im Folgejahr) lassen sich somit auch steuerpflichtige Renten faktisch steuerfrei halten.

Thailand bleibt damit für viele deutschsprachige Rentner steuerlich extrem attraktiv, sofern man die Regelungen kennt – und sie präzise umsetzt.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Thailand

Thailand hat sich in den letzten Jahren als einer der krypto-freundlichsten Staaten Asiens positioniert – mit regulierten Börsen, klaren Lizenzbedingungen und zunehmend steuergesetzlicher Struktur. Für lange Zeit galten Kryptogewinne als „sonstige Kapitalerträge“ und waren bei steuerlicher Ansässigkeit grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern die Coins mit Gewinn verkauft und im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wurden.

Doch 2025 wurde dieser Ansatz grundlegend überarbeitet.

Neue Steuerregelung ab 1. Januar 2025

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat die thailändische Regierung eine zeitlich befristete Steuerbefreiung für Krypto-Kapitalgewinne eingeführt – mit dem Ziel, Thailand als regulierten Digital-Asset-Hub in Asien zu etablieren.

Kapitalgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bleiben steuerfrei, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Verkauf erfolgt über eine in Thailand registrierte und von der Thai SEC (Securities and Exchange Commission) lizenzierte Krypto-Börse.

  • Die Transaktion findet zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2029 statt.

  • Der Steuerpflichtige ist in Thailand ansässig (mindestens 180 Tage pro Jahr).

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Transaktionen über lizenzierte Plattformen innerhalb Thailands. Gewinne aus privaten Wallets, dezentralen Exchanges (DEX), internationalen Börsen ohne Lizenz in Thailand oder P2P-Geschäften unterliegen weiterhin der normalen Einkommensteuer – sofern sie im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden.

Was bleibt steuerpflichtig?

  • Krypto-Gewinne aus Verkäufen über internationale Börsen wie Binance, Kraken oder Coinbase, die nicht in Thailand lizenziert sind.

  • Direktübertragungen von Coins gegen Fiat oder andere Token außerhalb des regulierten Rahmens.

  • Staking-, Mining- oder Yield-Farming-Erträge, sofern diese als laufendes Einkommen gelten und im selben Jahr remittiert werden.

  • Airdrops und Token-Rewards, wenn diese einen wirtschaftlichen Gegenwert haben und steuerlich als Einnahmen behandelt werden.

Auch in diesen Fällen gilt: Nur wer als „tax resident“ gilt (also 180 Tage oder mehr im Jahr in Thailand lebt) und die Gewinne im selben Steuerjahr überweist, löst eine Steuerpflicht aus.

Kein automatischer Informationsaustausch

Thailand nimmt am OECD-Programm für den automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Es besteht derzeit allerdings keine internationale Meldepflicht für Krypto-Wallets, Exchanges oder Wallet-Transaktionen, Das ändert sich mit CARF und Thailand wird ab 2028 Daten austauschen.

Fazit

Thailand bietet Krypto-Investoren ab 2025 eine einmalige steuerliche Chance: Wer seine Coins über eine SEC-lizenzierte thailändische Exchange verkauft, kann bis Ende 2029 steuerfrei realisieren – auch bei hohen Gewinnen. Voraussetzung ist die Nutzung einer inländischen Plattform und steuerliche Ansässigkeit in Thailand.

Für strukturierte Krypto-Anleger mit langfristigem Aufenthalt ist diese Steuerbefreiung ein starker Anreiz, Thailand als Wohnsitz zu wählen – insbesondere im Vergleich zu Ländern mit Vermögensmeldepflichten oder Krypto-Kapitalertragsteuern.

Doch Achtung: Wer auf internationalen Börsen handelt oder seine Gewinne falsch remittiert, kann weiterhin steuerpflichtig werden. Wer das System jedoch versteht, nutzt fünf Jahre echte Steuerfreiheit – ganz legal.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Thailand muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz in vor Ort in Thailand zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens, wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Thailand als Wohnsitzland attraktiv macht

Thailand ist mehr als ein tropisches Postkartenparadies – es ist ein komplexes, strukturiertes und zugleich zutiefst entspanntes Land, das für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum eine seltene Kombination bietet: westliche Infrastruktur, asiatische Gelassenheit und steuerliche Intelligenz. Wer nicht nur Urlaub machen, sondern wirklich leben will – sicher, komfortabel und mit Perspektive –, findet hier beste Voraussetzungen.

🌤️ Klima & Lebensgefühl

Das Klima ist ganzjährig warm, tropisch, in Nordthailand teilweise sogar mit spürbaren Jahreszeiten. Wer aus Mitteleuropa kommt, wird schnell merken, wie sehr sich Sonne und Wärme auf Körper, Psyche und Produktivität auswirken. In der Regenzeit regnet es meist nur stundenweise, dazwischen bleibt es grün und warm. Das Leben spielt sich draußen ab – auf Märkten, in Straßencafés, am Wasser, im Garten oder unter Palmen.

🗣️ Sprache & Kommunikation

Thailand ist kein anglophiles Land – aber ein praktisches. In den Ballungsräumen kommt man mit Englisch gut durch, besonders im Gesundheitswesen, an internationalen Schulen, auf Behörden (bei Visastellen) und in modernen Dienstleistungsberufen. Wer sich bemüht, ein paar Worte Thai zu lernen, öffnet Türen – wird aber nicht bestraft, wenn er es nicht tut. Die Kommunikation ist ruhig, höflich und meist sehr lösungsorientiert.

🤝 Die Menschen: Zurückhaltend, freundlich, respektvoll

Die thailändische Gesellschaft basiert auf buddhistischer Gelassenheit und sozialer Harmonie. Lautheit, Konfrontation oder Besserwisserei sind hier deplatziert. Stattdessen: Lächeln, Abwarten, Zuhören. Wer sich nicht aufspielt, wird mit echter Freundlichkeit und langfristiger Vertrauensbildung belohnt. Gerade für Menschen, die in Europa das Gefühl haben, dass der soziale Umgang immer rauer wird, ist Thailand oft wie ein Aufatmen.

🍜 Essen, Lebenshaltungskosten & Versorgung

Thailand ist kulinarisch ein Genussland: ob in Garküchen, lokalen Märkten, gehobenen Restaurants oder internationalen Supermärkten – Essen ist frisch, vielfältig, günstig und überall verfügbar. Besonders wer gerne asiatisch isst oder auf Frisches und Gemüse achtet, findet hier paradiesische Bedingungen. Selbst hochwertige westliche Produkte sind mittlerweile nahezu flächendeckend erhältlich – in Bangkok, Chiang Mai, Phuket oder Hua Hin. Und wer lokal konsumiert, lebt mit 30–50 % der Kosten eines europäischen Haushalts – bei gleichzeitig höherer Dienstleistungsqualität.

🧾 Steuervorteile

Das thailändische Steuersystem ist – bei korrekter Handhabung – ein starkes Argument für Auswanderer mit Auslandseinkünften. Dank des territorialen Prinzips wird nur Einkommen mit thailändischer Quelle besteuert. Ausländisches Einkommen bleibt vollständig steuerfrei, sofern es nicht im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wird. Und wer unter 180 Tage pro Jahr im Land verbringt, gilt ohnehin nicht als steuerlich ansässig – und kann problemlos frei über Kapitalflüsse verfügen.

Auch bei Remittance im Folgejahr bleibt das Einkommen steuerfrei – ein legaler Gestaltungsspielraum, den es in dieser Form in kaum einem anderen asiatischen Land gibt. Dazu: Keine Vermögenssteuer, keine Meldepflicht für Auslandskonten, keine Erbschaftssteuer für Ausländer, und seit 2025: fünf Jahre Steuerfreiheit auf Kryptogewinne über lizenzierte Börsen.

🏥 Gesundheitssystem & medizinische Versorgung

Das private Gesundheitswesen in Thailand gehört zu den besten der Welt. Kliniken wie Bumrungrad oder Samitivej in Bangkok oder Bangkok Hospital in Chiang Mai und Phuket bieten westliche Medizin auf internationalem Niveau, oft günstiger als in Europa – und mit kürzeren Wartezeiten. Die Ärzte sind hervorragend ausgebildet, viele haben im Ausland studiert. Medikamente sind meist rezeptfrei erhältlich, Diagnostik ist schnell und hochmodern. Internationale Krankenversicherungen mit globaler Abdeckung werden problemlos akzeptiert.

📍 Infrastruktur, Digitalisierung & Mobilität

Thailand bietet ein beeindruckendes Niveau an technischer Infrastruktur: schnelles Glasfaserinternet, flächendeckendes 4G/5G, moderne Flughäfen, funktionierende Online-Services für Visaanträge, Steuerregistrierung oder Zahlungen. Grab (das lokale Uber), Food-Apps, Banking-Apps oder Behördentermine – vieles lässt sich per Smartphone organisieren. In Städten wie Chiang Mai, Hua Hin, Bangkok oder sogar auf Inseln wie Koh Samui lässt sich ein komplett digitaler Lebensstil problemlos führen.

🧳 Visum & Aufenthalt – sehr viele Optionen

Thailand bietet eine ganze Palette an legalen Aufenthaltstiteln – für fast jede Lebensphase. Vom unkomplizierten Elite-Visum für Privatiers, über das LTR-Visum für Investoren und Rentner, bis zum neuen Destination Thailand Visa (DTV) für digitale Nomaden und Kreative. Selbst wer sich "nur treiben lassen" möchte, kann bis zu 60 Tage ohne Visum im Land bleiben – und dies bei Bedarf verlängern.

Die Behörden sind zwar bürokratisch, aber nicht feindlich. Mit Geduld und vorbereiteten Unterlagen lässt sich fast alles klären – und deutlich entspannter als in europäischen Ämtern.

🏫 Schulen, Homeschooling & Familienleben

Internationale Schulen gibt es in allen größeren Städten, mit Lehrplänen aus Deutschland, UK, USA oder dem IB-System. Unterrichtssprache ist meist Englisch. Homeschooling ist rechtlich erlaubt, muss aber beim Bildungsministerium registriert werden. Für viele Familien, die dem staatlichen Schulsystem Europas misstrauen, ist Thailand eine willkommene Alternative – mit liberalem Rahmen, bezahlbaren internationalen Angeboten und einer offenen Lernkultur.

🧘 Freiheit, Sicherheit & Selbstverantwortung

Thailand ist sicher. Sehr sicher. Gewaltkriminalität gegen Ausländer ist extrem selten, die Polizei eher zurückhaltend. Wer sich an die gesellschaftlichen Spielregeln hält und sich respektvoll verhält, kann frei leben – ohne dauernde Kontrolle, Zwang oder Misstrauen. Es gibt keine digitale Identitätspflicht, keine übergriffige Gesundheitsbürokratie, keine Vermögensregister. Thailand ist ein Land, das Freiheit respektiert – solange man sie nicht missbraucht.

Fazit

Thailand ist nicht das unregulierte Paradies, das sich viele vorstellen – aber es ist ein hochfunktionierendes, liberales und strukturierbares Land, in dem sich mit etwas Vorbereitung und Disziplin ein sehr freies, angenehmes und steuerlich intelligentes Leben führen lässt.

Für Rentner, digitale Nomaden, Investoren und Privatiers bietet Thailand das Beste aus zwei Welten: westliche Standards, asiatische Ruhe, tropisches Klima, hohe persönliche Freiheit – und ein Steuersystem, das mit etwas Wissen enorm viel Gestaltungsspielraum bietet.

Wer seinen Wohnsitz hier aufbaut, entscheidet sich nicht nur für Sonne, sondern für ein neues Lebensmodell – bewusst, pragmatisch und frei.

Lebenshaltungskosten in Thailand

Was kostet das Leben in Thailand?
Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Anbei der Link zur Numbeo Seite für Lebenshaltungskosten Thailand 2023 . Dort können Sie auch die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens ersehen. Natürlich sind die Lebenskosten Thailand in Ballungszentren wie Bangkok höher als im Rest des Landes, insbesondere was die Mieten betrifft. Dies sollte bei dem Vergleich von Kosten beachtet werden.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Thailand gilt aufgrund seiner hohen Maximalbesteuerung von 35 % nicht als Niedrigsteuerland.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern. Da Thailand als nicht-europäisches Land gilt, greifet eine andere Gesetzgebung: Beim Umzug in ein Drittland muss die Steuerabgabe sofort und in voller Höhe gezahlt werden. Ausnahmen können aufgrund von Darlegungen einer baldigen Rückkehr jedoch erwirkt werden.

Korrekte Vorbereitung

Bei der korrekten Vorbereitung Ihres Umzugs nach Thailand sind folgende Gesichtspunkte hinsichtlich Ihrer Steuer- und Vermögensplanung besonders zu beachten:

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Thailand?

Einen perfekten Zeitpunkt für den Umzug nach Thailand gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig. Erst nach Anmeldung der Wohnsitze und Meldung behördlicher Angaben läuft das Pflichtjahr an. Meteorologisch empfiehlt sich der Umzug zwischen März und Mai außerhalb der Regenzeit.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Thailand und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Alle vom Umzug betroffenen Personen benötigen ein Visum für Thailand. Die Bedingungen dafür sind sehr komplex und lassen sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes im aktuellen Stand nachlesen.

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung wird nur in seltenen Fällen erteilt. Zudem ist diese auf eine geringe Anzahl beschränkt und wird überwiegend nur an Pensionäre und Rentner ausgehändigt (mehr Informationen zum Thailand Visum für Personen, die eine Rente erhalten finden Sie hier) . Das Non-Immigrant-Visum „Multiple Entries“, welches ein Jahr lang gültig ist und mehrere Ein- und Ausreisen auf Basis der 90 Tage erlaubt, wäre folglich die beste Alternative. Durch Darlegung Ihrer thailändischen Wohnadresse ist die kurzzeitige Ein- und Ausreise nach jeweils 90 Tagen kein Problem. Das Unternehmvisum mit dem Zusatz B weist sie zudem als Inhaber einer Firma oder als Angestellter in einem Unternehmen aus.

Um die Bedingungen der Steuerbegünstigung zu erreichen, müssen Sie ein Jahr lang durchgehend vor Ort bleiben.

Mit der Zahlung von umgerechnet 13.000 Euro lässt sich jedoch eine weitere Option in Anspruch nehmen. Das Thailand Elite Visa ermöglicht es, einen Aufenthalt von 5 Jahren zu erwerben. Eine Summe von 50.000 Euro ermöglicht es sogar das Bleiberecht auf 20 Jahre auszuweiten und den Aufenthaltsstatus von Familienmitgliedern einzuschließen. Im Vergleich zu den anderen Visa-Arten ein vertretbarer Betrag, der die Bestimmungen der Ein- und Ausreiseformalitäten über mehrere Jahre aushebelt.

In Thailand gibt es zudem ein Visum für digitale Nomaden bzw. ein anderes Visum, das sich für digitale Nomaden eignet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug über die Bühne zu bringen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Es besteht keine Pflicht, ein neues Unternehmen zu gründen. Für die Abwicklung und transparente Darlegung bezüglich der Visumsanträge wäre die Neugründung jedoch zu diskutieren. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Hier finden Sie weitere Informationen zu Themen wie “Arbeiten in Thailand als Ausländer”, “Auswandern Thailand Rentner” oder “Thailand als Unternehmensstandort”.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Thailand zu verlegen, ist die Aufgabe ihrer Wohnung unumgänglich. Sie müssen in Thailand nachweislich vor Ort präsent sein, um die steuerlichen Vergünstigungen nach einem Jahr in Anspruch nehmen zu können.

Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Thailand anzumieten?

Das Anmieten einer Wohnung im Voraus kann Sinn machen, weil Sie dann bereits diverse Vorbereitungsarbeiten erledigen können. Ein Bankkonto in Thailand lässt sich nur eröffnen, sofern eine inländische Anschrift vorliegt. Dies kann auch eine vorübergehende Adresse sein, unter der Sie erreichbar sind. Wiederum können Sie dann ausreichende Geldmittel für die Versorgung im ersten Jahr auf diesem Konto platzieren.

Generell ist die Vorarbeit aus Deutschland heraus deutlich stressfreier als eine Organisation, die mit Tag 1 Ihres Umzuges beginnt.

Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?

Hinsichtlich Ihrer Familie kommen verschiedene Faktoren zum Einsatz. Wählen Sie die passende Schule für Ihre Kinder, erkundigen Sie sich nach Freizeitaktivitäten und überprüfen Sie die medizinische Versorgungslage im neuen Umfeld. Zudem sollten Sie sich über beliebte bzw. nicht empfehlenswerte Bezirke in Ihrer ausgewählten Stadt informieren.

Wie viel Geld überweise ich vorab nach Thailand?

Bevor Sie nach Thailand umziehen, können Sie unbegrenzte Mittel auf Ihr dortiges Konto überweisen. Eine Besteuerung des Geldes ist in diesem Fall noch nicht fällig, da Ihr Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland liegt. Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es sinnvoll sein, gleich einen größeren Betrag zu überweisen. So können Sie einfacher einen längeren Zeitraum bestreiten und müssen sich über Aufstocken der finanziellen Rücklagen keine Sorgen machen.

Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Thailand und aus welcher Quelle finanziere ich diese?

Fragen Sie sich, welche Mittel Sie monatlich brauchen und wie Sie diese finanzieren. Haben Sie Einkünfte in Thailand? Überweisen Sie Auslandseinkünfte nach Thailand und versteuern diese dann dort? Leben Sie von bereits vorhandenem Vermögen? Im letzteren Fall kommen keine Steuern auf Sie zu, da Ihr Bestandsvermögen von den Steuersätzen befreit ist.

Polizeiliche und steuerliche Abmeldung

Als letzter Punkt der Vorbereitung sollten Sie sich über den Zeitpunkt der steuerlichen und polizeilichen Abmeldung bewusst werden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie vom Finanzamt nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dieses Dokument bescheinigt Ihnen die Begleichung aller offenen Forderungen.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Partner unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Umzuges nach Thailand umfassend und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Homeschooling & Hausunterricht in Thailand

Obwohl Homeschooling in Thailand früher sehr eingeschränkt war, ist die Lage inzwischen eine ganz andere. Heutzutage bildet das Homeschooling-Netzwerk des thailändischen Rates für alternative Bildung landesweit Kontakte, um den Eltern bei der Registrierung nach den nationalen Bildungsgesetzen zu helfen und unterstützt auf diese Weise die entsprechenden Personen.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Thailand leben und dortiger Steuerzahler sind, muss Ihnen der neue automatische Informationsaustausch gemäß OECD CRS kein Kopfzerbrechen bereiten. Sie sind ja offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Thailand bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von Seiten Thailands nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge nach Thailand ausschütten und dies nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

Weitere Umzugsformalitäten

Sobald Sie umgezogen sind, erfolgt die steuerliche Anmeldung in Thailand. Die Anmeldung erfolgt durch Beantragung einer Steuerkarte, die beim zuständigen Finanzamt erstellt wird. Eine Kopie des Reisepasses sowie eine Wohnsitzbescheinigung sind notwendige Unterlagen, die zum Termin mitgebracht werden müssen.

Im Gegensatz zu Einheimischen ist die Krankenversicherung in Thailand für Einwanderer nicht kostenfrei. Gegen eine geringe Gebühr können die Grundleistungen in Anspruch genommen werden. Alle zusätzlichen Leistungen und größere Untersuchungen setzen Eigenleistungen voraus. Überprüfen Sie auch andere Formalitäten wie z.B. Ihre Rentenversicherung.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Thailand

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Thailand her. Als Projektkoordinator behalten wir als europäischer Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Thailand beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Thailand und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Thailand im Grundsatz vorstellen? Sie wollen im Alter nach Thailand auswandern? Oder als Deutscher in Thailand arbeiten? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Thailand zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Thailand zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Thailand sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Thailand.

Die Wohnsitzverlagerung nach Thailand kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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