Kommt die Vermögensteuer?

Lastenausgleich per Lastenausgleichsgesetz?

 

Die Gerüchteküche brodelt. Bei einschlägigen Foren online laufen die Diskussionen heiss. Plant die deutsche Bundesregierung eine Enteignung von Vermögen, insbesondere deutscher Immobilien, per Lastenausgleich und Lastenausgleichsgesetz?

Perspektive Ausland Podcast: Bundestagswahl 2021

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Bundestagswahl 2021 über mögliche Koalitionen und Folgen für die Steuerpolitik. Hören Sie jetzt rein.

Steuern auf Steuern zahlen

Stellen Sie sich vor, Sie geben auf Ihre Einkünfte aller Vermögensarten etwa die Hälfte als Steuern an den Staat ab. Rechnet man indirekte Steuern noch hinzu, geben Sie fast zwei Drittel davon ab. Was Ihnen am Ende übrig bleibt, ist dann Ihr eigenes Vermögen. Dafür, dass Ihnen nach Abzug aller Steuern und Abgaben nun dieses Vermögen übrigbleibt, sollen Sie darauf nochmal Steuern zahlen. Klingt absurd? Ist aber ein Plan, der in Deutschland nicht nur offen diskutiert wird, sondern ganz offizieller Teil der Agenda der meisten Parteien ist.

Verfassungswidrige Steuer

Die Vermögenssteuer in Deutschland wurde im Jahr 1997 durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig abgeschafft, weil sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß. Wer viel Barvermögen hatte, wurde mit einem Prozent besteuert, wer sein Vermögen jedoch in Sachwerte wie Immobilien angelegt hatte, blieb davon verschont.

Nun träumen vor allem die linken Parteien von einem Revival der Vermögensteuer. Nicht nur die zumindest auf Bundesebene in der Bedeutungslosigkeit verschwundene Linkspartei, auch die Grünen und die SPD wollen sogenannte Wohlhabende und Vermögende stärker besteuern. Damit sollen die nicht erst seit der Corona-Krise ins Unermessliche gestiegene Schuldenberge abgetragen und dem Staat weitere Einnahmen beschert werden – die gelobte Energiewende reißt wohl das ein oder andere schwarze Loch genauso ins Budget wie in den Nachthimmel über Deutschland, wenn wieder einmal der Strom ausfällt. Gleichzeitig wollen Schulden beglichen werden, die zehnmal höher sind, als es das Grundgesetz zulässt und nicht zuletzt auch die fürstlichen Gehälter loyaler Spitzenbeamter finanziert werden, deren Posten meist kurz vor Wahlen für verdiente Günstlinge extra neu geschaffen werden. Wer das bezahlen soll? Sie!

Die SPD um Olaf Scholz – der keineswegs ein hemdsärmeliger Sozialdemokrat ist, sondern ein international gut vernetzter Mann, der u.a. maßgeblich an der Einführung der globalen Mindeststeuer beteiligt war – will die oberen fünf Prozent der Bevölkerung stärker zur Finanzierung bundesdeutscher Misswirtschaft in die Pflicht nehmen. Als „reich“ gilt man übrigens in Deutschland bereits mit einem monatlichen Einkommen von 3.529 Euro, wie das Magazin BusinessInsider in einer Studie feststellen konnte. Laut der Wirtschaftswoche beträgt das Medianeinkommen im scheinbar so reichen Deutschland nämlich gerade einmal 1.869 Euro im Monat – das entspricht immerhin ziemlich genau dem jährlichen Mindestlohn in Laos.

Warme Enteignung

Dann zumindest darf man sich in Deutschland zu den oberen zehn Prozent zählen.

Vermögenssteuer ab welchem Betrag? Wieviel Vermögen ist steuerfrei in Deutschland bzw. soll steuerfrei bleiben?

Geht es nach Plänen der SPD, sollen Privatpersonen mit einem Vermögen ab zwei Millionen Euro mit einem Prozent Vermögensabgabe besteuert werden. Milliardäre sollen zwei Prozent zahlen. Steuersenkungen dagegen hat Olaf Scholz als „unmoralisch“ bereits kategorisch abgelehnt.

Ähnliche Pläne verfolgen die Grünen, die vielleicht schneller als gedacht von der normativen Kraft des Faktischen eingeholt werden und feststellen müssen, dass ihre Vorstellungen vom Umbau der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Energieversorgung weder von heute auf morgen noch ohne immense Kosten möglich sein werden. Ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro fordern die einstigen Ökos eine jährliche Abgabe von einem Prozent. Sie müssten also pro Jahr 20.000 Euro einfach so ans Finanzamt überweisen; völlig unabhängig von Ihren sonstigen Einkünften oder Verlusten.

Dass die Linkspartei regelrecht enteignen will, mag nicht verwundern. So auch ihre radikalen Pläne, eine progressive Vermögensbesteuerung einzuführen, deren Freibetrag bei lediglich einer Million Euro liegen, die gestaffelt bis zu fünf Prozent besteuert werden soll. Damit aber noch nicht genug: Zur Bewältigung der durch die Corona-Krise entstandenen Kosten schlägt die SED-Nachfolgepartei eine weitere Vermögensabgabe vor, die progressiv von zehn bis 30 Prozent gestaffelt und 20 Jahre lang über jährliche Raten abgezahlt werden soll. Diese Raten bleiben unverändert offen, auch dann, wenn das ihnen zugrundeliegende zu besteuernde Vermögen längst aufgebraucht oder investiert ist. Abschaffen möchten sie allerdings die Schaumweinsteuer – allerdings aus rein ideologischen Gründen, denn mit dieser wurde einst die kaiserliche Marine finanziert.

Die Wiedereinführung der Vermögensteuer kommt durchaus überraschend. Immerhin war sie fast ein Vierteljahrhundert kein Thema mehr, obgleich der Schuldenberg munter wuchs und wuchs. Möglicherweise kann auch dies als ein weiteres Zeichen dafür gedeutet werden, dass die Bundesrepublik schon seit geraumer Zeit über ihre Verhältnisse lebt. Dabei stellt sich wahrscheinlich ein jeder mittlerweile die Frage: Ab wann gibt es eine Vermögenssteuer in Deutschland? Sind eine Vermögenssteuer Deutschland 2024 oder Vermögenssteuer Deutschland 2025 eine potentielle Realität?

Vermögenssteuer Länder in Europa bzw. Vermögenssteuer Europa: Folgende Länder kennen bereits eine Vermögenssteuer:

Schweiz: Vermögensteuer im Promillebereich

Prinzipiell ist eine Vermögensabgabe jedoch kein genuines Merkmal eines verdeckten Sozialismus, sondern wird beispielsweise auch in der Schweiz veranschlagt, die nun wahrlich nicht im Verdacht steht, groß der Umverteilung und Enteignung zu frönen.

Im helvetischen Nachbarland existiert die Vermögensteuer bereits seit Wilhelm Tells Zeiten und ist kantonal geregelt. Hierbei stehen nicht nur die jeweiligen Kantone, sondern teilweise auch einzelne Gemeinden im Wettbewerb untereinander. Eine Vermögensbesteuerung durch den Bund nämlich erfolgt nicht!

In der Schweiz wird das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen durch die Vermögensteuer erfasst und auch hier nur das Reinvermögen, also das Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten, Ausgaben und Sozialabzügen. Besteuert wird damit nur der Sollertrag und nicht der tatsächliche Ertrag, wobei die Steuersätze je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich sind. Wie hoch ist die Vermögenssteuer in der Schweiz ist: Zwischen 1,3 und zehn Promille (!). Nicht besteuert werden darüber hinaus Hausrat oder persönliche Gegenstände – das Antikmöbel oder die Armbanduhr zählen also hier auch nicht zum Vermögen.

Auch Immobilien zählen nur dann zum steuerpflichtigen Vermögen, wenn sie selbst genutzt werden. Ansonsten ist der Nutzniesser vermögensteuerpflichtig. Das greift beispielsweise bei landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern oder lebenslangem Wohnrecht bei Immobilien. Kinder tragen ebenfalls zu Abzügen bei der Berechnung bei, die zwischen 10.000 und 51.000 CHF liegen können. Weitere Abzüge sind für Alleinerziehende, Verheiratete oder Geschiedene möglich.

Zudem beginnt die Besteuerung erst ab einer gewissen gesetzlich festgelegten Vermögenshöhe, die jedoch je nach Kanton recht weit auseinander liegen kann. Manche Kantone greifen erst bei 200.000 CHF zu – und das wie gesagt „nur“ im Promillebereich. Das Beispiel Schweiz ist also in keinster Weise als Leuchtturm für eventuelle deutsche Enteignungsphantasien geeignet.

Pauschalsteuern und hohe Freibeträge

Auch Norwegen kennt eine Vermögensteuer, die 1,1 Prozent beträgt. Allerdings beträgt die Einkommensteuer hier auch nur 28 Prozent, mit der alle Einkünfte pauschal besteuert werden.

Das bei deutschen Auswanderern beliebte Spanien kennt ebenfalls noch als letztes großes EU-Land das Konzept einer Vermögensteuer, die hier zwischen 0,2 und 2,5 Prozent beträgt. Besteuerbar ist auch hier nur das Nettovermögen, nicht aber Kunstwerke, Antiquitäten oder auch Wertpapiere, deren Einkünfte steuerfrei sind. Ebenfalls ausgenommen ist der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen als Immobilie. Zur Ermittlung werden zudem sämtliche Verbindlichkeiten, Schulden und zu leistende Abgaben abgezogen und der Freibetrag beläuft sich auf 700.000 Euro, in Katalonien sogar eine Million.

Frankreich: Animierung zur Kapitalflucht

Das polarisierendste Beispiel der Vermögensteuer und ihrer Folgen ist sicherlich Frankreich.

Wer muss Vermögenssteuer bezahlen damals in Frankreich? Die 1981 vom Sozialisten Francois Mitterand eingeführte „Solidaritätssteuer“ betraf alle Privatpersonen mit einem Nettovermögen von mehr als 1,3 Millionen Euro, was immerhin 340.000 Franzosen waren. Viele von ihnen verließen mehr oder weniger rasch das Land und nahmen etwa im nur wenige Kilometer entfernten Belgien ihren Wohnsitz. Dazu zählten auch zahlreiche Prominente wie der Schauspieler Gerard Depardieu. Frankreich etwa klammert Betriebsvermögen und Wertgegenstände zwar explizit aus, aber durch Auswanderung und Wohnsitznahme sollen jedes Jahr bis zu sieben Milliarden Euro das Land verlassen haben. Bei jährlichen Steuereinnahmen von etwa fünf Milliarden Euro entpuppte sich die Vermögensteuer ziemlich schnell als Verlustgeschäft. Der frühere Premierminister Edouard Philippe meinte dazu, das sei eine Steuer, die nur zur Kapitalflucht animiert. Wie recht er doch behalten hat.

Fazit: Kein normales Land erhebt Vermögensteuern

Auch sonst ist die Vermögensteuer in den meisten Ländern völlig unbekannt, gilt sogar als absurdes Konzept, denn Vermögen ist ja sinnigerweise das, was nach Abzug von Steuern übrigbleibt, also bereits besteuert ist. Belgien, Litauen und das Vereinigte Königreich kennen in ihrer Geschichte gar keine Vermögensteuer. Auch in Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern und Australien existiert keine allgemeine Vermögensteuer. Dies gilt auch für Kanada und die USA, auch wenn dort einzelne Vermögensgegenstände wie Grundstücke in einer der deutschen Grundsteuer ähnelnden Weise besteuert werden. Studien aus Großbritannien kommen sogar zu dem Schluss, dass eine Vermögensteuer von nur einem Prozent das besteuerbare Vermögen in Großbritannien um sieben bis 17 Prozent schmälern würde. Der Staat verliert also am Ende noch, je tiefer er in die Taschen greift.

Die Vermögensteuer ist damit eine Art Einkommensteuer auf Kapitalerträge, selbst dann, wenn das Kapital gar keine Erträge abwirft. Eine Kapitalertragsteuer gibt es aber ja schon. Bei Abgeltungsteuern in derzeitiger Höhe von 25 Prozent kommt dies aber beinahe 48 Prozent gleich, weil der ausgeschüttete Gewinn ja bereits im Unternehmen besteuert worden ist und dann die Abgeltungsteuer noch obendrauf kommt. Kapitalflucht kann und sollte also recht schnell auch zur Republikflucht führen.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.