Kryptowährungen und § 2 AStG: Wie du trotz Auswanderung steuerpflichtig bleiben kannst

Viele deutsche Auswanderer gehen davon aus, dass sie nach dem Wegzug aus Deutschland auch mit ihren Krypto-Gewinnen nichts mehr in Deutschland zu erklären oder versteuern zu haben. Doch Vorsicht:

Wenn du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG fällst, können selbst private Krypto-Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr bis zu zehn Jahre nach deinem Wegzug steuerpflichtig in Deutschland bleiben – auch ohne Wohnsitz, Aufenthalt oder Konto in Deutschland.

Du musst dich also dann noch für 10 Jahre an die deutschen Steuerregeln und -Fristen zu Krypto halten, damit diese steuerfrei sind. Du bist NICHT vogelfrei!

Wann greift § 2 AStG?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft deutsche Staatsangehörige, die:

  • in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren,

  • in ein Land ziehen, das kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland hat oder als Niedrigsteuerland gilt (d. h. effektive Einkommensteuerbelastung < 2/3 des deutschen Satzes),

  • und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland beibehalten.

Diese wirtschaftlichen Interessen gelten als wesentlich, wenn mindestens einer der folgenden Schwellenwerte überschritten ist:

  • dein deutsches Vermögen beträgt mehr als 154.000 Euro,

  • oder es macht mehr als 30 % deines Gesamtvermögens aus,

  • oder du erzielst mehr als 62.000 Euro deutsche Einkünfte jährlich,

  • oder deine deutschen Einkünfte betragen mehr als 30 % deiner Welteinkünfte und zugleich über 16.500 Euro.

Diese Kriterien gelten alternativ. Es reicht, wenn du eine Bedingung erfüllst, um mit deinen nicht-ausländischen Einkünften wie Krypto-Gewinnen steuerpflichtig zu bleiben.

Warum betrifft das auch Kryptowährungen?

Das Besondere bei Krypto: Es geht hier nicht um deutsches Vermögen oder deutsche Quellen, sondern um die Art der Einkünfte.

Private Krypto-Gewinne (§ 23 EStG) gelten steuerlich weder als inländisch noch als ausländisch – sie sind “nicht-ausländisch” im Sinne von § 34d EStG.

Das bedeutet:

Sie sind nicht geschützt.

Sie fallen unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht – selbst dann, wenn du deine Coins im Ausland hältst und verkaufst.

Sobald du also unter § 2 AStG fällst, sind sämtliche privaten Krypto-Gewinne, die du innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisierst, voll steuerpflichtig in Deutschland.

Und: Es gibt keine Freigrenzen oder Bagatellgrenzen. Es reicht eine einzige Transaktion.

Beispiel: Du ziehst nach Dubai und verkaufst BTC

  • Du warst sechs Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

  • Du ziehst nach Dubai (kein DBA, Nullsteuerland) und meldest dich vollständig ab.

  • Drei Monate später verkaufst du BTC mit 20.000 Euro Gewinn.

  • Die Haltedauer betrug acht Monate.

  • Du hast keine weiteren Einkünfte – der Krypto-Gewinn ist dein einziges Einkommen weltweit.

Und trotzdem bist du in Deutschland steuerpflichtig.

Warum?

Weil dieser Krypto-Gewinn keine „ausländische Einkunft“ ist. Und da du unter § 2 AStG fällst, reicht eine nicht-ausländische Einkunftsquelle (auch unterhalb von 16.500 Euro), um die Steuerpflicht auszulösen. Es gibt keine Bagatellgrenze.

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Krypto-Gewinne sind auch unter § 2 AStG steuerfrei, wenn du die Haltefrist von einem Jahr überschreitest. Das ergibt sich direkt aus § 23 EStG.

Wichtig ist, dass du die Haltedauer technisch nachweisen kannst – durch Transaktionsverläufe, Wallet-Adressen, TX-IDs und Zeitstempel.

Lösung 1: Handel über eine gewerblich tätige Auslandsgesellschaft (z. B. in Dubai)

Ein möglicher Ausweg besteht darin, den Kryptohandel nicht privat, sondern über eine aktiv gewerbliche Auslandsgesellschaft abzuwickeln. Wenn diese Gesellschaft eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, gelten die Gewinne als ausländische betriebliche Einkünfte – und fallen damit nicht unter § 2 AStG.

Wichtig: Die Gesellschaft darf nicht vermögensverwaltend tätig sein.
Eine „Briefkastenfirma“, die nur deine Coins parkt oder rein passiv verwaltet, genügt nicht. Die Firma muss aktiv handeln – mit nachvollziehbarer Substanz.

Ein funktionierendes Beispiel:

  • Du gründest eine Free Zone LLC in Dubai,

  • mit Handelslizenz, virtuellem Office, Bankkonto, buchhalterischem Reporting,

  • einer dokumentierten Trading-Strategie, ggf. Software-Tools oder Team,

  • und führst alle Transaktionen über diese Firma aus.

In diesem Fall sind die Krypto-Gewinne nicht dir privat zuzurechnen, sondern werden auf Ebene der Firma besteuert (in Dubai: meist 0 % Körperschaftsteuer).

Deine private Steuerpflicht in Deutschland entfällt, selbst wenn du unter § 2 AStG fällst.

Lösung 2: Umzug in ein steuergünstiges Abkommensland

Ein wirkungsvoller Ausweg aus der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist der Wohnsitzwechsel in ein Land mit einem vollwertigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland.

Wenn das DBA die Ansässigkeit eindeutig zuweist und keine Sonderregelung zur Ausweitung der deutschen Steuerrechte enthält, schützt es dich zuverlässig vor der Anwendung von § 2 AStG – auch auf nicht-ausländische Einkünfte wie Krypto-Gewinne.

Beispiel: Schweiz

Deutschland und die Schweiz haben ein DBA, das grundsätzlich vor der erweiterten Steuerpflicht schützt.

Allerdings enthält Art. 4 Abs. 4 eine sogenannte „überdachende Besteuerung“ für fünf Jahre nach dem Wegzug. Doch diese betrifft ausschließlich:

  • Einkünfte aus der Bundesrepublik Deutschland, und

  • in Deutschland belegene Vermögenswerte.

Krypto-Gewinne sind keine deutschen Einkünfte fallen nicht unter diese Regelung – da sie keine inländischen Einkünfte im Sinne des Abkommens darstellen.

Daher: Wenn du in die Schweiz ziehst und keine deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte mehr hältst, schützt dich das DBA vollständig vor § 2 AStG – auch bei Krypto-Verkäufen unter einem Jahr.

Weitere geeignete Länder

Auch Länder wie die Philippinen, Malaysia, Malta oder Zypern verfügen über ein vollwertiges DBA mit Deutschland – ohne überdachende Besteuerung.

Ein dauerhafter Wohnsitz dort schützt ebenfalls zuverlässig vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht – unabhängig davon, ob deine Einkünfte als ausländisch gelten oder nicht.

Voraussetzungen:

  • Du musst dort steuerlich ansässig sein (z. B. durch Wohnsitz und Lebensmittelpunkt),

  • das Land muss ein vollwertiges DBA ohne Ausweitung der deutschen Besteuerung enthalten,

  • du solltest keine deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte mehr halten,

  • und du musst bereit sein, die steuerliche Ansässigkeit im neuen Land glaubhaft zu begründen (inkl. Abmeldung aus Deutschland, ggf. Wohnsitznachweis etc.).

Vorteil:

  • Keine Anwendung von § 2 AStG,

  • keine deutsche Besteuerung von Krypto-Gewinnen – auch bei kurzer Haltedauer,

  • insgesamt oft geringere Steuerlast oder günstigere Sonderregime im neuen Wohnsitzstaat.

Vorbereitung ist alles

Krypto-Gewinne sind steuerlich nicht ausländisch – und genau das macht sie gefährlich bei einem Wegzug ins Steuerparadies.

Wenn du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällst und Coins innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkaufst, bist du mit dem Gewinn in Deutschland steuerpflichtig – auch wenn du sonst keinerlei deutsches Vermögen oder Einkommen mehr hast.

Es gibt keine Freigrenze, keine Bagatellregelung – sondern nur zwei Auswege:

  1. Halte deine Coins länger als ein Jahr,

  2. oder handle über eine substanziell aktive, gewerblich tätige Auslandsgesellschaft.

Wer einfach nach Dubai zieht und sein Ledger weiter privat nutzt, kann vom deutschen Finanzamt auch ohne Wohnsitz weiter zur Kasse gebeten werden.

Du willst sichergehen? Buche deine persönliche Beratung

Wenn du planst, deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Gerade bei komplexeren Situationen – z. B. mit GmbH-Anteilen, internationalen Einkünften oder Vermögensübertragungen – kann ein kleiner Fehler große steuerliche Folgen haben.

👉 In einer individuellen Beratung klären wir:

  • Ob und wie du die unbeschränkte Steuerpflicht sicher beendest

  • Welche Länder für deine Situation steuerlich am besten geeignet sind

  • Wie du Wegzugsbesteuerung, Entstrickung oder die erweiterte Steuerpflicht vermeidest

  • Was du tun musst, damit Finanzamt und Banken deine neue Ansässigkeit akzeptieren

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