Steuergünstige Wohnsitzländer

Rumänien: Neustart mit 1 % Unternehmenssteuer und 10 % Einkommensteuer

Rumänien kombiniert niedrige Lebenshaltungskosten mit einem der attraktivsten Steuersysteme Europas – 1 % bis 3 % für Kleinstunternehmen, 10 % pauschale Einkommensteuer, 10 % auf Dividenden.

Rumänien als echte Alternative

Trotz strengerer Regeln bleibt Rumänien 2025 ein interessantes Niedrigsteuerland für Unternehmer und Auswanderer. Einheitliche Einkommensteuer von nur 10 %, geringe Lebenshaltungskosten und EU-Mitgliedschaft sprechen für sich. Mikrounternehmen zahlen bei einem Umsatz bis 60.000 EUR nur 1 % Umsatzsteuer, darüber 3 % – solange der Umsatz unter 250.000 EUR bleibt (ab 2026: 100.000 EUR). Die Dividendensteuer wurde auf 10 % erhöht, bleibt aber bei Reinvestition ausgesetzt. Kapitalgesellschaften zahlen standardmäßig 16 % auf den Gewinn. Auch Krypto-Gewinne unterliegen der 10 % Einkommensteuer. Für deutsche und österreichische Rentner bleibt die Besteuerung meist im Herkunftsland, Schweizer Renten sind mit 10 % in Rumänien steuerpflichtig. Alles in allem: Ein attraktiver EU-Standort mit niedriger Steuerlast – bei klaren Spielregeln.

Ein Neuanfang im Ausland muss nicht immer in Spanien oder Portugal stattfinden. Wer über den Tellerrand blickt, entdeckt in Osteuropa Länder mit ebenso viel Charme – und mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten. Rumänien etwa bietet mehr als nur Dracula-Mythen und Karpaten-Romantik: Es ist ein Land im Wandel, das sich mit Offenheit, Natur und viel Potenzial als überraschend lebenswerter Standort entpuppt.

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Was auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich erscheint – ein Unternehmen in Rumänien zu gründen oder dort den Lebensmittelpunkt zu verlegen – offenbart bei genauerem Hinsehen eine spannende Alternative. Die Hauptstadt Bukarest pulsiert vor Energie, während das Donaudelta und die traditionellen Dörfer ländliche Ruhe bieten. Das Leben verläuft entschleunigt, Straßencafés laden zum Verweilen ein, und die Mischung aus südosteuropäischer Gelassenheit und wachsenden wirtschaftlichen Möglichkeiten macht das Land für Neuankömmlinge attraktiv.

Zwar hat sich die steuerliche Landschaft 2025 durch neue Gesetze verändert – insbesondere für Unternehmer – doch Rumänien bleibt für viele attraktiv. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Mikro-Unternehmen: Nur wer unter 250.000 EUR Umsatz bleibt (ab 2026 nur noch 100.000 EUR), kann die günstige Mikrosteuer nutzen. Der Satz liegt je nach Tätigkeit bei 1 % oder 3 % des Umsatzes. Darüber hinaus greift automatisch die Körperschaftsteuer.

  • Dividendenbesteuerung: Seit 2025 beträgt der Satz nun 10 % statt wie bisher 8 %.

  • Einkommensteuer: Der allgemeine Steuersatz liegt weiterhin bei pauschalen 10 % – deutlich unter dem westeuropäischen Niveau.

Weitere Vorteile des Landes:

  • Günstiger Alltag: Mieten, Lebensmittel und Dienstleistungen sind im Vergleich zu Deutschland deutlich günstiger. Auch mit moderatem Einkommen lässt es sich hier gut leben.

  • Offener Arbeitsmarkt: Internationale Firmen siedeln sich zunehmend an, wodurch besonders für Fachkräfte Chancen entstehen.

  • EU-Rechtsrahmen: Als EU-Mitgliedstaat gestaltet sich die Einreise und Niederlassung unkompliziert – ohne Visum oder Aufenthaltsauflagen.

Natürlich gibt es Herausforderungen: Die Infrastruktur außerhalb der Städte hinkt mancherorts hinterher, und die Löhne sind niedriger als in Westeuropa. Doch wer Wert auf Ursprünglichkeit, Natur, einen entspannten Lebensstil und echte Entwicklungschancen legt, findet in Rumänien ein außergewöhnliches Umfeld – auch für Familien und digitale Nomaden.

Das Gesundheitssystem bietet Zugezogenen solide Versorgung, insbesondere bei langfristigem Aufenthalt. Eine Anmeldung bei der Landeskreiskrankenkasse (CNAS) ermöglicht kostenfreie Arztbesuche, sofern 6,5 % des inländischen Einkommens in den Gesundheitsfonds eingezahlt werden.

Fazit: Rumänien ist kein rückständiges Relikt, sondern ein unterschätztes Mosaik aus Tradition, Steuervorteilen und Aufbruch. Wer sich auf das Land einlässt, wird mit Lebensqualität und Perspektiven belohnt.

 

Rumänien auf der Karte

Das sagen andere über Rumänien

  • An diesem Tag spielt der Nebel mit der Sonne Armdrücken. Gewinnt die Sonne die Oberhand, schaufelt sie Gucklöcher durch die Wolken ins Himmelblau und fegt den Blick zum Bucegi-Gebirge frei. Dabei flirren winzige Eiskristalle wie Glitter durch die Luft. Bei jedem Schritt flüstert es unter den Füßen, was sich anhört, als würde Frau Holle die Betten schütteln. Zu dieser Jahreszeit sind Schneeschuhe das beste Fortbewegungsmittel. Denn in den Südkarpaten in Transsilvanien gibt es noch richtige Winter mit deftigen Minusgraden und ordentlichen Mengen Pulverschnee, der Wiesen und Wälder in eine weiße Märchenlandschaft verzaubert. – Monika Hippe, Stuttgarter Zeitung, Dezember 2015

  • Rumänien ist damit derzeit nicht nur Europas mit Abstand dynamischste Volkswirtschaft. Das Land hängt beim Wirtschaftswachstum selbst China und Indien ab. Liam Carson, Osteuropa-Experte des Londoner Analyse-Hauses Capital Economics, sagt sogar: „Rumänien ist womöglich die am schnellsten wachsende Ökonomie der Welt.“ – Spiegel Online, Benjamin Bidder, Dezember 2017

  • In Bukarest hat sich eine florierende IT-Szene entwickelt. Die Rumänen sind bekannt für ihre Top-Softwarespezialisten. Viele Branchengrößen wie Microsoft haben dort Dependancen eröffnet, sind doch die Gehälter im EU-Vergleich immer noch die drittniedrigsten. Das gefällt auch Automobilherstellern. Vor allem Ford und Renault-Dacia produzieren in dem Karpatenstaat. Der Umsatz des Sektors hat sich seit zehn Jahren verdreifacht und macht inzwischen 14 Prozent des BIP aus. Auch die Textilindustrie beschäftigt rund 250.000 Arbeitskräfte. Rumänien gilt als die „Schneiderei Europas“. Führende Markenartikelhersteller lassen dort fertigen. Außer günstigen Kosten ist vor allem die räumliche Nähe zu Europas Absatzmärkten das große Plus ­gegenüber Staaten in Fernost. Mit geringen Unternehmenssteuern von 16 Prozent ist das Land attraktiv für Investoren. Zudem wurde 2018 die Einkommensteuer gesenkt, was den Konsum ankurbelt. Dieser Mix aus verschiedenen Zutaten hat die Wirtschaft befeuert. 2017 legte das BIP um 7, 2018 um 4,2 und 2019 um 4,1 Prozent zu. – Emmeran Eder, Finanz.net, März 2020

Mikrounternehmen in Rumänien 2025: Steuertricks oder echte Chance?

Rumänien gilt nicht als Non-Dom-Land. Der Non-Dom-Status wird in den Ländern Großbritannien, Irland und Malta gewährt. Wir haben die Grundsätze des Non-Dom-Status auf dieser Seite im Detail erklärt.

Rumänien war viele Jahre lang eines der beliebtesten Länder für Unternehmer, die ein europäisches Unternehmen mit extrem niedriger Steuerlast aufbauen wollten. Und tatsächlich: Das rumänische Modell des Mikrounternehmens ermöglicht auch 2025 eine pauschale Besteuerung mit nur 1 % oder 3 % auf den Umsatz. Doch die Anforderungen wurden seit Januar 2024 und erneut zum 1. Januar 2025 deutlich verschärft. Ein Überblick:

Voraussetzungen für das Mikrounternehmen (Stand 2025)

  • Maximalumsatz: 2025 dürfen nur Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 250.000 EUR (gerechnet zum Wechselkurs am 31.12.2024) den Mikrounternehmensstatus nutzen. Ab 2026 sinkt diese Grenze auf nur 100.000 EUR.

  • Anteilseignerregel: Kein Gesellschafter darf in mehr als drei Mikrounternehmen mit jeweils über 25 % beteiligt sein.

  • Angestellter Pflicht: Jedes Unternehmen muss mindestens einen Vollzeitbeschäftigten zum Mindestlohn beschäftigen (Stand 2025: ca. 660 EUR brutto).

  • Beschäftigungsunterbrechung: Die Beschäftigung darf höchstens 30 Tage im Jahr unterbrochen werden.

  • Branchenbegrenzung: Unternehmen in der IT, Gastronomie, Medizin, Anwaltswesen etc. können weiterhin teilnehmen, unterliegen jedoch der höheren Pauschalsteuer von 3 %.

  • Keine Auflösung: Das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation oder Auflösung befinden.

  • Keine Sondersektoren: Firmen im Bankwesen, Versicherungen, Kapitalmärkte, Erdgas- oder Ölförderung sind ausgeschlossen.

Steuersätze

  • 1 % Umsatzsteuer: Bei Jahresumsätzen unter 60.000 EUR und nicht privilegierten Tätigkeiten.

  • 3 % Umsatzsteuer: Bei Umsätzen über 60.000 EUR oder bei Tätigkeiten in privilegierten Branchen (z. B. IT, Gastronomie, medizinische Dienstleistungen).

  • Bei Überschreiten des Umsatzlimits im laufenden Jahr: automatische Umstellung auf reguläre Körperschaftsteuer von 16 % ab dem Quartal des Überschreitens.

Dividendenbesteuerung

  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt für inländische und ausländische Anteilseigner ein Steuersatz von 10 % auf Dividenden (zuvor: 8 %).

  • Eine Steuerbefreiung innerhalb der EU ist möglich, wenn:

    • mindestens 10 % Beteiligung am ausschüttenden Unternehmen besteht;

    • diese Beteiligung seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen gehalten wird;

    • eine Ansässigkeitsbescheinigung und eine Erklärung zur EU-Richtlinie vorliegen.

Zusätzliche Punkte

  • Die 1- oder 3-prozentige Steuer bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Das macht das Modell einfach, aber nicht für alle Branchen sinnvoll.

  • Gehälter, die Unternehmer sich auszahlen, unterliegen der regulären Einkommensteuer von 10 % sowie Sozialabgaben.

  • Reinvestierte Gewinne sind von der Dividendensteuer ausgenommen.

Mikrounternehmen in der Praxis – Kosten und Chancen

Eine Firmengründung in Rumänien ist kostengünstig und unkompliziert. Die typischen Aufwände für eine Gründung in Bukarest sehen wie folgt aus:

  • Firmengründung (inkl. Beratung, Dokumente, Notar): ca. 950 EUR

  • Umsatzsteuerregistrierung: ca. 200 EUR

  • Handelsregistereintrag: ca. 650 EUR

  • Kontoeröffnung: ca. 600 EUR

  • Jahresbilanzbuchhaltung: ca. 950 EUR

  • Sonstige Gebühren und Verwaltungsaufwand: ca. 800 EUR

➡️ Gesamtkosten für den Start: rund 4.150 EUR

Dazu kommen laufende Betriebskosten. Eine Sekretärin kostet in Bukarest im Schnitt 1.100 EUR pro Monat, ein 70 m² Büro etwa 1.000 EUR Monatsmiete. In Städten wie Brasov oder Sibiu kann man noch günstiger mieten.

Die einfache Buchhaltung, niedrigen Steuersätze und günstigen Betriebskosten machen Rumänien auch 2025 zu einem der attraktivsten Standorte in Europa für kleine Unternehmen mit überschaubarem Umsatz.

Hinweis: Wer mit seiner Tätigkeit über die Schwelle hinauswächst oder gegen Auflagen verstößt, fällt automatisch unter die reguläre Körperschaftsteuer von 16 %. Dann gelten auch komplexere Anforderungen an Buchführung und Steuerpflicht.

Fazit: Für Unternehmer mit klar definiertem Geschäftsmodell, niedrigen Kosten und stabilen Umsätzen ist das rumänische Mikrounternehmen weiterhin eine äußerst lukrative Möglichkeit für den Einstieg in den EU-Binnenmarkt – auch 2025.

Fazit

Trotz strengerer Vorgaben bleibt das Mikrounternehmen in Rumänien für viele Freelancer, IT-Dienstleister, Coaches oder Online-Unternehmer eine attraktive Option – vorausgesetzt, man kann die Auflagen erfüllen. Wer unterhalb der Schwelle bleibt, profitiert von einer der niedrigsten effektiven Steuerlasten in der EU – bei gleichzeitig einfacher Buchhaltung und geringen Gründungskosten.

Für höhere Umsätze oder komplexere Geschäftsmodelle sind Alternativen wie Zypern, Irland oder Estland unter Umständen steuerlich und strukturell besser geeignet.

Für wen sich der Umzug nach Rumänien lohnt (und für wen nicht)

Ein Umzug nach Rumänien ist für alle Personen interessant, die mit geringem Aufwand ihr Business starten können und somit den Effekt der geringen Körperschaftsteuer von maximal 3 % ausschöpfen. Beratungsangebote, Marketingagenturen oder Bereiche, die wenig Anschaffungskosten voraussetzen, sind als mögliche Unternehmensinhalte zu empfehlen. Die Ausgaben bleiben somit auf einem Minimum und erhöhen den Gewinn.

Die steuerliche Wirkung von Auslandsgeschäften entfällt in diesem Fall, da die Quelle des Einkommens in Rumänien für die Steuer irrelevant ist.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Rumänien

Um in Rumänien steuerlich veranlagt zu sein, reicht die Gründung einer eigenen Firma aus. Mit notariell beglaubigter Bestätigung der Unternehmenseröffnung sind nicht-rumänische Personen steuerlich verpflichtet.

Eine Mindestaufenthaltsdauer wie in anderen europäischen Staaten wie beispielsweise Spanien entfällt in Rumänien.

Wer den Wechsel nach Rumänien für sich entschieden hat, sollte die Außendarstellung seiner neugegründeten Firma noch bedenken. In vielen Meinungen wirkt ein Unternehmen mit einer rumänischen Firmenanschrift auf den ersten Blick nicht seriös – und sei ihr Auftritt im Internet noch so professionell. Die Möglichkeit eines vorgelagerten Unternehmens in Großbritannien oder Irland bestünde in diesem Fall. Beispielsweise erfolgen Rechnungsstellung und offizieller Schriftverkehr über eine irische Adresse, die Gewinne werden jedoch an die rumänische Firma ausgeschüttet und dort versteuert.

Steuersätze in Rumänien im Überblick

In Rumänien zahlen Einheimische und Einwanderer auf ihre Einnahmen einen pauschalen Einkommensteuersatz von 10 %. Davon sind folgende Einnahmen betroffen:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • Gehälter und vergleichbare Einnahmen

  • Kapitalerträge

  • Einnahmen aus Mieteinnahmen

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Fischereien

  • Prämien

  • Pensionen

Besteuerung deutscher, österreichischer und schweizerischer Renten in Rumänien

Wer seinen Ruhestand in Rumänien verbringt und Rentenzahlungen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bezieht, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, welcher Staat das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften hat. Die Antwort hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Rumänien und dem Herkunftsstaat der Rente ab.

Das DBA Deutschland–Rumänien unterscheidet zwischen staatlichen (gesetzlichen) und privaten Rentenzahlungen.

1. Gesetzliche Renten (Deutsche Rentenversicherung – DRV)
Artikel 18 Abs. 2 DBA: Diese Renten dürfen in Deutschland besteuert werden – und werden es auch. Rumänien muss die in Deutschland gezahlte Steuer anrechnen.
Ergebnis: Sie zahlen Ihre Steuer in Deutschland, und die Rente ist in Rumänien ggf. zusätzlich anzugeben, aber nicht nochmals steuerlich belastet.

2. Betriebliche Altersvorsorge / private Renten (z. B. Rürup, Riester, Direktversicherungen)
Artikel 18 Abs. 1 DBA: Diese Renten dürfen nur im Ansässigkeitsstaat, also nur in Rumänien, besteuert werden. Deutschland darf keine Quellensteuer mehr erheben.
Ergebnis: Sie zahlen nur in Rumänien Steuern auf diese Einkünfte – meist zu einem günstigen Satz.

🇦🇹 Österreichische Renten in Rumänien

Laut DBA Österreich–Rumänien gilt:

1. Gesetzliche Renten der Pensionsversicherung
Artikel 18 Abs. 2 DBA: Diese unterliegen ebenfalls dem Quellenstaatprinzip. Das bedeutet: Die Rentenzahlungen dürfen in Österreich besteuert werden.

2. Betriebliche & private Renten
Artikel 18 Abs. 1 DBA: Diese Renten sind nur in Rumänien steuerpflichtig, wenn Sie dort wohnen.

Fazit für Österreicher: Auch hier wird die gesetzliche Pension in Österreich besteuert, private Zusatzpensionen hingegen nur in Rumänien.

🇨🇭 Schweizer Renten bei Wohnsitz in Rumänien

Das DBA Schweiz–Rumänien (2009) sieht vor:

1. AHV / IV (Alters- und Invalidenversicherung)
Artikel 18 Abs. 2 DBA: Die gesetzliche Rente aus der Schweiz wird ausschließlich in der Schweiz besteuert.

2. Private und berufliche Vorsorge (z. B. Pensionskassen, Säule 3a)
➡ Besteuerung erfolgt ausschließlich in Rumänien.

Ergebnis: Die AHV-Rente wird in der Schweiz versteuert, während private Rentenversicherungen oder Kapitalleistungen in Rumänien zur Versteuerung anfallen.

Rumänische Besteuerung von Renteneinkünften

Rumänien erhebt auf ausländische Renten Einkommensteuer, wenn der Empfänger dort als steuerlich ansässig gilt (mindestens 183 Tage im Jahr oder Lebensmittelpunkt in Rumänien). Die Besteuerung erfolgt nach einem progressiven Tarif:

  • Die ersten 2.000 RON monatlich (ca. 400 EUR) einer Rente sind steuerfrei

  • Darüber hinausgehende Beträge werden mit 10 % Einkommensteuer belegt

Zusätzlich ist ggf. ein Beitrag zur Krankenversicherung (6,5 %) zu entrichten, wenn keine anderweitige Versicherung besteht.

💡 Hinweis zur Anmeldung und Krankenversicherung

Wer als Rentner seinen Wohnsitz offiziell nach Rumänien verlegt, kann sich bei der lokalen Krankenkasse (Casa de Asigurări de Sănătate) anmelden. Für gesetzlich versicherte Rentner aus Deutschland oder Österreich übernimmt oft der Heimatstaat die Beiträge über ein S1-Formular. Private Rentner müssen sich in Rumänien selbst versichern oder privat vorsorgen.

Fazit

  • Deutsche, österreichische und schweizerische gesetzliche Renten sind in Rumänien steuerpflichtig, nicht im Herkunftsland.

  • Die rumänische Steuerlast auf Renten ist moderat, mit einem Freibetrag und pauschalem Satz von 10 %.

  • Wer zusätzlich privat versichert ist oder unter den Freibetrag fällt, kann in Rumänien sehr steuerschonend leben.

  • Beamtenpensionen bilden eine Ausnahme – sie bleiben grundsätzlich im Herkunftsland steuerpflichtig.

🛈 Tipp: Eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung („Certificate of Residence“) kann nötig sein, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Rumänien

Rumänien gehört zu den EU-Staaten, die Kryptowährungen ausdrücklich regulieren und steuerlich erfassen – allerdings mit einem vergleichsweise einfachen und günstigen System. Wer in Rumänien lebt und in Bitcoin, Ethereum & Co. investiert oder handelt, sollte die steuerlichen Spielregeln kennen.

Wie werden Krypto-Gewinne in Rumänien besteuert?

  • Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen gelten als sonstige Einkünfte.

  • Der pauschale Steuersatz beträgt 10 % auf den Gewinn.

  • Zusätzlich ist ein Gesundheitsbeitrag von 10 % fällig, aber nur, wenn die Krypto-Einkünfte im Kalenderjahr über 6 Monats-Mindestlöhne liegen (Stand 2025: rund 3.960 RON = ca. 800 EUR).

  • Gewinne unter einem Freibetrag von 200 RON (ca. 40 EUR) pro Transaktion sind steuerfrei – jedoch nur, wenn die Summe der Transaktionen im Jahr 600 RON (ca. 120 EUR) nicht überschreitet.

➡️ Effektiv liegt die Steuerlast bei maximal 20 %, häufig jedoch deutlich darunter, wenn Freibeträge oder Gesundheitsversicherungsgrenzen greifen.

Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?

  • Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat (z. B. RON, EUR, USD)

  • Tausch zwischen zwei Kryptowährungen (z. B. ETH gegen BTC)

  • Verwendung von Krypto zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen

  • Konvertierung von Krypto in Prepaid-Karten oder Stablecoins (wenn kontrolliert über eigene Wallets)

Nicht steuerpflichtig sind reine HODL-Vorgänge ohne Verkauf, Airdrops, Token Swaps (sofern keine wirtschaftliche Realisierung erfolgt) oder das bloße Halten in Wallets.

Mining und Staking

  • Mining-Erträge gelten als selbstständige Tätigkeit und unterliegen ebenfalls der 10 % Einkommensteuer + 10 % Krankenversicherungsbeitrag (bei Überschreiten des Schwellenwerts).

  • Staking-Erträge sind umstritten: Wenn regelmäßig ausgezahlt wird, können sie als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte behandelt werden – steuerpflichtig nach demselben Prinzip.

Krypto-Buchhaltung in Rumänien

  • Gewinne werden auf Basis des FIFO-Prinzips berechnet (First In, First Out)

  • Dokumentationspflicht besteht – idealerweise mit Transaktionsübersichten von Börsen

  • Steuererklärungen erfolgen einmal jährlich, digital über die Plattform ANAF

Fazit

Rumänien hat ein klar geregeltes, aber steuerlich moderates System zur Erfassung von Krypto-Gewinnen. Für Residenten bedeutet das:

  • Keine komplizierten Progressionstabellen

  • Einfache Deklaration

  • Günstige Pauschalsätze

Wer regelmäßig tradet oder größere Mengen an Krypto hält, sollte jedoch auf saubere Dokumentation und steuerliche Optimierung achten – beispielsweise durch die strategische Nutzung von Freibeträgen, Haltefristen und einer intelligenten Wallet-Struktur.

➡️ Tipp: In Kombination mit einem Mikrounternehmen oder Holding-Modell lassen sich in Rumänien auch komplexere Krypto-Portfolios steuerlich strukturiert führen.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Rumänien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens, wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment"). 

Was Rumänien als Wohnsitzland attraktiv macht

Obwohl sich Osteuropa mit seinen Steuervorteilen noch als Geheimtipp erweist, haben sich internationale Unternehmen wie Porsche, Vodafone oder E.ON bereits in Rumänien niedergelassen. Der Wirtschaftsstandort wächst und garantiert parallel:

  • Vorzüge eines vollwertigen EU-Mitgliedstaates

  • niedrige Lebenskosten

  • einen wachsenden Arbeitsmarkt für Fachkräfte

  • vereinfachte Bürokratie

  • umfängliche Nutzung des Gesundheitssystems

  • Mischung aus urbanem Lebensraum und atemberaubender Landschaft

  • schnelle Erreichbarkeit zu anderen europäischen Destinationen

Lebenshaltungskosten in Rumänien

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Stand: 19.01.2024 

Anbei der Link zur Numbeo Seite für Rumänien. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in Ballungszentren deutlich höher als im Rest des Landes. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.

Je nach Lage unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten zwischen Ballungszentrum und ländlichen Gebieten. Dies zeigt sich sehr klar bei dem Vergleich der Mietpreise. Während in Bukarest für eine Einzimmerwohnung bis zu € 1.000 Miete aufgerufen werden können, sind z.B. in Brasov ähnliche Wohnungen für € 300 zu haben. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise in dieser sehr großen Spanne.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern.

Rumänien gilt mit seiner Maximalbesteuerung von 10 % als Niedrigsteuerland. Welche Punkte unter diese Gruppierung fallen, finden sie in dem Kapitel „Steuersätze in Rumänien im Überblick“.

Korrekte Vorbereitung

Um seinen Umzug nach Rumänien korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Rumänien?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Rumänien und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Aufgrund der vollwertigen EU-Zugehörigkeit benötigen Sie für Rumänien kein Visum für sich und Ihre Familie und können sich bis zu 90 Tagen ohne Meldung im Land aufhalten. Nach Ablauf der 3 Monatsfrist ist eine Meldung des neuen Wohnsitzes bei den Behörden unumgänglich.

In Rumänien gibt es zudem ein Visum für digitale Nomaden bzw. ein anderes Visum, das sich für digitale Nomaden eignet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Es besteht keine Pflicht, ein neues Unternehmen zu gründen. Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Rumänien hinsichtlich der Microunternehmen zu profitieren, ist die Gründung einer kleinen Firma zu empfehlen. Um die Bedingungen zu erfüllen, aber nicht selbst aktiv in die laufenden Geschäfte eingreifen zu müssen, können Sie einen rumänischen Angestellten als Geschäftsführer einsetzen. Somit erfüllen Sie die Bedingungen für den Körperschaftsteuersatz von 1 % und benötigen zwangsläufig keinen weiteren Angestellten. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Rumänien zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen.

Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Rumänien anzumieten?

Das Anmieten einer Wohnung kann Ihnen Arbeit abnehmen, weil Sie bereits diverse Vorbereitungsarbeiten erledigen können. Zur Eröffnung eines Bankkontos ist eine Wohnanschrift im Inland zudem notwendig. Auf Ihre Steuer wirkt sich die Voranmietung nicht aus, da erst mit Beginn des tatsächlichen Wohnsitzes die Regularien greifen. Generell ist die Vorarbeit aus Deutschland heraus deutlich stressfreier als eine Organisation, die Sie erst beginnen, wenn Sie in das Land einreisen.

Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?

Verschiedene Faktoren sollten vor der Wohnungssuche in Betracht gezogen werden: Welche Gegebenheiten sind auf dem Land oder in der Stadt für Ihre Familie vorhanden? Welche Möglichkeiten der schulischen Bildung gibt es in der Nähe? Ist eine soziale Umgebung vorhanden? Um Ihnen und Ihrer Familie einen perfekten Neustart zu ermöglichen, ist die Überprüfung der neuen Wohnsituation im Vorfeld ratsam.

Wie viel Geld überweise ich vorab?

Bevor Sie nach Rumänien ziehen, können Sie unbegrenzte Mittel auf Ihr dortiges Konto überweisen. Eine Besteuerung des Geldes ist in diesem Fall noch nicht fällig, da sich der aktuelle Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland befindet. Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es sinnvoll sein, gleich einen größeren Betrag zu überweisen. So können Sie einfacher einen längeren Zeitraum mit Ihrem Bestandsvermögen bestreiten.

Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Rumänien und aus welcher Quelle finanziere ich diese?

Die Höhe Ihrer finanziellen Mittel richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ausgaben sorgfältig durch und stellen Sie diese Ihren Einnahmen gegenüber. Ist vorhandenes Vermögen bereits ausreichend, um die Anfangsphase in Rumänien zu überbrücken? Im letzteren Fall kommen keine Steuern auf Sie zu, da Ihr Bestandsvermögen von den Steuersätzen befreit ist.

Polizeiliche und steuerliche Abmeldung

Als letzter Punkt der Vorbereitung ist eine korrekte steuerliche und polizeiliche Abmeldung vorzunehmen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie vom Finanzamt nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dieses Dokument bescheinigt Ihnen die Begleichung aller offenen Forderungen.

Homeschooling & Hausunterricht in Rumänien

In Rumänien liegt das schulpflichtige Alter zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr und es ist schon seit Längerem erlaubt, das eigene Kind von zu Hause aus zu unterrichten, denn Hausunterricht ist bereits seit dem Jahr 2002 im rumänischen Bildungsgesetz festgeschrieben.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Rumänien leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Rumänien bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den rumänischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge nach Rumänien ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

Weitere Umzugsformalitäten

Halten Sie sich länger als 3 Monate in Rumänien auf, ist die behördliche Anmeldung notwendig. Nach 5 Jahren Wohnzeit in Rumänien steht Ihnen zu dem der Antrag auf ein Daueraufenthaltsrecht zu. Voraussetzungen sind eine gültige Adresse in Rumänien, eine Krankenversicherung, ein gültiger Mietvertrag, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie finanzielle Mittel, die für einen ausreichende Versorgung der Lebenshaltungskosten sprechen. Eine transparente Darlegung seiner finanziellen Rücklagen ist nicht notwendig.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Rumänien

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach Rumänien, aber auch in viele weitere internationale Destinationen, wie z.B. UK,Malta,Irland,die USA oder auf die Bahamas  zu begleiten. 

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Rumänien her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Rumänien beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Rumänien und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Rumänien im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Rumänien zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Rumänien zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Rumänien sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Rumänien.

Die Wohnsitzverlagerung nach Rumänien kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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