Beckham Law Spanien – Änderungen 2023

Dank dem Beckham Law sparen Ausländer beim Umzug nach Spanien mit der richtigen Gestaltung bis zu 80 oder 90 % Steuern. Die Sonderregelung macht einen Wohnsitz auf Mallorca, in Marbella oder an der Costa Brava aus steuerlicher Sicht äußerst attraktiv und bietet diverse Gestaltungsmöglichkeiten.

2022 beschloss die Regierung Änderungen an dem spanischen Gesetz, welche seit 2023 in Kraft. In diesem Artikel haben wir alle Neuerungen zusammengefasst und verraten Ihnen, wie sich diese auf Unternehmer, Freiberufler und Investoren sowie deren Einkommen auswirkt bzw. ob diese Vor- oder Nachteile mit sich bringt.

Was ist das Beckham Gesetz in Spanien?

Bevor wir uns auf die Änderungen des Gesetzes konzentrieren, sehen wir uns zunächst die Vorteile vom Steuergesetz an und warum dieses für Personen, die nach Spanien umziehen, so interessant ist.

In Spanien wird die besondere Steuerregelung als Ley Beckham oder auch Régimen especial para trabajadores desplazados bezeichnet. Der deutsche Name stammt aus der Zeit, als der Fußballspieler David Beckham bei Real Madrid kickte und als einer der ersten Ausländer von der Steuerregelung für Expats profitierte.

Während das Beckham Law bei der Einführung vor allem Berufssportlern steuerliche Erleichterungen brachte, wurden Sportler und Künstler seit einer Gesetzesänderung 2015 von der Anwendung der Steuervorteile ausgeschlossen.

Mit der Regelung will der spanische Gesetzgeber in erster Linie qualifizierte Arbeitskräfte mit hohem Einkommen den Umzug nach Spanien locken und behandelt ausländische Steuerpflichtige im Zuge dessen wie steuerlich Nichtansässige.

Infolgedessen ergeben sich für zugezogene Personen über einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen folgende steuerliche Vorteile.

Wer kann vom Beckham Law profitieren?

Expats müssen für die Inanspruchnahme des Beckham Gesetz gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Hier kommen wir auch gleich zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzes, die 2022 von der spanischen Regierung beschlossen wurden und seit 2023 in Kraft sind.

Nun können Personen die besondere Steuerregelung mit der Einkommensteuer-Flatrate nutzen, die folgende Bedingungen erfüllen:

1. Nicht steuerlich ansässig in den letzten 5 Jahren

Während der Antragsteller vor der Gesetzesänderung innerhalb der letzten 10 Jahre keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben durfte, wurde der Zeitraum um die Hälfte reduziert. Für spanische Staatsbürger, die ins Land zurückkehren, gilt das Gleiche.

2. Grund für den Umzug nach Spanien

Um das Beckham Gesetz nutzen zu können, muss der Antragsteller aus einer der folgenden Ursachen nach Spanien umziehen:

  • Beschäftigung bei spanischem Arbeitgeber

    abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen in Spanien, ausgenommen Profisportler

  • Entsendung von ausländischem Unternehmen nach Spanien

    als abhängig im Ausland angestellter Arbeitnehmer

  • Remote-Tätigkeit ohne Entsendung

    Online-Arbeit von Spanien aus für ein Unternehmen im Ausland

  • Gründung einer spanischen Firma

    Arbeit als Geschäftsführer bzw. Administrador beim eigenen Unternehmen, Firmenbeteiligungen von über 25 % nun möglich, Ausnahme: Vermögensverwaltungsgesellschaften

  • Selbständige Arbeit

    Tätigkeit als Freiberufler künftig möglich mit einer speziellen Genehmigung der Behörde ENISA

  • Tätigkeit für Start-up-Unternehmen (Startup-Gesetz)

    hochqualifizierte Fachkräfte können zu Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationszwecken ab sofort für Start-ups arbeiten, die bestimmte Anforderungen erfüllen, deshalb wird die Gesetzesänderung auch als Startup-Gesetz bezeichnet

3. Keine spanischen Einkünfte

Das Einkommen des Steuerpflichtigen darf nicht aus einer in Spanien befindlichen Betriebsstätte stammen. Ansonsten fällt die normale Einkommensteuer an. Ausnahmen gibt es nur für Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

4. Fristgerechte Anmeldung

Als Letztes sollten Expats darauf achten, sich innerhalb der ersten 6 Monate ab Arbeitsbeginn in Spanien für die Sonderregelung anzumelden. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich und es erfolgt eine Besteuerung mit der üblichen, spanischen Einkommensteuer.

Überblick über die Änderungen am Beckham-Gesetz

Während der pauschale Steuersatz für die Einkommensteuer mit 24 % im Zuge der Neuerungen für Einkünfte bis 600.000 Euro ebenso wie die maximale Nutzungsdauer von bis zu 6 Jahren gleich bleibt, hat sich bei den Bedingungen einiges verändert.

Einfacherer Zugang zum Steuergesetz

Das führt dazu, dass künftig mehr Expats –egal ob Arbeitnehmer, Investoren oder Unternehmer – das Beckham Law in Anspruch nehmen können.

Eine Anstellung eines externen Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Außerdem hat man künftig auch die Möglichkeit, als Remote-Arbeitnehmer für ein Unternehmen im Ausland von Spanien aus zu arbeiten oder als Auswanderer sogar ein eigenes Unternehmen in Spanien zu gründen.

Dank der Gesetzesänderungen des sogenannten Startup-Gesetzes können im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit auch Fachleute bzw. Experten für junge Unternehmen, welche die Anforderungen erfüllen, die Steuerregelung nutzen.

Nutzung für Familie des Antragstellers

Im Zuge der Änderung neu eingeführt wurde, dass die reduzierten Beiträge für die Einkommensteuer nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch Ehepartner oder Kinder unter 25 Jahren nutzen können.

Familienangehörige müssen dafür alle folgende Bedingungen erfüllen:

  1. kein Wohnsitz in Spanien innerhalb der letzten 5 Jahre

  2. Umzug der ganzen Familie mit dem Antragsteller nach Spanien (inkl. Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes)

  3. kein Einkommen, das einer Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet zugeordnet wird

  4. geringere Einkünfte als der Antragsteller selbst

Sehen wir uns nun die steuerlichen Auswirkungen des Beckham Gesetzes an:

Spanische Einkommensteuer mit Beckham Law

Die regulären Steuersätze der Einkommensteuer liegen in Spanien bei einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro bei 45 %. Ab 300.000 Euro werden sogar 47 % fällig.

Im Rahmen des Beckham Gesetz kommt bei Einwanderern ein reduzierter Pauschalsatz zur Anwendung. Auf durch Arbeit erzielte Einkünfte werden dabei bis 600.000 Euro 24 % Steuer fällig. Für alle Einkünfte über dieser Grenze gelten die in Spanien üblichen 47 % Einkommensteuer.

Wichtig dabei: Im Unterschied zum Non-Dom-Status in Malta, Großbritannien oder Irland gilt die Besteuerung in Spanien auf das gesamte Welteinkommen des Steuerpflichtigen. Wer als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber im Ausland arbeitet, muss dieses Einkommen trotz Beckham Law in Spanien versteuern.

Andere Einkünfte fallen nur unter die spanische Einkommensteuer, sofern sie aus Spanien stammen.

Beckham Gesetz und andere spanische Steuern

Teilweise hat die Nutzung des Beckham Law für den Steuerpflichtigen auch Auswirkungen auf andere Steuerarten.

Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer

Keine Erleichterung für Expats bei den Steuerzahlungen gibt es mit der Beckham-Regelung in Hinblick auf die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer in Spanien.

Hier kommen auch Ausländern, die sich das Gesetz zunutze machen, die regulären, spanischen Steuersätze zur Anwendung.

Vermögenssteuer

Anders sieht es beim Thema Vermögens- bzw. Solidaritätssteuer (der Reichensteuer in Spanien) aus.

Diese Steuer ist zwar ab einem Vermögen von mehr als 3 Mio. Euro zu berücksichtigen, allerdings mit einem Unterschied:

Steuerlich Nichtansässige sind im Rahmen des Beckham Law nicht mit ihrem gesamten Weltvermögen steuerpflichtig. Für die Berechnung der Steuer werden lediglich in Spanien belegene Vermögenswerte berücksichtigt.

Vermögen, das sich nicht vor Ort in Spanien befindet, fällt auch nicht unter die Vermögenssteuer und den maximalen Steuersatz von 3,5 %.

Unser Fazit zu den Änderungen am Beckham Law in Spanien

Mit den Neuerungen im Beckham Gesetz wird das Steuergesetz für noch mehr Expats beim Umzug nach Spanien zugänglich.

Nichtansässige Steuerzahler bezahlen im Rahmen der besonderen Steuerregelung nur auf spanische Einkünfte Steuern (ausgenommen Arbeitseinkünfte, diese werden aus der ganzen Welt in Spanien mit dem reduzierten Steuersatz von 24 % besteuert).

Signifikante Verbesserungen ergeben sich für Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren: Künftig können diese ebenso wie der Antragsteller selbst die Regelung nutzen und mit dem Gesetz Steuern auf ihr Einkommen sparen.

Steuern sparen dank Umzug nach Spanien!

Für Expats empfiehlt es sich auch nach den Änderungen am Beckham Law, nach Spanien umzuziehen.

Unternehmer, Investoren und Arbeitskräfte können auch künftig in Mallorca, Marbella oder an der Costa Brava vom reduzierten Einkommensteuersatz profitieren und ihr Leben im Ausland wie z.B. dem südlichen Land genießen.

Alle Informationen rund um das Thema Umzug nach Spanien, dem Land, seinen Steuersätzen und Ausnahmen wie dem Ley Beckham finden Sie auf dieser Seite.

 
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