Großbritannien

UK Visa für Unternehmer & Geschäftsleute

Wer nach Brexit ein Unternehmen in UK aufbauen und dafür nach Großbritannien umziehen oder Mitarbeiter dorthin entsenden möchte, braucht ein Visum. Hier eine Übersicht der wichtigsten Business Visa,

Für viele Ausländer ist das Vereinigte Königreich ein lukrativer Ort, um dort Geschäfte zu machen; ob es sich um die Gründung eines neuen Unternehmens von Grund auf handelt, die Expansion eines Auslandsgeschäfts nach Großbritannien, die Investition in ein bestehendes britisches Unternehmen oder die Fusion mit oder den Erwerb eines britischen Unternehmens.

Wenn Sie in Großbritannien leben und arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum, Die Visa, die für jedes Szenario wie weiter oben beschrieben verfügbar sind, sind sehr unterschiedlich.

Unternehmensgründung

Es gibt zwei Visakategorien, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie ein Unternehmen in Großbritannien gründen möchten: 

  • das Start-up-Visa, dass für Personen gilt, die zum ersten Mal ein Unternehmen in Großbritannien gründen möchten; und 

  • das Innovator-Visa, das für erfahrene Geschäftsleute bestimmt ist.

In beiden Kategorien müssen Sie einen genehmigten Englischtest bestehen, einschließlich Lesen, Schreiben, Sprechen und Hören auf dem Niveau B2, es sei denn, Sie sind Staatsangehöriger eines mehrheitlich englischsprachigen Landes oder besitzen einen Abschluss in Englisch. Sie müssen auch nachweisen können, dass Sie Zugang zu mindestens 1.270 Pfund  haben, um nachzuweisen, dass Sie sich in Großbritannien ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel angemessen unterhalten und auch unterbringen können.

Sowohl das Start-up- als auch das Innovator-Visa erfordern eine innovative, tragfähige und skalierbare Geschäftsidee, die durch ein vom Innenministerium genehmigtes Inkubator-Programm unterstützt wird.

Die Kapazität dieser fördernden Gremien ist sehr begrenzt - die meisten bestehen aus Inkubator-Programmen für Technologie-Start-ups. Diese wollen in der Regel an Ihrem Unternehmen beteiligt werden. Nur wenige sind auf Ausländer zugeschnitten. Stattdessen buhlen Sie mit britischen Jungunternehmern um einen der wenigen verfügbaren Plätze. Die befürwortende Stelle überwacht den Fortschritt Ihres Unternehmens während der gesamten Dauer Ihres Visums.

Das Start-Up Visa ist 2 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Innerhalb dieser 2 Jahre wird von dem Antragsteller erwartet, dass er einen Antrag innerhalb des Innovator-Prozesses stellt. Das Innovator-Visa ist 3 Jahre gültig und erfordert in der Regel eine Investition von mindestens 50.000 Pfund  in das Unternehmen, zusätzlich zu den bereits oben genannten Anforderungen. Wenn das Unternehmen erfolgreich ist, ist es aber auch möglich, sich nach 3 Jahren dauerhaft in Großbritannien aufzuhalten.

Sollten die Kriterien für einen dauerhaften Aufenthalt in Großbritannien nicht erfüllt werden können, z. B. weil Ihr Unternehmen nicht so erfolgreich ist wie erwartet und Sie sich entscheiden, ein neues Unternehmen zu gründen, können Sie ein weiteres 3-Jahres-Visum beantragen (vorausgesetzt, der neue Geschäftsplan wurde von einer befürwortenden Stelle gebilligt).

Expansion eines Auslandsgeschäfts nach Großbritannien

Wenn Sie für ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs arbeiten und eine britische Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen möchten, sollten Sie als alleiniger Vertreter für ein ausländisches Unternehmen einen Visumsantrag stellen. 

Dafür müssen Sie ein leitender Mitarbeiter des Auslandsgeschäfts sein, mit der vollen Befugnis, operative Entscheidungen zu treffen, dürfen aber kein Mehrheitsaktionär des Auslandsgeschäfts sein. 

Das Unternehmen darf keine aktive Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Großbritannien haben. 

Sie müssen einen genehmigten Englisch-Sprachtest bestehen, einschließlich Sprechen und Hören auf dem Niveau A1, es sei denn, Sie sind Staatsangehöriger eines mehrheitlich englischsprachigen Landes oder haben einen Abschluss in Englisch. 

Diese Art von Visum wird für einen Zeitraum von 3 Jahren erteilt. Es kann um weitere 2 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, Sie sind weiterhin als alleiniger Vertreter eines ausländischen Unternehmens beschäftigt. 

Nach 5 Jahren können Sie dann einen dauerhaften Aufenthalt in Großbritannien beantragen.

Hier erfahren Sie mehr zum Intercompany Transfer Visum

Investition in ein bestehendes britisches Unternehmen

Bis zum 30. März 2019 war es möglich, ein Unternehmervisum zu erhalten, um bei einem bestehenden britischen Unternehmen einzusteigen oder dies zu übernehmen. Das Unternehmervisum wurde jedoch jetzt durch das Innovator-Visa ersetzt, dass sich an diejenigen richtet, die ein neues Unternehmen in Großbritannien gründen möchten. Es dürfte hier also schwierig sein, eine Bestätigung für einen Geschäftsplan zu erhalten, der in erster Linie den Erwerb eines bestehenden britischen Unternehmens betrifft.

Das einzige UK Visum, dass ausschließlich auf Investitionen in ein britisches Unternehmen basiert, ist das TIER 1 (Investor) Visum. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über Mittel in Höhe von mindestens 2 Millionen Pfund verfügen, die für Investitionen im Vereinigten Königreich zur Verfügung stehen.

Grenzüberschreitende Teilhabe oder Übernahme

Im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Fusion oder Übernahme (bei der ein Unternehmen im Ausland ein britisches Unternehmen erwirbt oder mit einem britischen Unternehmen fusioniert) bietet ein Antrag auf eine unternehmensinterne Übertragung eine wirksame Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter in das Vereinigte Königreich zu transferieren. Der Zweck dieses Wegs besteht darin, multinationalen Arbeitgebern zu ermöglichen, ihre bestehenden Mitarbeiter in ihre britische Niederlassung zu versetzen.

Die britische Niederlassung benötigt dafür eine Sponsorenlizenz, die Mitarbeiter, die nach Großbritannien kommen, müssen bereits mindestens 12 Monate bei der Firma im Ausland beschäftigt gewesen sein (es sei denn, sie verdienen über 73.000 Pfund) und ein Gehalt von mindestens 41.500 Pfund muss gezahlt werden. 

Das Visum ist für die Dauer der Auslandsentsendung gültig. Der maximale Zeitraum, den eine Person mit dieser Art von Visum in Großbritannien verbringen kann, beträgt 5 Jahre (es sei denn, sie verdienen mehr als 73.900 Pfund pro Jahr, in diesem Fall beträgt der maximale Zeitraum 9 Jahre). Es ist nicht möglich, dauerhaft im Vereinigten Königreich zu bleiben.

Fazit

Im Vergleich z.B. zu den USA ist es viel schwieriger, ein Visum als Unternehmer in Großbritannien zu erhalten. Zwar ist das notwendige Kapital z.B. beim Innovator-Visa in Höhe von 50.000 Pfund überschaubar. Allerdings ist die Beschränkung auf den Tech-Sektor und die Notwendigkeit eines Inkubators nicht besonders attraktiv. 

Beim Transfer-Visa ist es ärgerlich, dass man nicht Mehrheitseigentümer des Unternehmens sein kann.

Bleibt zu hoffen, dass die britische Regierung sich andere Visakategorien einfallen lässt, die unternehmerfreundlicher sind.

Wir raten Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich anwaltlich zu den verfügbaren Visumsoptionen beraten lassen. Wir arbeiten mit führenden Anwälten für Einwanderungsrecht in UK zusammen und können gerne einen entsprechenden Kontakt herstellen. 

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.