Großbritannien

UK-Visum für Niederlassungsleiter ausländischer Unternehmen (Sole Representative Visa)

Wenn ein ausländisches Unternehmen nach Großbritannien expandiert, kann der zukünftige Niederlassungsleiter mit diesem Visum aus dem Ausland nach UK transferiert werden

Sie können einen Antrag stellen, um als Vertreter eines ausländischen Unternehmens nach Großbritannien zu kommen, wenn Sie der einzige Vertreter eines ausländischen Unternehmens sind, dass die Gründung einer britischen Niederlassung oder Tochtergesellschaft plant. 

Sie müssen bei dem Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs angestellt sein, eine leitende Position innerhalb des Unternehmens besitzen und über umfangreiche Erfahrungen innerhalb des Markts und der Branche verfügen, in der das Unternehmen tätig ist. 

Bei erfolgreichem Antrag erhalten Sie und Ihre Familie das Visum. Dieses kann verlängert werden und nach fünf Jahren können Sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in UK erhalten.

Berechtigung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie das Visum beantragen können:

  • Sie müssen sich bei Antragstellung des Visums außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, die Anforderungen an die englische Sprache erfüllen und über ausreichende Mittel verfügen, um sich ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel unterhalten zu können. 

  • Sie müssen außerhalb des Vereinigten Königreichs bei einem Unternehmen angestellt sein, dessen Hauptgeschäftssitz sich ebenso außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet. 

  • Sie müssen über ein umfassendes kommerzielles Verständnis und Branchenwissen verfügen und eine leitende Position innerhalb des Unternehmens haben, aber kein Mehrheitsaktionär sein. 

  • Sie müssen in der Lage sein, Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen und befugt sein, eine eingetragene Zweigniederlassung des Unternehmens im Vereinigten Königreich oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft zu gründen.

Benötigte Nachweise

Wenn Sie sich als alleiniger Vertreter eines ausländischen Unternehmens bewerben, müssen Sie

  • Eine vollständige Beschreibung der Tätigkeiten der Muttergesellschaft, einschließlich Angaben zu Vermögenswerten und Konten vorweisen

  • Ein Schreiben, in dem bestätigt wird, dass das ausländische Unternehmen eine hundertprozentige Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich gründen möchte vorlegen können

  • Ihre Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweis belegen

  • Ein Schreiben vorlegen, dass bestätigt, dass Sie mit dem Unternehmen vertraut sind und die Befugnis besitzen, operative Entscheidungen zu treffen

  • Tuberkulose-Testergebnisse und bestandenen Englisch-Sprachtest vorlegen, die bestätigen, dass die Anforderungen an die englische Sprache erfüllt sind (diese sind nicht für alle Bewerber erforderlich)

  • Den Nachweis einer Unterkunft in Großbritannien und einer Bank vorlegen sowie Ihre Kontoauszüge der letzten 6 Monate.

  • Sie sollten auch nachweisen, dass Sie direkt bei der Muttergesellschaft angestellt sind und nicht als Handelsvertreter fungieren (d. h. von einem Unternehmen beauftragt werden, zu verkaufen oder ihre Produkte innerhalb des Vereinigten Königreichs zu verbreiten, stattdessen für sich selbst arbeiten und die Erbringung Ihrer Dienstleistungen gegen Gebühr verrichten)

  • Vorweisen, dass Sie bei dem Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs angestellt sind, eine leitende Position führen und in der Lage sind, Entscheidungen darüber zu treffen und die Befugnis zu haben, eine registrierte Zweigniederlassung zu gründen und zu betreiben

  • In Vollzeit für das Unternehmen für die Dauer Ihres Aufenthalts tätig sein und keine sonstigen Arbeiten ausführen

  • Nachweisen, dass sie kein Mehrheitsaktionär der Gesellschaft sind

Verlängerung des Visums

Um Ihr Visum verlängern zu können, müssen Sie sicherstellen dass:

  • Sie immer noch für denselben Arbeitgeber wie zu dem Zeitpunkt, an dem Ihnen Ihr vorheriges Visum ausgestellt wurde, tätig sind

  • Sie immer noch daran arbeiten, die erste Präsenz des Unternehmens in Großbritannien zu etablieren

  • Sich der Hauptgeschäftssitz Ihres Arbeitgebers immer noch außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet

  • Sie sich in Großbritannien befinden, um den Antrag auf Verlängerung stellen zu können.

Wie lange Sie bleiben dürfen

Sie können 3 Jahre im Vereinigten Königreich bleiben, wobei die anfängliche Einreisefrist gilt, die um weitere 2 Jahre verlängert werden kann, was zu einem Antrag auf Niederlassung führt, sobald 5 Jahre in Großbritannien abgeschlossen sind

Fazit

Wir raten Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich anwaltlich zu den verfügbaren Visumsoptionen beraten lassen. Wir arbeiten mit führenden Anwälten für Einwanderungsrecht in UK zusammen und können gerne einen entsprechenden Kontakt herstellen. 

Sollten Sie in Betracht ziehen, eine eigene Firma in UK zu gründen, dann gibt es dazu zugeschnittene Visa für Unternehmer & Geschäftsleute.

Erfahren Sie hier mehr zu EU-Bürger im UK: Visa & britisches Ausländerrecht nach Brexit, Alles zum Visum für die USA und UK: Einreise, Visum, Aufenthalt.

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