Immobilienerwerb im Ausland

Immobilie kaufen in der Schweiz als Ausländer

Der Leitfaden für den erfolgreichen Kauf

Kapitalanlage, Ferienhaus, Zweitwohnsitz, Plan B oder bevorstehende Auswanderung: Der Immobilienkauf in der Schweiz als Ausländer kann eine interessante Investition und gleichzeitig eine Herausforderung sein. Die Schweiz ist bekannt für ihre malerischen Landschaften, Wohlstand und einen stabilen Immobilienmarkt, der es zu einem attraktiven Standort für ausländische Käufer macht. Allerdings, handelt es sich oft um eine komplizierte Angelegenheit, da Schweizer Gesetze und Vorschriften hinsichtlich des Immobilienkaufs für Ausländer strikte Regelungen aufweisen. Lieber mieten statt kaufen? Erfahren Sie jetzt mehr zur Anmietung einer Wohnung in der Schweiz

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Als Ausländer, der eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchte, gibt es bestimmte Anforderungen und Beschränkungen zu beachten. Beispielsweise gelten für den Kauf von Wohneigentum durch Nicht-Bürger die Regelungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - bekannt als Lex Koller. Diese Gesetze legen fest, welche Art von Grundstücken erworben werden dürfen, wie groß die Fläche sein darf und in welchen Kantonen der Erwerb gestattet ist.

In einigen Fällen kann der Kaufprozess den Erwerber dazu verpflichten, eine behördliche Genehmigung einzuholen. Es ist daher entscheidend, sich eingehend über die Regelungen und Anforderungen in der jeweiligen Region zu informieren, um nicht auf unvorhergesehene Hindernisse zu stoßen. Ein erfahrener Immobilienmakler oder Rechtsanwalt kann bei der Navigation durch die gesetzlichen Bestimmungen hilfreich sein und den Prozess erleichtern.

Anforderungen an Ausländer

Aufenthaltsstatus

Das Kaufen einer Immobilie in der Schweiz als Ausländer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Aufenthaltsstatus. Es gibt unterschiedliche Aufenthaltsbewilligungen, die für den Erwerb einer Immobilie relevant sind.

Bewilligung B

Ausländer mit einer Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung) können eine Immobilie für ihren persönlichen Wohnbedarf erwerben. Allerdings sind die Voraussetzungen und Bedingungen dafür von Kanton zu Kanton unterschiedlich und unterliegen bestimmten Auflagen.

Bewilligung C

Bei Personen mit einer Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung) gibt es kaum Einschränkungen beim Erwerb von Immobilien. Sie können sowohl selbst genutzte Wohnungen oder Häuser kaufen als auch Objekte erwerben, um sie zu vermieten oder gewerblich zu nutzen.

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige

Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige gelten bestimmte Einschränkungen beim Kauf von Immobilien in der Schweiz. Sie benötigen eine spezielle Bewilligung zum Erwerb einer Immobilie, die sogenannte Lex Koller-Bewilligung. Diese Bewilligung setzt voraus, dass der Kauf im direkten persönlichen, familiären, oder beruflichen Interesse der Person liegt.

Grenzgänger

Grenzgänger, die im grenznahen Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben besondere Regelungen beim Kauf von Immobilien in der Schweiz. In manchen Kantonen können Grenzgänger unter bestimmten Umständen auch eine Immobilie ohne Aufenthaltsbewilligung erwerben. Allerdings sind der Erwerb und die Nutzung der Immobilie in der Regel streng reglementiert und gebunden an die Einhaltung von Bedingungen wie beispielsweise einer Mindestaufenthaltsdauer im Objekt.

Kaufprozess

Objektsuche

Beim Immobilienkauf in der Schweiz als Ausländer beginnt der Kaufprozess mit der Objektsuche. Eine gründliche Recherche ist entscheidend, um eine passende Immobilie zu finden. Dies kann über Immobilienportale, Zeitungsanzeigen oder durch den Kontakt mit lokalen Maklern erfolgen. Es ist wichtig, Wohnungs- und Hausangebote sowie Standort- und Preisinformationen zu vergleichen und Besichtigungstermine zu vereinbaren.

Preisverhandlung

Sobald eine geeignete Immobilie gefunden ist, beginnt die Preisverhandlung. Hierbei sollte man sich über die Marktlage informieren und vergleichbare Objekte betrachten, um einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln. Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung von Immobilienexperten oder Finanzberatern hinzuzuziehen, um eine erfolgreiche Verhandlung zu führen.

Bewilligung

Als Ausländer benötigt man eine Bewilligung für den Immobilienkauf in der Schweiz. Dabei gibt es verschiedene Bewilligungsarten, zum Beispiel:

  • Die Ausländerbewilligung ermöglicht eine eingeschränkte Nutzung der Immobilie (z. B. als Ferienhaus).

  • Die B-Bewilligung erlaubt den Kauf von Wohnraum als Hauptwohnsitz, sofern man in der Schweiz arbeitet und einen Arbeitsvertrag vorweisen kann.

Die Bewilligung muss bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde beantragt werden. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.

Notar

Der Notar spielt bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs eine zentrale Rolle. Er prüft die Verträge, klärt eventuelle Unklarheiten und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Unterschrift unter den Verträgen erfolgt in Anwesenheit des Notars, um die rechtliche Gültigkeit des Kaufs zu gewährleisten.

Grundbuch

Nach dem Vertragsabschluss werden die notariell beglaubigten Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht. Beim Eintrag ins Grundbuch werden mögliche Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken) und Besitzerwechsel dokumentiert. Dieser Schritt ist wichtig, um den Eigentumsübergang von der Verkäufer- auf die Käuferseite rechtskräftig zu machen. Der Grundbucheintrag kann ebenfalls eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten in Anspruch nehmen.

Finanzierung

Hypotheken

In der Schweiz ist es für Ausländer möglich, eine Immobilie zu kaufen und eine Hypothek aufzunehmen. Die Banken bieten in der Regel bis zu 80% des Kaufpreises als Hypothek an. Es ist wichtig, dass der Kreditnehmer über ausreichend Eigenkapital verfügt, um die Immobilie finanzieren zu können.

Das Eigenkapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel:

  • Ersparnisse

  • 3a-Säule (Vorsorge)

  • Verkauf einer anderen Immobilie

Es gibt verschiedene Hypothekarmodelle in der Schweiz, die auf die Bedürfnisse des Kreditnehmers zugeschnitten sind. Dazu gehören:

  • Festhypothek: Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert.

  • Variable Hypothek: Der Zinssatz passt sich an die Marktentwicklung an.

  • Libor-Hypothek: Der Zinssatz wird an den Referenzzinssatz (Libor) gekoppelt.

Darlehen

Neben Hypotheken bieten Banken in der Schweiz auch Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie an. Darlehen sind in der Regel kurzfristige Kredite und können für Renovierungen oder als Übergangsfinanzierung eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Hypotheken wird bei Darlehen meistens ein fester Zinssatz vereinbart, und die Laufzeit liegt oft zwischen 1 und 10 Jahren.

Die Beantragung eines Darlehens ist ähnlich wie bei einer Hypothek: Der Kreditnehmer muss ausreichende Bonität und Sicherheiten nachweisen, um die Bank von seiner Kreditwürdigkeit zu überzeugen. Die Höhe des Darlehens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, der Schuldensituation und dem Wert der Immobilie.

Es ist wichtig, die verschiedenen Finanzierungsoptionen zu prüfen und die beste Lösung für den eigenen Bedarf zu finden. Dabei können unabhängige Hypotheken- und Kreditberater helfen, um die optimalen Konditionen zu ermitteln.

Steuern und Gebühren

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz anfällt. Sie wird in der Regel vom Käufer getragen und beträgt zwischen 1% und 3,5% des Kaufpreises, je nach Kanton. Einige Kantone haben jedoch einen Festbetrag oder berechnen die Steuer in Abhängigkeit von der Größe und dem Wert des Grundstücks. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Steuersätze des jeweiligen Kantons zu informieren.

Notargebühren

Notargebühren sind die Kosten, die für die Beurkundung und Beglaubigung von Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb anfallen. Auch hier variieren die Gebühren je nach Kanton. In der Regel betragen die Notargebühren zwischen 0,1% und 1% des Kaufpreises der Immobilie.

Einige wichtige Punkte zu beachten:

  • In einigen Kantonen sind die Notargebühren gesetzlich festgelegt, während sie in anderen Kantonen verhandelbar sind.

  • Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar zu beauftragen.

Grundbuchgebühren

Grundbuchgebühren werden für die Eintragung der Immobilie im Grundbuch erhoben. Diese Gebühren decken die Kosten für die Änderung und Registrierung von Eigentumsrechten und Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb. Die Grundbuchgebühren variieren ebenfalls von Kanton zu Kanton und liegen in der Regel zwischen CHF 100 und CHF 3000.

Hier einige Faktoren, die die Höhe der Grundbuchgebühren beeinflussen können:

  • Größe und Wert der Immobilie

  • Anzahl der Eintragungen im Grundbuch

  • Komplexität des Erwerbsvorgangs

Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten für Steuern und Gebühren beim Immobilienerwerb in der Schweiz zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden und den Kauf entsprechend zu planen.

Rechtliche Besonderheiten

Lex Koller

Die Lex Koller ist ein Bundesgesetz in der Schweiz, das den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland regelt. Es beschränkt den Kauf von Immobilien in der Schweiz durch ausländische Investoren und dient dem Schutz des Schweizer Bodens.

Ausländer, die in der Schweiz wohnhaft sind und über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder Nichtansässige sind spezifische Genehmigungen erforderlich.

Einzelne Kantone haben auch eigene Bestimmungen, die den Erwerb von Immobilien durch Nichtschweizer weiter einschränken können. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im gewählten Kanton zu informieren.

Lex Weber

Die Lex Weber ist ein weiteres Gesetz, das den Kauf von Immobilien in der Schweiz regelt. Es zielt darauf ab, den Bau neuer Zweitwohnungen in Tourismusgebieten zu begrenzen, um so den Charakter und die Umwelt dieser Regionen zu schützen.

Gemäß der Lex Weber darf der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde nicht mehr als 20 % betragen. Gemeinden, die die 20%ige Schwelle überschritten haben, können keine neuen Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen. Bestehende Bewilligungen können ebenfalls betroffen sein.

Beide Gesetze, die Lex Koller und die Lex Weber, sind wichtige rechtliche Hürden, die beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als Ausländer zu beachten sind. Es ist ratsam, sich vor einem Immobilienkauf in der Schweiz gründlich über diese Gesetze zu informieren, um möglichen Problemen vorzubeugen.