Ob Barcelona, Valencia, Andalusien oder die Kanaren: Spanien bleibt das Lieblingsziel deutscher Auswanderer. Die Einreise nach Spanien ist für EU-Bürger denkbar einfach, entscheidend wird es erst ab Tag 91, wenn Registrierungspflichten greifen. Und für Nicht-EU-Bürger hat sich zuletzt viel geändert: Das Golden Visa ist Geschichte, dafür ist das Digital-Nomad-Visum gefragter denn je. Hier bekommst du den kompletten Überblick, weitere Länder findest du in unserer Übersicht zu Einreise, Visa und Aufenthalt.

Einreise für EU-Bürger: Ausweis genügt

Mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass reist du ohne Visum ein und darfst dich bis zu 90 Tage frei in Spanien aufhalten, arbeiten inklusive. Kinder brauchen ein eigenes Dokument. Aktuelle Hinweise zu Einreise und Sicherheit findest du beim Auswärtigen Amt. Da Spanien Schengen-Mitglied ist, gibt es an den Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen, ein Ausweisdokument solltest du trotzdem immer dabeihaben.

Ab 90 Tagen: NIE und Certificado de Registro

Planst du, länger als drei Monate zu bleiben, gehören zwei Dinge auf deine Liste:

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist deine persönliche Identifikationsnummer für alles Wirtschaftliche: Immobilienkauf, Bankkonto, Arbeitsvertrag, Steuern. Du beantragst sie bei der Oficina de Extranjería oder der Nationalpolizei (Formular EX-15), die Verwaltungsgebühr liegt bei rund 10 Euro. Ohne NIE läuft in Spanien praktisch nichts, besorge sie dir deshalb früh, denn Termine (cita previa) sind in Ballungsräumen knapp.

Das grüne Zertifikat für EU-Bürger

Ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen bist du verpflichtet, dich ins Ausländerregister einzutragen (Formular EX-18). Du erhältst das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, die grüne Karte im Scheckkartenformat. Dafür weist du entweder ein Arbeitsverhältnis beziehungsweise eine Selbstständigkeit nach oder ausreichende Mittel plus Krankenversicherung. Zusätzlich meldest du dich beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde an (Empadronamiento), was für Schule, Gesundheitssystem und viele Behördengänge Voraussetzung ist.

Golden Visa: seit April 2025 abgeschafft

Jahrelang war Spaniens Golden Visa der bequemste Weg für Investoren aus Drittstaaten. Damit ist Schluss: Zum 3. April 2025 hat Spanien das Investorenvisum per Organgesetz 1/2025 für Neuanträge komplett abgeschafft, auch die beliebte Immobilienvariante ab 500.000 Euro. Bereits erteilte Golden Visas behalten ihre Gültigkeit und können nach den Übergangsregeln verlängert werden. Wer heute neu plant, braucht eine der folgenden Alternativen.

Aktuelle Visa-Wege für Nicht-EU-Bürger

Digital-Nomad-Visum

Das Visum für internationale Telearbeit richtet sich an Remote Worker und Freelancer mit überwiegend ausländischen Kunden. 2026 liegt die Einkommenshürde bei rund 2.850 Euro pro Monat (200 Prozent des Mindestlohns), die Antragsgebühr bei etwa 80 Euro. Es gilt zunächst bis zu einem Jahr und lässt sich als Aufenthaltserlaubnis auf bis zu fünf Jahre verlängern. Beachte: Die zuständige Einheit UGE-CE prüft seit 2026 deutlich strenger, vor allem Sozialversicherungsnachweise und die Echtheit von Dokumenten.

Non-Lucrative-Visum

Das Visum ohne Erwerbstätigkeit passt für Ruheständler und finanziell Unabhängige: Gefordert sind 2026 passive Mittel von rund 28.800 Euro pro Jahr (400 Prozent IPREM) plus private Krankenversicherung. Arbeiten darfst du damit nicht, auch nicht remote für ausländische Kunden. Für Ruheständler lohnt ergänzend unser Schwester-Guide Spanien im Ruhestand mit Details zu Regionen, Rente und Steuer.

Arbeit, Studium, Unternehmertum

Daneben existieren klassische Arbeitsvisa, das Studentenvisum und Gründerwege. Wer statt Europa die USA in Betracht zieht, findet in unserem Beitrag zum US-Visum über eine Firmengründung den direkten Vergleich der Optionen.

EES und ETIAS: neue Grenzsysteme für Drittstaatler

Seit Oktober 2025 registriert das Entry/Exit-System (EES) der EU Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen biometrisch und ersetzt den Passstempel, auch an spanischen Flughäfen. Die Reisegenehmigung ETIAS (20 Euro, mehrjährig gültig) für visumfreie Drittstaatler ist beschlossen, aber noch nicht in Betrieb, einen verbindlichen Starttermin nennt die EU aktuell nicht. Verlässliche Informationen bietet das offizielle EU-Portal travel-europe.europa.eu. Für dich als EU-Bürger ändert sich nichts.

Steuern: der Punkt, den viele unterschätzen

Mit der Registrierung und mehr als 183 Tagen im Land wirst du in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig, inklusive Vermögensteuer in vielen Regionen und der Meldepflicht Modelo 720 für Auslandsvermögen. Zuzügler können unter Umständen das Beckham-Regime mit pauschal 24 Prozent nutzen. Alle Sätze, Fristen und Fallstricke haben wir in unserer Leitquelle steueratlas.info aufbereitet. Plane die Reihenfolge von Abmeldung, Zuzug und Registrierung unbedingt vor dem Umzug.

Wohnen und Ankommen

Der Mietmarkt in Madrid, Barcelona und auf den Inseln ist angespannt, ohne NIE und spanisches Konto wird die Wohnungssuche zäh. Praxistipps, Preisniveaus und Vertragsdetails findest du im Guide zum Wohnungsmieten in Spanien. Zum Vergleich mit anderen beliebten Zielen lohnt auch der Blick auf das Mieten in Irland, wo der Markt noch enger ist.

Checkliste: deine ersten 90 Tage in Spanien

Die Erfahrung zeigt: Wer die Behördengänge in der richtigen Reihenfolge angeht, spart Monate. So sieht der bewährte Ablauf aus:

  1. Cita previa für die NIE buchen, am besten schon vor dem Umzug über das Online-System der Verwaltung
  2. Wohnung anmieten und den Vertrag schriftlich schließen, denn ohne Adresse kein Empadronamiento
  3. Empadronamiento im Rathaus erledigen, das Padrón-Zertifikat brauchst du für fast alle weiteren Schritte
  4. Bankkonto eröffnen, mit NIE deutlich einfacher und günstiger als als Nichtresident
  5. Vor Ablauf der 90 Tage das Certificado de Registro beantragen und die Krankenversicherung nachweisen
  6. Steuerliche Anmeldung klären, insbesondere wenn du selbstständig als Autónomo starten willst

Häufige Fragen zu Spanien

Worin unterscheiden sich Empadronamiento und Registro? Das Empadronamiento ist die kommunale Meldung deiner Adresse, das Registro der nationale Nachweis deines EU-Aufenthaltsrechts, du brauchst beides. Darf ich mit dem Non-Lucrative-Visum später arbeiten? Nach einem Jahr kannst du in eine Erlaubnis mit Arbeitsrecht wechseln, vorher nicht. Was gilt für Ehepartner aus Drittstaaten? Sie erhalten über die EU-Freizügigkeit eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige, die TIE, mit vollem Arbeitsrecht. Und die Gesundheitsversorgung? Angestellte und Autónomos sind über die Seguridad Social versichert, alle anderen weisen eine private Police ohne Selbstbehalt nach. Der deutsche Führerschein gilt als EU-Dokument unbegrenzt weiter, nach zwei Jahren Residenz musst du ihn lediglich im System registrieren lassen.

Regionen und Sonderfälle

Die Einreise- und Aufenthaltsregeln gelten landesweit einheitlich, also auch auf den Kanaren und Balearen, die als Teil Spaniens vollwertiges EU- und Schengen-Gebiet sind. Unterschiede gibt es dagegen bei Steuern und Abgaben, denn die autonomen Regionen setzen eigene Sätze bei Vermögen-, Erbschaft- und Teilen der Einkommensteuer, Madrid und Andalusien gelten als günstig, Katalonien und Valencia als teuer. Für Selbstständige ist der Autónomo-Status der Standardweg: Die Sozialversicherungsbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt und für Neugründer gibt es im ersten Jahr einen ermäßigten Pauschalbeitrag. Ein Warnhinweis für Unternehmer aus Deutschland: Wer mit GmbH-Anteilen nach Spanien zieht, löst unter Umständen die deutsche Wegzugsbesteuerung aus, und die spanische Vermögensteuer erfasst je nach Region auch Auslandsvermögen. Diese Themen gehören vor den Umzug, nicht danach.

Digitale Verwaltung und Familienalltag

Spanien hat seine Verwaltung stärker digitalisiert, als sein Ruf vermuten lässt: Mit dem elektronischen Zertifikat (certificado digital) oder dem Login-System Cl@ve erledigst du Steuererklärungen, Sozialversicherung und viele Behördengänge komplett online und sparst dir die Terminjagd. Für Familien zählt daneben die Schulfrage: Das staatliche Schulsystem ist kostenlos und nimmt Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus auf, angemeldet wird über die Gemeinde mit Padrón-Nachweis. In den Ballungsräumen und an den Küsten gibt es dazu ein dichtes Netz internationaler und deutscher Schulen mit entsprechenden Gebühren. Plane die Anmeldefristen ein, die Vergabe läuft meist im Frühjahr für das im September beginnende Schuljahr.

So gehst du dein Spanien-Vorhaben an

Die Einreise ist trivial, der rechtssichere Daueraufenthalt nicht: NIE besorgen, Registro und Empadronamiento fristgerecht erledigen, Krankenversicherung klären und die Steuerfolgen vor dem Umzug durchrechnen. Für Nicht-EU-Bürger führt der Weg seit dem Golden-Visa-Aus über Digital-Nomad- oder Non-Lucrative-Visum. Wenn du Klarheit für deinen Fall willst, buche ein Beratungsgespräch zu Spanien: Dort klären wir Aufenthaltsweg, Timing und Steuerstrategie in einem Termin.