Der Umzug mit Hund oder Katze nach Südkorea ist gut planbar, weil die Anforderungen klar veröffentlicht sind. Er verzeiht aber keine Terminfehler. Die zuständige Animal and Plant Quarantine Agency, kurz APQA, arbeitet mit einer Länderklassifizierung, und Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen dort nicht zu den tollwutfreien Regionen. Das hat eine direkte Folge: Dein Tier braucht einen Tollwutantikörpertest, bevor es einreisen darf.
Die drei Bausteine der Einreise
Erstens die Kennzeichnung. Der Mikrochip muss den Standards ISO 11784 und ISO 11785 entsprechen. Wenn dein Chip einem anderen Standard folgt, musst du ein passendes Lesegerät selbst mitbringen, sonst kann der Quarantänebeamte die Identität nicht feststellen. Der Chip muss vor der Tollwutimpfung implantiert sein, sonst ist die Impfung für die Einreise nicht verwertbar.
Zweitens die Tollwutimpfung. Verlangt wird ein inaktivierter Impfstoff, verabreicht frühestens im Alter von 90 Tagen. Die Impfung soll mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht älter als ein Jahr sein, sofern der Hersteller keine längere Laufzeit ausweist. Tiere unter 90 Tagen sind von der Impf- und Testpflicht ausgenommen, was in der Praxis aber selten die bessere Lösung ist.
Drittens der Antikörpertest. Der Titer muss mindestens 0,5 IU/ml betragen, und die Blutprobe darf bei der Ankunft nicht älter als 24 Monate sein. Das Labor muss von einer anerkannten Stelle zugelassen sein, für Europa also eines der von der EU-Kommission benannten Referenzlabore. Die Behörde beschreibt die Anforderungen auf ihrer englischsprachigen Seite Bring a dog or a cat to Korea.
Wichtig ist die Fristlogik: Südkorea verlangt keine Wartezeit von drei Monaten zwischen Probenahme und Einreise. Die EU verlangt sie für die Gegenrichtung sehr wohl. Wer den Test ohnehin machen muss, sollte deshalb gleich die europäische Frist mitdenken und den Test früh genug ansetzen. Dann funktioniert dasselbe Ergebnis in beide Richtungen.
Amtliches Zeugnis und Ablauf am Flughafen
Bei Ankunft legst du dem Quarantänebeamten eine von der Veterinärbehörde deines Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigung vor, die sowohl die Mikrochipnummer als auch das Ergebnis des Antikörpertests ausweisen muss. In Deutschland stellt das zuständige Veterinäramt dieses amtstierärztliche Zeugnis aus, in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörde, in der Schweiz die kantonale Stelle.
Stimmen Dokumente und klinischer Befund, wird dein Tier noch am Ankunftstag freigegeben. Fehlen Papiere, ist der Chip nicht lesbar oder liegt der Titer unter 0,5 IU/ml, folgt eine Quarantäne, die in der Praxis im Schnitt rund zehn Tage dauert und auf deine Kosten geht.
Heimtiere dürfen nur über bestimmte Einreiseorte kommen. Dazu zählen Incheon, Gimpo, Gimhae, Jeju, Cheongju, Daegu und Muan sowie mehrere Seehäfen. Wer ab zehn Hunden oder Katzen einreist, muss die APQA vorab informieren und die Nutzung einer Quarantäneeinrichtung genehmigen lassen. Für den normalen Umzug mit ein oder zwei Tieren ist keine Einfuhrgenehmigung nötig.
Die häufigsten Fehler
- Der Mikrochip wird erst nach der Tollwutimpfung gesetzt, damit ist die Impfung für die Einreise wertlos.
- Es wurde ein Lebendimpfstoff verwendet, obwohl Korea einen inaktivierten Impfstoff verlangt.
- Der Titerwert liegt unter 0,5 IU/ml, was direkt in die Quarantäne führt.
- Das Ergebnis des Antikörpertests steht nicht auf der amtlichen Bescheinigung, sondern nur im Laborbericht.
- Der Chip folgt einem anderen Standard und es wurde kein passendes Lesegerät mitgebracht.
Der dritte und vierte Punkt kosten am meisten, weil sie sich nach der Landung nicht mehr reparieren lassen. Nimm den Laborbericht zusätzlich im Original mit, auch wenn das Ergebnis auf dem Zeugnis steht.
Rassen: Haltung statt Einfuhrverbot
Südkorea führt keine Liste von Rassen, die nicht eingeführt werden dürfen. Wer solche Aufzählungen in älteren Ratgebern findet, liest meist eine falsch übertragene britische Liste. Es gibt aber eine ernstzunehmende Haltungsregel im Land.
Das koreanische Tierschutzgesetz stuft fünf Rassen als gefährlich ein: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Rottweiler. Seit dem 27. April benötigt die Haltung dieser Hunde eine Genehmigung der Stadt- oder Provinzverwaltung. Voraussetzung sind eine Wesensprüfung durch ein Gremium aus Tierärzten und Verhaltensfachleuten, die Kastration und eine Haftpflichtversicherung. Draußen gelten Leinen- und Maulkorbpflicht, Kindereinrichtungen sind tabu. Wer ohne Genehmigung hält, riskiert bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Won.
Flug, Box und Kosten
Kleine Hunde und Katzen bis rund acht Kilogramm inklusive Box dürfen bei vielen europäischen Airlines in die Kabine. Alles darüber reist als Übergepäck oder als Luftfracht im temperierten Frachtraum. Die Box muss IATA-konform sein, mit fest montierter Wasserschale, Kontaktdaten und ausreichender Belüftung an mindestens drei Seiten.
Kurznasige Rassen sind das größte Buchungsrisiko. Mehrere Fluggesellschaften befördern Mops, Französische Bulldogge oder Perserkatze gar nicht mehr im Frachtraum, andere verlangen ein tierärztliches Attest. Kläre das vor der Ticketbuchung.
Bei den Kosten trennst du drei Blöcke: die tierärztliche Vorbereitung mit Chip, Impfung, Titertest und amtlicher Beglaubigung, den Transport mit Box und Airline-Gebühr sowie die Abfertigung vor Ort. Der Transport dominiert die Rechnung. Für einen mittelgroßen Hund im Frachtraum landest du inklusive Vorbereitung realistisch im vierstelligen Bereich, für eine Katze in der Kabine deutlich darunter. Für nichtkommerzielle Reisen erlaubt das EU-Recht höchstens fünf Heimtiere je Person.
Zurück in die EU
Seit dem 22. April 2026 gilt für private Heimtierreisen in die Union die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131. Südkorea steht nicht auf der Anhang-II-Liste der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 und ist damit kein von der Titerpflicht befreites Gebiet. Japan, Taiwan, Singapur, Malaysia und Hongkong stehen dort, Südkorea nicht.
Für die Rückreise brauchst du also erneut einen gültigen Titernachweis von mindestens 0,5 IU/ml, eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung und die Einreise über einen zugelassenen Einreiseort. Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung genommen werden, und zwischen Probenahme und Ausstellung der Bescheinigung müssen mindestens 90 Tage liegen. Die Kommission erläutert die Bedingungen auf ihrer Seite Bringing a pet into the EU from a non-EU country. Der gute Punkt: Ein in Europa erhobener Titer bleibt verwendbar, solange die Tollwutimpfung lückenlos aufgefrischt wird.
Alltag mit Tier in Korea
Hundehaltung ist in koreanischen Städten weit verbreitet, das Angebot an Tierärzten, Hundeschulen und Pflegesalons ist in Seoul und Busan dicht und modern. Für den Alltag brauchst du eine Registrierung deines Hundes bei der Kommune, außerdem gilt in vielen Wohnanlagen eine Hausordnung mit Größenbeschränkung.
Die Winter im Landesinneren sind kalt und trocken, die Sommer heiß und feucht. Für nordische Rassen ist das gut machbar, für kurzhaarige Südländer weniger. Rechne außerdem damit, dass Zugang zu Cafés, Bussen und Bahnen für Hunde restriktiver geregelt ist als in Mitteleuropa. Die aktuelle Lage vor Ort beschreibt das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die Republik Korea.
Bei der Wohnungssuche ist Tierhaltung Verhandlungssache. In den verbreiteten Apartmentkomplexen entscheidet die Eigentümergemeinschaft, und Hausordnungen mit Gewichts- oder Stückzahlgrenzen sind üblich. Bei Mietverträgen mit hoher Kaution ist außerdem eine gesonderte Tierkaution nicht unüblich. Lass eine Tiererlaubnis schriftlich in den Vertrag schreiben, mündliche Zusagen tragen bei Eigentümerwechsel nicht.
Für die ersten Wochen lohnt sich ein früher Termin bei einem Tierarzt vor Ort, um Impfstatus, Parasitenschutz und lokale Prophylaxe umzustellen. Herzwurmprophylaxe ist in Korea gebräuchlich und sollte nicht nach mitteleuropäischem Muster ausgesetzt werden.
So planst du den Titertest richtig
Setze den Chip zuerst, impfe danach, warte 30 Tage und lass dann die Blutprobe nehmen. Wenn du die Probe rund vier Monate vor dem Abflug ansetzt, erfüllst du gleichzeitig die koreanische Anforderung und die europäische Dreimonatsfrist für den späteren Rückweg. Das amtstierärztliche Zeugnis holst du zum Schluss, kurz vor dem Flug.
Der Tierumzug ist dabei nur ein Teil des Ganzen. Aufenthaltstitel, Wohnsitzverlagerung und die steuerliche Abmeldung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz laufen parallel und beeinflussen einander. Wenn du diese Punkte zusammen sortieren willst, ist ein Beratungsgespräch der bessere Startpunkt als eine weitere Recherchenacht.







