Für Russland gilt weiterhin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz über einen Umzug nachdenkt, muss diese Lage in ihrer ganzen Konsequenz verstehen: Es geht nicht um erhöhte Vorsicht, sondern um ein Land, in dem westliche Staatsangehörige willkürlich festgenommen werden können, in dem der Zahlungsverkehr für dich nicht funktioniert und in dem konsularischer Schutz im Zweifel nicht gewährt wird. Weitere Länderprofile im Vergleich findest du in unserer Übersicht zur Sicherheit im Ausland.

Die Reisewarnung und ihre Begründung

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (Stand 1. August 2026) enthalten den Satz: Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt. Als Gründe genannt werden willkürliche Festnahmen, erhebliche Gefährdung durch Drohnen und Drohnentrümmerteile insbesondere in Moskau, Sankt Petersburg und den westlichen Landesteilen sowie die anhaltende rechtliche Unsicherheit für westliche Staatsangehörige. Das Schweizer EDA und das österreichische Außenministerium warnen ebenfalls.

Das Auswärtige Amt hat öffentlich von einem Klima der Einschüchterung und Angst gesprochen, in dem Ausländer willkürlich festgenommen werden können. Bekannt ist eine niedrige zweistellige Zahl von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Russland inhaftiert sind. Vorwürfe reichen von Sabotage bis Spionage. Diese Fälle betreffen nicht nur Journalisten oder Aktivisten, sondern auch Privatpersonen mit familiären Bezügen.

Wer neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzt, wird von den russischen Behörden ausschließlich als russischer Staatsangehöriger behandelt. Konsularischer Zugang wird in dieser Konstellation regelmäßig verweigert. Hinzu kommt: Die 2022 verkündete Teilmobilmachung wurde offiziell nie beendet. Für männliche Doppelstaater im wehrfähigen Alter besteht damit ein Einberufungsrisiko, gegen das die deutsche Seite nichts ausrichten kann.

Wer aus diesem Grund über den Verzicht auf die russische Staatsangehörigkeit oder über eine alternative zweite Staatsangehörigkeit nachdenkt, findet die rechtlichen Wege im Beitrag Zweite Staatsbürgerschaft als Deutscher und die Einbürgerungsvarianten bei Plan B Projekt. Beides sind Vorbereitungsthemen, keine Notlösungen im Krisenfall.

Zahlungsverkehr und Alltagslogistik

Der praktisch härteste Punkt für Auswanderer: Westliche Kreditkarten funktionieren nicht, Bargeldabhebungen sind nicht möglich, Überweisungen aus dem Ausland scheitern. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass ausreichend Bargeld in Euro mitzuführen ist, wobei die Einfuhr von Euro-Bargeld auf kleine, dem persönlichen Bedarf entsprechende Beträge beschränkt ist. Diese beiden Aussagen zusammen ergeben ein Dilemma, für das es keine saubere Lösung gibt.

Hinzu kommen Kommunikationsbeschränkungen: Internetabschaltungen, Sperren gegen VPN und blockierte soziale Netzwerke sind Alltag. Wer beruflich auf verlässliche Erreichbarkeit angewiesen ist, kann diese Voraussetzung in Russland derzeit nicht erfüllen. Das Auswärtige Amt rät ausdrücklich davon ab, sich online politisch zu äußern.

Was das für Vermögen und Immobilien bedeutet

Immobilienbesitz in Russland ist derzeit weder liquide noch verlässlich verwertbar, weil Verkaufserlöse nicht ins Ausland transferiert werden können. Wer bereits Eigentum hält, sollte die Optionen kennen, statt auf eine Normalisierung zu warten; die Grundlagen haben wir im Leitfaden zum Immobilienkauf in Russland aufbereitet. Für Rentner mit Bezügen aus Deutschland ist die Auszahlungsfrage entscheidend: Welche Konstellationen für eine Rente im Ausland überhaupt tragen, ist unter Rente im Ausland steuerfrei aufgeschlüsselt.

Unternehmerische Tätigkeit

Sanktionen, Gegensanktionen und Kapitalverkehrskontrollen machen unternehmerisches Handeln aus Russland heraus für Personen mit Bezug zum EU-Raum zu einem rechtlichen Minenfeld. Verstöße gegen Sanktionsrecht sind auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz strafbewehrt, unabhängig davon, wo du sitzt. Wer über einen Standortwechsel für die eigene Tätigkeit nachdenkt, findet die Grundfragen im Beitrag Als Unternehmer im Ausland arbeiten. Zum Aufenthaltsrecht und den formalen Voraussetzungen in Russland selbst gibt der Beitrag Auswandern nach Russland den Überblick.

Alltagskriminalität und Gesundheit

Klassische Straßenkriminalität ist nicht das Hauptproblem. Taschendiebstahl in Metro und Bahnhöfen, Trickbetrug und überhöhte Rechnungen in Bars kommen vor, bewegen sich aber auf großstädtischem Niveau. Deutlich relevanter ist die Willkür im Kontakt mit Behörden: Dokumentenkontrollen, Registrierungspflichten und die Möglichkeit, wegen unscharf definierter Tatbestände festgehalten zu werden. Führe Pass und Migrationskarte immer mit dir und halte die Registrierung am Aufenthaltsort lückenlos aktuell.

Die medizinische Versorgung in Moskau und Sankt Petersburg ist in privaten Kliniken brauchbar, außerhalb der Metropolen deutlich schwächer. Westliche Versicherer haben das Geschäft in Russland weitgehend eingestellt, sodass viele Auslandskrankenversicherungen hier keine Leistung mehr erbringen. Prüfe im Vertrag, ob Russland ausgeschlossen ist, bevor du dich auf eine bestehende Police verlässt.

Notrufe und Krisenvorsorge

Die einheitliche Notrufnummer ist 112. Trag dich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, wenn du dich im Land aufhältst, und halte eine Ausreiseoption bereit, die ohne Flugverbindung nach Westeuropa funktioniert. Direktflüge zwischen Russland und dem EU-Raum bestehen nicht; Umwege über Drittstaaten sind der Normalfall und können kurzfristig entfallen.

Was bei einer Festnahme tatsächlich passiert

Die Vorstellung, im Ernstfall greife die deutsche Botschaft ein, hält der Realität nicht stand. Konsularische Betreuung inhaftierter deutscher Staatsangehöriger ist möglich, aber ein Rechtsanspruch auf Freilassung folgt daraus nicht. Zugang wird verzögert gewährt, Anwaltswahl ist eingeschränkt, und Verfahren wegen Spionage oder Sabotage laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei Doppelstaatern wird der konsularische Zugang regelmäßig vollständig verweigert. Wer diese Konstellation hat, sollte eine Einreise gar nicht erst erwägen.

Die Vorwürfe, die in den bekannt gewordenen Fällen erhoben wurden, reichen von Sabotage bis zur Beteiligung an Sprengstoffdelikten. Entscheidend ist nicht, ob du dir eines Fehlverhaltens bewusst bist, sondern dass die Tatbestände weit gefasst sind und Beweisanforderungen niedrig liegen. Fotografieren von Infrastruktur, Kontakte zu Journalisten oder auch nur alte Nachrichten auf dem Telefon können zum Anknüpfungspunkt werden.

Drohnen, Luftraum und Ausreisefähigkeit

Die Gefährdung durch Drohnen und herabfallende Trümmerteile betrifft nach Einschätzung des Auswärtigen Amts insbesondere Moskau, Sankt Petersburg und die westlichen Landesteile. Praktische Folge im Alltag sind kurzfristige Sperrungen des Luftraums und Flughafenschließungen von mehreren Stunden. Plane niemals eine Ausreise mit nur einer Verbindung und ohne Rückfallebene über den Landweg. Direktflüge zwischen Russland und dem EU-Raum bestehen nicht; Umsteigeverbindungen über Drittstaaten können kurzfristig entfallen, und Visaanforderungen dieser Transitstaaten ändern sich ebenfalls.

Digitale Sicherheit

Internetabschaltungen, Sperren gegen VPN-Dienste und blockierte soziale Netzwerke sind Alltag, nicht Ausnahme. Für Berufstätige bedeutet das, dass Erreichbarkeit und Datenzugriff nicht garantiert werden können. Das Auswärtige Amt rät ausdrücklich davon ab, sich online politisch zu äußern; das gilt auch für ältere Beiträge, die weiterhin abrufbar sind. Rechne damit, dass dein Telefon bei einer Kontrolle ausgelesen werden kann, und reise ohne Daten, die dich oder Dritte belasten könnten.

Vermögen, Verträge und Rückabwicklung

Wer Vermögenswerte in Russland hält, steht vor einem doppelten Problem: Verkäufe sind zwar möglich, der Erlös lässt sich aber nicht in den EU-Raum transferieren, und Konten westlicher Inhaber unterliegen Beschränkungen. Wertpapierdepots bei russischen Verwahrstellen sind für Ausländer aus sanktionierenden Staaten faktisch eingefroren. Neue Investitionen sind unter diesen Bedingungen nicht rückholbar, unabhängig davon, wie attraktiv die Bewertung erscheint.

Auch laufende Verträge verdienen eine Prüfung. Miet-, Arbeits- und Dienstleistungsverträge mit russischen Partnern lassen sich im Streitfall praktisch nicht durchsetzen, weil ein Urteil eines deutschen, österreichischen oder schweizerischen Gerichts in Russland derzeit nicht vollstreckt wird und umgekehrt ebenso wenig. Wer geschäftliche Bindungen hat, sollte sie geordnet beenden, statt auf eine Normalisierung zu setzen, deren Zeitpunkt niemand seriös prognostizieren kann.

Wenn Angehörige im Land leben

Für viele in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebende Menschen ist die Frage nicht der eigene Umzug, sondern der Besuch bei Familie. Auch dafür gilt die Reisewarnung. Wenn du dennoch reist, gehe von einer Kontrolle deines Telefons bei Ein- und Ausreise aus, führe keine politischen Inhalte mit dir und melde die Reise vorab in ELEFAND. Kläre vor Antritt, ob du nach russischem Recht als russischer Staatsangehöriger gilst, weil das über deinen konsularischen Schutz und über eine mögliche Wehrpflicht entscheidet.

Dein nächster Schritt statt Russland

Solange die Reisewarnung besteht, ist ein Umzug nach Russland für Staatsangehörige aus dem DACH-Raum nicht verantwortbar. Die Kombination aus willkürlichen Festnahmen, fehlendem Zahlungsverkehr, unbrauchbarem Versicherungsschutz und eingeschränktem Konsularschutz lässt keine Risikokalkulation zu, die aufgeht. Wer bereits im Land ist, sollte die eigene Ausreisefähigkeit regelmäßig prüfen und Vermögenswerte nicht weiter binden.

Wenn hinter dem Gedanken Lebenshaltungskosten, Klima oder Steuerlage stehen, gibt es europäische Ziele mit funktionierendem Rechtsschutz. Spanien wird dabei am häufigsten geprüft; die Rahmenbedingungen beschreibt der Beitrag Spanien als neuer Lebensstandort. Welche Struktur zu deiner Situation passt, klärst du am besten vorab in einem Beratungsgespräch.