Steuerfalle deutsche Aktien und § 2 AStG

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Du ziehst ins Ausland und möchtest Dich vom deutschen Steuersystem lösen, auch für Deine Kapitalerträge? Dann solltest Du unbedingt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kennen. Sie gilt im Jahr des Wegzugs und noch bis zu zehn volle Jahre danach und betrifft auch deutsche Aktien, unabhängig davon, ob Du in Deutschland noch gemeldet bist oder nicht.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist ein Instrument des deutschen Außensteuergesetzes. Sie trifft Dich, wenn Du:

  • als Deutscher in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst (das gilt übrigens auch, wenn Du die Staatsangehörigkeit erst kurz vor dem Wegzug abgibst),
  • in einem sogenannten Niedrigsteuerland ansässig bist oder, wie viele digitale Nomaden, nirgends steuerlich ansässig bist,
  • und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast (dazu unten mehr).

Als Niedrigsteuerland gilt dabei ein Land, in dem eine ledige Modellperson mit 77.000 Euro Einkommen um mehr als ein Drittel weniger Steuern zahlt als in Deutschland, oder das Zuzüglern eine besondere Vorzugsbesteuerung anbietet. Es gibt einen Ausweg: Weist Du nach, dass Deine Steuern dort insgesamt mindestens zwei Drittel der deutschen Einkommensteuer erreichen, giltst Du nicht als niedrig besteuert.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bleibst Du im Wegzugsjahr und noch zehn volle Jahre danach mit bestimmten Einkünften in Deutschland weiterhin steuerpflichtig, auch wenn Du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr dort hast. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deinem neuen Wohnsitzland kann die Wirkung im Einzelfall begrenzen, es verhindert aber nicht, dass die Regelung grundsätzlich greift.

Warum deutsche Aktien betroffen sind

Viele glauben, dass sich die erweiterte Steuerpflicht nur auf große Beteiligungen, Immobilien oder unternehmerische Einkünfte bezieht. Das ist ein Irrtum. Auch ganz normale deutsche Aktien im Depot zählen mit, selbst Mini-Beteiligungen. Ob Du 0,1 % oder 0,00001 % an Siemens oder BASF hältst: Für die Frage, ob Dein Depot zu Deinem deutschen Vermögen zählt, ist die Höhe der einzelnen Beteiligung egal, jede deutsche Aktie zählt mit.

Zwei Dinge musst Du dabei auseinanderhalten: Dividenden deutscher Gesellschaften sind schon unter der normalen beschränkten Steuerpflicht steuerpflichtig, daran ändert der Wegzug ohnehin nichts (die Kapitalertragsteuer wird einbehalten und ist damit abgegolten). Was durch § 2 AStG neu hinzukommt, sind vor allem Veräußerungsgewinne aus deutschen Aktien und ungesicherte Zinsen. Genau hier schnappt die Falle zu.

Eine wichtige Verschärfung gibt es noch: Hältst Du mindestens 1 % an einer einzelnen deutschen Kapitalgesellschaft, hast Du allein dadurch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, ganz ohne Wertschwelle. Bei kleineren Streubesitz-Positionen kommt es dagegen auf die Schwellenwerte an, die wir gleich ansehen.

Der Brokerstandort spielt keine Rolle

Ein weit verbreiteter Irrtum:

„Ich habe mein Depot bei Interactive Brokers, also in den USA, das kann Deutschland doch nichts angehen."

Falsch.

Die steuerliche Relevanz richtet sich nicht nach dem Ort des Depots oder Brokers, sondern nach dem Sitz der Aktiengesellschaft. Wenn Du also Aktien einer deutschen AG hältst, egal, ob über eine deutsche oder ausländische Bank, handelt es sich um inländische Kapitalerträge, die unter § 2 AStG fallen können.

Du kannst also ein Depot in Singapur, Dubai oder London haben: Wenn Du darin deutsche Aktien hältst, bleibst Du mit diesen Erträgen steuerpflichtig in Deutschland.

Wann deutsche Aktien steuerlich relevant werden

Entscheidend ist nicht, ob Du „viel" oder „wenig" an einer einzelnen deutschen Aktie hältst, sondern ob Du insgesamt eine wesentliche wirtschaftliche Verbindung zu Deutschland aufrechterhältst. Dafür gelten gesetzliche Schwellenwerte.

Wesentliche wirtschaftliche Interessen hast Du insbesondere dann, wenn:

  • Du in Deutschland Unternehmer oder Mitunternehmer eines Gewerbebetriebs bist (als Kommanditist erst, wenn mehr als 25 % des Gewinns der Gesellschaft auf Dich entfallen),
  • Du mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft hältst,
  • Dein nicht-ausländisches Vermögen mehr als 154.000 Euro beträgt oder mehr als 30 % Deines Gesamtvermögens ausmacht (geprüft jeweils zu Beginn des Jahres),
  • oder Du jährlich mehr als 62.000 Euro an nicht-ausländischen Einkünften erzielst oder diese mehr als 30 % Deiner Welteinkünfte ausmachen.

Diese Kriterien gelten alternativ, das Überschreiten eines einzelnen Wertes reicht aus. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift zudem nur in Jahren, in denen die von ihr erfassten Einkünfte zusammen über 16.500 Euro liegen.

Wichtig:
Wenn Deine deutschen Aktien Dein einziges deutsches Vermögen sind, dann greift § 2 AStG in Bezug auf Veräußerungsgewinne nur, wenn der Depotwert über 154.000 Euro liegt oder mehr als 30 % Deines weltweiten Vermögens ausmacht (und Du an keiner einzelnen Gesellschaft 1 % oder mehr hältst).

Beispiel: Wenn Du ein Depot mit 100.000 Euro in deutschen Aktien hältst und Dein Gesamtvermögen bei 500.000 Euro liegt, fällst Du nicht unter § 2 AStG, vorausgesetzt, Du hast sonst keine weiteren deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte. Erst wenn Du über diese Grenzen hinausgehst oder zusätzliche deutsche Bezüge hast, werden auch Aktienverkäufe steuerpflichtig.

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Beispiel für ein klassisches Risikoland: Dubai

Dubai gilt aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland: Es gibt dort keine persönliche Einkommensteuer. Dazu kommt, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland Ende 2021 ausgelaufen ist, es existiert also auch keine Abkommensebene mehr, die den deutschen Zugriff begrenzen könnte. Wer nach Dubai zieht, erfüllt damit regelmäßig die Länder-Voraussetzung des § 2 AStG, sofern er zuvor ausreichend lange in Deutschland steuerpflichtig war.

Wenn Du also nach Dubai ziehst und deutsche Aktien über den Schwellenwerten behältst, bleiben Deine Dividenden wie bei jedem Auswanderer in Deutschland steuerpflichtig, und durch § 2 AStG kommen vor allem die Veräußerungsgewinne hinzu, selbst wenn Dein Broker in Dubai, Singapur oder den USA sitzt. Das gilt umso mehr, wenn Du gleichzeitig andere inländische Einkünfte oder Vermögenswerte hast, die über den Schwellenwerten liegen.

Was kannst Du tun?

Wenn Du ins Ausland ziehst, aber weiterhin deutsche Aktien hältst, musst Du mit einer fortbestehenden Steuerpflicht in Deutschland rechnen, auch ohne Wohnsitz, auch ohne Bankkonto in Deutschland.

Vor dem Wegzug solltest Du prüfen:

  • Ob Dich im Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland schützt
  • Ob es als Niedrigsteuerland eingestuft wird
  • Ob Du deutsche Kapitalanlagen auflösen oder umschichten solltest
  • Ob Du die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Verbindung zu Deutschland unterschreitest, ggf. durch rechtzeitige Strukturierung

Handeln, bevor es zu spät ist

Jeder deutsche Staatsbürger, der ins Ausland zieht und deutsche Aktien hält, muss sich mit § 2 AStG auseinandersetzen. Ab 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft bist Du automatisch dabei, darunter entscheiden die Schwellenwerte, und dann bleibst Du für das Wegzugsjahr und zehn volle Jahre danach weiter steuerpflichtig. Und nein, es spielt keine Rolle, ob Dein Broker in Frankfurt, London oder auf den Cayman Islands sitzt.

Wenn Du Deine Kapitalanlagen nicht rechtzeitig umstrukturierst oder in ein Land ohne steuerliche Schutzwirkung ziehst, kann der deutsche Fiskus Dich weiter zur Kasse bitten.

Wer sich absichern will, braucht mehr als eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Er braucht eine steuerlich durchdachte Exit-Strategie.

Du willst sichergehen? Buche Deine persönliche Beratung

Wenn Du planst, Deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Gerade bei komplexeren Situationen, z. B. mit GmbH-Anteilen, internationalen Einkünften oder Vermögensübertragungen, kann ein kleiner Fehler große steuerliche Folgen haben.

In einer individuellen Beratung klären wir:

  • Ob und wie Du die unbeschränkte Steuerpflicht sicher beendest
  • Welche Länder für Deine Situation steuerlich am besten geeignet sind
  • Wie Du Wegzugsbesteuerung, Entstrickung oder die erweiterte Steuerpflicht vermeidest
  • Was Du tun musst, damit Finanzamt und Banken Deine neue Ansässigkeit akzeptieren

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Buche hier Deine persönliche Beratung.

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