Nach Spanien auswandern und vom Beckham Law profitieren - 2023

Wer will nicht in Mallorca, Madrid oder Barcelona leben? Für viele ist Spanien ein absolutes Traumland und mit den richtigen Voraussetzungen, kann man hier mit dem Beckham Law Status auch noch enorme Steuervorteile genießen. 

Was genau das Beckham Law ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche neuen Regelungen es seit 2023 gibt erfahren Sie in unserem neuen Podcast mit Rechtsanwältin Svenja Werner aus Madrid, die sich hauptsächlich mit dem Thema Steuerrecht, Beckham Law und Steuervorteile in Spanien beschäftigt. 

Beckham Law: Warum interessant?

Das Beckham Law bietet Ausländern, die jetzt nach Spanien auswandern, einen pauschalen Steuersatz von nur 24% auf alle Einkünfte (inkl. weltweite Einkommen, das im Ausland und nicht in Spanien generiert wird) bis 600.000 Euro für einen Zeitraum von 6 Jahren. Während dieser 6 Jahre muss auch keine Steuererklärung im Ausland abgegeben werden.

Beckham Law Status: Welche Kriterien muss ich erfüllen? 

Um einen Beckham Law Status zu bekommen, darf man in den letzten 5 Jahren in Spanien keinen Wohnsitz gehabt haben oder steuerlich ansässig gewesen sein. 

Man bekommt einen Beckham Law Status wenn man nach Spanien zieht:

  1. Als Arbeitnehmer bei einem spanischen Arbeitgeber oder Unternehmen

  2. Als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber im Ausland (Remote Work oder Entsendung)
    Für typische Freiberufler, die für mehrere Kunden im Ausland arbeiten, ist das Beckham Law nicht geeignet. Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind, können den Beckham Law Status nur dann nutzen, wenn sie entweder a) vom Arbeitgeber im Ausland entsendet werden, um im spanischen Unternehmen von Spanien aus zu arbeiten oder b) der Arbeitgeber die ausländische Gesellschaft in Spanien mit Steuernummer und Sozialversicherung als nicht-ansässige Firma registriert, damit keine Betriebsstätte ausgelöst wird. Der ausländische Arbeitgeber kann den Remote Worker auch über einen Employer of Record in Spanien anstellen. Es muss nur bewiesen werden, dass die Arbeit komplett online/remote erledigt werden kann. Wichtig: Der ausländische Arbeitgeber darf keine Betriebsstätte in Spanien auslösen.

  3. Als Geschäftsführer in einem eingetragenen spanischen Unternehmen
    Die Beteiligung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft muss unter 25% sein. Wenn die Firma nicht nur Anteile verwaltet, sondern wirtschaftlich aktiv ist und den Geschäftsführer nach Spanien zieht, darf man auch über 25% halten. Einkünfte dürfen aus einer spanischen Betriebsstätte jedoch nicht generiert werden - wie das in dem Fall zu verstehen ist, weiß man noch nicht genau.

  4. Als Selbständiger mit ENISA-Bescheid bei spanischem Arbeitgeber
    Tipp: Es gibt ein Startup-Register mit Unternehmen, die in Spanien anerkannt sind - man kann sich bei diesen bewerben.

  5. Als hochqualifizierter Arbeitnehmer für Start-up-Unternehmen in Spanien
    Die Voraussetzungen für ENISA müssen erfüllt sein - mehr dazu unten.

Was ist ENISA und welche Vorteile hat es bei Beckham Law?

ENISA ist eine staatliche Organisation in Spanien, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von innovativen Projekten unterstützt. 

Mit dem ENISA-Bescheid gibt es jetzt auch für Selbstständige die Möglichkeit das Beckham Law zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sogar eine Betriebsstätte in Spanien ausgelöst und spanische Einkünfte erzielt werden: 

  • Das Unternehmen bietet mit seiner Innovation wirtschaftliche Vorteile für Spanien

  • Die Antragsteller haben wirtschaftliche und/oder persönliche Erfahrung in diesem Bereich. Es wird überprüft, wie sehr sie in das Projekt eingebunden sind. 

  • Das Geschäftsmodell muss vorgestellt werden - Was wird angeboten? Wie wird es entwickelt? Wie wird es finanziert? Welchen Mehrwert bietet es der spanischen Wirtschaft? Welche Möglichkeiten gibt es für Investoren?

Wichtig: Die neue Gesetzesregelung gibt es erst seit Ende Dezember 2022 und wurde verordnungsmäßig noch nicht umgesetzt, weshalb einige Fragen noch offen sind.  

Wie beantrage ich Beckham Law bzw. ENISA-Bescheid? 

Bevor man sich für Beckham Law oder ENISA-Bescheid bewirbt muss man

  • Alle Voraussetzungen erfüllen
    Siehe oben.

  • Nach Spanien umziehen
    Um den Beckham Law Status oder ENISA-Bescheid zu beantragen, braucht man zuerst eine Wohnadresse und Steuernummer in Spanien.

  • Die Antragsfrist einhalten 
    Die Antragsfrist beträgt 6 Monate und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man in Spanien anfängt zu arbeiten bzw. seine Aktivität als Unternehmer ausübt. 

Mehr Informationen zum Beckham Law Status oder Spanien und anderen Ländern finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Auslandsunternehmen, St Matthew und auf LinkedIn.

 
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