Non-Dom-Status und Remittance Basis: steuerfrei, solange das Geld draußen bleibt

Du überlegst, in ein Non-Dom-Land zu ziehen? Die Regeln sind attraktiv, aber die Fallen stecken im Detail: in Überweisungen, Abkommensklauseln und der deutschen Nachlaufzeit.

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Das Prinzip: ansässig ja, Welteinkommen nein

Fast alle Industrieländer besteuern ihre Einwohner nach dem Welteinkommensprinzip: Wer im Land wohnt, versteuert dort alles, egal wo es verdient wurde. Die Remittance Basis dreht dieses Prinzip um. Du bist im Land steuerlich ansässig und zahlst auf Deine Inlandseinkünfte ganz normale, oft hohe Steuern. Aber Deine Auslandseinkünfte werden nur besteuert, soweit Du sie ins Land bringst: per Überweisung, in bar, per Kartenzahlung vor Ort. Was draußen bleibt, bleibt unbesteuert. Die Faustregel lautet seit jeher: Alles, was ins Land fließt, wird dort versteuert. Alles, was draußen bleibt, nicht.

Die Idee ist älter als die meisten Steuergesetze dieser Welt. Als der britische Premierminister William Pitt der Jüngere 1799 die Einkommensteuer einführte, um die Kriege gegen Napoleon zu finanzieren, wollte er die Investoren in den Kolonien nicht verschrecken. Wer mit Zuckerplantagen auf Jamaika verdiente, zahlte in England keine Steuer, solange die Erträge nicht nach England ausgeschüttet wurden. Aus dieser Kriegsfinanzierungs-Klausel wurde über zwei Jahrhunderte das Steuerprivileg der "resident but not domiciled": im Land wohnhaft, aber nicht dauerhaft beheimatet. Nur wer beides war, versteuerte sein Welteinkommen. Die Non-Doms versteuerten nur, was sie ins Land holten.

Heute existiert das Modell in zwei Bauformen:

  • Domizilabhängig, die angelsächsische Tradition: Der Status hängt am "Domicile", also der dauerhaften Beheimatung, klassisch geerbt vom Vater. Nur wer im Land wohnt, ohne dort beheimatet zu sein, bekommt die Remittance Basis. So funktionieren Irland, Malta, Barbados und St. Lucia.
  • Für alle Ansässigen oder als Zeitfenster, ganz ohne Domizil-Begriff: In Thailand und Mauritius ist die Remittance-Besteuerung schlicht die gesetzliche Grundregel für jeden Einwohner. Malaysia hat ein befristetes Befreiungssystem, Japan und Südkorea gewähren Zuzüglern ein Zeitfenster von fünf Jahren, Jersey kennt einen engen Sonderstatus.

Wichtig für Deine Erwartungshaltung: Non-Dom ist kein Steuersparmodell für Angestellte vor Ort. Dein Gehalt im Wohnsitzland, Deine dortigen Mieten und Geschäfte werden voll besteuert. Das Modell spielt seine Stärke aus, wenn Du Kapitalerträge, Dividenden, Lizenzeinnahmen oder Unternehmensgewinne im Ausland erzielst und einen Teil davon gar nicht zum Leben brauchst.

Welche Einkünfte draußen bleiben können

Von der Besteuerung im Wohnsitzstaat befreit sind grundsätzlich alle Einkunftsarten, deren Quelle im Ausland liegt und die im Ausland verbleiben. Dazu zählen insbesondere:

  • Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots
  • Zinsen auf Auslandskonten
  • Dividenden ausländischer Gesellschaften
  • Lizenzeinnahmen und Provisionen aus dem Ausland
  • Mieten aus Auslandsimmobilien
  • Arbeitseinkommen für Tätigkeiten, die im Ausland verrichtet werden und keinen Bezug zum Wohnsitzstaat haben (kein Arbeitgeber, Kunde oder Auftraggeber im Wohnsitzstaat)

Zwei Beispiele zeigen, wie das praktisch aussieht:

Beispiel 1: Herr Hartz wohnt auf Malta und ist alleiniger Gesellschafter einer Hongkong-Gesellschaft, die Beratungsleistungen an Kunden in Asien erbringt. Die Gesellschaft erwirtschaftet 100.000 € Gewinn. Herr Hartz lässt sich 50.000 € nach Malta auszahlen und muss genau diese 50.000 € auf Malta versteuern. Der Rest fließt auf sein Privatkonto in Hongkong und bleibt steuerfrei.

Beispiel 2: Frau Schmidt wohnt in Dublin und hält bei einer Bank in Luxemburg Kapitalanlagen im Wert von 5 Millionen €. Das Depot generiert 250.000 € Erträge pro Jahr, die in Luxemburg reinvestiert werden. In Irland fällt darauf keine Steuer an, solange nichts nach Irland fließt.

Die Kehrseite gehört ehrlich dazu: Was Du ins Land holst, gehört auf die Steuererklärung und wird zu den normalen Sätzen versteuert. Genau daher kommt der Name Remittance Basis, Besteuerung auf Überweisungsbasis. Wie Du steuerfreies Altvermögen von steuerpflichtigen neuen Erträgen trennst, liest Du weiter unten im Praxisteil.

Welche Deiner Einkommensquellen würden in einem Non-Dom-Land steuerfrei bleiben? Wir rechnen es mit Dir durch.

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Die Zäsur: Großbritannien hat sein Non-Dom-System abgeschafft

Wenn Du vor ein paar Jahren nach "Non-Dom" gesucht hast, landetest Du fast immer bei Großbritannien: rund 100.000 registrierte Non-Dom-Steuerzahler, russische Milliardäre in London, die Ehefrau des damaligen Premierministers. Dieses Kapitel ist zu Ende. Zum 6. April 2025 hat Großbritannien den Non-Dom-Status und die Remittance Basis abgeschafft. Der Domizil-Begriff spielt im britischen Steuerrecht für die laufende Besteuerung keine Rolle mehr.

An die Stelle des alten Systems ist das FIG-Regime getreten (Foreign Income and Gains). Das funktioniert völlig anders:

  • Wer nach mindestens zehn Jahren im Ausland nach Großbritannien zieht (oder zurückkehrt), kann vier Steuerjahre lang sämtliche Auslandseinkünfte und -gewinne steuerfrei vereinnahmen.
  • Die Befreiung gilt unabhängig davon, ob Du das Geld nach Großbritannien holst. Die Überweisung ist ausdrücklich unschädlich. Das ist der fundamentale Unterschied zur alten Remittance-Logik.
  • Du musst die Befreiung jedes Jahr aktiv in der Steuererklärung beantragen. Im Antragsjahr verlierst Du den persönlichen Steuerfreibetrag und den Jahresfreibetrag für Veräußerungsgewinne.
  • Nach vier Jahren ist Schluss: Ab Jahr fünf versteuerst Du in Großbritannien Dein Welteinkommen.

Für frühere UK-Non-Doms gibt es noch ein Aufräum-Fenster: Alte, unversteuerte Auslandseinkünfte aus der Non-Dom-Zeit können für eine Pauschalabgabe von 12 Prozent (in den Steuerjahren 2025/26 und 2026/27) beziehungsweise 15 Prozent (2027/28) deklariert werden und sind danach abgabenfrei nach Großbritannien überweisbar. Das Fenster schließt im April 2028.

Auch die britische Erbschaftsteuer hängt seit April 2025 nicht mehr am Domizil, sondern an der Ansässigkeit: Wer zehn der letzten zwanzig Jahre in Großbritannien gelebt hat, unterliegt ihr mit dem Weltvermögen, mit einem gestaffelten Nachlauf nach dem Wegzug. Alle Details zum neuen System findest Du in unserem Großbritannien-Essay, für Krypto-Fragen bei kryptosteuern.info.

Warum wir das so ausführlich erzählen: Das Netz ist voll von Ratgebern, die Dir 2026 noch den "UK-Non-Dom-Status" verkaufen wollen. Wer das tut, hat die größte Steuerreform Großbritanniens seit Jahrzehnten verschlafen. Das eigentliche Non-Dom-Modell lebt heute woanders.

Vier steuerfreie Jahre im UK oder unbegrenzt Non-Dom in Irland? Welches Fenster zu Deinem Leben passt, klären wir gemeinsam.

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Irland: der kostenlose Klassiker

Irland hat die Remittance Basis aus der gemeinsamen Geschichte mit Großbritannien übernommen und führt sie unverändert fort. Als Deutscher bist Du in Irland praktisch immer "resident but not domiciled" und bekommst den Status automatisch, unbegrenzt und kostenlos: keine Pauschalsteuer, keine Mindeststeuer, keine zeitliche Grenze. Du gibst die Nutzung der Remittance Basis schlicht in Deiner Steuererklärung an.

Eine irische Besonderheit macht das System für viele noch interessanter: Seit 2008 fallen sogar britische Einkünfte unter die Remittance Basis. Ein Depot in London, eine Beteiligung in Manchester, aus irischer Sicht ist das Ausland wie jedes andere.

Der Preis des Modells liegt im irischen Tarif: Auf alles, was Du nach Irland holst, und auf alle irischen Einkünfte zahlst Du reguläre Sätze, 20 Prozent bis 44.000 €, darüber 40 Prozent, plus Sozialabgaben, in der Spitze gut 50 Prozent. Veräußerungsgewinne, die Du remittierst, kosten 33 Prozent. Wer seine Lebenshaltung schlank hält und das Vermögen draußen lässt, kommt trotzdem auf eine sehr niedrige Gesamtbelastung.

Zur Ehrlichkeit gehört auch die politische Lage: Eine irische Steuerkommission empfahl 2022, den Status auf drei Jahre zu befristen. Passiert ist seitdem nichts, die Finanzgesetze bis einschließlich 2026 haben das System nicht angetastet, und die Steuerbehörde erhebt nicht einmal Nutzungszahlen. Das Thema taucht aber regelmäßig in Parlamentsanfragen auf. Wir stufen Irland als stabil ein und beobachten es. Mehr zum Leben und Steuern dort liest Du in unserem Irland-Essay, zu Coins bei kryptosteuern.info.

Malta: das großzügigste System, mit eingebauter Mindeststeuer

Malta ist steuerlich die Maximallösung unter den Non-Dom-Ländern. Als "resident non-dom" versteuerst Du nur maltesische Einkünfte und remittierte Auslandseinkünfte. Und Malta setzt noch eines drauf: Ausländische Veräußerungsgewinne bleiben sogar dann steuerfrei, wenn Du sie nach Malta überweist. Verkaufst Du Dein Aktiendepot oder Deine Firmenanteile im Ausland mit Gewinn, kannst Du den Erlös komplett nach Malta holen, ohne dort Steuern auszulösen. Kein anderes Land in dieser Liste bietet das.

Du musst den Status weder beantragen noch melden, es gibt keine Zeitgrenze. Seit 2018 gibt es allerdings eine Mindeststeuer von 5.000 € pro Jahr, wenn Deine Auslandseinkünfte mindestens 35.000 € betragen und Du sie nicht vollständig remittierst. Bei Ehepaaren gelten Schwelle und Mindeststeuer für das Paar gemeinsam, und gezahlte maltesische Steuern werden angerechnet. Wer ohnehin Teile seines Einkommens nach Malta holt und dort versteuert, spürt die Mindeststeuer oft gar nicht.

Daneben existieren Wohnsitzprogramme mit 15 Prozent Pauschalsatz auf remittierte Einkünfte, 15.000 € Mindeststeuer und Immobilienpflicht. Für die meisten unserer Mandanten ist die normale Non-Dom-Schiene schlicht besser.

Ein Punkt, den seriöse Beratung offen benennt: Ob ein Malta-Non-Dom in jeder Konstellation den vollen Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland genießt, ist eine nicht abschließend geklärte Rechtsfrage. Die herrschende Lesart sagt ja, eine Garantie gibt es nicht. Wir prüfen das im Einzelfall, bevor Du umziehst, nicht danach. Alles Weitere im Malta-Essay und für Krypto bei kryptosteuern.info.

Irland oder Malta? Die Antwort hängt an Deiner Einkommensstruktur, nicht am Wetter.

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Thailand: Remittance als Grundregel, politisch in Bewegung

Thailand braucht keinen Domizil-Begriff und keinen Sonderstatus: Die Remittance-Besteuerung ist dort die gesetzliche Grundregel für jeden, der mindestens 180 Tage im Jahr im Land ist. Kein Antrag, keine Kosten, keine Frist. Auslandseinkünfte werden nur besteuert, soweit Du sie nach Thailand bringst.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt dabei eine wichtige Verschärfung: Früher blieb steuerfrei, was Du erst im Folgejahr überwiesen hast. Heute zählt jedes Jahr der Überweisung, egal wann die Einkünfte entstanden sind. Einkünfte und Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 bleiben bei Überweisung dauerhaft ausgenommen, das ist für viele Zuzügler ein großzügiges Polster.

Die Regierung hat 2025 öffentlich angekündigt, die alte Folgejahr-Logik teilweise wiederherzustellen. Gesetz ist das bislang nicht geworden, das Verfahren liegt auf Eis. Plane also mit dem geltenden Recht und behandle die angekündigte Lockerung als das, was sie ist: eine Ankündigung. Daneben gibt es mit dem LTR-Visum ein echtes Sonderregime, das remittierte Auslandseinkünfte für bestimmte Zuzügler-Kategorien komplett befreit. Details und Lebenspraxis im Thailand-Essay.

Malaysia: befristete Befreiung mit Kleingedrucktem

Malaysia wird in Auswanderer-Foren gern als Territorialstaat verkauft. Das stimmt so nicht mehr. Seit 2022 ist remittiertes Auslandseinkommen in Malaysia grundsätzlich steuerpflichtig. Was die Praxis rettet, ist eine Befreiungsverordnung: Bis Ende 2036 bleiben remittierte Auslandseinkünfte natürlicher Personen steuerfrei, für alle Einkunftsarten außer Einkünften aus einer malaysischen Personengesellschaft. Die Verlängerung bis 2036 ist amtlich verkündet; Blogs, die ein Auslaufen 2026 behaupten, sind veraltet.

Der entscheidende Haken steckt in einer Bedingung: Das Einkommen muss im Herkunftsland "der Steuer unterlegen" haben. Das klingt nach einer einfachen Prüfung, ist aber eine Fiktion mit Ausnahmekatalog. Die Bedingung gilt auch dann als erfüllt, wenn im Herkunftsland aus bestimmten gelisteten Gründen keine Steuer erhoben wurde, etwa weil das dortige Steuersystem die Einkunftsart nicht erfasst, eine Freigrenze unterschritten wurde oder ein Steueranreiz griff. Bei Auslandsdividenden schaut Malaysia zusätzlich eine Ebene tiefer, auf die operativen Gewinne dahinter.

Und genau dort sitzt die scharfe Kante für den typischen Auswanderer-Fall: Dividenden aus einer Offshore-Gesellschaft, deren Gewinne schlicht nirgendwo besteuert wurden, sind bei Überweisung nach Malaysia nicht sicher befreit. Die Kurzfassung vieler Beraterblogs ("im Ausland versteuert, sonst steuerpflichtig") führt in die Irre, und die Gegenbehauptung ("alles steuerfrei bis 2036") genauso. Wer mit einer Offshore-Struktur nach Malaysia zieht, braucht vorher einen Blick in Verordnung und Verwaltungsrichtlinie, nicht in Foren. Zum Land selbst: unser Malaysia-Essay.

Deine Struktur steht, aber besteht sie auch den malaysischen Bedingungskatalog? Genau solche Fragen klären wir, bevor Du fliegst.

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Sechs weitere Länder mit Remittance-Element

Mauritius

Auf Mauritius ist die Remittance-Besteuerung wie in Thailand gesetzliche Grundregel: Auslandseinkünfte natürlicher Personen werden nur besteuert, soweit sie nach Mauritius fließen, unbegrenzt und ohne Kosten. Seit der jüngsten Reform gilt ausdrücklich: Ausgaben vor Ort mit einer ausländischen Kredit- oder Debitkarte zählen nicht als Remittance, und die Einzahlung auf ein mauritisches Konto bleibt steuerfrei, wenn Du erklärst, dass die Mittel im Ausland bereits versteuert wurden. Der Tarif ist ohnehin mild: gestaffelt 0, 10 und 20 Prozent, Spitzensatz 20 Prozent (sehr hohe Einkommen zahlen seit Mitte 2025 befristet eine Zusatzabgabe). Mehr im Mauritius-Essay.

Barbados

Barbados führt das klassische angelsächsische Modell: Wer dort ansässig, aber nicht beheimatet ist, versteuert Barbados-Einkünfte plus remittierte Auslandseinkünfte, ohne zeitliche Grenze. Aufpassen: Barbados fasst den Begriff weiter als das britische Muster. Steuer entsteht auch, wenn Du aus Auslandseinkünften einen Nutzen im Land ziehst, ohne dass Geld fließt. Und ein Punkt, der weiter unten wichtig wird: Barbados hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Jersey

Jersey kennt eine Remittance-Basis nur für den engen Sonderfall, dass Du zwar ansässig, aber nicht "ordinarily resident" bist, etwa weil Du Dich nur zeitweise auf der Insel einrichtest. Kartenzahlungen vor Ort zählen als Remittance. Wer normal nach Jersey zieht, versteuert schlicht sein Welteinkommen mit 20 Prozent, wofür die Insel eigene Programme für Vermögende bereithält. Die Nachbarinsel Guernsey hat eine noch engere Nische, die Isle of Man gar keine Remittance-Basis. Details im Jersey-Essay.

St. Lucia

Die Karibikinsel besteuert Ansässige ohne dauerhafte Beheimatung ebenfalls nur auf Inlandseinkünfte plus remittierte Auslandseinkünfte, unbegrenzt und ohne Sondergebühren. Die Quellenlage ist allerdings dünner als bei den großen Systemen; vor konkreten Schritten gehört die Regel gegen die dortige Steuerbehörde verifiziert. Auch St. Lucia hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Südkorea

Ein oft übersehenes Fenster: Ausländer, die in den letzten zehn Jahren höchstens fünf Jahre in Korea ansässig waren, versteuern Auslandseinkünfte nur, wenn sie von koreanischer Seite gezahlt oder nach Korea überwiesen werden. Fünf Jahre lang lebt es sich so in Seoul fast wie in Dublin. Danach kippt das System hart ins Welteinkommen mit Spitzensätzen um die 50 Prozent, das Fenster will also aktiv geplant sein.

Japan

Japan gewährt Zuzüglern ohne japanischen Pass in den ersten fünf Jahren (innerhalb von zehn) den Status des Non-Permanent Resident: Auslandsquellen-Einkommen wird nur besteuert, soweit es in Japan gezahlt oder dorthin überwiesen wird. Die Mechanik hat eine japanische Präzisions-Falle: Überweisungen werden nach einer festen Anrechnungsreihenfolge beurteilt, und wer im selben Jahr überweist, in dem er Auslandseinkünfte erzielt, macht sie anteilig steuerpflichtig. Die planbare Route ist die Überweisung im Folgejahr. Nach fünf Jahren greift das Welteinkommen, und im Hintergrund tickt eine eigene Uhr für die japanische Erbschaftsteuer auf das Weltvermögen. Beides erklären wir im Japan-Essay.

Was oft Non-Dom genannt wird, aber keines ist

Rund um das Stichwort Non-Dom wird viel verwechselt. Diese Systeme funktionieren anders, teils besser, teils schlechter, aber immer nach anderen Regeln:

  • Zypern wird fast überall als viertes Non-Dom-Land geführt, ist aber keines: Die zyprische Non-Dom-Regel befreit Dividenden und Zinsen von einer Sonderabgabe, völlig unabhängig davon, ob das Geld nach Zypern fließt. Ein starkes Modell, nur eben keine Remittance-Logik.
  • Gibraltar bietet mit "Category 2" einen Steuerdeckel: besteuert wird nur eine fixe Einkommensscheibe, der Rest ist frei, Überweisung egal. Seit Mitte 2026 braucht der Neuzugang 5 Millionen £ Vermögen.
  • Singapur stellt remittierte Auslandseinkünfte von Privatpersonen dauerhaft frei, die Überweisung ist dort gerade unschädlich, das Gegenteil des Non-Dom-Prinzips.
  • Israel befreit Neueinwanderer zehn Jahre lang von der Steuer auf Auslandseinkünfte, ebenfalls überweisungsunabhängig.
  • Territorialsysteme wie Panama oder Paraguay besteuern Auslandseinkünfte dauerhaft gar nicht, egal wo das Geld liegt.
  • Pauschalregime wie Italien (seit 2026: 300.000 € pro Jahr), Griechenland (100.000 €) oder die Schweizer Aufwandbesteuerung ersetzen die Besteuerung durch eine fixe Jahressumme.

Die elf Systeme im Vergleich

LandSystemDauerKostenWoran Du denken musst
GroßbritannienNon-Dom abgeschafft; FIG: 4 Jahre Vollbefreiung, überweisungsunabhängig4 JahreVerlust der Freibeträge im Antragsjahrdanach Welteinkommen; Erbschaftsteuer-Nachlauf
IrlandNon-Dom-Remittanceunbegrenztkeinereguläre Sätze auf Remittiertes, Spitze gut 50 %
MaltaNon-Dom-RemittanceunbegrenztMindeststeuer 5.000 € (ab 35.000 € Auslandseinkünften)remittierte Auslandsgewinne steuerfrei nur bei Veräußerungsgewinnen
Thailandgesetzliche Remittance-Grundregelunbegrenztkeineseit 2024 zählt jedes Überweisungsjahr; Reform schwebt
Malaysiabefristete Befreiung remittierter Auslandseinkünftebis Ende 2036keineBedingungskatalog; Offshore-Dividenden nicht sicher befreit
Mauritiusgesetzliche Remittance-RegelunbegrenztkeineKarten-Ausgaben zählen nicht als Remittance
BarbadosNon-Dom-Remittanceunbegrenztkeineauch bloßer Nutzen im Land löst Steuer aus; kein DBA
JerseyRemittance nur ohne "ordinary residence"engkeineRegelfall ist Welteinkommen mit 20 %
St. LuciaNon-Dom-RemittanceunbegrenztkeineQuellenlage dünn; kein DBA
SüdkoreaRemittance-Element für Zuzügler5 von 10 Jahrenkeinedanach Welteinkommen um 50 %
JapanNon-Permanent Resident: Zeitfenster + Remittance5 von 10 JahrenkeineAnrechnungsreihenfolge; Erbschaftsteuer-Uhr

Stand August 2026. Alle Angaben verkürzt; maßgeblich sind die Länderprofile oben und die verlinkten Essays.

Elf Systeme, elf verschiedene Regelwerke. Wir sagen Dir, welches zu Deinen Einkünften passt.

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Der deutsche Blick: drei Dinge, die Dein Non-Dom-Plan überleben muss

Ein Non-Dom-Wohnsitz wird nicht in Dublin oder Bangkok gewonnen, sondern in Deutschland. Drei deutsche Mechanismen entscheiden darüber, ob Dein Plan trägt.

1. Die Überweisungsklauseln in den Abkommen

Einige deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine Überweisungsklausel (auch Remittance-Base-Klausel genannt). Sie besagt sinngemäß: Besteuert Dein Wohnsitzstaat bestimmte Einkünfte nur, soweit sie dorthin überwiesen werden, dann gewährt Deutschland seine Abkommens-Entlastung auf deutsche Quelleneinkünfte auch nur insoweit. Lässt Du also deutsche Dividenden draußen, bleibt die volle deutsche Quellensteuer stehen; erst die Überweisung in den Wohnsitzstaat schaltet die Ermäßigung frei. Maßgeblich ist dabei allein der tatsächliche Zahlungsweg des Geldes.

WohnsitzstaatÜberweisungsklausel im DBA?Praktische Folge
Irlandjadeutsche Quelleneinkünfte nur bei Überweisung nach Irland entlastet
Malaysiajawie Irland; nachträgliche Überweisung kann Erstattung öffnen
Japanjazielt genau auf die Non-Permanent-Resident-Besteuerung
Mauritiusjazusätzlich Sonderregeln bei Anteilsverkäufen; im Einzelfall prüfen
MaltaneinEntlastung unabhängig von der Überweisung
ThailandneinEntlastung unabhängig von der Überweisung
Südkoreaneindie koreanische Fünfjahresregel ist rein innerstaatlich
Barbadoskein DBAkein Abkommensschutz gegenüber Deutschland
St. Luciakein DBAkein Abkommensschutz gegenüber Deutschland
Jerseykein Voll-DBAnur Teilabkommen (u. a. Renten); das meiste regelt nationales Recht
Großbritannienja (Sonderfall)seit dem FIG-Systemwechsel dürfte die Klausel für neue Einkünfte leerlaufen; für Alt-Non-Doms mit unversteuerten Restbeständen kann sie weiter greifen. Im Einzelfall prüfen

Alle Klausel-Angaben von uns am Abkommenstext geprüft (Stand August 2026). Die UK-Einordnung nach dem Systemwechsel ist unsere eigene Ableitung; eine amtliche Klarstellung steht aus.

Die im Netz kursierende Liste "Irland, Malta, Zypern und UK haben solche Klauseln" war übrigens schon vor Jahren falsch: Das geltende Malta-Abkommen hat keine, das geltende Zypern-Abkommen ebenfalls nicht. Wo Renten im Spiel sind, gelten ohnehin eigene Abkommensregeln je Land; eine gute Übersicht findest Du bei ruhestandimausland.com.

2. Deutschland schaut bis zu zehn Jahre auf Deine deutschen Einkünfte

Ziehst Du als Deutscher in ein Niedrigsteuerland und behältst wirtschaftliche Wurzeln in Deutschland (eine Beteiligung, ein Gewerbe, nennenswertes Vermögen), dann besteuert Deutschland Deine deutschen und deutschlandnahen Einkünfte unter Umständen noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug schärfer als bei jedem anderen Ausländer. Diese erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist der Mechanismus, an dem die meisten schlecht geplanten Non-Dom-Umzüge scheitern.

Und hier wird es für dieses Thema konkret: Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil von Anfang 2025 entschieden, dass ein wählbarer Steuerstatus für Zugezogene, wie eben der Non-Dom-Status, als Vorzugsbesteuerung zählt. Es genügt, dass Deine Steuerlast dadurch gemindert sein kann. Damit werden Irland oder Malta für deutsche Wegzügler regelmäßig zum Niedrigsteuergebiet im Sinne dieser Regeln, mit der Möglichkeit des Gegenbeweises im Einzelfall. Bei Ländern, in denen die Remittance-Besteuerung schlicht die allgemeine Regel für alle ist, etwa Thailand, stellt sich die Frage anders; auch dort kann Dich aber der reine Belastungsvergleich zum niedrig besteuerten Zuzügler machen. Das ist keine Panik-Nachricht, sondern ein Planungsauftrag: prüfen, bevor Du umziehst.

Die Details samt Gegenstrategien haben wir auf drei Seiten ausgearbeitet: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Überblick, was mit Deinem deutschen Depot passiert und was mit Deinen Kryptogewinnen passiert.

3. Wegzugssteuer, Konten-Meldungen, Erbschaftsteuer

Unabhängig vom Zielland gilt: Hältst Du mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, löst der Wegzug selbst die deutsche Wegzugssteuer aus, ganz gleich wie steuergünstig das Zielland ist. Dein neues Wohnsitzland meldet Deine Konten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs, auch als Non-Dom; das Modell ist vollkommen legal, lebt aber davon, dass Du es sauber erklärst. Was Du ins Land holst, gehört in die dortige Steuererklärung. Und für Erbschaften und Schenkungen bleibt Deutschland bei deutschen Staatsangehörigen noch fünf Jahre nach dem Wegzug im Spiel, mehr dazu auf unserer Seite zur Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Auslandsbezug. Den Wegzug selbst, vom Abmelden bis zum Fragebogen des Finanzamts, behandeln unsere Grundlagen-Seiten.

Überweisungsklausel, zehn Jahre Nachlauf, Wegzugssteuer: Wir prüfen alle drei Punkte für Deinen konkreten Fall.

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Die Praxis: Clean Capital, Kontentrennung, Mixed Funds

Der Unterschied zwischen einem entspannten und einem teuren Non-Dom-Leben liegt in der Kontoführung. Drei Konzepte musst Du kennen:

Clean Capital: Vermögen, das vor Deinem Zuzug bestand, kannst Du jederzeit steuerfrei ins Wohnsitzland überweisen, solange Du nachweisen kannst, dass es wirklich Altvermögen ist und keine neuen Erträge. Deshalb gehört zu jedem guten Umzugsplan, vor der Wohnsitznahme einen größeren Betrag ins Zielland zu überweisen, von dem Du die ersten Jahre Lebenshaltung bestreitest. Was Du vor dem Stichtag überweist, fällt nie unter die lokale Steuer.

Mixed Funds: Problematisch wird es, wenn Altvermögen und neue Erträge auf demselben Konto verschmelzen. Die Non-Dom-Staaten arbeiten dann mit einer Vermutung zu Deinen Lasten: Überweisungen gelten zuerst als steuerpflichtige Erträge, außer Du weist nach, dass der Betrag die seit Zuzug angefallenen Erträge übersteigt.

Beispiel: Frau Hude erbt ein Jahr vor ihrem Umzug nach Dublin 1 Million € und legt sie in einem Depot in der Schweiz an. Die Gewinne von 50.000 € pro Jahr werden im selben Depot reinvestiert. Im zweiten Jahr in Irland will sie 100.000 € nach Irland überweisen. Sie kann nachweisen, dass das Depot seit ihrem Zuzug höchstens 50.000 € an Erträgen produziert hat; der Rest muss Altvermögen sein. Also versteuert sie von den 100.000 € nur 50.000 € in Irland.

Kontentrennung ("Fund Segregation"): Damit dieser Nachweis nicht zum Albtraum wird, trennst Du Kapital und Erträge von Anfang an strikt, im Idealfall auf getrennten Konten. Gute Vermögensverwalter kennen das Problem und führen für Non-Dom-Kunden virtuelle Unterkonten, aus denen sich gezielt nur Altkapital ausschütten lässt. Sprich das vor dem Umzug mit Deiner Bank durch und wechsle notfalls den Verwalter.

Die Königsdisziplin ist übrigens, gar nichts zu überweisen: Wer seinen Lebensunterhalt aus lokal versteuertem Einkommen bestreitet, etwa einem Gehalt der eigenen Gesellschaft, und das Auslandsvermögen komplett draußen wachsen lässt, spart sich den größten Teil der Nachweisführung.

So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland, seit über zwanzig Jahren auch und gerade in die Non-Dom-Länder Irland und Malta.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfährst Du mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Dich konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.

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Hast Du Dich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und dem Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Kannst Du Dir einen Umzug nach Irland, Malta, Thailand oder in ein anderes hier vorgestelltes Land im Grundsatz vorstellen? Bist Du an einem Punkt angelangt, wo Du mit Deiner Internet-Recherche nicht mehr weiterkommst?

Wenn Du diese Fragen mit „ja" beantwortest, ist es an der Zeit, über Dein Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Du erhältst das Feedback, das Du benötigst, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Du lernst, wo Du bei Deinen Vorbereitungen noch nachbessern musst und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Du profitierst vom „Boots on the Ground"-Praxiswissen aus 20 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Deine Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machst Du den ersten konkreten Schritt auf Deinem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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