Du willst Deine Krypto-Gewinne nach dem Wegzug sauber steuerfrei stellen? Lass Dich jetzt beraten.
Jetzt Beratungsgespräch buchenViele deutsche Auswanderer gehen davon aus, dass sie nach dem Wegzug aus Deutschland auch mit ihren Krypto-Gewinnen nichts mehr in Deutschland zu erklären oder versteuern zu haben. Doch Vorsicht:
Wenn Du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG fällst, können selbst private Krypto-Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr noch bis zu zehn volle Jahre nach dem Jahr Deines Wegzugs steuerpflichtig in Deutschland bleiben, auch ohne Wohnsitz, Aufenthalt oder Konto in Deutschland.
Du musst Dich also dann noch zehn Jahre an die deutschen Steuerregeln und -fristen zu Krypto halten, damit Deine Gewinne steuerfrei sind. Aus dem deutschen Steuernetz bist Du damit noch NICHT raus!
Wann greift § 2 AStG?
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Dich, wenn Du:
- als Deutscher in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst,
- in einem sogenannten Niedrigsteuerland ansässig bist oder nirgends steuerlich ansässig bist,
- und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland beibehältst.
Als Niedrigsteuerland gilt dabei ein Land, in dem eine ledige Modellperson mit 77.000 Euro Einkommen um mehr als ein Drittel weniger Steuern zahlt als in Deutschland, oder das Zuzüglern eine besondere Vorzugsbesteuerung anbietet. Es gibt einen Ausweg: Weist Du nach, dass Deine Steuern dort insgesamt mindestens zwei Drittel der deutschen Einkommensteuer erreichen, giltst Du nicht als niedrig besteuert.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen hast Du, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Du bist in Deutschland Unternehmer oder Mitunternehmer eines Gewerbebetriebs (als Kommanditist erst, wenn mehr als 25 % des Gewinns der Gesellschaft auf Dich entfallen),
- Du hältst mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft,
- Dein nicht-ausländisches Vermögen beträgt mehr als 154.000 Euro oder macht mehr als 30 % Deines Gesamtvermögens aus (geprüft jeweils zu Beginn des Jahres),
- oder Du erzielst mehr als 62.000 Euro nicht-ausländische Einkünfte jährlich oder diese machen mehr als 30 % Deiner Welteinkünfte aus.
Diese Kriterien gelten alternativ. Es reicht, wenn Du eine Bedingung erfüllst, um mit Deinen nicht-ausländischen Einkünften wie Krypto-Gewinnen steuerpflichtig zu bleiben. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift dabei nur in Jahren, in denen die von ihr erfassten Einkünfte zusammen über 16.500 Euro liegen; bei privaten Veräußerungsgeschäften bleibt außerdem ein Gesamtgewinn von unter 1.000 Euro im Jahr ohnehin steuerfrei. Verlass Dich aber nicht darauf: Bei Krypto ist beides schnell überschritten.
Warum betrifft das auch Kryptowährungen?
Das Besondere bei Krypto: Es geht hier nicht um deutsches Vermögen oder deutsche Quellen, sondern um die Art der Einkünfte.
Private Krypto-Gewinne gelten steuerlich weder als inländisch noch als ausländisch: Sie sind „nicht-ausländisch" im Sinne des Gesetzes.
Das bedeutet:
Sie sind nicht geschützt.
Sie fallen unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, selbst dann, wenn Du Deine Coins im Ausland hältst und verkaufst. Auf den Ort Deiner Wallet oder Börse kommt es nicht an. Dasselbe gilt für die Frage, wo Dein Krypto-Vermögen „liegt": Auch als Vermögen zählen Deine Coins bei den Schwellenwerten oben als nicht-ausländisch mit.
Sobald Du also unter § 2 AStG fällst, sind sämtliche privaten Krypto-Gewinne, die Du innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisierst, steuerpflichtig in Deutschland.
Beispiel: Du ziehst nach Dubai und verkaufst BTC
- Du warst sechs Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Du ziehst nach Dubai (Niedrigsteuerland ohne Einkommensteuer, seit Ende 2021 auch ohne DBA mit Deutschland) und meldest Dich vollständig ab.
- Drei Monate später verkaufst Du BTC mit 20.000 Euro Gewinn. Die Haltedauer betrug acht Monate.
- Deine Coins sind Dein gesamtes Vermögen, und der Krypto-Gewinn ist Dein einziges Einkommen weltweit.
Und trotzdem bist Du in Deutschland steuerpflichtig.
Warum?
Weil dieser Krypto-Gewinn keine „ausländische Einkunft" ist, und weil Deine Coins als nicht-ausländisches Vermögen zählen. Da sie mehr als 30 % Deines Gesamtvermögens ausmachen (hier: praktisch 100 %), hast Du wesentliche wirtschaftliche Interessen im Sinne des Gesetzes, ohne einen einzigen Euro in Deutschland. Dein Gewinn von 20.000 Euro liegt über der Freigrenze von 16.500 Euro, und verkauft hast Du innerhalb der Jahresfrist. Alle Bedingungen erfüllt, der Gewinn ist in Deutschland zu versteuern.
Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
Krypto-Gewinne sind auch unter § 2 AStG steuerfrei, wenn Du die Haltefrist von einem Jahr überschreitest. Das ergibt sich direkt aus den normalen deutschen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Wichtig: Auch wenn Du Deine Coins zwischendurch gestakt oder verliehen hast, bleibt es bei der Jahresfrist; sie verlängert sich dadurch nicht auf zehn Jahre.
Wichtig ist, dass Du die Haltedauer technisch nachweisen kannst: durch Transaktionsverläufe, Wallet-Adressen, TX-IDs und Zeitstempel.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Jetzt Beratungsgespräch buchenLösung 1: Handel über eine gewerblich tätige Auslandsgesellschaft (z. B. in Dubai)
Ein möglicher Ausweg besteht darin, den Kryptohandel nicht privat, sondern über eine aktiv gewerbliche Auslandsgesellschaft abzuwickeln. Wenn diese Gesellschaft eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, gelten die Gewinne als ausländische betriebliche Einkünfte und fallen damit nicht unter § 2 AStG.
Wichtig: Die Gesellschaft darf nicht vermögensverwaltend tätig sein.
Eine „Briefkastenfirma", die nur Deine Coins parkt oder rein passiv verwaltet, genügt nicht. Die Firma muss aktiv handeln, mit nachvollziehbarer Substanz.
Ein funktionierendes Beispiel:
- Du gründest eine Free Zone LLC in Dubai,
- mit Handelslizenz, echtem Büro und Präsenz vor Ort, Bankkonto und buchhalterischem Reporting,
- einer dokumentierten Trading-Strategie, ggf. Software-Tools oder Team,
- und führst alle Transaktionen über diese Firma aus.
In diesem Fall sind die Krypto-Gewinne nicht Dir privat zuzurechnen, sondern werden auf Ebene der Firma besteuert. In Dubai heißt das seit 2023: 0 % bis 375.000 AED Gewinn, darüber 9 % Körperschaftsteuer. Die 0 % der Freizonen gelten nur für bestimmte begünstigte Tätigkeiten mit echter Substanz vor Ort, und der reine Handel mit Kryptowerten gehört regelmäßig nicht dazu. Ein virtuelles Office reicht dafür ohnehin nicht, und es würde auch die Substanz-Anforderung von oben unterlaufen.
Deine private Steuerpflicht in Deutschland entfällt, selbst wenn Du unter § 2 AStG fällst.
Lösung 2: Umzug in ein steuergünstiges Abkommensland
Ein wirkungsvoller Ausweg aus der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist der Wohnsitzwechsel in ein Land mit einem vollwertigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland.
Wenn das DBA die Ansässigkeit eindeutig zuweist und keine Sonderregelung zur Ausweitung der deutschen Steuerrechte enthält, schützt es Dich vor der Anwendung von § 2 AStG, auch auf nicht-ausländische Einkünfte wie Krypto-Gewinne.
Beispiel: Schweiz
Deutschland und die Schweiz haben ein DBA, das grundsätzlich vor der erweiterten Steuerpflicht schützt.
Allerdings enthält das Abkommen eine sogenannte „überdachende Besteuerung": Deutschland darf Deutsche ohne Schweizer Pass im Jahr des Wegzugs und in den fünf Jahren danach weiter besteuern. Doch diese betrifft ausschließlich:
- Einkünfte aus der Bundesrepublik Deutschland, und
- in Deutschland belegene Vermögenswerte.
Krypto-Gewinne sind keine deutschen Einkünfte und fallen nicht unter diese Regelung, da sie keine inländischen Einkünfte im Sinne des Abkommens darstellen.
Daher: Wenn Du in die Schweiz ziehst und keine deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte mehr hältst, schützt Dich das DBA vor § 2 AStG, auch bei Krypto-Verkäufen unter einem Jahr.
Eine wichtige Ausnahme musst Du kennen: Lässt Du Dich in der Schweiz pauschal nach dem Aufwand besteuern (die Pauschalbesteuerung, mit der die Schweiz für Vermögende so attraktiv ist), giltst Du für das Abkommen nicht als in der Schweiz ansässig, und der DBA-Schutz entfällt komplett. Nur die modifizierte Pauschalbesteuerung, bei der Deine deutschen Einkünfte regulär mitbesteuert werden, erhält den Abkommensschutz. Wer den Schweiz-Umzug gerade wegen der Pauschalbesteuerung plant, muss dieses Zusammenspiel vorher sauber gestalten.
Weitere geeignete Länder
Auch Länder wie die Philippinen, Malaysia, Malta oder Zypern verfügen über ein DBA mit Deutschland ohne überdachende Besteuerung.
Ein dauerhafter, echter Wohnsitz dort kann Dich ebenfalls vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht schützen, denn diese Abkommen weisen das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne allein Deinem neuen Wohnsitzstaat zu. Zwei Dinge musst Du dabei wissen: Der Schutz setzt voraus, dass Du dort auch im Sinne des Abkommens ansässig bist. Und einzelne Abkommen, etwa mit Malaysia und Japan, entlasten bestimmte Einkünfte nur insoweit, wie Du sie tatsächlich in das Land überweist. Gerade wenn Du dort ein Non-Dom- oder Remittance-Regime nutzt und Deine Gewinne draußen lässt, gehört das Zusammenspiel von Abkommen und Sonderregime für Dein Zielland konkret geprüft. Im DBA mit Malta gibt es eine solche Überweisungsklausel übrigens nicht.
Voraussetzungen
- Du musst dort steuerlich ansässig sein (z. B. durch Wohnsitz und Lebensmittelpunkt),
- mit dem Land muss ein DBA ohne Ausweitung der deutschen Besteuerung bestehen,
- Du solltest keine deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte mehr halten,
- und Du musst bereit sein, die steuerliche Ansässigkeit im neuen Land glaubhaft zu begründen (inkl. Abmeldung aus Deutschland, ggf. Wohnsitznachweis etc.).
Vorteil
- Keine Anwendung von § 2 AStG,
- keine deutsche Besteuerung von Krypto-Gewinnen, auch bei kurzer Haltedauer,
- insgesamt oft geringere Steuerlast oder günstigere Sonderregime im neuen Wohnsitzstaat.
So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland, inklusive der sauberen Gestaltung Deiner Krypto-Positionen vor dem Wegzug.
Bereit für den nächsten Schritt?
Jetzt Beratungsgespräch buchen