Japan
Als Non-Permanent Resident zahlst Du fünf Jahre lang keine japanische Steuer auf Auslandseinkünfte, solange das Geld nicht nach Japan fließt. Die wichtigere Zahl steht woanders: Japans Erbschaftsteuer greift mit bis zu 55 Prozent auf das Weltvermögen zu, sobald Du ein Daueraufenthalts- oder Ehegatten-Visum trägst oder mehr als zehn von fünfzehn Jahren im Land bist. Wer nach Japan zieht, plant deshalb nicht nur Einkommen, sondern Erbfälle.
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Japan buchen5 Jahre
Auslandseinkünfte steuerfrei als Non-Permanent Resident, ohne Überweisung nach Japan
55 %
Spitzensatz der Erbschaftsteuer, aufs Weltvermögen ab Tabelle-2-Visum oder 10 von 15 Jahren
45+10 %
nationaler Spitzensatz plus lokale Einwohnersteuer nach Ablauf des Fensters
20,315 %
flat auf Aktiengewinne, Zinsen und Dividenden
1 Jahr
bis zur Permanent Residency mit 80 Punkten im HSP-System
-29 %
Lebenshaltungskosten gegenüber Deutschland, Restaurants sogar -55 %
Japan ist ein Hochsteuerland mit einem präzise definierten Zuzugsfenster: Wer keine japanische Staatsangehörigkeit hat und in den jeweils letzten zehn Jahren insgesamt höchstens fünf Jahre in Japan ansässig war, ist Non-Permanent Resident. In diesem Status besteuert Japan nur japanische Quelleneinkünfte, im Ausland gezahlte Auslandseinkünfte dagegen nur, soweit sie nach Japan überwiesen werden. Ausländische Dividenden, Zinsen und Mieterträge bleiben also fünf Jahre unangetastet, wenn das Geld draußen bleibt. Der Status gilt automatisch, ohne Antrag, und endet taggenau mit Überschreiten der Fünfjahresschwelle: ab dann volles Welteinkommen mit bis zu 45 Prozent national plus 2,1 Prozent Zuschlag plus rund 10 Prozent Einwohnersteuer. Und über allem steht eine zweite, eigene Uhr: die Erbschaft- und Schenkungsteuer bis 55 Prozent, die nicht nach dem Einkommensteuer-Status fragt, sondern nach Visum und Aufenthaltsdauer, dazu unten eine eigene Sektion.
Die ehrliche Gegenrechnung: In Japan geleistete Arbeit ist immer japanische Quelle, auch wenn der Kunde in Deutschland sitzt und das Honorar auf ein deutsches Konto fließt, Remote-Arbeit vom japanischen Schreibtisch aus ist also regulär steuerpflichtig. Das Fünfjahresfenster schützt Kapitaleinkünfte, nicht das Gehalt. Und Krypto-Gewinne besteuert Japan als sonstige Einkünfte mit progressiv bis rund 55 Prozent, so hart wie kaum ein anderes Land.
Alle Details und den weltweiten Vergleich findest Du in unserem Steueratlas.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Japan buchenEin Archipel aus vier Hauptinseln und tausenden kleineren, so lang wie von Oslo bis Sizilien: Japan reicht vom Skigebiet Hokkaidos bis zu den subtropischen Stränden Okinawas, mit 124 Millionen Menschen, die sich auf die Küstenebenen konzentrieren.
Tokio ist mit seinem Großraum von 37 Millionen der größte Ballungsraum der Welt und der Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, Osaka die zugänglichere, günstigere Wirtschaftsmetropole, Kyoto das kulturelle Herz mit Wohnvierteln zwischen tausend Tempeln, Fukuoka der Start-up-Standort mit Strandnähe und kurzen Wegen, und wer es ländlich will, findet auf dem Land Häuser zu Preisen, die in Deutschland niemand glaubt.

„Der erste Zauber Japans ist ungreifbar und flüchtig wie ein Parfum."Lafcadio Hearn, „Glimpses of Unfamiliar Japan" (1894), erstes Kapitel „My First Day in the Orient"; eigene Übertragung
„Selbst in Kyoto, wenn ich den Kuckuck höre, sehne ich mich nach Kyoto."Matsuo Bashō, Haiku aus dem Herbst 1690 (京にても京なつかしやほととぎす); eigene Übertragung
Beide Sätze beschreiben dieselbe Erfahrung: Japan bleibt auch dann fremd und anziehend, wenn man mitten darin steht. Für die Steuerplanung heißt das nichts, für die Entscheidung, ob Du bleiben willst, alles.
Japan ist das Land, in dem der Zug auf die Minute kommt, das Paket zur Wunschstunde, und in dem verlorene Geldbörsen den Weg zurück zu ihren Besitzern finden. Die Höflichkeit ist keine Fassade, sondern Betriebssystem, die Kriminalität verschwindend gering, das Essen von der Bahnhofsnudel bis zum Kaiseki-Menü auf einem Niveau, für das andere Länder Sterne vergeben. Wer Struktur, Sicherheit und Ästhetik schätzt, findet hier den vielleicht angenehmsten Alltag der Welt.
Die Sprache ist die Eintrittskarte, und sie ist teuer. Englisch trägt in Tokio durch den Berufsalltag internationaler Firmen, aber Ämter, Verträge, Ärzte und Nachbarschaft sprechen Japanisch, und ohne die Sprache bleibt das Land auf Distanz. Wer den Umzug ernst meint, plant das Lernen als Projekt ein. Der Arbeitsmarkt honoriert es: Die Wege für Fachkräfte stehen im Arbeits-Guide.
Die Ehrlichkeit. Japan liegt auf dem Pazifischen Feuerring: Erdbeben sind Alltag, Taifune Saison, und die Bauordnung ist entsprechend die strengste der Welt, unser Naturkatastrophen-Guide ordnet das Risiko ein. Die Gehälter liegen real unter deutschem Niveau (Kaufkraft -16 Prozent), die Arbeitskultur fordert Präsenz, und die Gesellschaft altert schneller als jede andere. Dazu kommt die Steuer-Wahrheit dieser Seite: Das freundliche Fünfjahresfenster hat ein Ablaufdatum, und die Erbschaftsteuer wartet dahinter. Die größten Nachteile haben wir im Nachteile-Guide gesammelt.
Japan kennt keinen 183-Tage-Zähler. Ansässig ist, wer in Japan ein jūsho (Lebensbasis, beurteilt nach objektiven Fakten wie Beruf, mitwohnender Familie, Hausrat) hat oder ein Jahr oder länger eine Wohnstätte (kyosho) unterhält. Wer für eine Tätigkeit einreist, die normalerweise mindestens ein Jahr dauert, gilt ab dem ersten Tag als ansässig. Ein Visum allein löst nichts aus, entscheidend ist die Lebensbasis, und Vorsicht bei Zwischenausreisen: Wer mit Rückkehrabsicht das Land verlässt und Familie, Wohnung oder Hausrat zurücklässt, gilt während der Abwesenheit weiter als in Japan wohnhaft, die Uhr läuft dann durch.
Der Non-Permanent-Resident-Status hängt an einer rollierenden Rechnung: keine japanische Staatsangehörigkeit und insgesamt höchstens fünf Jahre jūsho oder kyosho innerhalb der jeweils letzten zehn Jahre. Besteuert werden in diesem Status japanische Quelleneinkünfte, in Japan gezahltes Auslandseinkommen und im Ausland gezahltes Auslandseinkommen, soweit es nach Japan überwiesen wird. Die Überweisungsregel hat eine Anrechnungsreihenfolge, die kaum jemand kennt und die die Planung entscheidet: Jede Überweisung aus dem Ausland zählt zuerst gegen Dein im Ausland gezahltes Nicht-Auslandseinkommen (etwa das auf ein deutsches Konto gezahlte Gehalt für Arbeit in Japan), und nur der überschießende Betrag gilt als steuerpflichtige Überweisung von Auslandseinkommen. Wer im selben Jahr Auslandserträge erzielt und Geld nach Japan holt, löst also schnell anteilige Steuerpflicht aus, planbar wird es, wenn Erträge und Überweisungen in getrennte Jahre fallen. Das ist legale Systematik, kein Trick, aber sie verlangt Buchführung von Tag eins.
Nach der Fünfjahresschwelle wirst Du steuerlich zum „Resident other than Non-Permanent Resident" mit vollem Welteinkommen, den Begriff solltest Du nicht mit der migrationsrechtlichen Permanent Residency verwechseln, beides läuft getrennt. Der nationale Tarif steigt progressiv von 5 auf 45 Prozent, darauf kommen 2,1 Prozent Wiederaufbau-Zuschlag (bis 2037) und rund 10 Prozent lokale Einwohnersteuer. Aktiengewinne, Zinsen und Dividenden laufen separat mit 20,315 Prozent flat, Immobiliengewinne je nach Haltedauer mit 39,63 Prozent (bis fünf Jahre) oder 20,315 Prozent (darüber). Seit 2025 existiert zusätzlich eine Mindeststeuer für sehr hohe Einkommen (22,5 Prozent auf den Teil über 330 Millionen Yen, ab 2027 verschärft auf 30 Prozent über 165 Millionen), für die meisten Leser eine Fußnote. Nicht-Ansässige zahlen auf japanisches Arbeitseinkommen pauschal 20,42 Prozent.
Unternehmen tragen ein Bündel aus Körperschaft-, Lokal- und Unternehmenssteuern von effektiv rund 30 Prozent, Japan ist kein Firmenstandort für Steueroptimierer, sondern ein Markt. Mit Deutschland gilt das DBA vom 17. Dezember 2015, das das alte Abkommen von 1966 abgelöst hat, Vorsicht: Im Netz kursieren massenhaft Zitate der alten Fassung mit anderslautenden Rentenregeln. Nach aktuellem Stand darf Deutschland Ruhegehälter und Sozialversicherungsbezüge, die aus Deutschland stammen, besteuern (Art. 17), Details in der Renten-Sektion. Für den Wegzug gilt: Japan ist kein Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist hier regelmäßig kein Thema, wohl aber die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG als Nicht-EU-Fall.
Für vermögende Familien ist nicht der Einkommensteuersatz die entscheidende Zahl Japans, sondern diese: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 55 Prozent, besteuert wird der Erwerber, und der Zugriff kann das Weltvermögen erfassen. Die Freibeträge sind nach deutschen Maßstäben schmal: 30 Millionen Yen plus 6 Millionen je gesetzlichem Erben (zusammen meist unter 250.000 Euro), bei Schenkungen 1,1 Millionen Yen im Jahr. In Japan belegenes Vermögen ist immer steuerpflichtig, unabhängig von Visum und Nationalität.
Ob auch Dein Auslandsvermögen erfasst wird, entscheidet eine eigene Uhr, die mit dem Einkommensteuer-Fenster nichts zu tun hat: Als „temporary foreigner" geschützt bist Du nur, solange Du ein Tabelle-1-Visum trägst (Arbeits-, HSP-, Studienvisa) und in den letzten fünfzehn Jahren höchstens zehn Jahre jūsho in Japan hattest, und auch nur, wenn der Erblasser oder Schenker seinerseits Ausländer ist. Erbst Du in dieser Konstellation von Deinen Eltern in Deutschland, bleibt das deutsche Vermögen außen vor. Mit dem Wechsel auf ein Tabelle-2-Visum, also Permanent Residency oder Ehegatten-Status, fällt der Schutz sofort, ebenso nach mehr als zehn von fünfzehn Jahren: Ab dann besteuert Japan die deutsche Erbschaft mit bis zu 55 Prozent, ein Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland existiert nicht, es bleibt die Anrechnung im Einzelfall.
Der PR-Antrag ist damit eine Steuerweiche, keine reine Aufenthaltsfrage. Wer als Kind vermögender Eltern die japanische Permanent Residency beantragt, holt den japanischen Fiskus in den künftigen Erbfall der Familie, mit 55 Prozent Spitzensatz statt deutscher Freibeträge. Dazu kommt beim späteren Wegzug die japanische Exit Tax auf Wertpapiervermögen ab 100 Millionen Yen, bei der Zeiten unter Tabelle-1-Visum nicht mitzählen, ein weiterer Grund, den Visa-Status als Gestaltungsinstrument zu begreifen. Diese Weiche stellen wir mit unseren Mandanten bewusst, bevor ein Antrag läuft.

✓ Japan lohnt sich für
✗ Eher nicht für
Wer das Fenster mit Dauerlösung sucht, vergleicht mit Singapur (dauerhafte Freistellung statt fünf Jahren, dafür dreifache Wohnkosten); wer Asien günstiger und lockerer will, mit Thailand; wer die Zeitfenster-Logik in der westlichen Welt sucht, mit Australien.
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Steuerliche Beratung zum Umzug nach Japan buchenAls Deutscher reist Du 90 Tage visumfrei ein und kannst vor Ort um weitere 90 auf 180 Tage verlängern, Arbeit ist in diesem Status nicht erlaubt. Seit April 2024 gibt es ein Digital-Nomad-Visum: sechs Monate, Jahreseinkommen ab 10 Millionen Yen (rund 60.000 Euro), private Versicherung mit mindestens 10 Millionen Yen Deckung, nur Arbeit für Auftraggeber außerhalb Japans, nicht verlängerbar (Neuantrag erst nach sechs Monaten draußen), und mangels Residence Card entsteht keine Steueransässigkeit, die Fünfjahresuhr startet nicht. Für den echten Umzug führen die Wege über Arbeitsvisa (Arbeitgeber nötig), das Business-Manager-Visum für Gründer oder das Highly-Skilled-Professional-Punktesystem: Gehalt, Alter, Abschluss und Japanisch ergeben Punkte, 70 Punkte bringen die Permanent Residency nach drei Jahren, 80 Punkte nach einem Jahr, der Standard-Weg ohne Punkte dauert zehn. Ein Rentner-Visum existiert nicht. Vor jedem PR-Antrag gehört die Erbschaftsteuer-Weiche aus der Sektion oben auf den Tisch.
Beim Wohnen ist Japan liberal: Ausländer kaufen Immobilien ohne Genehmigung und ohne Zusatzsteuern, Details im Immobilien-Guide, wobei Bestandshäuser planmäßig an Wert verlieren und der Boden den Wert trägt, eine Eigenheit des japanischen Markts. Das Konto setzt die Zairyū-Karte voraus und wird oft erst nach sechs Monaten voll funktionsfähig, die Praxis steht im Konto-Guide; der Yen-Wechselkurs ist für Euro-Verdiener Chance und Risiko zugleich. Die Krankenversicherung ist Pflicht (National Health Insurance oder Arbeitgeber-System, rund 30 Prozent Selbstbehalt mit Deckeln) und liefert Spitzenmedizin, der Versicherungs-Guide erklärt das System.
| Steuer | Satz |
|---|---|
| Non-Permanent Resident: Auslandseinkünfte (im Ausland gezahlt) | steuerfrei, soweit nicht nach Japan überwiesen (max. 5 von 10 Jahren) |
| Einkommensteuer national | progressiv 5 bis 45 % + 2,1 % Wiederaufbau-Zuschlag (bis 2037) |
| Lokale Einwohnersteuer | rund 10 % flat + kleine Pauschale |
| Nicht-Ansässige: japanisches Arbeitseinkommen | 20,42 % pauschal |
| Aktiengewinne, Zinsen, Dividenden | 20,315 % flat |
| Immobiliengewinne | 39,63 % (Haltedauer bis 5 Jahre) / 20,315 % (darüber) |
| Erbschaft-/Schenkungsteuer | 10 bis 55 %; Weltvermögen ab Tabelle-2-Visum oder >10 von 15 Jahren; Freibetrag 30 Mio. + 6 Mio. JPY je Erbe |
| Körperschaftsteuer (effektiv) | rund 30 % |
| Verbrauchsteuer | 10 % (Lebensmittel, Zeitungsabos 8 %) |
| DBA mit Deutschland | ja (2015, ersetzt das Abkommen von 1966); CRS-Austausch seit 2018 |
Vollständige Sätze und den weltweiten Vergleich findest Du im Steueratlas.
Hier räumt die Seite mit einem verbreiteten Irrtum auf, denn im Netz kursiert noch das alte DBA von 1966 mit seiner Freistellungsregel. Nach Art. 17 des geltenden Abkommens von 2015 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die aus Deutschland stammen, ebenso wie Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland besteuert werden, das Abkommen sagt „können", nicht „nur". Die deutsche Rente wird in Japan also nicht steuerfrei: Deutschland besteuert an der Quelle (beschränkte Steuerpflicht, auf Antrag unbeschränkte Veranlagung mit Grundfreibetrag), und Japan besteuert als Wohnsitzstaat nach Ablauf der Non-Permanent-Phase das Welteinkommen mit, unter Anrechnung der deutschen Steuer nach dem Abkommen. Während der Non-Permanent-Phase bleibt die Rente als Auslandseinkommen nur außen vor, solange sie nicht nach Japan überwiesen wird, wovon ein Rentner vor Ort naturgemäß wenig hat. Beamtenpensionen bleiben Kassenstaatsbezüge. Entschädigungen für NS-Verfolgung besteuert nach dem Abkommen nur Deutschland.
Wichtig: Für Ruheständler ist Japan doppelt schwierig: kein Rentner-Visum, und als Nicht-EU-Land kein S1-Verfahren, der Weg in die japanische Pflichtversicherung führt nur über echte Ansässigkeit. Wer den Ruhestand in Japan plant, braucht einen Aufenthaltsanker über Familie oder frühere Arbeitsjahre, und eine Steuerrechnung, die Deutschland einbezieht. Beides gehen wir im Gespräch durch.
Die vollständige Aufschlüsselung nach Rentenart findest Du auf unserer Schwesterseite Ruhestand im Ausland.
Japan gehört zu den härtesten Krypto-Steuerländern der Welt: Gewinne gelten als sonstige Einkünfte und laufen durch den progressiven Tarif, mit Einwohnersteuer bis rund 55 Prozent. Eine Reform hin zu einer 20-Prozent-Abgeltung wird seit Jahren diskutiert, beschlossen ist sie nicht (Stand August 2026). Die komplette Analyse für Japan und über 60 weitere Länder findest Du auf unserer Schwesterseite KryptoSteuern.info.

Dein Umzug nach Japan muss echt sein. Das Fünfjahresfenster nützt Dir nur, wenn Deutschland Dich steuerlich ziehen lässt: Hauptwohnsitz vollständig aufgeben, Lebensmittelpunkt nachweisbar verlagern, echte Präsenz leben. Wer die deutsche Wohnung behält, dem geht es wie Boris Becker mit Monte Carlo: Die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht bleibt bestehen, und das japanische Fenster läuft ins Leere. Und Japan prüft seinerseits über das jūsho-Konzept: Familie, Wohnung und Hausrat im Land bedeuten Ansässigkeit, auch bei vielen Reisetagen.
Rechne außerdem mit dem deutschen Nachspiel: Etwa drei bis zwölf Monate nach der Abmeldung kommt regelmäßig der Fragebogen des Finanzamts mit 16 detaillierten Fragen zum Wegzug. Ignorieren raten wir ausdrücklich nicht.
Für Einkünfte aus deutschen Quellen bleibst Du beschränkt steuerpflichtig, die gesetzliche Rente eingeschlossen (siehe oben). Japan ist mit seinem Tarif kein Niedrigsteuerland, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG ist beim Wegzug nach Japan deshalb regelmäßig kein Thema, das Non-Permanent-Fenster ändert daran im Normalfall nichts. Im Blick behalten solltest Du die deutsche Erbschaftsteuer: Sie greift noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug auf Weltvermögensbasis, und weil Japan ab der 10/15-Schwelle ebenfalls weltweit zugreift, können sich beide Systeme in der Familienplanung überlagern, ohne Erbschaftsteuer-DBA als Puffer.
Hältst Du wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 Prozent), greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Deutschland besteuert die stillen Reserven Deiner Anteile, als hättest Du sie verkauft. Beim Umzug nach Japan als Nicht-EU-Staat wird die Steuer sofort fällig, eine Streckung auf sieben Jahresraten gibt es nur auf Antrag und in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Wer mit einer werthaltigen GmbH auswandert, braucht eine durchdachte Gestaltung, rechtzeitig vor dem Umzugstermin.
Dein Wegzug im Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz
Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen und bis zu zehn Jahre nachwirkende Steuerpflicht können greifen; was für Japan gilt, steht oben im Dossier. Wegzug aus Deutschland →
Der Wegzug nach Japan gilt in Österreich als Veräußerung Deines Kapitalvermögens: 27,5 % auf den Wertzuwachs, ohne den EU-Aufschub. Wegzug aus Österreich →
Die Schweiz kennt keine Wegzugssteuer auf privates Kapitalvermögen; entscheidend sind die saubere Abmeldung und die Quellensteuer auf später bezogene Vorsorgegelder. Wegzug aus der Schweiz →
Der Alltag als Erlebnis. Züge im Sekundentakt der Pünktlichkeit, Konbinis, die um drei Uhr nachts frisches Essen verkaufen, Städte ohne Angsträume: Japan liefert eine Alltagsqualität, die Rückkehrer am meisten vermissen, und die man erst versteht, wenn man sie gelebt hat.
Essen als Landesreligion. Tokio hat mehr Sterne-Restaurants als Paris, aber der eigentliche Luxus ist die Basis: Ramen für sechs Euro, Sushi vom Band, das deutsche Edel-Japaner blass aussehen lässt, und eine Esskultur, die Regionalität seit Jahrhunderten lebt.
Vier Jahreszeiten, vier Länder. Skifahren auf Hokkaido-Pulverschnee, Kirschblüte in Kyoto, Sommer am Setouchi-Meer, Herbstlaub in den Alpen: Japan ist landschaftlich ein Kontinent im Taschenformat, erschlossen von einem Bahnnetz, das jede Ecke in Tagesreichweite bringt.
Der schwache Yen als Zuzugs-Bonus. Für Euro-Verdiener und Vermögensinhaber hat die Währungsentwicklung das Preisniveau zusätzlich gedrückt, Restaurants kosten die Hälfte von Deutschland, Wohnen ein Drittel weniger. Eine Garantie ist das nicht, ein Startvorteil schon.
Japan ist für ein Hochtechnologieland erstaunlich günstig: Die Lebenshaltung liegt 29 Prozent unter Deutschland, Restaurants sogar 55 Prozent darunter, die Mieten im Landesschnitt 36 Prozent niedriger, wobei Zentral-Tokio eine eigene Preiswelt bleibt. Die aktuellen Durchschnittswerte (Quelle: Numbeo, Stand August 2026):
| Posten | Durchschnitt |
|---|---|
| Ramen, Teishoku oder einfaches Restaurant | ca. 5,50 € |
| ÖPNV-Monatskarte | ca. 50 € |
| Miete 1-Zimmer-Wohnung, Stadtzentrum (Landesschnitt) | ca. 500 € (90.000 JPY) |
| Miete Zentral-Tokio | deutlich darüber |
| Lebensmittel-Warenkorb | ca. 8 % unter Deutschland |
| Restaurants insgesamt | ca. 55 % unter Deutschland |
Durchschnittswerte laut Numbeo; tagesaktuelle Details dort.
Für ein Paar sind außerhalb Zentral-Tokios ab etwa 2.500 bis 3.000 Euro im Monat inklusive Miete komfortabel, die lokale Kaufkraft liegt allerdings 16 Prozent unter Deutschland, wer für japanische Gehälter arbeitet, spürt das. Am besten fährt, wer mit Euro-Einkommen oder Auslandserträgen lebt und japanische Preise zahlt.
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug? Die japanische Ansässigkeit beginnt mit der Lebensbasis, nicht mit einem Kalenderdatum, und mit ihr starten Fünfjahresfenster und 10/15-Uhr. Wichtiger als der Monat ist die Reihenfolge: Depot- und Kontostruktur vor der Einreise ordnen, damit Erträge und Überweisungen ab Tag eins in die richtige Jahreslogik fallen.
Wie halte ich das Fünfjahresfenster sauber? Auslandserträge auf Auslandskonten belassen, Überweisungen nach Japan aus Substanz statt aus laufenden Erträgen speisen und die Jahre trennen: Die Anrechnungsreihenfolge macht jede Überweisung im Ertragsjahr anteilig steuerpflichtig. Ein sauberes Konten-Setup vor dem Umzug erspart fünf Jahre Rechnerei.
Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? Eine deutsche GmbH kann weiterlaufen, aber die Geschäftsführung aus Japan erzeugt Betriebsstätten-Risiko, und in Japan ausgeübte Tätigkeit ist japanische Quelle, das Fenster schützt sie nicht. Dazu kommt die Wegzugsbesteuerung ab 1 Prozent Beteiligung, die Struktur gehört vor den Umzug.
Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung? Die Aufgabe ist zwingend, sonst endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht nicht. Verkaufen musst Du nicht, vermieten reicht; warum die Wohnung in Deutschland so gefährlich ist, liest Du im Steuerwissen.
Japan tauscht seit 2018 Kontodaten automatisch nach dem OECD-Standard aus, auch mit Deutschland. Solange Du in Deutschland steuerpflichtig bist, werden japanische Konten dort gemeldet, und nach dem Umzug meldet Deutschland Deine dortigen Konten nach Japan, die Remittance-Buchführung aus dem Fünfjahresfenster sollte also von Anfang an sauber stehen. Wie Du Konten über Grenzen hinweg vernünftig organisierst, zeigt Dir Freedom Banking.
Für die praktischen Fragen haben wir eigene, ausführliche Guides geschrieben:
Arbeiten
Arbeiten in Japan: Visum, Gehälter und Wege in den Arbeitsmarkt
Konto
Kontoeröffnung in Japan: Zairyū-Karte, Banken und die Sechs-Monats-Regel
Immobilien
Immobilie in Japan kaufen: freier Erwerb für Ausländer
Gesundheit
Versicherungen in Japan: Pflichtsystem mit Spitzenmedizin
Ehrlichkeit
Auswandern nach Japan: die größten Nachteile
Naturrisiken
Naturkatastrophen in Japan: Beben, Tsunami, Taifun und Hitze
Alle Themenbereiche mit über 1.900 Artikeln findest Du in unseren Guides für Auswanderer.
Unsere Kanzlei, die STM Corporate Group, hat schon viele Mandanten dabei unterstützt, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Valletta, Dublin und Austin sind wir bestens gerüstet, Dich zu begleiten, und arbeiten für japanische Spezialfragen mit Partnern vor Ort zusammen, während wir die Gesamtkoordination behalten. Die Leistungen werden individuell zugeschnitten und umfassen üblicherweise:
Im Grundsatz rechnen wir nach Aufwand ab; für manche Leistungen gelten Fixpreise. Im ersten Schritt raten wir Dir zur Buchung eines Beratungsgesprächs mit Sebastian, telefonisch, per Zoom oder Signal. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise. Über zwanzig Jahre Beratungserfahrung und weit über hundert begleitete Unternehmer stehen hinter jedem Mandat.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Japan buchenOhne japanischen Pass und mit insgesamt höchstens fünf Jahren Ansässigkeit in den letzten zehn bist Du Non-Permanent Resident: Japan besteuert dann nur japanische Quelleneinkünfte, in Japan gezahltes Auslandseinkommen und nach Japan überwiesene Auslandserträge. Der Status gilt automatisch und endet taggenau mit Überschreiten der Fünfjahresschwelle.
Jeder Transfer aus dem Ausland, mit einer besonderen Reihenfolge: Überweisungen zählen zuerst gegen Dein im Ausland gezahltes Nicht-Auslandseinkommen, nur der Überschuss gilt als steuerpflichtige Remittance von Auslandseinkommen. Wer im Ertragsjahr Geld nach Japan holt, wird schnell anteilig steuerpflichtig, getrennte Jahre für Erträge und Transfers entschärfen das.
Sobald Du ein Tabelle-2-Visum trägst (Permanent Residency, Ehegatten-Status) oder in den letzten fünfzehn Jahren mehr als zehn Jahre in Japan ansässig warst. Bis dahin schützt der Status als temporary foreigner mit Tabelle-1-Visum, sofern auch der Erblasser Ausländer ist. In Japan belegenes Vermögen ist immer steuerpflichtig, der Spitzensatz liegt bei 55 %.
Migrationsrechtlich oft ja, steuerlich ist es eine Weiche: Mit dem Tabelle-2-Status endet der Erbschaftsteuer-Schutz für Auslandsvermögen sofort, künftige Erbschaften von Eltern in Deutschland unterliegen dann bis zu 55 % japanischer Steuer, ohne Erbschaftsteuer-DBA. Wer Vermögen in der Familie hat, rechnet das vor dem Antrag durch, nicht danach.
Nach Art. 17 des DBA von 2015 darf Deutschland aus Deutschland stammende Ruhegehälter und Sozialversicherungsrenten besteuern, die deutsche Rente wird in Japan also nicht steuerfrei. Japan veranlagt als Wohnsitzstaat mit und rechnet die deutsche Steuer an. Achtung: Im Netz kursiert noch das alte Abkommen von 1966 mit anderen Regeln.
Ja, seit April 2024: sechs Monate Aufenthalt, Jahreseinkommen ab 10 Millionen Yen (rund 60.000 €), private Versicherung mit 10 Millionen Yen Deckung, nur Arbeit für Auftraggeber außerhalb Japans. Es ist nicht verlängerbar, ein Neuantrag geht erst nach sechs Monaten außerhalb, und mangels Residence Card entsteht keine Steueransässigkeit.
Über Arbeitsvisa mit Arbeitgeber, das Business-Manager-Visum für Gründer oder das HSP-Punktesystem: 70 Punkte aus Gehalt, Alter, Abschluss und Japanisch bringen die PR nach drei Jahren, 80 Punkte nach einem Jahr, der Standardweg dauert zehn. Ein Rentner-Visum gibt es nicht. Vor dem PR-Antrag gehört die Erbschaftsteuer-Frage auf den Tisch.
Weniger als in Deutschland: Lebenshaltung -29 %, Restaurants -55 %, Mieten -36 % im Landesschnitt, eine 1-Zimmer-Wohnung im Zentrum kostet rund 500 €, Zentral-Tokio deutlich mehr. Ein Paar lebt außerhalb Tokios ab etwa 2.500 bis 3.000 € im Monat komfortabel, die lokale Kaufkraft liegt allerdings 16 % unter Deutschland.
Danke. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.