Einreisebestimmungen, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen Europa

Portugal: Einreise, Visum, Aufenthalt

Praktische Tipps für Reisende & Auswanderer

Portugal, ein wunderschönes Land in Südwesteuropa, zieht jährlich viele Besucher und Einwanderer an. Doch bevor man in Portugal einreisen, ein Visum beantragen oder sich aufenthaltsberechtigt zeigen kann, müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden. In diesem Artikel werden die grundlegenden Informationen zur Einreise, Visum und Aufenthalt in Portugal erläutert.

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Für Reisende, die aus der Europäischen Union kommen, ist die Einreise nach Portugal unkompliziert, da das Land Teil des Schengen-Raums ist. Es sind keine Visumsanträge oder Pflichtimpfungen erforderlich, obwohl die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises für die Einreise notwendig ist. Für Besucher, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, können die Anforderungen variieren, wobei in vielen Fällen ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen erforderlich ist.

Bei längeren Aufenthalten oder der Absicht, sich in Portugal niederzulassen, müssen Personen aus Nicht-EU-Ländern vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragen. Dies ermöglicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde. Die genauen Bedingungen für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen hängen jedoch von mehreren Faktoren ab, wie z.B. dem Zweck des Aufenthalts, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Herkunftsland des Antragstellers.

Portugal: Einreise

Die Einreise nach Portugal ist für deutsche Staatsbürger unkompliziert. Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass. Es ist wichtig zu beachten, dass der nationale Führerschein kein gültiges Reisedokument ist.

Die Reisedokumente dürfen - mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises - seit maximal einem Jahr abgelaufen sein. Sonderfall → abgelaufener Personalausweis oder Pass. Die Einreisebestimmungen sind relativ entspannt, sodass Reisende keine größeren Hindernisse erwarten sollten.

Im Hinblick auf die Einfuhr von Tabak- und Alkoholerzeugnissen gelten die Bestimmungen der Europäischen Union. Reisende dürfen unter anderem 800 Zigaretten, 10 Liter Alkohol und weitere Mengen in verschiedenen Kategorien einführen.

Während der Sommermonate kann es in Portugal - insbesondere im Zentrum und im Norden des Landes, aber auch in der Nähe der Algarve-Küste - aufgrund der vorherrschenden klimatischen Bedingungen zu Waldbränden kommen. Reisenden wird empfohlen, sich über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren und die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.

Visumanforderungen

Für die Einreise nach Portugal benötigen Staatsangehörige aus EU-Ländern lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Touristen, die sich bis zu drei Monaten im Land aufhalten möchten, benötigen kein zusätzliches Visum.

Personen aus Nicht-EU-Ländern müssen jedoch häufig ein Visum beantragen, bevor sie nach Portugal einreisen. Welches Visum erforderlich ist, hängt von der Art und Dauer des Aufenthalts ab. Für längere Aufenthalte, wie z.B. Arbeit, Studium oder Wohnsitz, ist ein sogenanntes D-Visum (D7 in manchen Fällen) notwendig.

Um ein D-Visum für Portugal zu beantragen, müssen Antragsteller einige grundlegende Dokumente vorlegen, dazu zählen:

  • Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate über das vorgesehene Aufenthaltsende hinaus gültig ist

  • Nachweis der finanziellen Mittel oder des Einkommens, um den Aufenthalt in Portugal zu finanzieren

  • Nachweis einer Unterkunft in Portugal

Abhängig vom Grund der Einreise können weitere Unterlagen notwendig sein, wie z.B. Einladungsschreiben, Arbeitsverträge oder Studienbescheinigungen.

Sobald das D-Visum ausgestellt ist, dürfen Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten nach Portugal einreisen. Innerhalb dieser Frist müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Portugal beantragen.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig vor der geplanten Reise mit den aktuellen Visumbestimmungen vertraut zu machen, um möglichen Problemen bei der Einreise vorzubeugen.

Visumprozess

Der Visumprozess für die Einreise nach Portugal variiert je nach Nationalität der Reisenden und dem Zweck des Aufenthalts. In vielen Fällen benötigen EU-Bürger kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Deutsche, Schweizer und österreichische Staatsbürger benötigen beispielsweise für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum und müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Für Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern kann der Visumprozess jedoch etwas komplizierter sein. Sie müssen in der Regel vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragen. Dieses Visum ermöglicht die Einreise in Portugal und gibt ihnen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Es gibt verschiedene Arten von Visa für Portugal, je nach Zweck des Aufenthalts:

  • Kurzzeitvisum (Schengen-Visum): Für touristische oder geschäftliche Besuche bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Es erlaubt auch das Reisen innerhalb des Schengen-Raums.

  • Langzeitvisum (D-Visum): Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, z.B. aufgrund von Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung.

Um ein Visum für Portugal zu beantragen, müssen Antragsteller die zuständige portugiesische Botschaft oder ein portugiesisches Konsulat in ihrem Heimatland kontaktieren. Dort erhalten sie Informationen über die erforderlichen Dokumente und den Beantragungsprozess. Zu den erforderlichen Unterlagen können unter anderem folgende gehören:

  1. Reisepass oder Personalausweis, der mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist

  2. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (abhängig von der Art des Visums)

  3. Reise- oder Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt

  4. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts, z.B. Einladungsschreiben, Arbeitsvertrag, Studienplatzbestätigung usw.

  5. Passfoto

Der Zeitpunkt für die Bearbeitung eines Visumantrags variiert je nach Einzelfall und der aktuellen Auslastung der zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich, die notwendigen Unterlagen frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen oder Probleme während des Visumprozesses zu vermeiden.

Typen von Visa

In Portugal gibt es verschiedene Visumtypen, je nachdem, welchen Zweck der Aufenthalt erfüllen soll und welche Nationalität man hat. Verschiedene Situationen erfordern unterschiedliche Visa-Arten. Hier sind einige der wichtigsten Visa-Kategorien, die Sie möglicherweise für Ihre Reise nach Portugal benötigen könnten:

  • Kurzzeitvisum (Schengen-Visum): Dieses Visum erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Portugal und anderen Schengen-Ländern. Es wird normalerweise für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder Familienbesuche beantragt.

  • Studentenvisum: Dieses Visum richtet sich an Personen, die in Portugal studieren möchten. Es wird für die Dauer des Studiums ausgestellt und kann anschließend verlängert werden, wenn der Studierende weiterhin in Portugal studieren möchte.

  • Arbeitsvisum: Für Menschen, die in Portugal arbeiten möchten, ist ein Arbeitsvisum erforderlich. Die Bearbeitung dieses Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Arbeitgeber die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen muss, bevor das Visum ausgestellt werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass EU-Bürger für Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum benötigen. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise über mögliche Visumanforderungen informieren. Bei Einreise mit einem der oben genannten Visa müssen Sie eventuell auch bestimmte Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, Reiseversicherung, Hotelbuchungen oder Rückflugtickets.

Wer eine andere Nationalität hat und beabsichtigt, länger in Portugal zu bleiben, muss vor der Einreise das entsprechende Visum bei einer portugiesischen Auslandsvertretung beantragen. Dieses Visum ermöglicht dann die Einreise nach Portugal und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Aufenthaltsbedingungen

Portugal bietet EU-Bürgern die Möglichkeit, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Halbjahres frei und ohne Visum im Land aufzuhalten. Deutsche, Schweizer und österreichische Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Die Einreise nach Portugal kann mit einem (vorläufigen) Reisepass oder einem (vorläufigen) Personalausweis erfolgen. Die Reisedokumente dürfen - mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises - seit maximal einem Jahr abgelaufen sein.

Für längere Aufenthalte in Portugal benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis. Hierfür müssen sie sich bei der örtlichen SEF (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) anmelden. Dabei sind unter anderem ein gültiger Reisepass, ein Nachweis der finanziellen Sicherheit und eine Krankenversicherung vorzulegen.

Die Einfuhrbestimmungen für Tabak- und Alkoholerzeugnisse richten sich nach jenen der Europäischen Union. Das bedeutet, dass Reisende aus EU-Ländern bestimmte Mengen an Tabak- und Alkoholerzeugnissen zollfrei einführen dürfen, solange sie diese selbst konsumieren oder verschenken. Hier sind einige Beispiele für zulässige Mengen:

  • 800 Zigaretten

  • 400 Zigarillos

  • 200 Zigarren

  • 1 kg Tabak

  • 10 Liter Spirituosen

  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Aperitifs)

  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

  • 110 Liter Bier

Reisende aus Nicht-EU-Ländern unterliegen anderen Zollbestimmungen und dürfen geringere Mengen einführen. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen des Herkunfts- und Ziellandes zu informieren.

In Portugal gelten während der Sommermonate, insbesondere im Zentrum und Norden des Landes, erhöhte Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und der Gefahr von Waldbränden. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage informieren und gegebenenfalls Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Aufenthaltsverlängerung in Portugal kann erforderlich sein, wenn man als Ausländer länger als 90 Tage im Land bleiben möchte. Die Vorgehensweise und Anforderungen hängen vom persönlichen Hintergrund ab, beispielsweise ob man EU-Staatsbürger ist oder nicht.

EU-Staatsbürger können sich in Portugal bis zu 90 Tage frei und ohne Visum aufhalten. Um den Aufenthalt über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern, kann man die Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen Ausländeramt (SEF - Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) beantragen. Die Registrierung soll innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage erfolgen. Die Kosten für die Registrierung liegen bei 15 Euro.

Nicht-EU-Staatsbürger müssen für einen längeren Aufenthalt in Portugal vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragen, das die Einreise ermöglicht. Nach der Ankunft in Portugal kann man beim SEF die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sollten einige wichtige Unterlagen eingereicht werden:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

  • Nachweis eines ausreichenden Einkommens zur Deckung des Lebensunterhalts

  • Nachweis einer Krankenversicherung

  • Ggf. Nachweis einer Arbeitsstelle oder Studienplatz

Es ist wichtig, rechtzeitig die erforderlichen Dokumente vorzubereiten und sich über die jeweiligen Verfahren zu informieren. Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen dauern, daher ist es ratsam, frühzeitig einen Termin beim SEF zu vereinbaren.

Anforderungen an Langzeitaufenthalte

In Portugal können EU-Bürger, einschließlich deutscher, schweizerischer und österreichischer Staatsbürger, bis zu 90 Tage innerhalb eines Halbjahres frei und ohne Visum im Land bleiben. Wenn ein längerer Aufenthalt in Portugal geplant ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Aufenthaltstitel: Für einen Langzeitaufenthalt, der über 90 Tage hinausgeht, benötigen EU-Bürger und einige andere Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung (Autorização de Residência) von den portugiesischen Behörden. Die Beantragung sollte innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90-Tage-Frist erfolgen.

Nachweis der finanziellen Mittel: Die Antragsteller müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Portugal zu bestreiten. Diese Nachweise können in Form von Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheiden oder Bankauszügen erfolgen.

Eine Krankenversicherung: Für Langzeitaufenthalte ist der Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich. Diese muss während des gesamten Aufenthalts in Portugal gültig sein und alle notwendigen medizinischen Behandlungen abdecken.

Nachweis von Wohnraum: Die Antragsteller müssen außerdem einen geeigneten Wohnraum nachweisen können, in dem sie während des Langzeitaufenthalts in Portugal wohnen werden. Dies kann ein Mietvertrag, ein notariell beglaubigter Kaufvertrag oder ein ähnlicher rechtsgültiger Nachweis sein.

Für Nicht-EU-Bürger, die einen Langzeitaufenthalt in Portugal planen, gelten zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise die Beantragung eines entsprechenden Visums. Die Verfahren und Anforderungen können je nach Herkunftsland variieren. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden und Botschaften zu informieren.

Covid-19 Beschränkungen

In Portugal wurden die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Hier sind einige wichtige Informationen für Reisende, die oberflächlich in Bezug auf Covid-19-Beschränkungen in Portugal informieren sollen:

Zunächst einmal ist der Zugang zu Restaurants, Hotels und Veranstaltungen ohne 3G-Nachweis erlaubt, was bedeutet, dass Reisende keine Impfung, Genesung oder negativen Test vorweisen müssen, um an diesen Aktivitäten teilzunehmen. Daher haben Urlauber in Portugal mehr Freiheit und Flexibilität bei ihrem Aufenthalt im Land.

Im Gegensatz dazu ist es wichtig zu beachten, dass im öffentlichen Raum keine Maskenpflicht mehr besteht. Das Tragen einer Maske entspricht so der persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen, obwohl es in bestimmten Situationen und Umgebungen weiterhin empfehlenswert sein könnte, aus Respekt und Vorsicht für andere Menschen.

Zudem wurden in Portugal die Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen aufgrund von Covid-19 weitgehend aufgehoben, was zu einer erleichterten Einreisesituation für Besucher führt. Es ist jedoch immer empfehlenswert, sich bei den zuständigen offiziellen Stellen über aktuelle Informationen und Änderungen zu informieren.

Obwohl für die Einreise nach Portugal keine Impfungen nachgewiesen werden müssen, ist es ratsam, vor der Reise den eigenen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen und sicherzustellen, dass jeder Reisende über die für Deutschland empfohlenen Standardimpfungen verfügt.

Insgesamt zeigt sich, dass die Covid-19 Beschränkungen in Portugal weitgehend gelockert wurden, was den Reisenden ein größeres Maß an Normalität ermöglicht. Eine gewisse Achtsamkeit bleibt jedoch ratsam, um die Gesundheit und Sicherheit aller zu gewährleisten.

Sonstige Hinweise

Einreise nach Portugal ist in der Regel unkompliziert. Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, sowohl für das Festland als auch für Madeira und die Azoren.

In Bezug auf die Gesundheitsinformationen ist es ratsam, sich vor der Reise über die aktuellen Empfehlungen und eventuelle Risiken zu informieren. Bei Bedarf sollten Reisende überprüfen, ob ihr Impfstatus auf dem neuesten Stand ist.

Bei der Einreise mit Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, ist es wichtig, die spezifischen Regeln und Vorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich, sich vorab beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft zu informieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Impfungen vorhanden sind.

Zollbestimmungen sind ebenfalls zu beachten, insbesondere wenn man Waren in oder aus Portugal transportieren möchte. Reisende sollten sich über die erlaubten Mengen und Beschränkungen für verschiedene Warengruppen im Klaren sein, um Probleme und Verzögerungen zu vermeiden.

Bei der Planung einer Reise nach Portugal ist es ratsam, sich über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu informieren. Hier werden wichtige Informationen zu politischen, gesundheitlichen und anderen Aspekten der Reise bekannt gegeben.

Schließlich ist es wichtig, bei der Planung Ihres Portugal-Aufenthalts die COVID-19-Situation sowohl im Zielland als auch in Ihrem Heimatland zu berücksichtigen. Regeln und Anforderungen können sich in kurzen Zeitabständen ändern, es ist daher ratsam, sich regelmäßig und kurz vor Ihrer Reise über die aktuellsten Informationen zu informieren.