Reisepass abgelaufen, verloren oder beschädigt, und du lebst gerade nicht in Österreich? Dann führt der Weg über eine österreichische Vertretungsbehörde. Das ist gut machbar, aber es dauert länger und kostet mehr als der Gang zum Gemeindeamt daheim. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis im Ausland erneuerst, welche Unterlagen du brauchst und mit welchen Gebühren und Wartezeiten du 2026 rechnen musst.
Vorweg die wichtigste Regel: Ein Antrag ist nur persönlich möglich. Weder Post noch Vollmacht helfen weiter, weil Lichtbild, Unterschrift und Fingerabdrücke direkt aufgenommen werden. Plane deshalb die Anreise zur zuständigen Botschaft oder zum Generalkonsulat mit ein, wenn du weit entfernt wohnst.
Wer zuständig ist
Zuständig ist grundsätzlich die österreichische Vertretungsbehörde in deinem Aufenthaltsstaat. Botschaften und Generalkonsulate nehmen Anträge vollständig entgegen. Viele Honorarkonsulate können ebenfalls unterstützen, allerdings nur eingeschränkt und gegen einen Aufschlag. Du kannst deinen Pass außerdem bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen, wenn du ohnehin auf Heimatbesuch bist. Das ist häufig die günstigste Variante. Die zuständige Stelle, Terminvergabe und Formulare findest du über das Portal des Außenministeriums und über die Übersicht Ausstellung eines Reisepasses für Auslandsösterreicher.
Zu den stark frequentierten Vertretungen zählen die Botschaften in Berlin und London, das Generalkonsulat in New York und die Botschaft in Sydney. Wer in Australien lebt, muss oft weite Wege in Kauf nehmen, weil es nur eine Vertretung mit vollem Passbetrieb gibt. In solchen Fällen lohnt es sich, Termine früh zu buchen und mehrere Anliegen zu bündeln.
Diese Unterlagen brauchst du
- Den bisherigen Reisepass oder Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist. Bei Verlust brauchst du stattdessen die polizeiliche Verlustanzeige.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto nach österreichischen Vorgaben, nicht älter als sechs Monate.
- Nachweise zur Identität und zum Personenstand, in der Regel Geburtsurkunde und bei Namensänderung die Heirats- oder Scheidungsurkunde.
- Einen Nachweis über deinen Wohnsitz im Ausland, etwa eine Meldebestätigung oder einen Aufenthaltstitel.
- Bei Kindern die Zustimmung beider obsorgeberechtigter Elternteile und deren Ausweise.
Prüfe die Liste vor dem Termin auf der Seite deiner Vertretung, denn im Detail gibt es länderspezifische Zusätze. Wer als Auslandsösterreicher schon länger im Ausland lebt, sollte außerdem klären, ob die Eintragung in die Wählerevidenz und die Meldung in der Auslandsösterreicher-Datei aktuell sind.
Gebühren 2026
Die Gebühren sind zum 1. Juli 2025 deutlich gestiegen. Aktuell gilt:
- Reisepass: 112 Euro für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren.
- Kinderreisepass unter zwölf Jahren: 44 Euro, mit kürzerer Gültigkeit.
- Personalausweis: 91 Euro statt zuvor 61,50 Euro.
- Expresspass an einer Vertretungsbehörde: 326 Euro ab zwölf Jahren, 245 Euro für jüngere Kinder.
- Notpass für die kurzfristige Rückreise: 112 Euro.
- Zuschlag am Honorarkonsulat: 45 Euro je Dokument für die Abnahme der biometrischen Daten.
Bezahlt wird meist in Landeswährung zum Tageskurs, häufig ausschließlich bar oder per lokalem Bezahlsystem. Die aktuellen Beträge und Zahlungswege stehen auf der Seite deiner Vertretung, zum Beispiel in der Übersicht Reisepass und Personalausweis des BMEIA.
Wie lange es dauert
Alle Dokumente werden zentral in Österreich produziert und anschließend an die Vertretung versendet. Rechne deshalb mit drei bis fünf Wochen vom Antrag bis zur Abholung, in Ländern mit langsamer Zustellung auch länger. Der Expresspass verkürzt das auf wenige Tage, kostet aber ein Vielfaches. Ist die Abreise akut und der Pass weg, bleibt der Notpass, der nur für eine bestimmte Reise gilt und nicht überall akzeptiert wird.
Ein häufiger Fehler: zu spät handeln. Viele Zielländer verlangen eine Restgültigkeit von sechs Monaten bei der Einreise, manche Fluggesellschaften prüfen das schon beim Check-in. Beantrage den neuen Pass spätestens neun Monate vor Ablauf, wenn du im Ausland lebst und regelmäßig reist.
Gültigkeit und biometrische Daten
Der österreichische Reisepass für Erwachsene gilt zehn Jahre. Für Kinder sind die Laufzeiten deutlich kürzer, weil sich das Aussehen schnell ändert. Beim Personalausweis gilt seit August 2021 das einheitliche europäische Format: Er enthält einen Chip mit Lichtbild und zwei Fingerabdrücken, wie es die EU für alle Mitgliedstaaten vorgeschrieben hat. Fingerabdrücke werden im Pass ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr erfasst.
Praktische Folge für Auslandsösterreicher: Ein Dokument ohne biometrische Erfassung lässt sich nicht per Post erneuern. Genau deshalb ist der persönliche Termin bei einer Vertretungsbehörde oder einem Honorarkonsulat mit Erfassungsgerät zwingend. Wo diese Technik fehlt, musst du auf die nächstgelegene Botschaft ausweichen.
Verlust, Diebstahl und Notfälle
Melde den Verlust zuerst bei der örtlichen Polizei und lass dir die Anzeige schriftlich geben. Danach informierst du die österreichische Vertretung. Sie kann einen Notpass ausstellen oder, wenn Zeit bleibt, den regulären Antrag aufnehmen. Bewahre digitale Kopien deiner Dokumente an einem Ort auf, auf den du auch ohne Handy zugreifen kannst. Diese Vorsorge verkürzt jeden Notfall spürbar.
Denke auch an die Folgewirkung: Mit dem Pass ändern sich Dokumentennummern, die bei Banken, Versicherungen und Aufenthaltsbehörden hinterlegt sind. Melde die neue Nummer aktiv nach, sonst scheitern später Überweisungen, Vertragsverlängerungen oder die Verlängerung deines lokalen Aufenthaltstitels an einer veralteten Angabe im System.
Für alles, was mit Aufenthaltsrecht, Anmeldung und Steuerpflicht zusammenhängt, gilt weiterhin die Rechtslage deines Wohnsitzstaates. Wie sich der Wegzug aus Österreich steuerlich auswirkt und was beim Zuzug aus Deutschland gilt, findest du in den jeweiligen Länderprofilen. Wer den Wohnsitz vollständig verlagert, sollte die Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen und die Frage der weiteren Sozialversicherung früh klären.
Kosten senken, Wege verkürzen
Drei Punkte sparen bares Geld. Erstens: Wer ohnehin nach Österreich reist, beantragt dort und zahlt nur die Inlandsgebühr ohne Konsularaufschlag. Zweitens: Bündle Termine, etwa Pass und Personalausweis gemeinsam, statt zweimal anzureisen. Drittens: Der Expresspass ist an Vertretungsbehörden fast dreimal so teuer wie das reguläre Dokument, er lohnt sich nur, wenn eine Reise wirklich unaufschiebbar ist.
Häufige Fragen
Nein. Österreichische Reisepässe werden nicht verlängert, sondern neu ausgestellt. Der alte Pass wird bei der Abholung entwertet und dir in der Regel zurückgegeben, wenn noch gültige Visa darin sind.
Brauche ich einen Personalausweis zusätzlich?
Pflicht ist er nicht, praktisch aber oft: Innerhalb der EU reicht er als Reisedokument, er ist handlicher und dient im Alltag als Identitätsnachweis, während der Pass sicher verwahrt bleibt. Wer viel unterwegs ist, fährt mit beiden Dokumenten besser.
Was ist mit Doppelstaatsbürgerschaft?
Österreich lässt die Doppelstaatsbürgerschaft nur in engen Ausnahmen zu. Wer eine fremde Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsbewilligung annimmt, verliert die österreichische in der Regel automatisch, was auch den Passanspruch beendet. Kläre das vor jedem Einbürgerungsantrag im Ausland.
So bleibst du dokumentenfähig
Der Ablauf ist kein Hexenwerk, verlangt aber Vorlauf: Termin buchen, Unterlagen vollständig zusammenstellen, persönlich erscheinen, Gebühr zahlen, Wartezeit einplanen, Dokument abholen. Wer das früh angeht, spart sich Expresszuschläge in dreistelliger Höhe und die Nervosität vor einem Flug. Praktisch bewährt hat sich eine feste Erinnerung im Kalender, ein Jahr vor Ablauf jedes Ausweises.
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