Wer nach Rumänien zieht oder dort eine Firma hält, hat seit 2024 eine Serie von Steuererhöhungen erlebt, die in dieser Dichte selten ist. Aus dem einstigen Geheimtipp mit einem Prozent Firmensteuer und fünf Prozent Dividendensteuer ist ein Standort geworden, den du 2026 sehr genau durchrechnen musst. Dieser Beitrag ordnet die Reformen, nennt die aktuellen Sätze und sagt dir, für wen sich das Land noch rechnet.
Der Auslöser ist kein Geheimnis: Rumänien hatte über Jahre eines der höchsten Haushaltsdefizite der Europäischen Union und steht im Defizitverfahren unter Auflagen. Die Kommission veröffentlicht die Kennzahlen und Empfehlungen laufend in ihrem Länderdossier zu Rumänien. Die Regierung hat auf die Lücke mit Steuererhöhungen statt mit Ausgabenkürzungen reagiert, und das trifft Unternehmer besonders.
Der Ausgangspunkt: das Modell, das viele kannten
Rumänien war ab 2005 für seine einheitliche Einkommensteuer von 16 Prozent bekannt, die später auf zehn Prozent sank. Der eigentliche Magnet war jedoch das Mikrounternehmen: ein Prozent Steuer auf den Umsatz bis eine Million Euro, dazu eine niedrige Dividendensteuer. Für ortsunabhängige Unternehmer mit schlanker Kostenstruktur war das eine der günstigsten Konstruktionen innerhalb der EU. Genau dieses Modell ist seit 2024 Schritt für Schritt zurückgebaut worden.
Was seit 2024 gilt
Die erste Stufe kam zum 1. Januar 2024. Die Dividendensteuer stieg von fünf auf acht Prozent. Die Umsatzgrenze für Mikrounternehmen wurde von einer Million auf 500.000 Euro gesenkt, gleichzeitig kam ein zweistufiger Satz: ein Prozent für kleinere Umsätze, drei Prozent oberhalb der Schwelle und für bestimmte Branchen wie IT, Gastronomie oder Beratung. Parallel wurde die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr verpflichtend, abgewickelt über das staatliche System RO e-Factura.
Danach ging es weiter. Zum 1. Januar 2025 stieg die Dividendensteuer auf zehn Prozent, zum 1. Januar 2026 auf 16 Prozent. Damit hat sich die Belastung der Ausschüttung binnen zwei Jahren mehr als verdreifacht. Ebenfalls seit Januar 2025 gilt die elektronische Rechnung auch gegenüber Endverbrauchern, und die Übergangsfristen für kleine Unternehmen sind zur Jahresmitte 2026 endgültig ausgelaufen. Wer dann noch nicht über RO e-Factura abrechnet, riskiert Strafen, die sich am Rechnungswert bemessen.
Die Änderungen 2026 im Überblick
- Mehrwertsteuer: Der Regelsatz liegt seit dem 1. August 2025 bei 21 Prozent statt 19 Prozent. Die früheren ermäßigten Sätze von fünf und neun Prozent sind zu einem einheitlichen Satz von elf Prozent zusammengefasst worden.
- Dividendensteuer: seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 16 Prozent für natürliche und juristische Personen.
- Mikrounternehmen: seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Satz von einem Prozent, aber nur noch bis zu einer Umsatzgrenze von 100.000 Euro. Mindestens ein fest angestellter Mitarbeiter bleibt Pflicht, Neugründungen haben dafür 90 Tage Zeit.
- Krankenversicherungsbeitrag CASS: Die jährliche Bemessungsobergrenze steigt 2026 von 60 auf 72 Mindestbruttolöhne, die Beitragslast für höhere Einkommen wächst also mit.
- Mindestumsatzsteuer IMCA: Der Satz sinkt ab dem Wirtschaftsjahr 2026 befristet von einem Prozent auf 0,5 Prozent.
Die Einkommensteuer für natürliche Personen liegt weiterhin bei zehn Prozent. Die Sozialabgaben und Beitragsuntergrenzen sind allerdings der Teil, den Zuzügler regelmäßig unterschätzen. Die aktuellen Sätze, Freibeträge und Beitragsbemessungen findest du gebündelt im Länderprofil Steuern in Rumänien, das wir als Leitquelle für Ländersteuern pflegen.
Was das für dich als Unternehmer bedeutet
Rechne einmal durch, was übrig bleibt. Eine Mikro-SRL mit 90.000 Euro Umsatz zahlt weiterhin ein Prozent auf den Umsatz, also 900 Euro. Auf die Ausschüttung kommen nun aber 16 Prozent statt fünf Prozent. Bei 60.000 Euro Ausschüttung sind das 9.600 Euro statt früher 3.000 Euro. Der Vorteil liegt damit nicht mehr im Ausschütten, sondern im Thesaurieren oder im Gehalt, je nach persönlicher Situation und Sozialversicherungslage.
Wer über 100.000 Euro Umsatz kommt, fällt in die reguläre Gewinnbesteuerung mit 16 Prozent Körperschaftsteuer, danach folgen 16 Prozent auf die Dividende. Diese Kombination bringt Rumänien in eine Größenordnung, die dem europäischen Mittelfeld entspricht. Länder wie Frankreich oder Italien liegen bei der Gesamtbelastung zwar weiterhin höher, aber der frühere Abstand ist geschmolzen.
Auch der Zeitpunkt der Ausschüttung ist eine Stellschraube geworden. Gewinne, die vor dem jeweiligen Stichtag beschlossen und ausgezahlt wurden, unterlagen dem alten Satz. Diese Übergangsfenster sind inzwischen geschlossen, weshalb Planungen aus dem Jahr 2024 heute schlicht falsch rechnen. Wer mit alten Modellen kalkuliert, unterschätzt die Belastung um mehr als das Dreifache.
Innerhalb Europas gibt es weiterhin Standorte mit niedrigen Sätzen und breiter Bemessungsgrundlage, etwa Irland mit seiner Holding- und Non-Dom-Praxis oder Bulgarien mit zehn Prozent Körperschaftsteuer. Entscheidend ist nicht der Nominalsatz, sondern die Kombination aus Substanzanforderungen, Sozialabgaben, Ausschüttungsbelastung und Aufwand für Buchführung. Genau in diesem letzten Punkt hat Rumänien deutlich verloren: Die elektronische Rechnungspflicht, die SAF-T-Meldungen und die häufigen Regeländerungen kosten Zeit und Beratungshonorar.
Substanz ist kein Nebenschauplatz
Eine rumänische SRL funktioniert nur dann, wenn sie mehr ist als eine Adresse. Erforderlich sind unter anderem ein Geschäftssitz mit Nachweis, ein Geschäftsführer, laufende Buchführung nach rumänischem Recht und im Fall des Mikrounternehmens mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter. Dazu kommen die Meldepflichten: elektronische Rechnung über RO e-Factura, die standardisierte Steuerdatei SAF-T und je nach Tätigkeit weitere Register. Wer die Gesellschaft aus dem Ausland steuert, ohne Substanz vor Ort aufzubauen, riskiert, dass der Ort der Geschäftsleitung im Wohnsitzstaat angenommen wird und die gesamte Konstruktion dort besteuert wird.
Der zweite typische Fehler betrifft die Person: Eine günstige Firmensteuer nützt wenig, wenn du selbst weiterhin in einem Hochsteuerland ansässig bist. Erst der saubere Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes, inklusive Abmeldung, Aufgabe der Wohnung und Verlagerung der Lebensinteressen, macht aus der Rechnung Realität. Wer diesen Schritt plant, sollte zusätzlich die Wegzugsbesteuerung auf Anteile im Blick behalten.
Was Zuzügler jenseits der Steuer beachten sollten
Rumänien ist seit dem 1. Januar 2025 vollwertiges Schengen-Mitglied, die Kontrollen an Land-, See- und Luftgrenzen sind entfallen. Für Aufenthalt, Anmeldung und Dokumente gelten damit die üblichen Freizügigkeitsregeln für EU-Bürger. Hinweise zu Einreise, Meldewesen und lokalen Besonderheiten fasst das Länderportal des Auswärtigen Amts zu Rumänien zusammen. Die Lebenshaltungskosten liegen weiterhin klar unter dem westeuropäischen Niveau, allerdings steigen Mieten in Bukarest und Cluj spürbar, und die Mehrwertsteuererhöhung ist im Alltag angekommen.
Für Ruheständler lohnt der genaue Blick auf die Rentenbesteuerung und die Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Wie das im Zusammenspiel mit dem Doppelbesteuerungsabkommen funktioniert, ist im Länderteil Ruhestand in Rumänien aufbereitet.
Lohnt sich Rumänien 2026 noch?
Für kleine, wirklich schlanke Betriebe mit Umsätzen unter 100.000 Euro, echter Präsenz vor Ort und einem angestellten Mitarbeiter bleibt die Mikro-SRL rechnerisch attraktiv, solange du nicht jeden Euro ausschüttest. Für wachsende Unternehmen mit sechsstelligen Umsätzen ist der Standort dagegen zu einem normalen EU-Land geworden, mit 16 Prozent auf Gewinn und 16 Prozent auf die Ausschüttung. Wer allein wegen der alten Ein-Prozent-Regel überlegt hatte, sollte die Rechnung neu aufmachen, statt einem Stand von 2023 nachzulaufen.
Für Angestellte und Ruheständler bleibt die Rechnung dagegen freundlicher: Zehn Prozent Einkommensteuer sind im europäischen Vergleich niedrig, und die Lebenshaltungskosten gleichen einen Teil der gestiegenen Verbrauchsteuern aus. Entscheidend ist hier weniger der Steuersatz als die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Frage, wie dein Heimatstaat die Renten- oder Gehaltsbezüge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt.
Wichtig ist außerdem die Erwartungshaltung: Die Reformen sind nicht abgeschlossen. Das Defizitverfahren läuft weiter, und weitere Anpassungen bei Beiträgen und Verbrauchsteuern sind wahrscheinlicher als Entlastungen. Plane deshalb mit Puffer und nicht mit dem Best Case.
Du überlegst, deinen Wohnsitz oder deine Firma nach Rumänien zu verlegen, oder du willst wissen, ob eine bestehende SRL nach den Erhöhungen noch die richtige Hülle ist? Buche dein Beratungsgespräch zum Umzug nach Rumänien und lass die Zahlen für deinen Fall durchrechnen. Vertiefende Praxisinfos findest du außerdem unter Auswandern nach Rumänien sowie im Regionalbeitrag Es zieht immer mehr Deutsche nach Siebenbürgen.
