Haustiere nach Japan mitzunehmen ist möglich, aber es ist der wohl unbarmherzigste Zeitplan in ganz Asien. Japan ist tollwutfrei und schützt diesen Status mit einem Verfahren, das keine Abkürzung kennt. Wer alles richtig macht, hat sein Tier zwölf Stunden nach der Landung zurück. Wer einen Schritt verpasst, sieht es unter Umständen ein halbes Jahr lang nur zu Besuchszeiten.

Zuständig ist der Animal Quarantine Service (AQS) des Landwirtschaftsministeriums. Er nimmt die Vorabanmeldung entgegen, er prüft am Flughafen, und er entscheidet über Freigabe oder Verwahrung. Dieser Leitfaden führt dich durch die acht Schritte in genau der Reihenfolge, in der sie gelten.

Der Ablauf in acht Schritten

Für Tiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das Verfahren für nicht designierte Regionen. Als designierte Regionen behandelt Japan nur Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii und Guam; von dort entfallen Titertest und Wartezeit. Alle anderen Herkünfte durchlaufen den vollen Weg, den der AQS unter Import of dogs and cats from other regions beschreibt.

  1. Mikrochip nach ISO 11784 beziehungsweise 11785 setzen, und zwar vor der ersten Tollwutimpfung.
  2. Erste Tollwutimpfung, frühestens im Alter von 91 Tagen.
  3. Zweite Tollwutimpfung, mindestens 30 Tage nach der ersten, mit Inaktivat- oder Rekombinantimpfstoff.
  4. Blutprobe für den FAVN-Test, frühestens am Tag der zweiten Impfung, ausgewertet in einem vom AQS anerkannten Labor.
  5. Ergebnis von mindestens 0,5 IU/ml, gültig für zwei Jahre.
  6. Wartezeit: Dein Tier darf erst 180 Tage nach der Blutentnahme in Japan ankommen.
  7. Vorabanmeldung beim AQS des Ankunftsflughafens, spätestens 40 Tage vor Ankunft.
  8. Amtstierärztliche Untersuchung und Ausfuhrzeugnis unmittelbar vor Abflug, bei Hunden zusätzlich zur Leptospirose.

Die 40-Tage-Vorabanmeldung und die 180-Tage-Wartezeit sind zwei getrennte Fristen. Beide müssen erfüllt sein. Wer die Anmeldung vergisst, hilft sich nicht damit, dass die Wartezeit längst abgelaufen ist.

Der häufigste Fehler ist eine Tollwutimpfung, die vor dem Chip liegt. Sie zählt dann nicht, und die Kette beginnt von vorn. Der zweithäufigste Fehler ist eine zweite Impfung, die noch innerhalb der Gültigkeit der ersten liegen muss: Läuft die erste Impfung ab, bevor die zweite verabreicht wird, gilt die zweite als neue Erstimpfung. Lass dir Impfstofftyp, Hersteller, Chargennummer und Datum vollständig in den EU-Heimtierausweis eintragen.

Ein dritter Stolperstein betrifft das Labor. Der FAVN-Test muss in einer vom AQS anerkannten Einrichtung ausgewertet werden, und nicht jedes Labor, das für EU-Zwecke zugelassen ist, steht auch auf der japanischen Liste. Kläre das vor der Blutentnahme, sonst hast du einen gültigen Befund für Europa und einen wertlosen für Japan. Der Befund selbst ist zwei Jahre gültig, was dir bei einer Verschiebung des Umzugs Luft verschafft, solange die Tollwutimpfung durchgehend aufgefrischt bleibt.

Wichtig ist außerdem: Die 180 Tage laufen ab dem Tag der Blutentnahme, nicht ab dem Befunddatum. Wer das verwechselt, verliert bis zu vier Wochen Laborlaufzeit, ohne es zu müssen.

Ankunft, Kontrolle und die zwölf Stunden

Japan lässt Hunde und Katzen nur über bestimmte Häfen und Flughäfen einreisen. Für Umzüge relevant sind vor allem Narita, Haneda, Chubu bei Nagoya, Kansai bei Osaka, New Chitose auf Hokkaido, Fukuoka und Naha. Bei der Ankunft prüft der AQS Chip, Papiere und den klinischen Zustand des Tieres.

Ist alles vollständig, dauert die Abfertigung in der Regel nicht länger als zwölf Stunden, und du nimmst dein Tier am selben Tag mit. Fehlt etwas, folgt Verwahrungsquarantäne von bis zu 180 Tagen in einer AQS-Einrichtung, auf deine Kosten, oder die Rückführung. Das ist keine theoretische Drohung, sondern der Regelfall bei unvollständigen Unterlagen.

Eine Liste verbotener Hunderassen führt Japan für die Einfuhr nicht. Wer Angaben zu Rasseverboten liest, verwechselt Japan meist mit britischen oder nahöstlichen Regeln. Beschränkungen gibt es dagegen bei anderen Tierarten: Präriehunde, bestimmte Nager und viele Wildtierarten dürfen nicht eingeführt werden, und für Frettchen, Füchse und Waschbären gelten eigene Verfahren.

Flug, Box und Kosten

Auf Langstrecken nach Japan nehmen mehrere europäische Airlines kleine Hunde und Katzen in die Kabine, wenn Tier und weiche Tasche zusammen etwa acht Kilogramm nicht überschreiten. Größere Tiere reisen im klimatisierten Frachtraum oder als reine Luftfracht. Die japanischen Linien handhaben die Kabinenmitnahme auf Interkontinentalstrecken restriktiv, weshalb viele Umzüge über Fracht laufen.

Für den Frachtraum brauchst du eine Box nach den IATA-Vorgaben: stabil, verschraubte Tür, Belüftung an mindestens drei Seiten, Näpfe von außen befüllbar, und das Tier muss aufrecht stehen, sich drehen und normal liegen können. Kurznasige Rassen werden von vielen Airlines im Frachtraum abgelehnt oder nur mit Sonderbox akzeptiert.

  • Mikrochip: rund 30 bis 60 Euro
  • Zwei Tollwutimpfungen mit Eintrag: etwa 60 bis 100 Euro
  • FAVN-Test inklusive Blutentnahme und Versand: 100 bis 200 Euro
  • Amtstierärztliches Ausfuhrzeugnis: rund 30 bis 100 Euro
  • IATA-Transportbox: 80 bis 300 Euro
  • Kabinenmitnahme: ab etwa 80 Euro pro Strecke
  • Luftfracht für einen mittelgroßen Hund nach Tokio: meist 1.200 bis 3.000 Euro
  • Komplettabwicklung über eine Tierspedition: 2.000 bis 4.500 Euro

Erfahrungswerte, keine Tarife. Der größte Kostenhebel ist die Boxgröße, denn bei Luftfracht zählt in der Regel das Volumengewicht.

Alltag mit Tier in Japan

Die tierärztliche Versorgung ist in Ballungsräumen sehr gut, mit Fachpraxen, Bildgebung und Notdiensten. Teuer wird es trotzdem, denn eine Tierkrankenversicherung ist in Japan verbreitet und wird von vielen Haltern als Standard betrachtet. Jeder Hund muss innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Wohnsitzgemeinde registriert und danach jährlich gegen Tollwut nachgeimpft werden; die Gemeinde stellt dafür eine Marke aus.

Die eigentliche Hürde ist der Wohnungsmarkt. Ein großer Teil der Mietwohnungen ist ausdrücklich tierfrei, und wo Tiere erlaubt sind, verlangen Vermieter oft eine zusätzliche Kaution von ein bis zwei Monatsmieten. Plane die Wohnungssuche deshalb früh und mit dem Tier als festes Kriterium. Wer den Umzug gleich mit dem Kauf verbindet, findet die Eigentumsfragen in unserem Leitfaden zum Immobilienkauf in Japan.

Wie sich der Tiertransport in den restlichen Umzug einfügt, ordnet unsere Kanzlei St Matthew im Beitrag zum internationalen Umzug mit Zoll, Steuern und Transport ein. Zur Absicherung vor Ort hilft unser Überblick zu Versicherungen in Japan, und ein individuelles Versicherungsangebot lässt sich unverbindlich anfordern.

Der Rückweg in die EU ist der einfache Teil

Hier bist du gut aufgestellt: Japan steht in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 und gilt damit als gelistetes Drittland. Ein Tollwut-Antikörpertest für die Rückkehr in die EU entfällt. Du brauchst Mikrochip, laufende Tollwutimpfung, eine Tiergesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes mit zehn Tagen Gültigkeit bis zur Grenzkontrolle und eine Erklärung über den nicht kommerziellen Charakter der Reise. Seit dem 22. April 2026 gilt dafür die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, die die alte Verordnung 576/2013 abgelöst hat; die Details findest du beim Animal Quarantine Service und in der Übersicht der Kommission unter Bringing a pet into the EU from a non-EU country.

Für Hunde gilt trotzdem eine Einschränkung, die mit Tollwut nichts zu tun hat: Nach dem deutschen Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen nicht nach Deutschland verbracht werden. Wer sich in Japan einen solchen Hund anschafft, kann ihn später nicht mitbringen.

Der Zeitplan, der über alles entscheidet

Rechne von der geplanten Ankunft rückwärts: mindestens acht Monate vorher Chip und erste Impfung, einen Monat später die zweite Impfung mit Blutentnahme am selben Tag, danach 180 Tage Wartezeit, spätestens 40 Tage vor Ankunft die Anmeldung beim AQS, in der letzten Woche das amtliche Ausfuhrzeugnis. Wer diese fünf Punkte terminiert, hat das Verfahren im Griff.

Parallel dazu läuft der steuerliche Teil deines Wegzugs, der mit dem Tier nichts zu tun hat, aber dieselben Wochen belegt. Wenn du Wohnsitz, Wegzugsbesteuerung und Absicherung sauber aufsetzen willst, kannst du ein Beratungsgespräch zu Japan buchen.