Jede dieser Geschichten begann mit einem Beratungsgespräch. Deine kann genauso beginnen.
Jetzt Beratungsgespräch buchenWas diese zwölf Fälle verbindet: Keiner davon war ein Steuertrick. Es waren Lebensentscheidungen, bei denen die Steuer mitgeplant wurde, mal als Hauptmotiv, mal als Nebeneffekt. Und sie zeigen die ganze Bandbreite: Unternehmer, Privatiers, eine Nomadin, ein Schuldner, eine Familie mit Bildungswünschen.
1. Walter der Wettkönig: von Österreich nach London
Walter, Softwareentwickler aus Österreich, machte aus Sportwetten erst ein Hobby, dann ein Modell: Er analysierte Mannschaften, Austragungsorte und Klima und wettete systematisch, mit wachsendem Einsatz und wachsendem Gewinn. Mit dem gewerblichen Einstieg in den Wettzirkus zog er nach London, wo Wettgewinne steuerfrei sind, und wettet von dort bis heute. Mehr zum UK als Wohnsitz.
2. Paul der Privatier: von der Schweiz nach UK
Paul, gebürtiger Deutscher, lebte als Privatier jahrelang mit Pauschalbesteuerung in der Schweiz. Als sein Kanton die Regeln ab 2016 massiv verschärfte und seine Kapitalerträge voll steuerpflichtig geworden wären, nutzte er die Übergangsfrist für einen neuen Plan und zog nach Großbritannien, wo ihn der damalige Non-Dom-Status auf Auslandseinkünfte steuerfrei stellte. Heute wichtig: Den Non-Dom-Status hat der UK zum 6. April 2025 abgeschafft; Zuzügler bekommen jetzt das FIG-Regime mit vier steuerfreien Jahren. Was heute gilt, steht in unserer Non-Dom-Übersicht und im UK-Dossier.
3. Emma der Erfolgs-Coach: von Deutschland nach Florida
Emma coachte Unternehmerinnen in einem Intensivprogramm mit zehn Plätzen im Jahr, sechsstellige Teilnahmegebühren inklusive. In die USA zog sie nicht der Steuern wegen, sondern weil der amerikanische Markt für Coaching um ein Vielfaches größer ist. Palm Beach wurde ihr Standort, die Skalierung gelang. Die Steuer war hier Nebeneffekt, kein Motiv, und die USA sind steuerlich ein Sonderfall mit eigenen Fallen. Mehr zu den USA.
4. Siegfried der Schuldner: Entschuldung über Irland
Siegfrieds ambulanter Pflegedienst kippte, als die Pflegekassen die Vergütung änderten; er und seine Frau hafteten persönlich für Millionen. Statt eines deutschen Insolvenzverfahrens, das ihn jahrelang blockiert hätte, wählte er die Privatinsolvenz in Irland: zwölf Monate, mit Vorbereitung anderthalb Jahre. Das Paar zog nach Irland, arbeitete dort angestellt, und stand nach dem Verfahren wieder auf eigenen Füßen. Den ganzen Themenkomplex behandelt unsere Seite zur EU-Insolvenz.
5. Harry der Homeschooler: nach Irland für die Kinder
Harry und seine Frau wollten Homeschooling für ihre Kinder, das in Deutschland verboten und in Irland erlaubt ist. Kurz vor dem Umzug erbte Harry ein beträchtliches Vermögen aus dem verkauften Familienunternehmen. In Irland kaufte die Familie ein Anwesen auf dem Land, und Harry profitierte als Non-Dom davon, dass im Ausland angelegte Kapitalerträge unversteuert bleiben, solange sie nicht nach Irland geholt werden. Bildungsfreiheit plus Steuervorteil: der Doppelgewinn. Mehr zu Irland.
6. Frauke die Familienunternehmerin: Neustart auf Malta
Fraukes Schreibwaren-Unternehmen war über hundert Jahre in Familienbesitz, bis chinesische Nachahmer die Großhandelskunden mit Kampfpreisen abzogen. Frauke verkaufte, statt auszubluten, und baute auf Malta neu auf: Einkauf in Asien, Verkauf unter dem alten guten Namen, diesmal mit den Regeln des neuen Spielfelds. Malta gab ihr dafür die Struktur, als Non-Dom bleiben Auslandseinkünfte steuerfrei. Mehr zu Malta.
7. Ferdinand der Fintech-Investor: antizyklisch nach London
Als in der Finanzkrise alle verkaufen wollten, lieh sich Ferdinand Geld und kaufte die Fintech-Anteile auf, die seine Mitinvestoren loswerden wollten. Für den Wegzug hatte das einen angenehmen Nebeneffekt: Die Wegzugsteuer besteuert den fiktiven Wertzuwachs Deiner Anteile, und weil Ferdinand frisch und fremdfinanziert zum Marktpreis gekauft hatte, gab es kaum Wertzuwachs zu besteuern. Seit 2015 lebt er in London, damals als Non-Dom, seine Anteile hält eine Luxemburger Holding. Heute wichtig: Der Non-Dom-Status ist seit April 2025 Geschichte, das FIG-Regime gibt Zuzüglern noch vier steuerfreie Jahre; und die Wegzugsteuer ist seit 2022 nochmals verschärft. Der heutige Stand.
8. Daniel der Digital Marketer: Beckham Law in Spanien
Daniel hatte seine erste Software in Deutschland verkauft und dabei gelernt, wie teuer ein unstrukturierter Exit ist. Beim zweiten Anlauf zog er nach Spanien ins Beckham-Regime, das Zuzügler auf Auslandseinkünfte steuerfrei stellt (heute sechs Jahre), und ließ die neue Software von einer maltesischen Gesellschaft entwickeln und verkaufen, deren Gewinne nach dem maltesischen Rückerstattungssystem effektiv niedrig besteuert werden. Die Dividenden landeten steuerfrei bei ihm in Spanien. Mehr zu Spanien und Malta.
9. Ulla die Unternehmensberaterin: Portugal plus Irland
Ulla beriet Großunternehmen als Einzelunternehmerin in Berlin, mit entsprechender Steuerlast. Ihr Umzug führte nach Portugal in den damaligen NHR-Status, ihre Beratungsgesellschaft gründete sie in Irland: 12,5 % Körperschaftsteuer, echte Geschäftsführung und Berater vor Ort, dazu die Reputation des Standorts, an dem auch Microsoft und Google sitzen. Die Dividenden bezog sie in Portugal steuerfrei. Heute wichtig: Den NHR-Status gibt es für Neuzuzügler nicht mehr, der Nachfolger IFICI (NHR 2.0) stellt Auslandseinkünfte zehn Jahre steuerfrei, mit engeren Bedingungen. Der heutige Stand zu Portugal.
10. Dieter der Dropshipper: Thailand plus US-Corporation
Dieter kannte das Amazon-FBA- und Dropshipping-Geschäft als Angestellter und machte sich selbständig, mit Wohnsitz in Thailand (seine Frau hat asiatische Wurzeln) und einer US-Corporation als Vehikel. Die Gewinne blieben damals steuerfrei, solange sie nicht nach Thailand flossen. Heute wichtig: Thailand hat die Remittance-Regeln 2024 verschärft; steuerfrei bleibt, was draußen bleibt, und wer das LTR-Visum hat, ist ganz raus. Die Rechnung muss heute also anders aufgemacht werden. Mehr zu Thailand.
11. Sandra die Startup-Gründerin: Nomadin mit Struktur
Sandra produzierte Videokurse und verkaufte sie online, ortsunabhängig, als digitale Nomadin ohne festen Wohnsitz. Ihr praktisches Problem: Google AdSense und Banken wollen eine Adresse. Ihre Lösung: eine englische Limited Partnership als Kontoinhaberin, die auf Auslandseinkünfte in UK keine Steuern zahlt. Ehrlich dazugesagt: Das Nomadenmodell „kein Wohnsitz, keine Steuern" funktioniert nur, solange wirklich nirgendwo eine Ansässigkeit entsteht, und daran scheitern viele. Was der Lebensmittelpunkt dabei anrichtet, gehört vorher verstanden, nicht nachher.
12. Anton der Affiliate Marketer: Dubai plus Irland
Nach der Pleite des elterlichen Einzelhandelsgeschäfts baute Anton ein Affiliate-Geschäft mit Prepaid-Kreditkarten auf, das schnell profitabel wurde. Er zog nach Dubai (0 % Einkommensteuer) und verkaufte über eine irische Gesellschaft, deren Reputation im europäischen Markt besser trägt als eine Offshore-Adresse; die Dubai-Gesellschaft stellte der irischen die Leistungen in Rechnung. So blieb der Gewinn großteils in Dubai steuerfrei, der Rest wurde in Irland mit 12,5 % versteuert. Heute wichtig: Solche Verrechnungsmodelle stehen heute unter deutlich schärferer Beobachtung (Verrechnungspreise, Substanzanforderungen), und Dubai kennt seit 2023 eine eigene Gewinnsteuer für Firmen. Der heutige Stand zu Dubai.
Was Du aus zwölf Fällen mitnimmst
Drei Muster tauchen immer wieder auf. Erstens: Das Wohnsitzland und die Firmenstruktur sind zwei getrennte Entscheidungen, die zusammenpassen müssen. Zweitens: Der Zeitpunkt entscheidet mit, ob beim Wegzug überhaupt etwas zu versteuern ist. Drittens: Regime sterben. Non-Dom UK, NHR Portugal, die alte Thailand-Regel: Wer heute plant, plant mit dem Rechtsstand von heute und einem Plan B für morgen.
Welcher dieser zwölf Wege zu Deinem Fall passt, und welcher nur so aussieht: Genau das klären wir im Gespräch.
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