Pension, Versicherung, Zielland: Wir sortieren Deinen Wegzug aus Österreich, bevor Lücken entstehen.
Jetzt Beratungsgespräch buchenDiese Seite ist die Vertiefung zum Vorsorge-Kapitel unserer Übersicht über den Wegzug aus Österreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflichtversicherung endet regelmäßig mit dem Ende Deiner Beschäftigung in Österreich; dauerhafte Arbeit im Ausland zählt nicht als Inlandsbeschäftigung.
- Krankenversicherung: keine Selbstversicherung mehr. Die setzt einen Wohnsitz in Österreich voraus. Ohne österreichische Krankenversicherung verliert auch die e-card samt Europäischer Versicherungskarte ihre Grundlage.
- Deine Pensionsansprüche bleiben bestehen und werden weltweit auf Auslandskonten überwiesen; einmal jährlich ist eine Lebensbestätigung fällig.
- Weiterversichern in der Pensionsversicherung geht freiwillig, wenn Du genug Versicherungszeiten mitbringst. Die Frist: bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Ausscheiden.
- Kosten 2026: 22,8 Prozent der gewählten Beitragsgrundlage, mindestens rund 247 Euro, höchstens rund 1.843 Euro im Monat.
Was mit dem Wegzug endet: die Pflichtversicherung
Die österreichische Sozialversicherung folgt dem Territorialprinzip: Versichert ist, wer im Inland beschäftigt ist, als Angestellter mit Beschäftigungsort in Österreich oder als Selbständiger mit Betriebssitz dort. Wer dauerhaft im Ausland für einen österreichischen Betrieb arbeitet, gilt ausdrücklich nicht mehr als im Inland beschäftigt; nur die befristete Entsendung durch einen österreichischen Dienstgeber hält die Versicherung bis zu fünf Jahre aufrecht.
Mit dem Wegzug und dem Ende der Inlandsbeschäftigung endet also regelmäßig Deine Pflichtversicherung, und zwar als Paket: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung hängen an derselben Beschäftigung.
Krankenversicherung: die Tür, die sich schließt
Jetzt der Punkt, der fast jeden überrascht: Die freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung steht Dir nach dem Wegzug nicht mehr offen. Diese Option ist an einen Wohnsitz in Österreich gebunden; eine bestehende Selbstversicherung endet, wenn der Wohnsitz wegfällt. Den deutschen Weg, sich aus dem Ausland heraus irgendwie im Heimatsystem zu halten, gibt es für Österreicher in dieser Form nicht.
Damit verliert auch Deine e-card samt Europäischer Krankenversicherungskarte ihre Grundlage, denn beide setzen eine aufrechte österreichische Krankenversicherung voraus. Ab dem ersten Tag im Ausland brauchst Du deshalb eine lückenlose Lösung: eine internationale Police, die lokale Versicherung des Ziellands oder eine Kombination. Die Optionen, Preislogik und typischen Fehler haben wir im Leitfaden zur Krankenversicherung beim Auswandern zusammengestellt.
Für Pensionisten in der EU gilt eine eigene Koordinierungswelt: Wo Du versichert bist, richtet sich dann nach Wohnsitzstaat und Pensionsbezug. Das ist Einzelfallprüfung, keine Bauchentscheidung.
Lückenlos versichert vom ersten Tag: Wir prüfen, welche Lösung zu Zielland und Lebensphase passt.
Jetzt Beratungsgespräch buchenWas bleibt: Deine Pensionsansprüche
Bei der Pension sieht es deutlich freundlicher aus. Erworbene Ansprüche verfallen nicht, und österreichische Pensionen werden monatlich im Nachhinein auch auf ausländische Konten überwiesen, innerhalb der EU sichert das die europäische Koordinierung ausdrücklich ab.
Zwei Pflichten bleiben Dir als Auslandspensionist: Du musst einmal jährlich eine Lebensbestätigung vorlegen, derzeit ausgenommen sind Wohnsitze in Deutschland und Kroatien mit automatischem Datenaustausch, und Du musst Adressänderungen binnen zwei Wochen melden. Wie das Zielland und Österreich Deine Pension dann steuerlich behandeln, ist ein eigenes Kapitel aus beschränkter Steuerpflicht und Doppelbesteuerungsabkommen; die Land-für-Land-Tiefe dazu findest Du auf unserer Schwesterseite Ruhestand im Ausland.
Die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
Wer beim Wegzug noch Jahre vom Pensionsalter entfernt ist, steht vor der Frage: Versicherungsverlauf einfrieren oder weiter einzahlen? Österreich lässt Dich freiwillig weiterversichern, wenn Du vorher genug gesammelt hast: zwölf Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten oder drei Versicherungsmonate pro Jahr in den letzten fünf Jahren. Wer insgesamt 60 Versicherungsmonate beisammen hat, kann die Weiterversicherung sogar jederzeit geltend machen.
Die Frist ist der Teil, den Du Dir merken musst: Der Antrag muss bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung gestellt sein. Ein Wohnsitz in Österreich steht dabei nicht als Voraussetzung im Gesetz, anders als bei der Krankenversicherung; lass Dir die Aufnahme aus dem Ausland aber im Einzelfall von der Pensionsversicherung bestätigen, bevor Du Deine Planung darauf baust.
Zu den Kosten 2026: Der Beitrag beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage, mindestens rund 247 Euro und höchstens rund 1.843 Euro im Monat. Ob sich das rechnet, hängt von Deinem Versicherungsverlauf, dem Zielland und der Frage ab, ob dort eigene Anwartschaften entstehen. Genau diese Rechnung gehört in die Wegzugsplanung, nicht ins Nachhinein.
Pension, Steuern und das Zielland
Die Sozialversicherungsfrage ist nur die halbe Miete; die andere ist die Steuer. Ob Österreich Deine Pension nach dem Wegzug weiter besteuert, der Wohnsitzstaat übernimmt oder beide anteilig zugreifen, entscheidet das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Den Überblick über die Fallen, von der Ansässigkeitsbescheinigung bis zur Quellenbesteuerung, gibt Rente im Ausland steuerfrei; was steuerlich generell beim Wegzug passiert, steht auf der Ankerseite zum Wegzug aus Österreich.
Du vergleichst mit Deutschland oder der Schweiz?
Das deutsche Gegenstück dreht sich um GKV, KVdR-Falle und Anwartschaft; das Schweizer Pendant, mit dem großen Thema Pensionskassen-Barauszahlung, steht auf der Seite zu AHV und Pensionskasse beim Wegzug aus der Schweiz. Der österreichische Weg liegt dazwischen: kein auszahlbares Kapital wie in der Schweiz, aber ein Pensionssystem, das den Export klaglos mitmacht.
So unterstützen wir Dich
Sebastian und sein Team bei der STM Corporate Group begleiten seit zwanzig Jahren Wegzüge aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Versicherung, Pension und Steuern planen wir als ein Paket, zusammen mit dem Setup im Zielland; die Gesamtkoordination bleibt bei uns.
Hier erfährst Du mehr zu unserer Arbeitsweise und zum Ablauf der Beratung.
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Die teuersten Fehler in diesem Kapitel sind still: eine Versicherungslücke ab Tag eins, die verpasste Sechs-Monats-Frist, eine Weiterversicherung, die sich für Dein Zielland gar nicht lohnt. Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs bauen wir Deinen Fahrplan für Versicherung, Pension und Steuern.
Du profitierst vom „Boots on the Ground"-Praxiswissen aus zwanzig Jahren konkreter Beratungserfahrung mit Mandanten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.
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