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Das Finanzamt droht nach der Auswanderung: Was es Dir im Ausland wirklich noch kann

Post vom Finanzamt, obwohl Du längst weg bist? Lass den Brief prüfen, bevor Du zahlst oder antwortest.

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Im Video erzählt Sebastian den Fall eines Mandanten, der drei Jahre nach dem Wegzug eine Vollstreckungsankündigung bekam, und zeigt, wie man so einen Brief kühl auseinandernimmt.

Der Fall: 14.000 Euro, drei Jahre nach dem Wegzug

Der Mandant ist um die 70 und war viele Jahre erfolgreich als Einzelunternehmer in Deutschland tätig. Mit der Auswanderung hat er sein Unternehmen beendet, sich sauber abgemeldet und alles dokumentiert. Er lebt heute von seinem Kapitalvermögen in einem günstigen europäischen Land außerhalb der EU. Mit dem Finanzamt, so dachte er, war er fertig.

Dann erhielt sein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland eine Nachforderung über insgesamt rund 14.000 Euro. Für einen Ruheständler ohne laufendes Geschäft ist das viel Geld. Auf der Suche nach einem Ausweg landete er bei Tricks aus der Reichsbürger-Szene, kaufte sich ein Seminar und schrieb dem Finanzamt Brief um Brief: maschinell unterschriebene Bescheide seien ungültig, der Staat habe gar kein Recht, Steuern zu erheben. Eine Weile kam tatsächlich nichts mehr.

Rund zwei Jahre später kam die Antwort aus Bayern: eine Vollstreckungsankündigung über einen Teilbetrag, mit angedrohtem Kontenabruf und Pfändung. Ein Finanzamt lässt sich von solchen Briefen nicht beeindrucken. Die Frage ist also nicht, ob die Forderung verschwindet, sondern was das Finanzamt jetzt wirklich tun kann.

Erst einmal durchatmen: Das ist keine Straftat

Das wichtigste Wort im Brief ist zugleich das irreführendste: Vollstreckung. Es klingt nach Staatsanwalt. Gemeint ist aber nur, dass das Finanzamt eine Geldforderung eintreiben will, so wie jeder andere Gläubiger auch. Steuern nicht bezahlen zu können, ist keine Straftat. Strafrechtlich wird es erst, wenn Du in der Steuererklärung falsche Angaben machst oder Einkünfte verschweigst. Wer, wie unser Mandant, vollständig, ehrlich und fristgerecht erklärt hat und nur die Nachforderung nicht bezahlen kann, muss keinen Haftbefehl und keine Handschellen am Flughafen fürchten.

Innerhalb der EU: die Amtshilfe beim Eintreiben

Lebst Du in einem anderen EU-Staat, hat das Finanzamt ein eingespieltes Werkzeug. Die EU-Staaten helfen sich gegenseitig beim Eintreiben von Steuern: Deutschland kann den Staat, in dem Du jetzt lebst, bitten, die Forderung dort für Deutschland beizutreiben. Voraussetzung ist, dass die Forderung vollstreckbar ist und nicht mehr angefochten wird. Dann greift die ausländische Steuerbehörde auf Dein Konto oder Dein Einkommen dort zu, nach ihrem eigenen Recht. Wer in die EU zieht, nimmt seine deutschen Steuerschulden praktisch mit.

Außerhalb der EU: wenig Hebel, viel Aufwand

Außerhalb der EU ist es für das Finanzamt deutlich schwerer. Ob und wie es dort eintreiben kann, hängt an den Abkommen mit dem jeweiligen Staat, und der Aufwand ist erheblich. Bei überschaubaren Beträgen lohnt sich das für die Behörde meist nicht. So drohend der Brief formuliert ist: Wer außerhalb der EU lebt und in Deutschland kein Vermögen mehr hat, keine Konten, keine Immobilie, keine Mieteinnahmen, dem steht in den meisten Fällen eine Drohkulisse gegenüber, so Sebastians Erfahrung.

Der Haken steckt im Nebensatz. Alles, was Du noch in Deutschland hast, kann das Finanzamt direkt pfänden: ein Girokonto, ein Depot, eine Mietforderung, eine Wohnung. Die Vollstreckungsankündigung unseres Mandanten kündigte genau das an. Wer nach dem Wegzug noch Werte in Deutschland hält, sollte wissen, dass sie im Zugriff bleiben.

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Die Schuld bleibt, und sie wächst

Dass nichts passiert, heißt nicht, dass die Forderung erlischt. Für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer offen ist, kommt 1 Prozent Säumniszuschlag auf den rückständigen Betrag dazu, im Jahr also rund 12 Prozent.

Steuerschulden verjähren zwar grundsätzlich nach fünf Jahren. Aber jede schriftliche Zahlungsaufforderung, jede Vollstreckungsmaßnahme und sogar jede Ermittlung des Finanzamts nach Deinem Wohnsitz unterbricht die Verjährung, und die Frist beginnt neu. Deshalb laufen solche Forderungen oft über sehr lange Zeit. Sebastian kennt Menschen, die seit zwanzig Jahren alte Schulden beim Finanzamt haben, ganz normal im Ausland leben und Deutschland regelmäßig besuchen. Wer allerdings zurückkehrt und sich wieder anmeldet, bei dem kommt die Sache wieder auf den Tisch.

Zwei Hebel, die Deutschland trotzdem hat

Die Vermögensauskunft. Das Finanzamt kann Dich auffordern, Dein gesamtes Vermögen offenzulegen, früher hieß das eidesstattliche Versicherung. Erscheinst Du ohne triftigen Grund nicht zum Termin oder verweigerst Du die Auskunft, kann es beim Amtsgericht Haft beantragen, um die Auskunft zu erzwingen. Die Haft soll Dich zur Auskunft bewegen, nicht die Schuld tilgen. Theoretisch kann Dich das bei einem Besuch in Deutschland treffen. Sebastian selbst kennt keinen einzigen Fall, in dem das jemandem am Flughafen passiert ist. Und wer Vermögen hat, muss es in der Auskunft vollständig angeben, auch im Ausland.

Der Pass. Der deutsche Pass kann versagt oder entzogen werden, wenn jemand sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will. Das Gesetz formuliert das weit. Beim Personalausweis kann die Behörde im Einzelfall anordnen, dass er nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt. Sebastian kennt einige Fälle, in denen Pässe tatsächlich gesperrt wurden, bei Beträgen wie in unserem Beispiel allerdings noch keinen. Wer einen zweiten Pass hat, bleibt in diesem Fall reisefähig. Wie weit das Passrecht reicht, steht auf der Seite zum Passentzug bei Steuerschulden.

So reagierst Du richtig

  • Ruhe bewahren. Der Schockeffekt ist Absicht. Lies den Brief zweimal, bevor Du irgendetwas tust, und bezahle nicht reflexhaft.
  • Den Bescheid prüfen lassen. Stimmt die Forderung überhaupt? Gegen einen neuen Steuerbescheid kannst Du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Diese Frist ist schnell verstrichen, wenn die Post beim Empfangsbevollmächtigten liegt.
  • Keine Reichsbürger-Briefe. Sie halten das Finanzamt nicht auf, sie verschieben nur den Moment, in dem es ernst wird.
  • Ein kurzes, sachliches Schreiben. Sebastians Tipp: Versteck Dich nicht und erwecke nicht den Eindruck, auf der Flucht zu sein. Teile dem Finanzamt höflich und knapp mit, dass Du die Forderung derzeit nicht begleichen kannst, weil Dir die Mittel fehlen. Angaben zu Vermögen und Einkommen gehören nicht hinein. So kann Dir niemand vorwerfen, Du wolltest Dich Deinen Pflichten entziehen.
  • Die Wege des Gesetzes kennen. Das Finanzamt kann eine Steuer stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre, in der Regel auf Antrag und gegen Sicherheit. Ist die Vollstreckung im Einzelfall unbillig, kann es sie einstweilen einstellen oder beschränken.
  • Mit dem richtigen Berater sprechen. Mit einem Steuerberater oder Anwalt, der auf Deiner Seite steht und Auswanderung versteht, nicht mit einem, der sich als verlängerter Arm des Finanzamts sieht.

Endgültig aus der Welt ist eine Steuerschuld nur, wenn sie bezahlt, erlassen oder verjährt ist, oder nach einem Insolvenzverfahren. Bis dahin ist der Umgang mit dem Finanzamt nach dem Wegzug ein Marathon, kein Sprint.

Besser vorbeugen: der saubere Abschied

Am wenigsten Ärger hat, wer seinen Wegzug von Anfang an sauber organisiert: Abmeldung, letzte Steuererklärungen, ein Empfangsbevollmächtigter, der Dich zuverlässig informiert, und eine klare Entscheidung, welches Vermögen in Deutschland bleibt. Mit welchen Fragen sich das Finanzamt nach der Abmeldung meldet, steht auf der Seite zu den 16 Fragen des Finanzamts bei Wegzug. Wie lange Deutschland Dich nach dem Wegzug noch besteuern kann, erklären wir bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

Lass Dich beraten, bevor Du antwortest

Wir helfen Mandanten seit zwanzig Jahren, Deutschland, Österreich oder die Schweiz rechtssicher zu verlassen, und wir arbeiten mit Steuerberatern und Anwälten zusammen, bei denen Dein Interesse an erster Stelle steht. Ob Du einen Brief vom Finanzamt auf dem Tisch hast oder solche Überraschungen von vornherein vermeiden willst: Im Beratungsgespräch gehen wir Deine Lage durch.

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