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Wegzugsteuer in Italien: Rom will ab 800.000 Euro kassieren, Deutschland kassiert längst

Du lebst in Italien und hältst ein großes Depot? Lass prüfen, ob Dich der Entwurf trifft, bevor das Parlament entscheidet.

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Im Video geht Sebastian durch, was im italienischen Entwurf steht, warum er Anleger trifft und nicht Immobilienbesitzer und wie groß das Risiko ist, dass Deutschland nachzieht.

Was Rom plant: ein Artikel im Haushaltsentwurf

Die italienische Regierung hat ihren Haushaltsentwurf für 2027 ins Parlament gebracht. Darin steht, in Artikel 17, eine neue Steuer: eine Besteuerung beim Wegzug für Privatpersonen. Für Unternehmen kennt Italien eine solche Steuer schon. Künftig soll sie auch den Anleger treffen, der seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Wichtig ist der Stand: Es ist ein Entwurf, kein Gesetz. Die Abgeordnetenkammer berät ihn seit dem 4. November 2026 im Haushaltsausschuss, danach muss auch der Senat zustimmen. Bis dahin kann sich jede Zahl in diesem Artikel noch ändern. So, wie der Text heute lautet, soll die Steuer für jeden gelten, dessen Wegzug ab dem 1. Januar 2027 steuerlich wirksam wird.

Wen der Entwurf trifft

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Sechs aus zehn: Du warst in mindestens sechs der letzten zehn Steuerjahre vor dem Umzug in Italien steuerlich ansässig.
  • Italien verliert sein Besteuerungsrecht: Nach dem Umzug darf Italien die Gewinne auf Dein Vermögen nicht mehr besteuern. Das ist beim echten Wegzug der Normalfall.
  • 800.000 Euro: Die erfassten Vermögenswerte sind zusammen mindestens 800.000 Euro wert, gemessen am letzten Tag des Steuerjahres vor dem Jahr, in dem der Wegzug wirksam wird.

Die 800.000 Euro sind kein Freibetrag. Sie entscheiden nur, ob die Steuer überhaupt greift. Wer darüber liegt, zahlt auf den gesamten Wertzuwachs, nicht nur auf den Teil oberhalb der Grenze. Wer 790.000 Euro im Depot hat, bleibt draußen; wer 810.000 Euro hat, zahlt auf alles, was seit dem Kauf an Wert dazugekommen ist.

Wer erst seit wenigen Jahren in Italien lebt, kommt mit der Sechs-Jahres-Regel heraus. Für Zuzügler, die Italien wegen der Pauschalsteuer oder des Impatriati-Modells gewählt haben, ist das die wichtigste Zahl im ganzen Artikel: Wer die sechs Jahre noch nicht voll hat, kann nach heutigem Stand ohne diese Steuer weiterziehen. Die Sonderregime selbst erklären wir auf der Seite zum Non-Dom-Status.

Was erfasst wird und was nicht

Der Entwurf verweist auf die Liste der privaten Kapitalgewinne im italienischen Einkommensteuergesetz. Darunter fallen:

  • Beteiligungen an Gesellschaften, große wie kleine, und Aktien,
  • Anleihen und andere Wertpapiere, Fremdwährungen und Edelmetalle, also auch Goldbarren und Goldmünzen,
  • Anteile an Investmentfonds und ETFs,
  • Derivate und andere Finanzverträge,
  • Kryptowerte.

Immobilien bleiben außen vor. Wer in Italien ein Haus besitzt und wegzieht, löst mit dem Haus keine Wegzugsteuer aus. Auch Schmuck, Kunst und Sammlungen stehen nicht auf der Liste.

Besteuert wird die Summe der Wertsteigerungen: der Wert jedes einzelnen Postens am Stichtag abzüglich dessen, was Du dafür bezahlt hast. Der Text zählt dabei nur die Posten mit Gewinn. Eine Aktie, die im Minus steht, mindert die Steuer auf die Aktie im Plus nicht. Italienische Staatsanleihen und Anleihen bestimmter anderer Staaten zählen nur mit knapp der Hälfte ihres Gewinns.

Einen eigenen Steuersatz nennt der Entwurf nicht. Er verweist auf die Sätze, die Italien ohnehin auf Kapitalgewinne erhebt. Bei Kryptowerten sind das 33 Prozent.

Zahlen oder aufschieben: 180 Tage, 50 Prozent, fünf Jahre

Grundsätzlich ist die Steuer innerhalb von 180 Tagen nach dem Wegzug fällig. Wer in einen anderen EU-Staat zieht oder in einen Staat, mit dem Italien Steuerdaten austauscht und Steuerschulden gegenseitig eintreiben lässt, kann die Zahlung aufschieben, bis er die Werte tatsächlich verkauft. Der Preis dafür:

  • 50 Prozent der Steuer als Anzahlung, ebenfalls binnen 180 Tagen,
  • dazu eine geeignete Sicherheit für den Rest.

Der Aufschub läuft fünf Steuerjahre bei einem Umzug innerhalb der EU und zehn Jahre bei den übrigen zugelassenen Staaten. Verkaufst Du in dieser Zeit, zahlst Du auf den kleineren der beiden Gewinne: den beim Wegzug errechneten oder den tatsächlich erzielten. Verschenkst Du die Werte, etwa an Familienangehörige oder an eine eigene Gesellschaft, gilt der Gewinn vom Wegzug.

Und dann kommt der Punkt, der im Entwurf am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt: Was Du bis zum Ende des Aufschubs nicht verkauft hast, wird gar nicht mehr besteuert. Dasselbe gilt für Werte, die in dieser Zeit vererbt werden, und für den Fall, dass Du nach Italien zurückkehrst. Zu viel Gezahltes, also auch die Anzahlung, bekommst Du nach dem Text zurück. Wer mit einem Depot innerhalb der EU umzieht und fünf Jahre nichts verkauft, hätte am Ende also nur Liquidität gebunden.

Der Vergleich: Italien plant, Deutschland kassiert längst

Was in Rom für Aufregung sorgt, ist in Deutschland seit Jahrzehnten Alltag. Die deutsche Wegzugsteuer arbeitet nach demselben Prinzip: Der Staat tut so, als hättest Du am Tag des Wegzugs verkauft, und besteuert einen Gewinn, den Du nie kassiert hast. Im Detail ist die deutsche Regel an vielen Stellen härter:

  • Keine Wertgrenze: Deutschland erfasst jede GmbH-Beteiligung ab 1 Prozent, egal wie viel sie wert ist. Eine Schwelle von 800.000 Euro gibt es nicht.
  • Fonds schon ab 2025: Seit 2025 trifft die Steuer auch Fondsanteile im Privatvermögen, wenn Du mindestens 1 Prozent eines Fonds hältst oder je Fonds mindestens 500.000 Euro Anschaffungskosten investiert hast. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Verschärfung der Wegzugsteuer.
  • Sieben aus zwölf: Auslöser sind sieben Jahre Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren, nicht sechs aus zehn.
  • Raten statt Aufschub: Deutschland lässt Dich die Steuer auf Antrag in sieben Jahresraten zahlen, in der Regel gegen Sicherheit. Einen Aufschub bis zum Verkauf gibt es seit 2022 auch beim Umzug innerhalb der EU nicht mehr, und dass die Steuer nach einigen Jahren ohne Verkauf erlischt, sieht die deutsche Regel nicht vor.

In einem Punkt ist Italien breiter: Der Entwurf erfasst auch Einzelaktien in kleinen Stückzahlen, Gold und Krypto, die Deutschland beim Wegzug nicht anfasst. Für den deutschen Unternehmer mit GmbH ist die deutsche Steuer trotzdem die größere Gefahr, für den italienischen Privatanleger mit Depot wird es die neue.

Ob Italien, Deutschland oder beides: Die Wegzugsteuer lässt sich nur vor dem Umzug gestalten. Wir rechnen Deinen Fall durch.

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Und Österreich, und die Schweiz?

Österreich ist Italien schon voraus. Dort gilt bereits heute der Umstand, dass Österreich sein Besteuerungsrecht verliert, als Verkauf von Wertpapieren, Derivaten und Kryptowährungen. Eine Mindestdauer der Steuerpflicht wie die sechs Jahre aus dem italienischen Entwurf verlangt das Gesetz dafür nicht. Bei einem Umzug in die EU oder den EWR wird die Steuer für Wertpapiere und Derivate auf Antrag erst beim tatsächlichen Verkauf festgesetzt. Alles Weitere steht auf der Seite zur Wegzugsbesteuerung in Österreich.

Die Schweiz besteuert Kapitalgewinne auf privatem Vermögen gar nicht, und damit fehlt auch der Anknüpfungspunkt für eine Wegzugsteuer auf Dein Depot. Wer aus der Schweiz wegzieht, muss sich um andere Fragen kümmern, die wir beim Wegzug aus der Schweiz erklären.

Folgt Deutschland?

Das ist die Frage, die Sebastian im Video stellt, und sie ist berechtigt. Deutschland hat seine Wegzugsteuer in wenigen Jahren zweimal verschärft: 2022 fiel die Dauerstundung bei EU-Umzügen, 2025 kamen die Fondsdepots dazu. Ein Schritt weiter hin zu Einzelaktien, Gold oder Krypto wäre technisch kein großer.

Auch aus Luxemburg ist kein Rückenwind zu erwarten. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof hält in einem polnischen Verfahren Raten über höchstens fünf Jahre für ausreichend, ein Aufschub bis zum Verkauf müsse nicht sein. Was das für die deutsche Regel heißt, steht im Abschnitt über die Schlussanträge im Verfahren Gena.

Was Du jetzt tun kannst

  • Jahre zählen. Wie viele der letzten zehn Steuerjahre warst Du in Italien ansässig? Liegst Du unter sechs, bist Du nach heutigem Stand draußen.
  • Den Stichtag kennen. Bewertet wird am letzten Tag des Steuerjahres vor dem Jahr, in dem Dein Wegzug wirksam wird. Je niedriger die Kurse an diesem Tag, desto kleiner die Steuer. Ein Kurseinbruch kann den Wegzug billig machen.
  • Nicht auf den Jahreswechsel spekulieren. Wann ein Wegzug in Italien steuerlich wirksam wird, hängt an den italienischen Regeln zur Ansässigkeit. Lass den Zeitpunkt prüfen, bevor Du Dich auf einen schnellen Umzug vor dem 1. Januar 2027 verlässt.
  • Das Zielland mitdenken. Der Aufschub bis zum Verkauf gilt nur für EU-Staaten und Staaten mit den nötigen Abkommen. Wer in einen Staat ohne diese Abkommen zieht, zahlt nach dem Entwurf binnen 180 Tagen.
  • Den Gesetzgeber beobachten. Bis zur Verabschiedung kann sich jede Zahl ändern. Prüfe den Stand, bevor Du entscheidest.

Was Italien als Wohnsitzland bietet, steht auf unserer Länderseite Italien.

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