Die Einreise nach Frankreich ist für dich als EU-Bürger dank Schengen und Freizügigkeit die einfachste Übung: Personalausweis mitnehmen, ankommen, bleiben, arbeiten. Ganz anders sieht es für Drittstaatsangehörige aus, und auch für dich wird es relevant, sobald dein Partner keinen EU-Pass hat oder du Familie nachholen willst. Frankreich hat 2026 zudem kräftig an der Gebührenschraube gedreht und digitalisiert seine Ausländerverwaltung konsequent über das ANEF-Portal. Hier findest du alle Verfahren, Kosten und Fristen im Überblick.

EU-Bürger: Einreise und Aufenthalt ohne Formalitäten

Als Deutscher oder Österreicher brauchst du für Frankreich weder Visum noch Aufenthaltstitel, egal wie lange du bleibst. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt für Einreise, Wohnsitznahme, Arbeit und Studium. Auch Bürger der Schweiz profitieren über das Freizügigkeitsabkommen von nahezu identischen Rechten. Eine Carte de Séjour kannst du als EU-Bürger freiwillig beantragen, verpflichtend ist sie nicht. Achte nur darauf, dass dein Dokument während des gesamten Aufenthalts gültig bleibt, und erneuere es rechtzeitig beim Bürgeramt oder der deutschen Auslandsvertretung.

Eine Besonderheit, die viele Deutsche überrascht: Frankreich kennt kein Einwohnermeldewesen nach deutschem Muster. Es gibt keine Meldepflicht bei einer Behörde; deinen Wohnsitz belegst du im Alltag über Stromrechnung, Mietvertrag oder Steuerbescheid (justificatif de domicile). Genau deshalb ist es beim Wegzug aus Deutschland umso wichtiger, die Abmeldung und die steuerliche Ansässigkeit sauber zu dokumentieren.

Ausländer, die legal in Deutschland leben und Pass plus deutschen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ebenfalls ohne Visum nach Frankreich reisen.

Drittstaatsangehörige: Kurzaufenthalt bis 90 Tage

Für Nicht-EU-Bürger gilt die Schengen-Logik: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, entweder visumfrei (etwa für Amerikaner, Briten oder Japaner) oder mit Schengen-Visum der Kategorie C. Die Gebühr für das Schengen-Visum liegt bei 90 Euro für Erwachsene. Ob du ein Visum brauchst und welche Unterlagen nötig sind, prüfst du mit dem Visa-Assistenten auf France-Visas, dem offiziellen Visa-Portal des französischen Außenministeriums. Üblich sind Nachweise zu Reisezweck, Unterkunft, Reisekrankenversicherung und ausreichenden Mitteln.

Seit dem 10. April 2026 läuft an allen Schengen-Außengrenzen das biometrische Entry/Exit-System (EES) im Vollbetrieb: Drittstaatsangehörige werden bei Ein- und Ausreise mit Foto und Fingerabdrücken erfasst, Passstempel entfallen, und jede Überschreitung der 90-Tage-Frist wird automatisch dokumentiert. Ein Overstay kann Geldbußen, Ausweisung und mehrjährige Einreisesperren für den gesamten Schengen-Raum nach sich ziehen. Für Ende 2026 ist ergänzend die elektronische Reisegenehmigung ETIAS für visumbefreite Drittstaatsangehörige geplant.

Achte bei der Planung auf die Passregeln für den Schengen-Raum: Das Dokument darf am Einreisetag nicht älter als zehn Jahre sein und muss noch mindestens drei Monate über die geplante Ausreise hinaus gelten. Die 90 Tage berechnest du rollierend über die jeweils letzten 180 Tage; wer regelmäßig pendelt, sollte die Tage dokumentieren, denn seit dem EES-Vollbetrieb zählt das System automatisch mit.

Langzeitvisum VLS-TS: der Standardweg für mehr als 90 Tage

Wer länger als 90 Tage bleiben will, beantragt vor der Einreise ein nationales Langzeitvisum (Typ D). Frankreichs Besonderheit ist das VLS-TS (visa de long séjour valant titre de séjour): Es gilt gleichzeitig als Aufenthaltstitel, sodass du im ersten Jahr keine separate Carte de Séjour brauchst. Die Visumgebühr liegt regulär bei 99 Euro, für Studenten bei 50 Euro.

Entscheidend ist der Schritt nach der Ankunft: Du musst das VLS-TS innerhalb von drei Monaten online validieren, und zwar über das offizielle Ausländerportal ANEF (Administration numérique pour les étrangers en France). Dabei zahlst du eine Steuermarke (timbre fiscal). Frankreich hat diese Abgaben zum 1. Mai 2026 deutlich erhöht: Die Validierung kostet jetzt im Regelfall 300 Euro, für Studenten, Au-pairs, Saisonarbeiter und Familiennachzug gilt ein ermäßigter Satz von 100 Euro. Ohne Validierung bist du nach Ablauf des Visums illegal im Land, mit allen Konsequenzen bei der nächsten Grenzkontrolle.

Visa-Arten für den Langzeitaufenthalt

  • Arbeitnehmer: Dein französischer Arbeitgeber beantragt vorab die Arbeitserlaubnis, danach folgt dein Visumantrag. Für Hochqualifizierte, Investoren und Gründer bündelt die mehrjährige Carte Talent Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

  • Studenten: Visum über die Plattform Études en France plus Immatrikulationsnachweis; das Studentenvisum erlaubt Nebenjobs bis gut 60 Prozent der regulären Arbeitszeit.

  • Au-pair: eigenes Visum für 18- bis 30-Jährige mit Gastfamilienvertrag.

  • Familiennachzug: Visum über das Verfahren des regroupement familial; die Ablehnungsgründe regelt der Code CESEDA.

  • Besucher (visiteur): für Privatiers und Rentner mit ausreichendem passivem Einkommen, ohne Arbeitserlaubnis.

Carte de Séjour: Verlängerung und Kosten

Nach dem ersten Jahr wandelst du das VLS-TS in eine Carte de Séjour um; zuständig ist die Präfektur deines Wohnorts, die Anträge laufen ebenfalls digital über ANEF. Auch hier wurden die Steuermarken zum 1. Mai 2026 angehoben: Die Erstausstellung kostet jetzt 350 Euro statt bisher 225 Euro, die Verlängerung in der Regel 250 Euro. Mehrjahreskarten für zwei bis vier Jahre sind nach dem ersten Titel üblich, nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kommt die Carte de Résident mit zehn Jahren Laufzeit in Reichweite. Wer ohne gültigen Titel angetroffen wird, riskiert Abschiebehaft und Ausweisung; gegen Bescheide kannst du mit anwaltlicher Hilfe vorgehen, die Fristen sind allerdings kurz.

Zoll, Haustiere und Führerschein

Innerhalb der EU gelten die bekannten Richtmengen für den Eigenbedarf, etwa 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier; Bargeld ab 10.000 Euro musst du beim Übertritt der EU-Außengrenze deklarieren. Hunde und Katzen reisen mit EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung ein. Dein deutscher oder österreichischer Führerschein gilt in Frankreich unbegrenzt weiter, ein Umtausch ist nur nach Verstößen oder bei Ablauf nötig. Wer sein Auto dauerhaft mitnimmt, muss es allerdings innerhalb weniger Monate auf französische Kennzeichen umschreiben und die Zulassungssteuer einplanen.

Gesundheit, Sicherheit, Praktisches

Sämtliche COVID-Auflagen sind seit August 2022 aufgehoben, Pflichtimpfungen gibt es nicht. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bist du bei Besuchen grundversorgt; wer dauerhaft in Frankreich lebt und arbeitet, rutscht in die französische Sozialversicherung mit Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das Auswärtige Amt empfiehlt wegen der anhaltenden Terrorgefahr erhöhte Wachsamkeit an belebten Orten und die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste Elefand. Grundkenntnisse der französischen Sprache erleichtern jeden Behördengang spürbar, denn außerhalb der Metropolen ist Englisch auf Ämtern die Ausnahme.

Steuern: das unterschätzte Thema beim Frankreich-Umzug

Frankreich ist ein Hochsteuerland mit Spitzensteuersatz von 45 Prozent, Sozialabgaben auf Kapitalerträge und einer Immobilien-Vermögensteuer (IFI) ab 1,3 Millionen Euro Nettoimmobilienvermögen. Zugleich bietet das Land Zuzüglern mit dem Impatriés-Regime interessante Befreiungen. Alle Sätze, Freibeträge und Gestaltungsspielräume findest du im Steuerprofil Frankreich im Steueratlas. Wenn du deinen Ruhestand an der Côte d'Azur oder in der Provence planst, liefert der Leitfaden Ruhestand in Frankreich die Details zu Rente, Pflege und Erbrecht. Und falls dich das steuerfreie Nachbarschafts-Kontrastprogramm reizt: Direkt an der französischen Riviera liegt Monaco, dessen Aufenthaltsregeln wir separat beschreiben.

So planst du deinen Umzug nach Frankreich

Frankreich verzeiht wenig Improvisation: Termine bei Konsulaten und Präfekturen sind knapp, Unterlagen werden penibel geprüft, und jede Frist läuft weiter, während du wartest. Ein sauberer Zeitplan mit Puffer ist deshalb die halbe Miete.

Als EU-Bürger ziehst du formlos um und kümmerst dich vor allem um Wohnung, Krankenversicherung und Steuern. Als Drittstaatsangehöriger wählst du das passende Langzeitvisum, validierst es innerhalb von drei Monaten über ANEF und kalkulierst nach den Erhöhungen vom Mai 2026 rund 400 Euro an staatlichen Gebühren für Visum und Validierung ein. Bleibt die Frage, ob Frankreich steuerlich zu dir passt: Genau das klärst du am besten vorab in einem Beratungsgespräch zu Wegzug und Wohnsitzverlagerung, bevor Umzugswagen und Finanzamt Fakten schaffen.

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