Ein Umzug mit Hund, Katze oder Frettchen nach Frankreich ist innerhalb der EU gut machbar, wenn du die Reihenfolge der Vorbereitungen einhältst. Zuerst der Mikrochip, danach die Tollwutimpfung, dazu ein korrekt ausgefüllter EU-Heimtierausweis: mehr verlangt die Grenze im Regelfall nicht. Anspruchsvoller wird es bei bestimmten Hunderassen und bei den Pflichten, die erst nach der Ankunft greifen. Wenn du parallel die Aufenthaltsfragen klärst, hilft dir unser Leitfaden zu Einreise, Visum und Aufenthalt.

Der Rechtsrahmen, der seit 2026 gilt

Die Verbringung von Heimtieren in der EU folgt seit dem 22. April 2026 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131. Ergänzt wird sie durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/636, die die Länderlisten führt: Anhang I nennt Drittländer, aus denen Tiere nicht über einen zugelassenen Einreiseort in die EU kommen müssen, Anhang II die Drittländer mit anerkanntem Tollwutstatus. Frankreich ist EU-Mitglied, deshalb gilt für dich als Zuzügler aus Deutschland oder Österreich der einfache innergemeinschaftliche Weg ohne Tiergesundheitszeugnis und ohne Blutuntersuchung.

Drei Punkte solltest du dir merken. Erstens dürfen pro reisender Person höchstens fünf Heimtiere ohne Handelsabsicht mitgenommen werden. Ausnahmen gelten nur für Wettbewerbe und Ausstellungen mit schriftlichem Nachweis und Tieren über sechs Monaten. Zweitens muss eine verantwortliche Person das Tier begleiten oder es innerhalb von fünf Tagen vor oder nach dem Halter reisen. Drittens gilt eine Bandwurmbehandlung gegen Echinococcus multilocularis nur für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland. Für Frankreich brauchst du sie nicht.

Die Schweiz ist ein gelistetes Land. Der Schweizer Heimtierausweis wird in Frankreich anerkannt, ein Titertest auf Tollwutantikörper entfällt, und die Pflicht zur Einreise über einen bestimmten Grenzpunkt greift nicht. Die aktuellen Vorgaben veröffentlicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unter Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.

Chip, Impfung, Ausweis: die Reihenfolge ist entscheidend

Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen und 15-stellig lesbar sein. Eine Tätowierung wird nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gesetzt wurde und noch klar entzifferbar ist. Erst nach dem Chippen darf die Tollwutimpfung erfolgen, und der Tierarzt liest den Chip vorher aus und trägt die Nummer ein.

Geimpft wird frühestens im Alter von zwölf Wochen. Danach läuft eine Wartezeit von 21 Tagen, bevor der Schutz als gültig gilt. Ein Welpe kann also frühestens mit 15 Wochen legal einreisen. Wurde ein Tier zuerst geimpft und danach gechippt, ist die Impfung für Reisezwecke wertlos und muss komplett wiederholt werden. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei Umzügen mit Tier.

Den EU-Heimtierausweis stellt ein dazu ermächtigter Tierarzt aus. Er enthält Chipnummer, Impfdaten, Halterangaben und Unterschrift. Frankreich verlangt bei Einreise aus EU-Staaten und der Schweiz keine Quarantäne, solange die Papiere stimmen. An der Grenze findet eine Dokumenten- und Identitätskontrolle statt, in der Praxis vor allem an Flughäfen und bei Stichproben im Straßenverkehr.

Listenhunde: Kategorie 1 und Kategorie 2

Frankreich hat ein eigenes, seit dem Gesetz vom 6. Januar 1999 bestehendes System für sogenannte gefährliche Hunde. Es unterscheidet zwei Kategorien und ist der Punkt, an dem Umzüge regelmäßig scheitern. Die maßgeblichen Angaben veröffentlicht das französische Landwirtschaftsministerium in seiner Übersicht zu chiens de catégorie 1 et 2.

  • Kategorie 1 (chiens d'attaque): Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier ohne Eintrag im französischen Zuchtbuch LOF, umgangssprachlich Pitbull, Hunde vom Typ Mastiff, oft Boerbull genannt, und Hunde vom Typ Tosa ohne Papiere. Für diese Tiere sind Erwerb, Abgabe, Einfuhr und Verbringung nach Frankreich verboten. Verstöße sind mit bis zu sechs Monaten Haft und 15.000 Euro Geldstrafe bedroht.
  • Kategorie 2 (chiens de garde et de défense): American Staffordshire Terrier mit LOF-Papieren, Rottweiler und Hunde vom Typ Rottweiler sowie Tosa mit LOF-Papieren. Diese Hunde dürfen einreisen, ihre Haltung ist aber genehmigungspflichtig.

Für Kategorie 2 brauchst du einen permis de détention von der Mairie deines Wohnorts. Voraussetzungen sind eine attestation d'aptitude aus einer siebenstündigen Schulung, eine Verhaltensbewertung des Hundes durch einen zugelassenen Tierarzt im Alter zwischen acht und zwölf Monaten, eine Haftpflichtversicherung und der gültige Tollwutschutz. Ohne Genehmigung drohen drei Monate Haft und 3.750 Euro. Beide Kategorien unterliegen im öffentlichen Raum der Leinen- und Maulkorbpflicht, Hunde der Kategorie 1 müssen zusätzlich kastriert sein und dürfen öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude nicht betreten. Wichtig für die Praxis: Der Staffordshire Bull Terrier ist eine eigenständige Rasse und fällt nicht unter die Kategorien. Übertrage keine Listen aus anderen Ländern auf Frankreich, denn die französische Einstufung richtet sich nach Typ und Papieren, nicht nach fremden Rassenkatalogen.

Pflicht nach der Ankunft: Registrierung bei I-CAD

Artikel L212-10 des Code rural verlangt, dass jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen in Frankreich identifiziert und in der nationalen Datei registriert ist. Diese Datei führt die Organisation I-CAD im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums. Für Hunde gilt die Pflicht ab vier Monaten, für Katzen ab sieben Monaten. Ein im Ausland gechipptes Tier bleibt in Frankreich unsichtbar, solange die Chipnummer nicht erfasst ist. Lass die Nacherfassung deshalb zeitnah über einen französischen Tierarzt oder direkt bei I-CAD vornehmen. Ohne diesen Eintrag findet dich niemand, wenn dein Tier entläuft.

Transport: Auto, Bahn oder Flug

Das Auto ist für die meisten Wege nach Frankreich die tierfreundlichste Lösung. Du bestimmst die Pausen, das Tier bleibt in gewohnter Umgebung, und es gibt keine Umladeprozesse. Plane im Sommer die Fahrt in die kühlen Stunden und lass ein Tier niemals im geparkten Wagen zurück. Eine gesicherte Transportbox oder ein geprüfter Sicherheitsgurt ist Pflicht, weil ein ungesichertes Tier als ungesicherte Ladung gilt.

Bei Bahnreisen brauchst du je nach Gesellschaft ein eigenes Ticket für größere Hunde, kleine Tiere reisen in der Box. Beim Flug gilt die Faustregel, dass Tiere bis rund acht Kilogramm inklusive Box in der Kabine mitgenommen werden, alles darüber geht in den klimatisierten Frachtraum. Die Anmeldung bei der Airline ist zwingend und die Plätze sind kontingentiert. Kurznasige Rassen wie Mops, Französische Bulldogge oder Perserkatze werden von vielen Fluggesellschaften gar nicht im Frachtraum befördert, und im Hochsommer greifen Temperatur-Embargos.

Womit du bei den Kosten rechnen solltest

Die folgenden Richtwerte helfen bei der Budgetplanung, die Preise schwanken je nach Tierarzt und Region:

  • Mikrochip setzen: etwa 30 bis 60 Euro
  • Tollwutimpfung: etwa 30 bis 50 Euro
  • EU-Heimtierausweis: etwa 15 bis 30 Euro
  • Transportbox nach IATA-Standard: etwa 50 bis 250 Euro
  • Flug in der Kabine: etwa 50 bis 150 Euro je Strecke
  • Flug im Frachtraum: etwa 200 bis 600 Euro je Strecke
  • Verhaltensbewertung für Kategorie 2: etwa 100 bis 200 Euro

Eine beauftragte Tierspedition mit Tür-zu-Tür-Service liegt deutlich höher und beginnt meist im vierstelligen Bereich. Für einen Umzug innerhalb der EU brauchst du sie in aller Regel nicht.

Tierarzt, Versicherung und Alltag vor Ort

Suche dir möglichst vor dem Umzug einen Tierarzt in der neuen Gemeinde und lass die Chipnummer, die Impfhistorie und eventuelle Dauermedikation übertragen. Eine Hundehaftpflicht ist in Frankreich nicht für alle Hunde vorgeschrieben, für Kategorie 1 und 2 aber zwingend. Sie kostet wenig und lohnt sich unabhängig von der Rasse. Bei der Wohnungssuche zählt Tierhaltung zu den Punkten, die du früh ansprechen solltest, denn möblierte Kurzzeitvermietungen schließen Tiere häufig aus. Praktische Hinweise findest du in unserem Leitfaden zum Wohnung mieten in Frankreich, und wenn du eine Bleibe in Österreich behältst, hilft die Übersicht zum Wohnungsmarkt in Österreich.

Ein häufiger Denkfehler: Was in Frankreich reicht, reicht nicht überall. Für das Vereinigte Königreich gelten seit dem EU-Austritt eigene Regeln mit tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung statt Heimtierausweis, und die Liste der dort verbotenen Hunde ist eine völlig andere als die französische. Wenn du diesen Vergleich brauchst, lies zusätzlich unseren Beitrag zur medizinischen Versorgung in UK.

Was jetzt in deinen Kalender gehört

Setze dir drei Termine: Chip und Impfung mindestens sechs Wochen vor der Abreise, Kontrolle des Heimtierausweises zwei Wochen vorher, Registrierung bei I-CAD in den ersten vier Wochen nach der Ankunft. Wer einen Hund der Kategorie 2 mitbringt, plant zusätzlich Schulung und Verhaltensbewertung ein. Damit ist der tierische Teil deines Umzugs abgehakt, und du kannst dich auf Meldepflichten, Steuern und Sozialversicherung konzentrieren. Wenn du diese Seite sauber aufsetzen willst, buche ein Beratungsgespräch und kläre Wegzug und Ansässigkeit, bevor du das Tier in den Wagen setzt.