Wer als Rentner aus Deutschland nach Spanien zieht, braucht kein Visum, keinen Mindestbetrag auf dem Konto und keine Genehmigung. Spanien ist EU-Land, du hast als Deutscher Freizügigkeit. Was du brauchst, ist eine saubere Reihenfolge: dich in Spanien registrieren, dich in Deutschland abmelden, die Krankenkasse und den Renten Service informieren und verstehen, wer deine Rente ab dem Umzug besteuert. Genau dort liegt beim Auswandern nach Spanien als deutscher Rentner die eigentliche Arbeit: Deutschland und Spanien teilen sich die Steuer auf die gesetzliche Rente nach einem festen Schlüssel, und der hängt am Jahr, in dem deine Rente zum ersten Mal gezahlt wurde.

Den Gesamtüberblick über das Land, vom Beckham Law über die Vermögensteuer bis zu den Lebenshaltungskosten, findest du auf der Länderseite Spanien. Als Rentner hast du eigene Fragen: Aufenthalt, Abmeldung, Rentensteuer auf beiden Seiten, Krankenversicherung, Pflege und die Pflichten gegenüber dem spanischen Finanzamt. Alle Angaben stammen aus den Gesetzestexten und den Seiten der zuständigen Behörden, Stand November 2026.

Aufenthalt: was Spanien von dir als deutschem Rentner verlangt

Die ersten drei Monate darfst du dich in Spanien ohne jede Formalität aufhalten. Willst du länger bleiben, gilt das Real Decreto 240/2007, das die Freizügigkeit für EU-Bürger in spanisches Recht umsetzt. Nach seinem Artikel 7 hat ein EU-Bürger, der nicht arbeitet, ein Aufenthaltsrecht über drei Monate hinaus, wenn er zwei Dinge mitbringt: ausreichende Mittel, um nicht auf spanische Sozialhilfe angewiesen zu sein, und eine Krankenversicherung, die in Spanien alle Risiken deckt.

Einen festen Betrag für die ausreichenden Mittel darf Spanien nicht vorschreiben. Das Dekret sagt ausdrücklich, dass die persönliche Lage zählt und die Grenze in keinem Fall über dem Niveau liegen darf, ab dem Spanier Sozialhilfe bekommen, oder über der spanischen Mindestrente. Für die meisten Rentner ist der Rentenbescheid der Nachweis der Mittel, das S1 deiner Krankenkasse der Nachweis der Versicherung.

Den Antrag stellst du persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde (oficina de extranjeros) der Provinz, in der du wohnen willst, oder bei der zuständigen Polizeidienststelle. Du wirst dann im Registro Central de Extranjeros eingetragen und bekommst sofort eine Registrierungsbescheinigung mit Name, Staatsangehörigkeit, Adresse und deiner NIE, der Ausländer-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer eröffnest du ein Konto, unterschreibst einen Mietvertrag und gibst später deine Steuererklärung ab. Wie die Kontoeröffnung praktisch läuft, steht im Guide zum Konto in Spanien.

Dazu kommt die Anmeldung bei der Gemeinde, das Empadronamiento. Nach Artikel 15 des spanischen Gemeinderechtsgesetzes muss sich jeder, der in Spanien lebt, im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde eintragen, in der er gewöhnlich wohnt. Wer in mehreren Gemeinden lebt, meldet sich dort an, wo er den größeren Teil des Jahres verbringt. Die Bescheinigung über den Padrón brauchst du später für fast jeden Behördengang, auch für die Einschreibung beim Gesundheitszentrum.

Abmeldung in Deutschland und der Renten Service

Ziehst du aus deiner Wohnung aus und beziehst keine neue in Deutschland, musst du dich nach § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, frühestens eine Woche vorher. Die Abmeldebescheinigung ist das erste Papier, das dir später das Finanzamt glaubt. Rechne damit, dass nach dem Wegzug Fragen zu deinem Umzug kommen; welche das typischerweise sind, erklärt der Beitrag zu den 16 Fragen des Finanzamts bei Wegzug.

Deine Rente zieht mit. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt bei einem dauerhaften Umzug in ein EU-Land die Rente in der bisherigen Höhe auf ein Konto deiner Wahl. Ausnahmen betreffen nur Renten mit Zeiten aus dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975. Zwei Pflichten bleiben:

  • Teile dem Renten Service der Deutschen Post spätestens zwei Monate vor dem Umzug deine neue Adresse und, falls du wechselst, die neue Bankverbindung mit. Dann läuft die Zahlung ohne Unterbrechung weiter.
  • Einmal im Jahr, meist Mitte des Jahres, prüft der Renten Service, ob du noch lebst. Die Lebensbescheinigung lässt du von einer Behörde, einer Bank oder einem deutschen Konsulat bestätigen und schickst sie zurück, alternativ geht der digitale Lebensnachweis.

Wann du in Spanien steuerpflichtig wirst

Spanien besteuert dich mit deinem gesamten Welteinkommen, sobald du dort steuerlich ansässig bist. Nach Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes ist das der Fall, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhältst oder wenn dort der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt. Kurze Abwesenheiten zählen bei den 183 Tagen mit, solange du keine Ansässigkeit in einem anderen Land nachweist. Lebt dein nicht getrennt lebender Ehepartner in Spanien, vermutet das Gesetz deine Ansässigkeit dort ebenfalls, bis du das Gegenteil beweist.

Für Rentner ist das in der Praxis klar: Wer seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt und dort überwiegend lebt, ist in Spanien ansässig. Das Beckham Law hilft dabei nicht. Die Sonderregel für Zuzügler nach Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes setzt voraus, dass du wegen eines Arbeitsvertrags, einer Geschäftsführung oder einer unternehmerischen Tätigkeit nach Spanien kommst; Rentner ohne Tätigkeit fallen nicht darunter. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Beckham Law Spanien.

Wer deine deutsche Rente besteuert: das Abkommen von 2011

Deutschland und Spanien haben am 3. Februar 2011 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das am 18. Oktober 2012 in Kraft getreten ist. Sein Artikel 17 regelt Renten. Der Grundsatz in Absatz 1: Renten aus einem Staat, die an jemanden mit Wohnsitz im anderen Staat gezahlt werden, darf nur der Wohnsitzstaat besteuern, für dich also Spanien. Für die gesetzliche Rente macht Absatz 2 eine Ausnahme, und die hängt am Datum der ersten Zahlung:

Erste RentenzahlungSteuer in DeutschlandSteuer in Spanien
vor dem 31.12.2014keinevolle Besteuerung
1.1.2015 bis 31.12.2029höchstens 5 % der Bruttorentevolle Besteuerung, deutsche Steuer wird angerechnet
ab 1.1.2030höchstens 10 % der Bruttorentevolle Besteuerung, deutsche Steuer wird angerechnet

Maßgeblich ist laut Protokoll zum Abkommen der Tag, an dem du die Rente zum ersten Mal ausgezahlt bekommst. Wer heute in Rente geht, bleibt für diese Rente dauerhaft beim Deckel von 5 Prozent, auch wenn er erst nach 2030 umzieht. Wer seine Rente schon vor dem 31. Dezember 2014 erstmals bezog, zahlt auf sie nach dem Umzug in Deutschland gar keine Steuer mehr, sondern nur in Spanien.

Spanien besteuert die deutsche gesetzliche Rente als Arbeitseinkommen und rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer an. So steht es in Artikel 22 des Abkommens und in Artikel 80 des spanischen Einkommensteuergesetzes: Abgezogen wird der niedrigere Betrag aus der tatsächlich in Deutschland gezahlten Steuer und der spanischen Steuer, die auf diese Einkünfte entfällt. Doppelt zahlst du also nicht, aber du zahlst am Ende mindestens das spanische Niveau.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, deine gesetzliche Rente wurde 2026 zum ersten Mal gezahlt und beträgt 1.500 Euro brutto im Monat, also 18.000 Euro im Jahr. Deutschland darf darauf höchstens 5 Prozent erheben, das sind 900 Euro im Jahr. Spanien setzt die 18.000 Euro in deiner spanischen Erklärung an, rechnet seine eigene Steuer aus und zieht die in Deutschland gezahlten 900 Euro davon ab, höchstens aber so viel, wie an spanischer Steuer auf die Rente entfällt. Liegt die spanische Steuer auf die Rente unter 900 Euro, verlangt Spanien dafür nichts zusätzlich; den Unterschied erstattet dir aber auch niemand.

Betriebsrente, Riester, Privatrente und Pension

Für andere Altersbezüge gelten eigene Zeilen des Abkommens:

  • Betriebsrenten und Riester-Renten: Nach Artikel 17 Absatz 3 gilt der Deckel von 5 und 10 Prozent auch hier, wenn die Beiträge steuerlich gefördert waren und länger als zwölf Jahre gezahlt wurden. Das Protokoll nennt ausdrücklich zertifizierte Altersvorsorgeverträge sowie Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen und Direktzusagen. Bei kürzerer Förderung besteuert nur Spanien.
  • Private Rentenversicherungen ohne Förderung: Sie fallen unter den Grundsatz des Absatzes 1, besteuern darf nur Spanien.
  • Beamtenpensionen: Nach Artikel 18 Absatz 2 besteuert sie nur Deutschland. Spanien darf nur zugreifen, wenn du Spanier bist und dort lebst.

Gerade bei Pensionären mit zusätzlicher gesetzlicher Rente aus früheren Angestelltenjahren laufen damit zwei Regeln nebeneinander. Das lohnt sich vor dem Umzug aufzuschreiben, Bezug für Bezug.

Was in Deutschland passiert: das Finanzamt Neubrandenburg

Mit der Abmeldung wirst du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Deine Rente bleibt nach § 49 Einkommensteuergesetz inländisches Einkommen, und zuständig ist für Renten der deutschen Rentenversicherung an Empfänger im Ausland bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg (Bereich „Rente im Ausland"). Drei Punkte sind für Spanien wichtig:

  1. Kein Grundfreibetrag. Beschränkt Steuerpflichtigen steht das steuerfreie Existenzminimum nicht zu. Das Finanzamt rechnet die Steuer so, als läge dein Einkommen um den Grundfreibetrag höher. In aller Regel liegt die so berechnete Steuer über 5 Prozent der Bruttorente, sodass der Deckel aus dem Abkommen greift.
  2. Die Option auf unbeschränkte Steuerpflicht hilft Spanien-Rentnern kaum. Normalerweise kann man sich wie ein Inländer behandeln lassen, wenn mindestens 90 Prozent der Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) nicht übersteigen. Renten, die Deutschland nach einem Abkommen nur bis zu einer Höchstgrenze besteuern darf, gelten bei dieser Prüfung aber als nicht in Deutschland steuerpflichtig. Das Finanzamt nennt dafür ausdrücklich das Abkommen mit Spanien.
  3. Keine Erklärung nötig. Du kannst dem Finanzamt mitteilen, dass du auf eine Steuererklärung verzichtest. Dann setzt es die Steuer im Amtsveranlagungsverfahren selbst fest, mit den Daten der Rentenversicherung, und schickt dir den Bescheid. Das Antwortformular gibt es auf der Formularseite des Finanzamts auch auf Spanisch.

Den Bescheid aus Neubrandenburg brauchst du als Beleg für die Anrechnung in deiner spanischen Erklärung. Heb ihn deshalb jedes Jahr auf.

Deine Steuererklärung in Spanien

Weil die deutsche Rentenversicherung in Spanien keine Steuer einbehält, ist die spanische Erklärung (IRPF) für fast jeden deutschen Rentner Pflicht. Artikel 96 des Einkommensteuergesetzes senkt die Grenze, ab der Arbeitseinkommen erklärt werden muss, von 22.000 auf 15.876 Euro, wenn der Zahler nicht zum Steuerabzug verpflichtet ist. Und wer die Anrechnung ausländischer Steuer beansprucht, muss in jedem Fall eine Erklärung abgeben. Für eine Rente mit Beginn ab 2015 trifft das immer zu.

Was dich entlastet:

  • Persönlicher Freibetrag: Das Gesetz setzt das steuerfreie Minimum auf 5.550 Euro im Jahr. Ab 65 kommen 1.150 Euro hinzu, ab 75 weitere 1.400 Euro.
  • Staatlicher Tarif: Der staatliche Teil der Steuer beginnt bei 9,5 Prozent auf die ersten 12.450 Euro. Die Region (Comunidad Autónoma) erhebt ihren Anteil nach einer eigenen Skala, deshalb hängt die Gesamtbelastung davon ab, ob du an der Costa Blanca, in Andalusien oder auf den Balearen wohnst.

Erklärt wird jedes Frühjahr für das Vorjahr; die Kampagne für 2025 hat die Agencia Tributaria am 8. April 2026 eröffnet. Deine erste spanische Erklärung betrifft das erste Kalenderjahr, in dem du in Spanien ansässig warst; ein anteiliges Zuzugsjahr kennt das spanische Recht nicht.

Modelo 720: Vermögen in Deutschland melden

Bist du in Spanien ansässig und hast Konten, Wertpapiere oder Immobilien im Ausland, also auch in Deutschland, musst du sie mit dem Modelo 720 melden, sobald eine dieser drei Gruppen zusammen mehr als 50.000 Euro erreicht. Das regelt die spanische Durchführungsverordnung in den Artikeln 42 bis, 42 ter und 54 bis. Die Meldung ist eine reine Information, keine Steuer, und fällig vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Wer das deutsche Girokonto mit Rücklage und das Depot behält, kommt schnell über die Grenze.

Vermögensteuer und Immobilie

Spanien erhebt eine Vermögensteuer. Nach dem Vermögensteuergesetz bleiben 700.000 Euro steuerfrei, sofern deine Region keinen eigenen Freibetrag festlegt, und die selbst genutzte Wohnung zusätzlich bis 300.000 Euro. Für die meisten Rentner spielt die Steuer deshalb keine Rolle. Wer eine Wohnung kaufen will, findet Ablauf und Nebenkosten im Guide Immobilien in Spanien kaufen; die Solidaritätsabgabe auf große Vermögen ordnet die Länderseite ein.

Krankenversicherung: das S1 deiner Krankenkasse

Bist du in Deutschland als Rentner gesetzlich krankenversichert, bleibt das so. Nach dem Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bleibst du bei deiner deutschen Kasse versichert, solange du in Spanien keinen eigenen Anspruch hast, etwa durch eine Beschäftigung oder eine spanische Rente. Du zahlst weiter deine Beiträge in Deutschland, in Spanien fallen keine an.

Behandelt wirst du in Spanien wie ein spanischer Versicherter. Dafür stellt dir deine Krankenkasse das Portable Dokument S1 aus. Du legst es bei der örtlichen Stelle der spanischen Sozialversicherung (INSS) vor, die DVKA nimmt dafür selbst Madrid als Beispiel. Die INSS prüft, ob in Spanien vorrangige Ansprüche bestehen, und bestätigt deiner Kasse die Einschreibung. Zuzahlungen und Eigenanteile richten sich nach spanischem Recht. Bei Besuchen in Deutschland kannst du mit deiner Gesundheitskarte weiter zum Hausarzt gehen.

Ein Punkt wird oft übersehen: Ob dein familienversicherter Ehepartner mitversichert bleibt, entscheidet nach dem Umzug spanisches Recht, mit spanischen Einkommens- und Altersgrenzen. Kläre das mit deiner Kasse, bevor ihr umzieht.

Bist du privat versichert, bekommst du kein S1. Dann brauchst du für das Registro einen Vertrag, der in Spanien alle Risiken deckt. Wie das öffentliche System funktioniert und welche Wege es ohne S1 gibt, beschreibt der Guide zur medizinischen Versorgung in Spanien.

Pflege

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Nach dem DVKA-Merkblatt zur Pflege zahlt deine deutsche Pflegekasse Pflegegeld auch nach Spanien, Sachleistungen bekommst du nach spanischem Recht. Beziehst du beides, musst du das der Pflegekasse melden, weil die spanischen Sachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet werden.

Österreich und die Schweiz

Der Deckel von 5 und 10 Prozent steht im deutsch-spanischen Abkommen und gilt nur für Renten aus Deutschland. Österreichische Pensionen und Schweizer AHV- oder Pensionskassenleistungen folgen den Abkommen, die Österreich und die Schweiz jeweils mit Spanien geschlossen haben. Wie der Wegzug aus Österreich bei Pension und Krankenversicherung abläuft, steht im Beitrag zu Pension und Krankenversicherung beim Wegzug aus Österreich, für die Schweiz im Beitrag zu AHV und Pensionskasse beim Wegzug.

Die Reihenfolge, die sich bewährt

  1. Rentenbezüge auflisten: gesetzliche Rente mit Datum der ersten Zahlung, Betriebsrente und Riester mit Förderdauer, Privatrente, Pension. Daraus ergibt sich, wer was besteuert.
  2. Krankenkasse informieren und das S1 für dich und gegebenenfalls deinen Ehepartner anfordern.
  3. Renten Service spätestens zwei Monate vor dem Umzug über Adresse und Konto informieren.
  4. Wohnung in Spanien mieten oder kaufen, dann Empadronamiento bei der Gemeinde.
  5. Registro Central de Extranjeros innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, mit Rentenbescheid und S1; dort bekommst du die NIE.
  6. S1 bei der INSS vorlegen und dich im Gesundheitszentrum einschreiben.
  7. Abmeldung in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug.
  8. Finanzamt Neubrandenburg: Amtsveranlagung wählen und den Bescheid aufbewahren.
  9. Erste spanische Erklärung im Frühjahr nach dem ersten Ansässigkeitsjahr, dazu bei Bedarf das Modelo 720.

Die Schattenseiten des Landes, von der Bürokratie bis zur Hitze im Sommer, sammelt der Guide zu den Nachteilen beim Auswandern nach Spanien. Wer noch zwischen zwei Ländern schwankt, findet im Vergleich Spanien oder Portugal die Unterschiede nebeneinander, und Regionen und Alltag im Ruhestand beschreibt unsere Schwesterseite Ruhestand im Ausland.

Wann sich ein Gespräch vor dem Umzug lohnt

Mit einer gesetzlichen Rente und einem Girokonto ist der Umzug nach Spanien gut allein zu schaffen. Komplizierter wird es, wenn mehrere Rentenarten zusammenkommen, eine Pension neben einer Rente läuft, der Umzug mitten im Jahr liegt, in Deutschland eine vermietete Wohnung oder ein größeres Depot bleibt oder du Anteile an einer Firma hältst. Dann entscheidet die Reihenfolge darüber, in welchem Land du für das Umzugsjahr wie viel zahlst. Für diese Fälle gibt es die Steuerberatung zum Umzug nach Spanien, in der wir deine Bezüge Zeile für Zeile durch das Abkommen führen.