
Armenien: 1 %-Steuer für IT-Firmen, Nullsteuer für Selbständige – und echte Freiheit im Kaukasus
Armenien bietet keine totale Steuerfreiheit, aber ein 1 %-Steuermodell für IT-Unternehmen, legale Nullsteuer-Optionen für Kleinunternehmer und mehr Freiheit als jeder EU-Staat.
Armenien als Steuerparadies
Armenien bietet 2025 eines der flexibelsten Steuersysteme Eurasiens. Für Unternehmer, Selbständige und digitale Nomaden gelten vereinfachte Pauschalmodelle – mit Steuersätzen ab nur 1 % auf den Umsatz (Hightech-Tätigkeiten) oder 5 % für Freelancer. Kleinstunternehmer bis ca. 55.000 EUR Jahresumsatz zahlen gar keine Einkommen- oder Umsatzsteuer. Dividenden an Ausländer werden pauschal mit 5 % besteuert. Es gibt keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuer, und auch keine Wegzugsbesteuerung für Zuziehende. Armenien ist zudem kein CRS-Teilnehmer – was für mehr finanzielle Privatsphäre sorgt. Mit einfachen Aufenthaltsgenehmigungen und geringem bürokratischen Aufwand ist Armenien ein attraktiver Standort für legale Steuerminimierung.
Armenien ist ein Land voller Widersprüche – und genau darin liegt seine Stärke. Es ist klein, aber geschichtsträchtig. Umgeben von geopolitisch angespannten Nachbarn, aber im Inneren bemerkenswert ruhig. Arm an natürlichen Ressourcen, aber reich an Unternehmergeist. Inmitten dieser Spannungsfelder hat sich Armenien in den letzten Jahren zu einem der interessantesten Standorte für Menschen entwickelt, die Freiheit suchen – steuerlich, wirtschaftlich und persönlich.
Die Armenier sind stolz, freundlich, bildungsnah und außerordentlich gastfreundlich. Über 95 % der Bevölkerung sind ethnische Armenier. Das schafft kulturelle Homogenität – aber auch eine starke nationale Identität. Religion und Tradition spielen im Alltag eine Rolle, zugleich ist man gegenüber Gästen aus dem Ausland überraschend offen. Man mag keine Bürokratie, man denkt pragmatisch. Gerade deshalb genießen Ausländer oft mehr Freiheit als in manchem EU-Staat.
Historisch gesehen ist Armenien eines der ältesten Länder der Welt: Das Christentum wurde hier bereits im Jahr 301 n. Chr. zur Staatsreligion erklärt. Die Sowjetzeit hat Spuren hinterlassen – in der Architektur, im Bildungssystem, aber auch in der Wirtschaftsstruktur. Doch spätestens seit der "Samtenen Revolution" 2018, bei der eine junge, prowestliche Generation das politische Ruder übernahm, hat sich das Land in rasantem Tempo modernisiert.
Diese neue Regierung will Armenien als attraktiven Standort für Talente und Kapital positionieren. Deshalb bietet sie nicht nur geringe Steuersätze, sondern auch unkomplizierte Visa, einfache Firmengründung, keinen automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland – und vor allem eines: Ruhe. Der armenische Staat mischt sich kaum in private oder geschäftliche Belange ein. Wer arbeitet, investiert oder sich einfach nur in Ruhe niederlassen will, wird kaum gestört.
Warum gibt ein kleines Land so viele steuerliche Freiheiten an Ausländer? Die Antwort ist einfach: Armenien kämpft mit Auswanderung, demografischem Wandel und wirtschaftlicher Schwäche. Doch anstatt die wenigen Bürger höher zu besteuern, verfolgt man einen anderen Ansatz: Mehr Menschen anziehen. Mehr Ideen, mehr Kapital, mehr unternehmerisches Denken.
Natürlich gibt es Herausforderungen. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist rudimentär. Korruption ist zwar rückläufig, aber noch nicht verschwunden. Die Nähe zu Aserbaidschan und der ungelöste Bergkarabach-Konflikt sind keine Lappalie. Dennoch: Im Alltag spürt man davon wenig. Jerewan ist eine sichere, moderne, vitale Stadt – mit einer wachsenden Startup-Szene, Coworking Spaces, internationalen Cafés und einer neugierigen, offenen jungen Bevölkerung.
Insgesamt ist Armenien kein zweites Dubai, keine steueroptimierte Scheindestination – sondern ein echter Wohnsitz für Menschen, die sich neu aufstellen möchten. Weniger laut, weniger schick, dafür bodenständig, funktional – und mit enormem steuerlichem Spielraum für jene, die wissen, was sie tun.
Armenien – für viele nur ein Bergland in einer geopolitisch heiklen Ecke der Welt. Doch hinter der schroffen Landschaft, den uralten Klöstern und dem sowjetisch geprägten Stadtbild verbirgt sich ein Land, das steuerlich zu den spannendsten Orten Europas gehört. In den letzten Jahren hat sich Armenien zu einem regelrechten Geheimtipp für Auswanderer entwickelt: kaum Bürokratie, niedrige Steuersätze, geringe Lebenshaltungskosten – und ein extrem flexibles Aufenthaltsrecht.
Nach der sogenannten "samtenen Revolution" 2018 hat sich das Land wirtschaftlich geöffnet, digitalisiert und steuerlich modernisiert. Heute gilt: Wer in Armenien lebt und arbeitet, kann seine Steuerlast auf legalem Weg massiv senken – oft auf unter zwei Prozent.
Armenien auf der Karte
Armenien liegt am östlichen Rand Europas – oder, je nach Lesart, am westlichen Rand Asiens. Der Binnenstaat grenzt im Norden an Georgien, im Westen an die Türkei, im Osten an Aserbaidschan und im Süden an den Iran. Eine explosive Nachbarschaft, und doch: Armenien selbst gilt als innenpolitisch stabil, westlich orientiert und erstaunlich offen für Zuwanderung.
Die Hauptstadt Jerewan ist über Direktflüge mit Wien, Warschau, Paris, Dubai und Moskau verbunden. Wer Armenien bereist, erlebt eine Mischung aus südeuropäischem Lebensgefühl, russischer Infrastruktur und kaukasischer Gastfreundschaft – eine seltene Kombination.
Das sagen andere über Armenien
Armenien überrascht viele – vor allem jene, die mit wenig Erwartung kommen und mit voller Begeisterung abreisen. Das Land ist ein Schatzkästchen an Natur, Gastfreundschaft und Geschichte, das noch weitgehend vom Massentourismus verschont geblieben ist.
„Armenien ist ein verborgenes Juwel. Kaum ein anderes Land bietet diese Mischung aus uralter Geschichte, landschaftlicher Schönheit und ehrlicher Gastfreundschaft.“ schreibt Lonely Planet
„Jerewan ist das neue Tiflis. Cafés, Jazzclubs, Start-ups – wer eine urbane Oase im Südkaukasus sucht, ist hier richtig.“ schwelgt Monocle Magazine
„Die armenische Küche ist eine Offenbarung – irgendwo zwischen orientalischer Raffinesse und kaukasischer Bodenständigkeit.“ freut sich The Guardian
Die New York Times bezeichnete Armenien als „ein Land von seltener Schönheit, dessen Klöster auf Berggipfeln thronen und dessen Weinreben sich durch uralte Täler ziehen“ (NYT Travel, 2022). Lonely Planet schwärmt: „Wer Armenien nicht gesehen hat, hat eine der intensivsten Kulturlandschaften Europas verpasst.“
Die BBC schrieb in einem Reisebericht 2023: „Jerewan ist ein Mosaik aus Sowjetzeit, französischem Charme und postsowjetischer Leichtigkeit – die Stimmung dort ist entspannt, günstig und weltoffen.“
Reiseblogger aus aller Welt loben die Kontraste: die schneebedeckten Gipfel des Aragats, die rosafarben leuchtenden Tuffsteingebäude Jerewans bei Sonnenuntergang, die fast unheimliche Stille der Höhlenklöster in Geghard oder Noravank. Und immer wieder fällt ein Begriff: Echtheit.
Auch Digital Nomads und Langzeitreisende zeigen sich angetan. In Bewertungen auf Plattformen wie NomadList oder ExpatExchange wird Armenien immer wieder als „ungeschliffener Diamant“ bezeichnet – eine seltene Kombination aus niedrigen Kosten, echten Begegnungen und beeindruckender Landschaft.
Das internationale Echo zu Armenien ist zurückhaltend, aber durchweg positiv – vor allem bei Menschen, die dort waren. „Ein unterschätzter Digital-Nomad-Hotspot“, schreibt das britische Online-Magazin NomadList, das Jerewan 2024 als „Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis für Remote-Arbeiter“ auszeichnete.
Auch die renommierte Frankfurter Allgemeine Zeitung titelte kürzlich: „Wo das Steueramt freundlich ist und die Bürokratie Pause macht“ – und verwies auf die unkomplizierte Unternehmensgründung und den digitalen Zugang zu fast allen Behördendienstleistungen.
Im Krypto-Magazin BeInCrypto hieß es: „Armenien könnte das neue Georgien werden – nur günstiger und diskreter“ – ein Hinweis auf die wachsende Beliebtheit des Landes bei Krypto-Investoren, die eine alternative Bank- und Steuerstruktur suchen.
So funktioniert das attraktive Steuersystem in Armenien
Armenien bietet eines der flexibelsten und unternehmerfreundlichsten Steuersysteme in Europa – mit einfachen Regeln, geringen Sätzen und überraschenden Gestaltungsspielräumen. Das System basiert auf Flat-Tax-Prinzipien, Sonderregimen für Unternehmer und einem bewussten Verzicht auf übermäßige Regulierung.
Einkommensteuer für natürliche Personen
Die allgemeine Einkommensteuer beträgt einheitlich 20 %. Doch viele zahlen in der Praxis deutlich weniger – oder gar nichts:
Microentrepreneur-Regime: Wer weniger als 24 Mio AMD (ca. 55.000 EUR) Jahresumsatz erzielt, zahlt 0 % Einkommensteuer, 0 % Umsatzsteuer und nur rund 5 EUR monatlich an Sozialabgaben.
Freelancer-Pauschalmodell: Selbständige können sich für eine vereinfachte 5 %-Pauschalsteuer auf den Umsatz entscheiden – ohne Buchhaltung und ohne Vorsteuerabzug.
Sonderregelung für bestimmte Berufe (z. B. IT, Design, Consulting): Hier gelten nur 10 % auf den Gewinn.
Immobilienverkäufe
Armenien besteuert Veräußerungsgewinne aus Immobilien differenziert:
Beim Verkauf an Unternehmen oder steuerpflichtige Händler fallen 10 % oder 20 % Steuern an, je nach Objektart.
Private Verkäufe von nicht-unternehmerischen Immobilien an Privatpersonen sind komplett steuerfrei.
Dividendenbesteuerung
Seit dem 1. Januar 2020 unterliegen Dividenden an Ausländer nur 5 % Steuer, sofern sie auf Gewinnen nach diesem Stichtag basieren.
Für armenische Staatsbürger gilt ein analoger 5 %-Satz, aber ab dem 1. Januar 2018.
Unternehmensbesteuerung
Die reguläre Körperschaftsteuer in Armenien beträgt 18 % auf den Nettogewinn. Doch je nach Unternehmensstruktur und Tätigkeitsfeld kann die effektive Belastung deutlich geringer ausfallen:
Sonderwirtschaftszonen und Freihandelszonen bieten oft vollständige Steuerbefreiung für exportorientierte Firmen.
IT-Startups können unter bestimmten Bedingungen in den ersten drei Jahren vollständig steuerfrei wirtschaften.
Investitionen in Maschinen, Forschung und Personal sind großzügig abschreibbar.
Turnover Tax Incentive für Hightech-Firmen (ab 2025)
Ab dem 1. Januar 2025 greift ein neues Steueranreizprogramm:
Einnahmen aus Tätigkeiten, die auf einer offiziellen Liste von Hightech-Sektoren stehen, werden mit nur 1 % Turnover Tax besteuert.
Dazu zählen u. a. Softwareentwicklung, Robotik, KI, maschinelles Lernen und andere wissensbasierte Branchen.
Wichtig: Unternehmen, die regulär der Körperschaftsteuer unterliegen, dürfen für den Zweck der Gewinnermittlung keine Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie Leistungen oder Waren von 1 %-Turnover-Tax-Unternehmen in diesen Hightech-Bereichen beziehen. Dies dient der Vermeidung von steuerlicher Arbitrage über Lieferketten.
Quellensteuern
Dividenden an Ausländer: 5 %
Zinsen: 10 %
Lizenzen/Royalties: 10 %
Diese Sätze können durch bestehende Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. Armenien hat etwa mit Österreich ein solches DBA, mit Deutschland jedoch nicht.
Besonderheiten
Keine Erbschaftssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Schenkungssteuer.
Keine Wegzugsbesteuerung für ausländische Personen.
Kein automatischer Informationsaustausch (CRS) mit dem Ausland.
Kurzum: Armenien ist ein steuerlich extrem liberales Land mit klaren Spielregeln, niedrigen Sätzen und bemerkenswerten Vorteilen für Unternehmer, Digitale Nomaden und Krypto-Investoren. Wer das System versteht, kann hier legal seine Steuerlast auf ein Minimum senken – bei voller Compliance.
Für wen sich der Umzug nach Armenien lohnt (und für wen nicht)
Armenien ist kein Ort für jeden – aber ein echtes Paradies für die, die es verstehen.
Ideal ist Armenien für:
Digitale Nomaden mit ausländischem Einkommen
Selbständige und Kleinunternehmer mit flexiblen Strukturen
Krypto-Investoren, die keine Meldepflichten nach OECD-Standards wünschen
Auswanderer mit strategischem Blick auf Wegzug aus Deutschland
Nicht geeignet ist Armenien für:
Menschen mit hohem medizinischem Versorgungsbedarf
Beamte oder Angestellte mit Einkommen aus Deutschland
Expats, die ein westliches Schulsystem oder Sozialsystem erwarten
Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Armenien
Armenien bietet verschiedene, außergewöhnlich liberale Aufenthaltstitel – sowohl für Kurzzeit-Expats als auch für Investoren und Langzeit-Auswanderer.
Touristenvisum
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen kein Visum für Aufenthalte bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr. Das macht Armenien besonders attraktiv für digitale Nomaden oder Menschen, die das Land erst einmal unverbindlich testen wollen.
Temporary Residence Permit (Aufenthaltserlaubnis auf Zeit)
Diese kann für 1 Jahr ausgestellt und beliebig oft verlängert werden. Voraussetzungen sind:
Mietvertrag oder Eigentum in Armenien
Nachweis über Einkommen oder Selbständigkeit
Optional: Registrierung eines Einzelunternehmens (Sole Proprietorship)
Permanent Residence (Unbefristeter Aufenthalt)
Nach mindestens 3 Jahren Aufenthalt und kontinuierlicher Präsenz vor Ort kann ein Antrag auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden. Diese wird in der Regel großzügig erteilt, wenn der Antragsteller nicht straffällig wurde und wirtschaftlich aktiv ist.
Residence by Investment
Armenien erlaubt auch einen Aufenthaltstitel durch Investition:
Kauf von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen
Mindestinvestitionshöhe: rund 150.000–200.000 USD, je nach Projekt
Eine konkrete „Golden Visa“-Kategorie existiert nicht, wird aber faktisch über Beteiligungsmodelle ermöglicht
Residence by Donation
Eine bemerkenswerte Möglichkeit: Durch eine einmalige Spende von ca. 6.000 USD an ein von der Regierung anerkanntes Sozialprojekt kann ein Aufenthaltstitel erworben werden. Diese „Donation Route“ ist besonders bei Investoren und digitalen Nomaden beliebt, die keine physische Präsenzpflicht erfüllen möchten. Die Genehmigung kann oft remote beantragt und verlängert werden – ohne zusätzliche Zahlungen.
Volunteer-Programme
Über das Armenian Volunteer Corps (AVC) kann eine Aufenthaltsgenehmigung durch ehrenamtliches Engagement oder eine kleinere Spende erlangt werden. Dies richtet sich vor allem an jüngere Zuwanderer oder solche, die sich in sozialen oder Bildungsprojekten engagieren wollen.
Steuerliche Ansässigkeit
Armenien akzeptiert Steueransässigkeit nicht nur auf Basis von 183 Tagen Aufenthalt, sondern auch durch:
Einen erklärten Lebensmittelpunkt
Eine Unternehmensgründung
Aktive wirtschaftliche Beteiligung
Ein Wohnsitz kann durch einfache Anmeldung bei der örtlichen Behörde und einen Mietvertrag begründet werden. Firmenregistrierungen sind binnen 48 Stunden möglich. bei der örtlichen Behörde und einen Mietvertrag begründet werden. Firmenregistrierungen sind binnen 48 Stunden möglich.
Steuersätze in Armenien im Überblick
Einkommensteuer (natürliche Personen): 20 % Flat Tax, mit Ausnahme- und Sondermodellen
Körperschaftsteuer: 18 %
Dividendensteuer: 5 % (für Ausländer)
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): 20 %, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Keine Erbschaftssteuer
Keine Vermögenssteuer
Keine Wegzugsbesteuerung
Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Armenien
Armenien hat keine explizite Regulierung für Kryptowährungen. In der Praxis gelten Gewinne aus dem privaten Handel als nicht steuerpflichtig, solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Mining-Farmen gibt es im Land in großem Umfang – insbesondere in den nördlichen Regionen. Das Energiesystem ist günstig und relativ stabil, was das Land auch für Mining-Investoren interessant macht.
Einzelne Banken akzeptieren mittlerweile Einzahlungen von regulierten Krypto-Plattformen – allerdings ist Diskretion geboten.
Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Armenien zu versteuern?
Wer seinen Ruhestand nach Armenien verlegt, sollte frühzeitig klären, wo Altersbezüge wie gesetzliche Renten, Betriebsrenten oder Pensionen zu versteuern sind. Die Grundregel lautet: Deutschland behält für bestimmte Altersbezüge weiterhin das Besteuerungsrecht – selbst wenn man in Armenien lebt und dort als steuerlich ansässig gilt.
Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Armenien:
🔹 Gesetzliche Renten (z. B. Renten aus der Deutschen Rentenversicherung): Laut Artikel 18 DBA DE-AM ist Armenien das zuständige Besteuerungsland. Das bedeutet: Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung sind in Armenien zu versteuern, nicht in Deutschland. Deutschland hat auf diese Einkünfte kein Besteuerungsrecht mehr, sofern der Empfänger in Armenien ansässig ist.
🔹 Beamtenpensionen und Ruhegehälter für ehemalige öffentliche Dienstverhältnisse: Gemäß Artikel 19 DBA gilt hier eine Ausnahme: Diese Bezüge sind ausschließlich in Deutschland zu versteuern – auch wenn man dauerhaft in Armenien lebt. Armenien verzichtet vollständig auf ein Besteuerungsrecht.
🔹 Private Renten, Direktversicherungen, Pensionszusagen aus der GmbH: Diese werden wie normale Einkünfte behandelt und sind ebenfalls in Armenien zu versteuern, sofern sie nicht unter die Beamtenregelung fallen.
Besonderheit: Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Selbst wenn Armenien das Besteuerungsrecht hat, kann Deutschland auf bestimmte Einkünfte eine beschränkte Steuerpflicht anwenden. In der Praxis ist diese jedoch oft vermeidbar oder kann durch das DBA neutralisiert werden.
Handlungsempfehlung:
🔸 Klären Sie die exakte Herkunft Ihrer Bezüge – Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, alle anderen Rentenarten i. d. R. nicht.
🔸 Beantragen Sie die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, um keine unnötigen Erklärungs- und Steuerpflichten auszulösen.
🔸 Lassen Sie sich steuerlich beraten, insbesondere wenn mehrere Rentenarten kombiniert auftreten oder wenn Einmalzahlungen geplant sind.
Fazit: Armenien ist für viele Rentner steuerlich ein attraktiver Zielstaat. Während Beamte weiterhin in Deutschland zur Kasse gebeten werden, können Rentner aus der gesetzlichen Versicherung sowie Bezieher privater Vorsorgeprodukte deutliche Steuervorteile durch einen Wohnsitz in Armenien erzielen.
Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden
Der Umzug nach Armenien kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen – aber nur, wenn er echt ist. Ein bloßes Konto in Jerewan, ein virtuelles Büro oder ein Visum reichen nicht aus, um die deutsche Steuerpflicht zu beenden.
Ihr Lebensmittelpunkt muss sich tatsächlich nach Armenien verlagern. Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland behalten, Ihre Familie dort lebt, oder Sie regelmäßig in Deutschland arbeiten oder wohnen, bleibt das deutsche Finanzamt zuständig – und greift zu.
So erging es auch Boris Becker: Er meldete sich in Deutschland ab und ließ sich offiziell in Monte Carlo nieder – verbrachte aber den Großteil seiner Zeit in München. Das Finanzamt kam ihm auf die Schliche, es folgte eine aufsehenerregende Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Damit Ihnen das nicht passiert, gilt:
🔹 Vollständige Abmeldung aus Deutschland – inklusive Melderegister, Krankenkasse, GEZ etc.
🔹 Keine ständige Wohnstätte in Deutschland behalten – auch keine „Zweitwohnung“ oder regelmäßig genutzte Unterkunft
🔹 Physische Präsenz in Armenien – idealerweise nachweisbar durch Aufenthaltstage, Mietverträge, Kontoaktivitäten
🔹 Verlagerung des Lebensmittelpunkts – geschäftlich, privat und familiär
Wichtig: 3 bis 12 Monate nach der Abmeldung verschickt das deutsche Finanzamt häufig einen Fragebogen zum Wegzug ins Ausland. Darin werden 16 detaillierte Fragen gestellt – zu Ihrem neuen Wohnsitz, familiären Verhältnissen, wirtschaftlichen Aktivitäten und Reiseverhalten. Wer hier keine glaubhafte Geschichte liefert, bleibt im Visier des Fiskus.
Und: Wer nicht antwortet oder Informationen verweigert, riskiert Zwangsmaßnahmen – bis hin zum Passentzug bei Steuerschulden. Das ist rechtlich möglich, auch wenn die Schulden noch nicht rechtskräftig festgestellt sind. In diesem Fall hilft oft nur noch eine zweite Staatsbürgerschaft – z. B. über ein Citizenship-by-Investment-Programm.
Fazit: Armenien ist kein Ort für Steuertricks – sondern für echte Neustarts. Wenn Sie sich richtig abmelden, neu anmelden und dauerhaft in Armenien leben, sind Sie auf der sicheren Seite – und können die steuerlichen Freiheiten des Landes legal nutzen.
Was Armenien als Wohnsitzland attraktiv macht
Armenien ist mehr als nur ein Steuerparadies. Wer sich hier niederlässt, entdeckt ein Land, das mit seiner Geschichte, seiner Offenheit und seiner erstaunlich hohen Lebensqualität überrascht.
Die Hauptstadt Jerewan ist lebendig, jung und modern, mit einer beeindruckenden Café-Kultur, WLAN an fast jeder Straßenecke und einem digitalen Mindset, das man in dieser Region nicht erwarten würde. Die Menschen sind herzlich, hilfsbereit und stolz auf ihre Identität – und zugleich neugierig auf Fremde.
Politisch ist Armenien stabil. Die demokratischen Reformen seit 2018 haben zu einer spürbaren Öffnung geführt. Korruption wurde zurückgedrängt, Verwaltungsprozesse digitalisiert, Unternehmertum aktiv gefördert. Die Behörden arbeiten erstaunlich effizient – besonders im Vergleich zu vielen Nachbarstaaten.
Immobilien sind erschwinglich: Ob Altbauwohnungen im Zentrum Jerewans, moderne Neubauten oder Häuser auf dem Land – für jeden Geschmack und jedes Budget ist etwas dabei. Es gibt keine Einschränkungen für Ausländer beim Immobilienkauf.
Bildung und Gesundheitswesen haben Aufholbedarf, aber gerade in Jerewan finden sich internationale Privatschulen und moderne Kliniken. Für größere Eingriffe reisen viele Armenier nach Georgien oder Europa – wer jung, gesund und unabhängig ist, empfindet dies jedoch selten als Nachteil.
Auch sportlich, kulturell und kulinarisch hat Armenien viel zu bieten: Wanderungen in den Bergen rund um Dilijan, Weinverkostungen in Areni, klassische Konzerte in der Philharmonie von Jerewan, Streetfood am Platz der Republik oder Abende im Jazz-Club – die Vielfalt ist enorm und oft überraschend westlich.
Die Verkehrsanbindung ist besser, als viele glauben: Tägliche Flüge nach Wien, Paris, Dubai, Doha oder Moskau machen Armenien erreichbar – und durch die Zeitverschiebung von nur zwei bis drei Stunden bleibt man auch geschäftlich gut vernetzt.
Die Lebenshaltungskosten sind unschlagbar günstig – bei gleichzeitiger hoher Lebensqualität. Wer remote arbeitet oder Einkünfte aus dem Ausland hat, kann in Armenien nicht nur Steuern sparen, sondern sich auch einen deutlich angenehmeren Lebensstandard leisten als in Westeuropa.
Lebenshaltungskosten in Armenien
Armenien ist extrem günstig – auch für europäische Maßstäbe. Die Hauptstadt Jerewan bietet modernes, urbanes Leben zu einem Bruchteil westlicher Preise. Insbesondere für digitale Nomaden und Selbständige mit Auslandseinkommen ergibt sich dadurch ein enormes Sparpotenzial bei gleichzeitig hoher Lebensqualität.
Mietpreise für eine moderne 2-Zimmer-Wohnung im Zentrum von Jerewan liegen zwischen 300 und 600 EUR monatlich. Wer etwas außerhalb wohnt oder sich mit einem Altbau begnügt, kann mit deutlich weniger auskommen.
Ein einfaches Mittagessen im Restaurant gibt es bereits ab 3 bis 5 EUR, Cappuccino für unter 2 EUR und ein Wocheneinkauf auf lokalen Märkten kostet oft weniger als in vergleichbaren Städten Osteuropas.
Die monatlichen Lebenshaltungskosten für Alleinstehende liegen – inklusive Miete – bei etwa 700 bis 900 EUR, für Paare oder kleine Familien bei 1.200 bis 1.800 EUR, je nach Lebensstil und Ansprüchen.
Luxusgüter und westliche Marken sind hingegen teurer, ebenso wie importierte Elektronik oder hochwertige Fahrzeuge. Wer lokal konsumiert, spart – wer westlich lebt, zahlt mehr. Auch das ist Teil der armenischen Realität.## XII. Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges
Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges
Vereinfacht gesagt gilt: Für deutsche Einkünfte – also z. B. Mieteinnahmen, GmbH-Beteiligungen oder Renten – kann Deutschland weiterhin ein Besteuerungsrecht behalten. Sie sind also möglicherweise weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland, auch wenn Sie in Armenien leben.
Wenn Sie in Armenien ein sehr niedriges Steuerniveau nutzen – beispielsweise durch eine Pauschalbesteuerung oder gar keine Steuer auf ausländisches Einkommen –, dann kann das deutsche Finanzamt die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) anwenden. In diesem Fall wären Sie mit bestimmten ausländischen Einkünften weiter in Deutschland steuerpflichtig, obwohl Sie offiziell ausgewandert sind.
Das betrifft vor allem folgende Konstellationen:
Sie nutzen in Armenien ein Steuerregime mit sehr niedriger Belastung (z. B. Microentrepreneur oder Turnover Tax unter 2 %)
Sie haben weiterhin Substanz in Deutschland (Immobilien, enge familiäre Bindungen, regelmäßige Präsenz)
Sie haben bedeutende Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, insbesondere eine GmbH in Deutschland
Hinweis zur Wegzugsbesteuerung: Wenn Sie eine deutsche Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) besitzen, kann beim Wegzug aus Deutschland die sogenannte Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greifen. Dabei wird so getan, als ob Sie Ihre Anteile verkauft hätten – und ein fiktiver Veräußerungsgewinn wird besteuert.
Korrekte Vorbereitung
Eine steuerlich wirksame Auswanderung nach Armenien erfordert:
Abmeldung aus Deutschland (Melderegister, Krankenkasse, GEZ etc.)
Dokumentation des Lebensmittelpunkts in Armenien (Mietvertrag, Aufenthalt, Geschäftsgründung)
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Eröffnung eines lokalen Bankkontos
Optional: Firmengründung oder Freelancer-Anmeldung
Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS
Seit 2024 ist Armenien offiziell Teilnehmerstaat des OECD Common Reporting Standard (CRS). Das bedeutet: Banken in Armenien sind verpflichtet, Informationen über ausländische Kontoinhaber an die armenischen Steuerbehörden zu melden, die diese wiederum an die Steuerbehörden der jeweiligen Wohnsitzstaaten weiterleiten.
Konkret heißt das für deutsche Auswanderer: Wenn Sie in Armenien steuerlich ansässig bleiben, aber Deutschland noch Informationen über Ihre Konten erhalten soll, wird dies künftig automatisch geschehen – wie in den meisten anderen OECD-Staaten auch. Armenien ist also kein „Geheimtipp“ mehr für absolute Finanzanonymität.
Allerdings gilt: Wer in Armenien wirklich steuerlich ansässig ist, dort lebt und seinen Wohnsitz verlagert hat, muss auch keine Angst vor dem CRS haben – solange alles korrekt gemeldet ist.
So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Armenien
Wir unterstützen seit Jahren vermögende Privatpersonen, digitale Unternehmer und Freelancer beim sicheren und steueroptimierten Wegzug nach Armenien.
Unsere Leistungen:
Steuerliche Exit-Beratung aus Deutschland
Strukturierung von Firmen, Holdings und Einzelunternehmen in Armenien
Aufenthaltsgenehmigung und Visa-Prozesse
Kontoeröffnung in Euro, USD, AMD oder Kryptowährung
Schutz vor erweiterter Steuerpflicht (§2 AStG) und deutschen Rückgriffsansprüchen