Lass Dich nicht von Kunstwörtern verwirren: Was für Dich zählt, ist die konkrete Steuer auf Deine konkreten Einkünfte. Wir rechnen es Dir aus.
Jetzt beraten lassenGleich zwei Folgen unseres Podcasts Perspektive Ausland widmen sich der Territorialbesteuerung. Hör jetzt rein.
Um was es überhaupt geht
Wer aus steuerlichen Gründen ins Ausland umziehen möchte oder plant, als digitaler Nomade unterwegs zu sein, der beschäftigt sich intensiv mit den einschlägigen Websites, um sich möglichst umfassend vorzubereiten.
Unweigerlich wird der wissbegierige zukünftige Nullsteuerzahler dabei auf den Begriff der sogenannten "Territorialbesteuerung" stoßen, ein Kunstwort für Aufschneider, das kein glaubwürdiger Fachmann so verwenden würde. Aber das ist nur ein Problem. Viel schlimmer ist, dass zu diesem Thema ohne Ende Falschinformationen online verbreitet werden. Die 7 schlimmsten Lügen führen wir hier auf.
Was ist gemeint mit "Territorialbesteuerung"?
Gemeint ist damit ein Steuersystem, bei dem nur die innerhalb der Landesgrenzen erzielten Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden, Auslandseinkünfte aber im Wohnsitzstaat nicht versteuert werden.
Angenommen, Du ziehst nach Paraguay um und nimmst dort einen Job als Automechaniker an, dann ist nur dieses Einkommen in Paraguay steuerpflichtig. Erhältst Du z. B. auch noch Provisionen von einem deutschen Geschäftspartner, so sind diese in Paraguay steuerfrei.
Lüge 1: "Territorialbesteuerung" ist ein Fachbegriff aus dem Steuerrecht
Falsch!
Tatsächlich gibt es das Wort im Deutschen nicht; im Duden suchst Du es vergebens. Suchst Du online danach, wirst Du keine einzige ernst zu nehmende Quelle finden, die davon spricht. Nur Dutzende Websites von Pseudo-Experten.
Es gibt im Deutschen lediglich den Begriff des "Territorialprinzips", allerdings ist dies kein strikt steuerrechtlicher Begriff: Das Territorialprinzip ist ein Grundsatz im internationalen Recht. Es besagt im Allgemeinen, dass alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen Territorium sie sich befinden. Im Steuerrecht regelt es, in welchem Staat ein Einkommen, ein Vermögenswert oder eine Erbschaft versteuert wird, abhängig vom Erwerbsort und dem Wohnsitz des Steuerzahlers. Eine besonders strikte Anwendung erfährt es bei Immobilien, die stets dort versteuert werden, wo sie liegen.
Lüge 2: Deutschland kennt keine territoriale Besteuerung
Falsch!
Tatsächlich ist im deutschen Steuerrecht die Versteuerung von Auslandseinkommen vielfach territorial organisiert:
Beispiel 1: Fritz aus Essen besitzt ein Ferienhaus in Frankreich, das er vermietet. Er muss auf die Mieteinkünfte nur in Frankreich Steuern bezahlen. In Deutschland werden keine weiteren Steuern fällig.
Beispiel 2: Ulrike aus München ist alleinige Gesellschafterin einer deutschen GmbH. Diese eröffnet auf Malta eine Tochtergesellschaft, die deutschsprachige Expats in Malta bedient. Auf die Gewinne der Tochtergesellschaft werden effektiv 5 % Körperschaftsteuer in Malta fällig. Die Gewinne werden an die deutsche GmbH ausgeschüttet. Dort werden (außer rund 1,5 % Steuer wegen des Schachtelprivilegs) keine weiteren Steuern fällig.
Beispiel 3: Petra aus Bremen hat einen Job in den USA. Sie arbeitet 10 Tage pro Monat in den USA und verbringt den Rest der Zeit in Deutschland, wo sie lebt. In den USA werden rund 20 % Steuern auf das dortige Gehalt fällig. In Deutschland werden auf das US-Gehalt keine weiteren Steuern fällig.
Alle Angaben unter Progressionsvorbehalt! Das Gleiche gilt übrigens für viele andere moderne westliche Staaten. In der Tat wird in diesen Ländern durchgehend territorial besteuert!
Lüge 3: Die EU kennt keine territoriale Besteuerung
Falsch!
Man kann sogar sagen, dass die territoriale Besteuerung einer der wichtigsten Pfeiler der wirtschaftlichen Freizügigkeit in der EU ist. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie beispielsweise ist Territorialprinzip pur, und das gesamte System zur Besteuerung von Körperschaften in der EU ist territorial organisiert. Im Grundsatz ist es in der EU verboten, dass bereits in einem EU-Land versteuerte Gewinne einer EU-Gesellschaft in einem anderen EU-Land nochmals besteuert werden.
Beispiel 1: Uwe lebt in Hannover und gründet eine irische Limited mit deutscher Niederlassung und ohne Aktivität in Irland. Die Gewinne werden in Deutschland versteuert. Irland darf die bereits in Deutschland versteuerten Gewinne nicht nochmals versteuern.
Beispiel 2: Eine italienische Holdinggesellschaft Primo SRL besitzt Tochtergesellschaften in 5 EU-Ländern. Jede Landesgesellschaft versteuert die Gewinne am Sitzstaat. Die Gewinne werden bei Ausschüttung an die italienische Holding nicht mit Quellensteuer belegt (bzw. diese kann erstattet werden) und in der Holding nicht nachbesteuert.
Lüge 4: Wenn ich in einem Land mit sogenannter "Territorialbesteuerung" lebe, bezahle ich keine Steuern auf Einkommen aus dem Ausland
Falsch!
Diese Aussage ist nur dann korrekt, wenn das Einkommen aus dem Ausland keinen Bezug zum Inland hat.
Arbeitest Du beispielsweise als Freelance-Softwareentwickler 8 Stunden am Tag in Paraguay (ein Land mit "Territorialbesteuerung") für einen ausländischen Kunden, dann ist das Honorar für diese Tätigkeit kein Auslandseinkommen, denn es wird vor Ort in Paraguay erwirtschaftet. Es spielt keine Rolle, ob der Rechnungsempfänger im Ausland sitzt oder die Zahlung auf ein ausländisches Konto fließt. (Es gibt dafür eine Lösung, über die wir Dir gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs mehr erzählen.)
Bist Du allerdings ein Coach, der einmal pro Monat ein Seminar gibt (online oder offline), und hältst Dich für die Dauer des Seminars außerhalb Paraguays auf, dann ist das Einkommen aus Sicht Paraguays Auslandseinkommen und somit dort steuerfrei.
Lüge 5: Die territoriale Besteuerung hilft, die Umsatzsteuer in der EU zu umgehen
Falsch!
Ob Du EU-Kunden EU-Umsatzsteuer in Rechnung stellen musst, hat nichts damit zu tun, ob Du in einem Land lebst, das Auslandseinkünfte steuerlich freistellt.
Wenn Deine Kunden beispielsweise Endverbraucher in der EU sind und Du automatisierte digitale Leistungen verkaufst (E-Books, Online-Memberships, Zugang zu Videos, Software, Downloads, Kurse usw.), dann musst Du die am Wohnsitzstaat des EU-Endverbrauchers gültige Umsatzsteuer berechnen und abführen. Das gilt selbst dann, wenn Du eine steuerfreie US-LLC oder Offshore-Gesellschaft verwendest; Du musst diese Gesellschaft dann in der EU für die Umsatzsteuer registrieren.
Keine Umsatzsteuer wird fällig, wenn Du nicht-automatisierte Leistungen für EU-Endverbraucher von außerhalb der EU erbringst, z. B. Coaching, Sprachunterricht, Beratung per Zoom. Im B2B-Bereich gelten andere Regelungen.
Lüge 6: Lebe ich in einem Land mit "Territorialsystem", kann ich Geschäftsführer einer Auslandsfirma sein
Falsch!
In den meisten Fällen löst eine Geschäftsführungsfunktion eine lokale Betriebsstätte aus, womit die Auslandsfirma lokal steuerpflichtig wird.
Angenommen also, Du lebst im UK mit steuerfreien Auslandseinkünften als Zuzügler. Bist Du Gesellschafter einer Auslandsgesellschaft (z. B. Hongkong), dann darfst Du nicht deren Geschäftsführer sein. Sonst wird die Gesellschaft im UK steuerpflichtig.
Die Lösung ist ein echter lokaler Geschäftsführer im Sitzstaat der Gesellschaft. Gerade das UK ist diesbezüglich streng: Ein bloßer Strohmann auf dem Papier reicht nicht aus, der Director muss tatsächlich das Tagesgeschäft der Gesellschaft leiten und ein Gehalt beziehen. Andere Länder sind weniger streng; dort reicht es aus, wenn Du selbst kein Organ der Gesellschaft bist und die Leitung nachweisbar woanders liegt.
Lüge 7: Um Steuern zu optimieren, muss ich in einem Land mit "territorialer Besteuerung" wohnen
Falsch!
Es ist völlig irrelevant, ob ein Land "territorial" besteuert oder nicht. Wie gesagt: Deutschland besteuert territorial. Dieses Kriterium alleine ist irrelevant. Bitte lies unsere Praxisbeispiele im letzten Abschnitt. Lass Dich durch die Begriffe nicht verwirren!
Allein in der EU gibt es mit Spanien, Portugal, Italien, Malta, Zypern, Rumänien und Irland sieben Länder, in denen Du bei richtiger Gestaltung 0 bis 5 % Steuern bezahlst. Welches dieser Länder erscheint auf den einschlägigen Listen zur "Territorialbesteuerung"? Lebst Du wirklich lieber in Georgien, weil Du Dir von einem ehemaligen Gebrauchtwagenhändler etwas hast aufschwatzen lassen?
0 bis 5 Prozent gehen auch mitten in der EU. Wir zeigen Dir, in welchem Land Deine Zahlen aufgehen.
Jetzt beraten lassenRealitätscheck: Was sagt die OECD?
Ich weiß: Man kann sich in den Ergüssen intellektuell flachbrüstiger Bauernfänger leicht verlieren. Daher kann es zwischendurch Sinn machen, sich mit den Aussagen der Organisationen zu beschäftigen, welche die internationale Steuergesetzgebung maßgeblich bestimmen, allen voran die OECD.
Die OECD sagt: Hast Du EINE Wohnung (gemeint ist ein langfristig von Dir genutzter Wohnraum), dann bist Du am Ort der Wohnung steuerlich ansässig. Und das sogar unabhängig davon, wie viele Tage im Jahr Du dort anwesend bist.
Unser Rat an alle Mandanten ist daher: Achte darauf, dass Du EINEN (und NUR EINEN) RICHTIGEN Wohnsitz hast (d. h. eine langfristig gemietete Wohnung, in der Deine Sachen stehen und die außer Dir niemand nutzt), und zwar in einem steuergünstigen Land Deiner Wahl. Damit kannst Du selbst bestimmen und kontrollieren, wo Du steuerlich ansässig bist. Dieses Setup ist praktisch nicht angreifbar. Das gilt in besonderer Weise auch für digitale Nomaden und Perpetual Travelers.
Was bleibt
Ein verwirrendes Thema, das stellen wir schnell fest. Es hilft nicht, dass Begriffe durcheinandergeworfen und neue Begriffe erfunden werden.
Dass die sogenannte "Territorialbesteuerung" kein Allheilmittel und keine eierlegende Wollmilchsau ist, wird spätestens dann klar, wenn wir uns bewusst machen, dass fast alle westlichen Länder Auslandseinkünfte großteils "territorial" besteuern, inklusive Deutschland.
Es macht daher keinen Sinn, sich bei der Suche nach einem steuergünstigen Wohnsitzstaat darauf zu fokussieren, ob der Staat ein territoriales Steuersystem hat oder nicht (dann kannst Du auch gleich in Deutschland bleiben, dort wird ja territorial besteuert). Vielmehr musst Du Dir die folgenden Fragen stellen:
- Wie hoch sind mein Vermögen und meine Einkünfte? Es macht einen Unterschied, ob Du 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro im Jahr verdienst.
- Was für Einkünfte habe ich? Besteht mein Einkommen aus Kapitalerträgen und passiven Einkünften im Ausland (der klassische Privatier)? Aus ausländischen Immobilieneinkünften?
- Muss ich "arbeiten", um meine Einkünfte zu erzielen? Leite ich das Tagesgeschäft eines Unternehmens (inklusive eines Ein-Mann-Unternehmens) oder bin ich als klassischer Freiberufler tätig?
- Möchte ich einen festen, langfristigen Wohnsitz im Ausland etablieren, oder plane ich, als digitaler Nomade durch die Welt zu tingeln und nirgendwo eine Steuerpflicht auszulösen?
Basierend auf diesen Kriterien suchst Du dann das beste Land für Dich und Deine Familie, "Territorialbesteuerung" hin oder her. Wir helfen Dir gerne dabei. Einen systematischen Überblick über die Steuersysteme dieser Welt gibt Dir übrigens unsere Seite zu den vier Steuersystemen weltweit.
"Territorialbesteuerung" hin oder her: 5 Beispiele aus der Praxis
Wir schmeißen nicht mit Kunstwörtern um uns, sondern helfen Mandanten konkret bei der steuerlichen Optimierung. Wen interessiert's, ob ein Land "territorial" besteuert oder nicht? Am Ende zählt, was hinten rauskommt. Die Mandanten in den folgenden 5 Beispielen freuen sich jedenfalls über ihre niedrige Steuer.
Beispiel 1
Frank hat passive Einkünfte in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr aus diversen Kapitalanlagen im Ausland. Frank zieht mit seiner Familie in das wunderschöne Italien um. Dort bezahlt er die Pauschalsteuer für Neuzuzügler von 200.000 Euro im Jahr, also unter 7 % auf seine Einkünfte. Damit kann Frank gut leben.
Beispiel 2
Kirstin besitzt in Deutschland Immobilien, die ihr einen Mieterlös von 250.000 Euro pro Jahr einbringen. Leider hat sie keine Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung durch einen Umzug, da Einkünfte aus in Deutschland gelegenen Immobilien immer dort besteuert werden.
Beispiel 3
Xaver hat Einkünfte aus Kryptowährungen in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr. Er zieht nach Portugal um, wo Veräußerungsgewinne auf Krypto nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei bleiben (kurzfristige Gewinne und Staking-Erträge werden inzwischen besteuert; die Details hält unser Schwesterportal kryptosteuern.info aktuell).
Beispiel 4
Charlotte ist Software-Entwicklerin. Sie verdient als Freiberuflerin 250.000 Euro im Jahr. Charlotte wird digitale Nomadin und tingelt durch die Welt. Sie hält sich in keinem Land länger als 90 Tage auf. Charlotte bezahlt nirgendwo Steuern. Um einen offiziellen Wohnsitz und eine Steuernummer zu haben, mietet sich Charlotte eine Wohnung in Irland (ihr weltweit einziger Wohnsitz).
Beispiel 5
Udo gründet ein Startup auf Malta, das im Bereich Online-Gaming tätig ist. Er hat aber keine Lust, selbst in Malta zu leben. Also zieht er nach Spanien um und meldet sich für den Beckham-Law-Status an. In Malta werden effektiv 5 % Körperschaftsteuer fällig, die Ausschüttungen landen bei Udo steuerfrei in Spanien auf dem Konto.
Gerne helfen wir auch Dir dabei, Deine Steuerlast per Umzug ins Ausland zu optimieren. Buche eine Beratung und wir legen los!
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Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
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Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.
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